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Lesingrückgabe beim Händler - Soll ich ein Dekra Gutachten vorab machen lassen?

Themenstarteram 27. Januar 2009 um 16:20

Hallo,

 

ich werden in den nächsten Wochen meinen Astra H,

nach 3 Jahren Laufzeit mit der vereinbarten Laufleistung (Kilometerleasing) beim FOH zurückgeben.

Da ich nach insgesamt 12 Jahren bei diesem Händler damit rechne. das es bei der Leasingrückgabe Schwierigkeiten geben wird, da ich kein neues Fahrzeug mehr bei Ihm nehme und auch es auch zu ständigen Reibereien währen der letzten Jahre gekommen ist wegen diverse Mängel, denke ich darüber nach vor der eigentlichen Übergabe bereits ein eigenes Dekra/TÜV Gutachten erstellen zu lassen.

 

Was meint Ihr bringt das was? Muss der FOH dieses Gutachten ohne weitere Prüfung anerkennen?

Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für solch ein Gutachten?

Gibt es spezielle Leasingrückläufer - Gutachten?

 

Vielen Dank vielleicht hat der ein oder andere von Euch damit Erfahung gesammelt und kann mir dazu helfen?

 

Schöne Grüße

Sentoo

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11 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sentoo

Hallo,

 

ich werden in den nächsten Wochen meinen Astra H,

nach 3 Jahren Laufzeit mit der vereinbarten Laufleistung (Kilometerleasing) beim FOH zurückgeben.

Da ich nach insgesamt 12 Jahren bei diesem Händler damit rechne. das es bei der Leasingrückgabe Schwierigkeiten geben wird, da ich kein neues Fahrzeug mehr bei Ihm nehme und auch es auch zu ständigen Reibereien währen der letzten Jahre gekommen ist wegen diverse Mängel, denke ich darüber nach vor der eigentlichen Übergabe bereits ein eigenes Dekra/TÜV Gutachten erstellen zu lassen.

 

Was meint Ihr bringt das was? Muss der FOH dieses Gutachten ohne weitere Prüfung anerkennen?

Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für solch ein Gutachten?

Gibt es spezielle Leasingrückläufer - Gutachten?

 

Vielen Dank vielleicht hat der ein oder andere von Euch damit Erfahung gesammelt und kann mir dazu helfen?

 

Schöne Grüße

Sentoo

Grundsätzlich würde ein solches Gutachten sicherlich an die EUR 200,-- kosten. Ob Dein Freundlicher sich daran hält, ist fraglich. Schließlich kann ein Gutachter immer nur einen theoretischen Wert innerhalb einer gewissen Bandbreite angeben. Der echte Wert aus der Praxis ergibt sich erst beim Verkauf.

Seien wir ehrlich: auch Gutachter arbeiten nach dem Motto "Wessen Brot ich fress, dessen Lied ich sing". Er wird den höchst (vertretbaren) Wert in das Gutachten schreiben. Das weiß Dein Händler auch. Rein theoretisch könnte er ein Gegengutachten erstellen lassen. Würdest Du das akzeptieren? Wohl nicht. Und genauso denkt auch der Händler.

Je nach Vertragsgestaltung könntest Du den Wagen ja vielleicht auch selbst verkaufen, dem Händler den Restwert bar in die Hand drücken und den Überschuss selbst einstecken. Lies Dir doch mal den Vertrag durch.:cool:

Das mit dem "Vorab Gutachten" ist rausgeschmissenes Geld. Der Leasinggeber wird eh' ein Gutachten bei der Rücknahme in Auftrag geben welches dann massgeblich für die Festlegung der Nachzahlung auf Grund übermässiger Beanspruchung oder Schäden sein wird. Wenn Du damit nicht einverstanden bist darfst Du einfach das Übergabeprotokoll nicht unterzeichnen bzw. nur mit Ergänzungen deinerseits. Danach kann man evtl. ein Gegengutachten erstellen lassen, aber der GA der Leasinggesellschaft kann sich schlecht Beschädigungen ausdenken und wenn der Restwert wirklich brutal abweicht, dann muss man halt mal schauen ob man das nicht an anderer Stelle überprüfen lässt...

am 27. Januar 2009 um 21:17

Vor allem sollte die Bewertung des Fahrzeuges zeitnah mit der Rückgabe erfolgen. Nicht dass noch neue Schäden hinzukommen. :D

Gruß

Frank

Ich glaube auch nicht, dass ein eigenes Gutachten viel bringt.

Das interessanteste wäre zu wissen, mit welchem Restwert der Wagen kalkuliert ist.

