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Lichtersprache

Themenstarteram 29. September 2004 um 22:08

Moin,

so einige Signale kenn ich mittlerweile.

Rechts-linksblinken und Lichthupe beim Einfädeln.

Habt Ihr noch mehr, damit wir uns besser verstehen?

73 Antworten

In Moskauer Waffenläden, selbst gesehen. Damals ab 120 USD...

am 27. Januar 2005 um 12:44

Polen wäre etwas einfacher zu erreichen.

Teil 2 der Geschichte ist richtig übel. Wobei man aber auch nicht ausser acht lassen darf das Du der Auslöser der Sache gewesen bist. Mit Nebelscheinwerfer darf man im Dunkeln fahren, Nebelschlusslich nur bei Sichtweiten unter 50m...

ähh, nöö. Nebelscheinwerfer nur bei starker Sichtbehinderung (~150m) durch Nebel Regen oder Schnee. Nicht bei Dunkelheit.

Wobei die Nebelschlussleuchte solche *piep* nur weiter provoziert. Am besten direkt vorbeilassen, alles weitere wird zu gefährlich.

Gruß Meik

@meik der ging ins Knie.

3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

der OP sprach davon das schlechte Sicht war...

am 27. Januar 2005 um 19:33

Zitat:

Am besten direkt vorbeilassen, alles weitere wird zu gefährlich.

Wenn einem dann sonst einfach die Straße zugesperrt wird, lieber vorbeilassen

@peterbit: Ok, aber du hattest geschrieben "Mit Nebelscheinwerfer darf man im Dunkeln fahren"

Kennst mich doch ;)

Das kann ich einfach nicht so stehen lassen!

Gruß Meik

Ich bezog mich auf die schlechte Sicht die oben beschrieben wurde.

Wenn da so schlechte Sicht war, versteh ich allerdings jetzt nicht, warum er sich so über die Nebelscheinwerfer aufgeregt hat. Dann trug seine Aktion mit der Nebelschlussleuchte zur Eskalation bei.

Gruß Meik

Hallo,

dann melde ich mich nochmal.

Bzgl. schlechter Sicht: Nein das habe ich nicht geschrieben, ich meinte nur schlechtes Wetter, was ich für meinen Teil nicht gleichsetze, oder schaltet ihr auch gleich Nebelscheinwerfer zu wenn es ein wenig regnet? Definitiv waren die Sichtverhältnisse nicht zu schlecht, d.h. in meinen Augen der Einsatz von Nebelscheinwerfern unnötig, da es Nacht hat es ihm sowieso nicht viel gebracht, nur das er andere damit geblendet hat.

@Nebenschlußleuchte

Habe diese nicht nonstop an gehabt!!! Nur immer kurz gezogen, um ihn darauf aufmerksam zu machen das er blendet !!! Sicherlich war ich ein wenig empfindlich, da ich gerade von ner längeren Tour (~800km), nonstop, gekommen bin.

Mal so am Rande: Wenn ich für jede unnötige Schlußleuchte 50€ kriegen würde, dann müßte ich wahrscheinlich nicht mehr arbeiten.

Bin zwar sonst eher defensiv, aber da hat mich das richtig auf die Palme gebracht. Manche Leute kapieren es einfach nicht, wobei ich mich hier nicht als Unschuldslamm darstellen möchte.

Oder wie seht Ihr das?

Grüße

Scan

Ok, wenn die Sicht ordentlich war hat sich ja eine Frage erübrigt. Dann sollte das kurze anmachen der NSL legitim sein, um den nachfolgenden auf die Blendung aufmerksam zu machen.

Es gibt halt Zeitgenosse, die sowas weiter provoziert.

Die Reaktionen spotten jeder Beschreibung, so etwas sollte nicht mehr auf den Verkehr losgelassen werden.

Hoffe du hast Anzeige erstattet.

Gruß Meik

am 28. Januar 2005 um 14:26

zurück zur Lichtersprache der LKWs: Wenn an der Zugmaschine nachts Licht an ist und am Hänger nicht, na?

Vergessen, den Stecker reinzustecken ...

am 28. Januar 2005 um 15:59

Wird da nicht irgendwie automatisch überwacht?

Sollte man am Blinker sehen, geht nur der vom Zugfahrzeug.

@peterbit, wo hast du den text her, aus der stvo ist der wohl nicht?

nebelscheinwerfer dürfen nur bei sichtweiten unter 150m verwendet werden und da auch nur wenn der vorrausfahrende verkehr nicht behindert wird (ähnlich fernlicht hab ich das in der fahrschule gelernt, wenn jmd vor einem ist soll man ausmachen, ausserdem braucht man sie ja dann eh nicht weil der vorrausfahrende vrkehr leuchtet ja mit aus)

was abblendlicht ist ist jedem klar oder? (die peterbit sicher aber bei andren hatte ich beim lesen zweifel) abblendlicht ist die normale fahrzeugbeleuchtung, ich hatte den eindruck manche halten das standlicht für das abblendlicht, mit standlicht ist es grundsätzlich verboten zu fahren, egal ob tags nachts oder in kombination mit nebelscheinwerfer, standlicht kostet immer 10E. (ich frag mich auch was die standlicht fahrer wollen, stromsparen?)

und ich könnt bei den nebelscheinwerferfahrern tillen, jetzt wo ich nen höheres auto fahre ist es im rückspiegel nichtmehr so schlimm, aber auf hügeligen strecken denktman manchmal man kriegt lichthupe oder was.

die sache mit der nsl hat bei mir bisjetzt nur bei fahrern von oberklasselimos gefunzt die wohl tatsächlich aus nem gebiet mit schlechterer sicht kamen und sich für den hinweis dann sogar kurz mit lichthupe bedankt haben, bei prollkisten versuchs ichs garnichtmehr, einfach kucken das man sich absetzt oder der vorbeigeht

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