Liegt ein "Sachmangel" vor?????
Hallo,
ich habe mir im Juli 2003 einen Gebrauchtwagen Mercedes C 230 Kompressor (Baujahr 1998, 98 tkm) von einem Unternehmer (Möbelfirma) gekauft. Der Kaufpreis lag bei 11.900,00 Euro.
Kurz darauf sind mir Klappergeräusche aufgefallen. Laut Mercedes Werkstatt hat sich herausgestellt, dass der Fächerkrümmer einen Riß hat und der Kompressor Mahlgeräusche macht. Reparaturkosten: rund 2.800,00 Euro!! Dies teilte ich dem Vorbesitzer mit, der darauf ein Gutachten forderte. Das Gutachten bestätigte die Feststellungen der Werkstatt.
Der Vorbesitzer lehnt aber nun sämtliche Forderungen meinerseits ab, und sagt, dass die von mir behaupteten Mängel keine Mängel seien, sondern als normale Verschleißerscheinungen zu sehen sind, da das Fahrzeug ja bereits einen Kilometerstand von ca 100 tkm habe. Außerdem möchte er die Kosten für das Gutachten von mir erstattet bekommen.
Kurz nach dem Gutachten ist mir während der Fahrt ein starkes Ruckeln aufgefallen. Dies hat sich über die letzten Tage noch verschlimmert, der Wagen scheint auch insgesamt deutlich an Leistung verloren zu haben.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob die Feststellungen im Gutachten einen Sachmangel im juristischen Sinne begründen oder ob dies gewöhnliche Verschleißerscheinungen sind, mit denen ich bei diesem Fahrzeug hätte rechnen müssen.
Gruß
Triple-X
PS: Habe keinen Rechtsschutz. Wäre eine Klage ohne Anwalt ratsam?
16 Antworten
Hi,
hier mal einen Auszug aus der ADAC-Rechtssprechung
Zitat:
Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen eine Privatperson von einem Händler einen Gebrauchtwagen kauftAber auch die Fälle sind erfasst, in denen ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen eines Freiberuflers (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt), Handwerkers oder Landwirts an einen Verbraucher verkauft wird. Im Einzelfall ist somit zu prüfen, ob das Fahrzeug privat genutzt wurde oder ob es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. Wurde ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt, so ist entscheidend, auf welcher Nutzung der Schwerpunkt lag.
Zitat Ende
Ich interpretiere den zweiten Teil so, dass so auch ein Freiberufler, in dem Fall quasi der Möbelhändler als Unternehmer zählt. Auch wenn er nicht in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit das Fahrzeug verkauft hat, so ist es trotzdem als Verbrauchsgüterkauf anzusehen, da die Nutzung des Fahrzeugs schwerpunktmässig auf beruflicher Basis beruht. Noch dazu wurde beim Kauf die MwSt ausgewisen und auf Firmenpapier gedruckt!
Siehe Zitat Triple-X:
Zitat:
Den Kaufvertrag habe ich mit dem Möbelhaus geschlossen. Er ist auf dem Firmenpapier (mit Briefkopf usw) geschrieben und sogar mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, außerdem hatte das Fahrzeug bisher nur einen Eigentümer und wurde als Geschäftswagen benutzt.
Gruß Jürgen
Hab heute mit dem Gutachter telefoniert.
Dieser sagte mir, dass er nochmal ein Schreiben an den Anwalt meines "Gegners" gesandt hat. Darin klärt er ihn auf, dass die festgestellten Mängel keine normalen Verschleißerscheinungen sind, sondern außergewöhnliche Defekte.
Ich hoffe, dass er seine Meinung nun ändert...