Da haben die Händler einigen Spielraum bei den Leasing-Verträgen:

Ein VW-Bus vom Fliesenleger wird nach 36 Monaten Baustelleneinsatz nur noch halb so viel wert sein, wie der gepflegte Zweitwagen eines Arztes.

Normalerweise sollte das Nutzerprofil in die Berechnung der Leasingraten mit einfließen.

Das Problem ist, dass der Kunde niedrige Raten sehen will und der Restwert damit bei Vertragsabschluss oft relativ hoch angesetzt wird.

Auch wenn beim km-Vertrag das Verwertungsrisiko im Wesentlichen beim Händler liegt, ist abzusehen, dass bei der Rückgabe genauer hingeschaut wird, wenn der Restwert hoch ist und demnach das Auto sehr gut erhalten sein müsste.

Wenn Du den kalkulierten Restwert kennst, dann kannst Du ein unabhängiges Gutachten machen lassen.

Wenn bei diesem herauskommt, dass Dein Fahrzeug inkl. Parkschrammen, Steinschlägen in der Windschutzscheibe, etc. mehr wert ist, als der kalkulierte Restwert, dann kannst Du dem Händler entsprechend Paroli bieten.

Wenn der aktuelle Wert laut Gutachten niedriger ausfällt, dann kannst Du schon mal abschätzen, was Dir der Händler ganz grob nachberechnen kann.

Ist der Restwert nicht bekannt, dann evtl. vorher einfach mal unschuldig beim Händler anfragen. Evtl. mit dem Vorwand, dass man einen Kaufinteressenten zum Restwert hätte.

Bitte mal genau im Leasingvertrag die Abwicklung bei Rückgabe nachlesen. bei allen Leasinggesellschaften die ich kenne ist vereinbart, dass bei Differenzen bei der Rückgabe ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen (DEKRA/TÜV etc.) zu erstellen ist und als Grundlage der Rückgabe gilt. Bei Nichteinverständnis bleibt dann nur mit einem Gegengutachten der rechtliche Weg.

Hallo,

hatte im Nov 08 auch Leasing-Rückgabe mit unserem Astra H und da wir auch keinen Wagen mehr vom Händler genommen haben auch mit Problemen gerechnet.

Dort wo man dachte, es gibt Probleme die haben nicht gestört.

Dafür wurden meiner Meinung normale Gebrauchsspuren zum Problem gemacht.

Letztendlich hat man sich geeinigt, zwar für mich nicht ganz zufriedenstellend,

aber immernoch besser als der erste Betrag.

Zum Thema Gutachten, könnt Ihr beide euch nicht einigen, so wird ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Die Kosten für das Gutachten teilen beide Parteien sich. Das was dann der Gutachter rausbringt wirst du dann zahlen müssen.

Ich würde dir empfehlen, ganz locker und ruhig auftreten und noch eine weitere Person mitnehmen und dann ganz sachlich bleiben sollte es Probleme oder Ärger geben.

Grüße

manu

Hi,

ich würde versuchen recht entspannt an die Sache ranzugehen. Zwischen dem, was der Händler eventuell moniert und dem was rechtlich okay ist, liegen oft Welten. Und die einschlägige Rechtssprechung fällt da fast immer sehr zu Gunsten des Kunden aus. Das kleine Kratzer im Lack, Spuren der Waschstraße, Abnutzung des Teppichs etc. nach drei Jahren "normale Gebrauchsspuren" sind, darüber gibt es unzählige Urteile. Und das wissen auch eigentlich alle Händler. Sie versuchen einmal den Kunden "über den Tisch zu ziehen" und wenn sie merken der kennt sich aus und lässt sich davon nicht beeindrucken, dann geben sie zumeist recht kleinlaut bei. Selbst eine kleine Beule in der Tür (Parkbeule) gilt nach drei Jahren als normale Gebrauchsspur. Ein Kratzer am Stoßfänger und Steinschläge in der Scheibe auch! Du hast die Leasingrate nicht für den reinen Besitz des Autos gezahlt, sondern auch für den Gebrauch! Und der bringt, wie der Name sagt, auch Gebrauchsspuren mit sich. Wie gesagt, ich würde ganz entspannt hingehen (ohne Fremdgutachten) und das Auto in Deinem beisein untersuchen lassen. Und wenn die anfangen jedes Staubkorn als Mangel zu deklarieren, dann solltest Du sehr selbstbewusst auftreten und mitteilen, dass das ganze dann wohl von einem Gericht geklärt werden muss. Vorher aber: vernünftig mit den Leuten reden und eine gewisse Sachkenntnis was Gebrauchsspuren angeht an den Tag legen. Und lass Dich bloss nicht auf einen "ungerechtfertigten Kuhhandel" ein. Will sagen: Händler moniert tausend Sachen, sagt eine hohe Summe und kommt Dir dann "freundlicherweise" entgegen. Viele Kunden denken dann mit einem blauen Auge davongekommen zu sein, in Wirklichkeit haben sie aber normale Gebrauchsspuren teuer bezahlt.

