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Leuchtbalken auf Cop-car

Themenstarteram 24. August 2009 um 15:22

Hallo,

was muss ich beachten, wenn ich die Lichtanlage auf dem Dach lassen will.

Wie sieht die Gesetzeslage aus?

Kann einer was dagegen haben, wenn sie nicht angeschlossen ist??

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32 Antworten
am 25. August 2009 um 4:04

achso fahr doch einfach bei den Bullen vorbei und frag mal nach.

Zitat:

Original geschrieben von AMI FRED

also wenn ihr mich fragt, dann kann ich mir nicht vorstellen das irgend einer in DEUTSCHLAND sich von einem COPCAR anhaltenlassen wuerde und die BULLEN dich zwar ein paar mal anhaten wuerden um festzustellen ob das fahrzeug technisch einwandfrei ist, natuerlich wende mit blaulicht kamine machen willst biste wech vom fenster, du bist mit dem ding sowieso in der gegend so bekannt das die dich eh am arsch haben wen was ist.

Da bin ich mit dir einer Meinung, absolut. Nur - die Polizei entscheidet nicht über die Zulassung samt Auflagen-das machen die Straßenverkehrsämter, und das ist eine ganz andere Klientel. Die Polizei überprüft nur, ob die Vorgaben eingehalten werden, die dem Halter vom StVA auferlegt wurden; da den Beamten in der Regel aber der technische Sachverstand abgeht, kommen hier zusätzlich die Graukittel ins Spiel.

Konkret habe ich in den zurückliegenden Jahren nicht ein einziges Mal Ärger mit der Vollzugsbehörde gehabt, ganz im Gegenteil; mit Sicherheit spielt da auch das ländliche Umfeld, in dem ich wohne, eine nicht zu unterschätzende Rolle. Westfalen sind einfach relaxte Leute, in den urbanen Ballungszentren möchte ich nicht mal tot über den Zaun hängen.

Der Umgang mit der Zulassungsbehörde ist da schon wesentlich kitzliger, hier gilt: Wissen ist Macht, eine geordnete Argumentationsstruktur und freundliche Gesprächsführung sowie unerbittliche Hartnäckigkeit führen eher zum Ziel als Klugscheißerei und arrogantes Besserwissertum.

Und wegen der Verwechslungsgefahr zitiere ich mich mal eben selbst:

Mit einem dieser Fahrzeuge lädt man sich einen nicht zu unterschätzenden Packen Verantwortung auf. Ihrem Erscheinungsbild nach sind sie für die meisten Verkehrteilnehmer beim ersten Hinsehen immer noch Hoheitsträger, das relativiert sich, sobald der Verstand einsetzt - nur, dann steht Opa schon lange mit beiden Füßen auf der Ramme, weil du ein wenig Spaß wolltest. Ob der Hintermann, der dich nicht gesehen hat, das dann auch noch schafft, ist für dein Bank- und Punktekonto von elementarer Bedeutung. Und gerade weil ich mein Auto sehr mag und an russischem Roulette mit 5 Kugeln in der Trommel nicht wirklich Gefallen finde, bin ich in dem Bereich lieber typisch deutsch und steif mit 'ner geilen Karre, als ein Funhead zu Fuß und pleite.

Also,..

Er KANN eingetragen werden! Das ist aber abhängig vomTüv und Zulassungstelle.

Das einfachste und sicherste ist ihn auf jeden Fall abzudecken. Damit es keine Probleme gibt.

Dabei ist es unerheblich ob er angeschlossen ist oder nicht!

Ob dir die POCCA Jungs helfen ist fraglich, es sei denn das du auf Originalität in ALLEN Punkten stehst.

 

Anti,....

Zitat:

Original geschrieben von AMI FRED

also wenn ihr mich fragt, dann kann ich mir nicht vorstellen das irgend einer in DEUTSCHLAND sich von einem COPCAR anhaltenlassen wuerde und die BULLEN dich zwar ein paar mal anhaten wuerden um festzustellen ob das fahrzeug technisch einwandfrei ist, natuerlich wende mit blaulicht kamine machen willst biste wech vom fenster, du bist mit dem ding sowieso in der gegend so bekannt das die dich eh am arsch haben wen was ist.

Ich würde Wetten das es genügend Leute gibt die anhalten würden. Denen könntest du sogar einen Strafzettel geben und die würden das glauben.