Wünsche viel Erfolg bei der Rückgabe und wiederhole den Rat: locker und freundlich an die Sache rangehen. Strahlt Souveränität aus und wirkt Wunder!

Themenstarteram 1. Februar 2009 um 9:57

Hallo,

vielen Dank für Eure Tips!

Ich denke ich werde das zunächst einmal lassen mit dem eigenen Gutachten.

Sobald der Wagen schön blank poliert und sauber gemacht wurde erstelle ich mal ein paar hochauflösende Fotos davon.

Vielleicht möchte der ein oder andere von Euch noch etwas näher beurteilen was als Gebrauchsspuren zu werten sind.

Vielen Dank

Sentoo

am 1. Februar 2009 um 10:54

...Leasing macht Spass!

am 1. Februar 2009 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von Wanderbra

...Leasing macht Spass!

Inhaltlich ist das Bild zwar ohne dollen Wert, aber das perspektivische Kreidegemälde ist genial! Ist doch bestimmt von diesem einen bekannten Straßenzeichner, dessen Bilder so oft per e-Mail herumgehen, oder?

Hi,

ich habe im Jahr 2001 einen 8 Monate alten Mietwagenrückläufer für die Dauer von 42 Monaten geleast.

Es handelte sich um einen Ford Focus Turnier 1.6 Futura, 101 PS, Klima, 8000 km am Tacho.

Leasingsonderzahlung: KEINE

Monatliche Rate: 199,- DM

KM-basiertes Leasing mit 15000 km/Jahr. Pro mehr gefahrenen KM waren 6 Pf Nachzahlung vereinbart, umgekehrt waren´s 6 Pfennige Rückzahlung.

Als die 42 Monate rum waren hatte ich 8358 DM (199,- DM x 42) an Leasingraten bezahlt.

Da meine Frau damals im Eziehungsurlaub war, fuhr sie kaum mit dem Auto, so dass wir ca. 2400 DM Rückerstattungsanspruch hatten.

Also war uns das Auto für 3 1/2 Jahre auf insgesamt 6000 DM gekommen. Natürlich ohne Berücksichtigung von Unterhalt, Benzin, Reifen etc.!

Billiger kann man wirklich nicht Auto fahren.

 

Bei diesen Zahlen war mir natürlich von Anfang an klar, dass es am Ende Probleme bei der Rückgabe geben würde. Und tatsächlich, ca. 3 Wochen nach Abholung des Focus bekam ich die Endabrechnung.

Unter anderem seien durch ein Kurzgutachten eines Sachverständigen mehrere reparaturbedürftige Stellen am Fz festgestellt worden. Insgesamter Schaden ca. 1500 €. (Mittlerweile war ja von DM auf € umgestellt worden). Statt 1200 € rauszukriegen, sollte ich also 300 € nachzahlen.

Ich schrieb denen daraufhin ne Email, dass ich so etwas bereits im Vorfeld vermutet hätte und aus diesem Grund das Fahrzeug 1. vor der Rückgabe zu einem professionellen Aufbereiter gegeben habe und zudem bei Abholung des Fz vom Aufbereiter insgesamt über 100 hochauflösende Fotos von sämtlichen Fahrzeugteilen gemacht habe. Teilweise mit dem aktuellen Titelblatt der BILD-Zeitung daneben, zum Beweis, dass die Bilder wirklich erst 1 Woche vor Rückgabe gemacht wurden.

Auch die Tatsache dass das Fahrzeug eine Woche vor Abholung stillgelegt wurde und ab dann nur noch im Carport stand, teilte ich der Leasingfirma (einer riesigen niederländischen Leasing-/Banken-Gesellschaft) mit.

Ich setzte ihnen eine Frist von 2 Wochen, innerhalb derer ich die 1200 € zu erhalten hatte. Nach Ablauf dieser Frist drohte ich mit sofortiger Weitergabe an einen Rechtsanwalt, ohne vorher nochmal Rücksprache mit Ihnen zu halten.

Was soll ich sagen? Nach 4 Tagen war der Scheck da. In voller Höhe. Und ein Entschuldigungsschreiben, dass da wohl bei Ihnen was durcheinander gekommen wäre. :)

 

FAZIT: Auf jeden Fall aufpassen !!!

Gruß

Max

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