 

Jeden Tag steht ein dummer auf und du kannst die Messlatte für die Intelligenz noch so tief hängen, es kommt immer einer der aufrecht drunter durch gehen kann.

was an fahrzeugen wie in welchen farben wo und wann leuchten darf ist genau in der stvzo erklärt......

ein solcher lichtbalken mit anderen lichtfarben als orange (was dann aber eine so-kfz eintragung im fz schein erfordert!) ist NICHT zulässig....selbst die montage nicht, da dafür ebenfalls richtlinien erfüllt werden müssen....

Kommt immer drauf an:

 

http://i105.photobucket.com/.../IMG_0352.jpg

http://i105.photobucket.com/.../IMG_0449.jpg

Es gibt immer wieder welche die sich über alles hinwegsetzen bis sie auf die Nase fallen oder Deppen beim TÜV die Sachen fälschlicherweise eintragen. Das ändert aber nicht die Tatsache, dass es Gesetzt gibt die einzuhalten sind.

Blau wie auf den Fotos ist ganz sicher nicht erlaubt sogar bei den Ex-Krankenwägen oder Feuerwehrautos müssen die Blaulichter sofort zugeklebt werden. Einige ersetzen sie durch Orange weil da eher ein Auge zugedrückt wird.

Davon mal abgesehen machen ein paar Aufkleber und ein Lichtbalken noch lange kein Polizeiauto aus einem zivilen Crown Vic.

Ach so, das ist das Auto meiner Frau.

und BTW das fährt seit 4 Jahren so rum.

am 25. August 2009 um 21:14

Also, ich bin bisher immer davon ausgegangen, daß man auf dem Dach seines Fahrzeuges bestimmte Dinge transportieren darf. Wenn das jetzt zufällig ein Leuchtbalken ist, mit welcher Begründung sollte dessen Transport untersagt sein - vorrausgesetzt natürlich, der ist nicht angeschlossen. Wirklich beschäftigt habe ich mich mit der Problematik allerdings noch nicht, trotzdem würde mich das mal interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von buford

 

Konkret habe ich in den zurückliegenden Jahren nicht ein einziges Mal Ärger mit der Vollzugsbehörde gehabt, ganz im Gegenteil; mit Sicherheit spielt da auch das ländliche Umfeld, in dem ich wohne, eine nicht zu unterschätzende Rolle. Westfalen sind einfach relaxte Leute, in den urbanen Ballungszentren möchte ich nicht mal tot über den Zaun hängen.

Stimmt, ist irgendwie entspannter hier auf´m Dorf....

Zitat:

Original geschrieben von frank-knut [/

Stimmt, ist irgendwie entspannter hier auf´m Dorf....

Ich mach jetzt mal ein bißchen Werbung für die schönste Ecke in Westfalen an die Adresse der streßgeplagten Großstadt-Cowboys...

Bin ich abends auf dem Heimweg zurück von einem US-Car-Treffen, denke an nichts Böses und hab da schon längere Zeit einen mir nicht unbekannten Polizei-Passat im Rückspiegel-kein Aufblenden, kein Haltesignal, spurt nur hinter mir her. Denke, was wollen sie denn, fahr rechts ran und gucke in zwei Gesichter, die von einem Ohr zum anderen grinsen und unzweideutig auf meine Nummernschildaufnahme deuteten. Was soll ich sagen - da strahlt in voller Pracht das originale Washington Plate - das deutsche Kennzeichen lag im Kofferraum, wo ich es bei der Präsentation auf dem Treffen abgelegt hatte. Uuuuups.....Auf meine Frage hin, warum sie mich nicht angehalten hätten, kam die Antwort:

" Laß mal, wir wissen ja, wo das Auto hingehört! "

Geht sowas auch in Duisburg? Wohl eher nicht:D...

am 26. August 2009 um 17:20

Ich weiss nicht was der TUV dazu sagt oder die STVO, ich lebe hier in USA habe aber ein paar jahrzehnte in Deutschland gelebt, hatte natuerlich das glueck abzuhauen bevor der TUV komisch wuerde und ja auf dem lande lebt sichs besser weil man sich kennt, kennt eine von euch Hillegossen:cool:

Zitat:

Original geschrieben von AMI FRED

...kennt eine von euch Hillegossen:cool:

Und bist Du nicht von dieser Welt...

bist Du vielleicht aus...

Bielefeld...

?

Bielefeld? Welches Bielefeld?

am 26. August 2009 um 20:40

jo bin ich, im feuchtgebit am teutobuerger wald, hab nen guten tausch gemacht den da wo ich jetzt wohne haben wir 7 inch regen im jahr und nicht inner minute:)

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