Lenkzeiten 7.5t - private Fahrt ja oder nein?

Hallo zusammen,

habe schon fleißig im Forum recherchiert, aber auf meine Frage keine Antwort gefunden.

Ich fahre nächste Woche mit meinem Pfadfinderstamm ins Ferienlager von Düsseldorf ins Allgäu. Für den Materialtransport benutzen wir einen 7,5t-Miet-LKW, den ich mit meinem Führerschein von 1994 auch ohne Probleme fahren darf. Meine Frage nun: Ist der Materialtransport für meinen Pfadfinderstamm eine private Fahrt oder nicht? Ich bekomme dafür kein Geld und bestreite daraus auch nicht meinen Lebensunterhalt. Insofern ist es nicht gewerblich. Bedeutet denn nicht-gewerblich gleichzeitig auch privat? Immerhin gehört das Zeltmaterial etc. ja nicht mir persönlich, sondern unserem Pfadfinderstamm an sich.

Wenn ich es recht verstanden habe, ist davon ja die Frage der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten abhängig. (Private Fahrt = keine vorgeschriebenen Ruhezeiten)

Vielen lieben Dank für Eure Antworten, auf die ich schon sehr gespannt bin. 🙂

Herzliche Grüße,
Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Hallole zusammen

Da bin ich anderer Meinung .. den selbst wenn die Lenkzeitenregelung nicht auf Dich zutreffen sollte was ich auch bezweifle solltest du die Pausen so einhalten und wenn du keine Fahrerkarte hast trotzdem dokumentieren. Mit Fahrerkarte auf alle Fälle dran halten denn dann kann Dir keiner einen strick draus drehen.. Wenns mal gekracht hat fragt keiner mehr danach oder gerade dann ?? Du tust / machst Dir keinen ´gefallen damit wenn du unter Umständen übermüdet am Steuer sitzt .. ich halte mich sogar Privat mit PKW daran und seither bin ich deutlich entspannter Unterwegs.. Du kannst Deine Pausen immer noch im Rahmen der gesetzlichen möglichkeiten einhalten ohne auf einen einsammen Parkplatz stehen zu müssen den die Autohöfe sind inzwischen zu einem guten Netz ausgebaut.. Jol.

Es gibt bei Privatfahrten bis 7,49 t keine gesetzlich geregelten Lenk- und Ruhezeiten, auch wenn du das bezweifelst. Ergo gibt es auch keine "Pausen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten".

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Berthel, das gilt ab 7,5 t , also bei 7501kg ist es wichtig, nicht 7,49 t.
Wenn es so wäre ,fehlen 100 kg, hast du und die anderen Rechenkünstler das schon einmal überllegt ? So dämlich ist der Gesetzgeber nicht.
Der gleiche Fehler wird auch bei der Führerscheineinteilung gemacht.
Die Grenzen werden immer festgeschrieben und was darüber ist ist verboten, bzw. nicht erlaubt.
Giovanni.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


Berthel, das gilt ab 7,5 t , also bei 7501kg ist es wichtig, nicht 7,49 t.
Wenn es so wäre ,fehlen 100 kg, hast du und die anderen Rechenkünstler das schon einmal überllegt ? So dämlich ist der Gesetzgeber nicht.
Der gleiche Fehler wird auch bei der Führerscheineinteilung gemacht.
Die Grenzen werden immer festgeschrieben und was darüber ist ist verboten, bzw. nicht erlaubt.
Giovanni.

von was genau sprichst du gerade?

Was

gilt ab 7,5 t?

Zitat:

Original geschrieben von w.boos


Was die kollegen hier schon geschrieben haben - sollte ein fahrtenschreiber vorhanden sein, auf jedenfall korrekt beschriftete
tachoscheibe einlegen. Auch wenn bei privaten fahrten lenkzeiten und dergl. nicht relevant sind, aber tempolimits schon.
Und sollte es doch mal zum fall der fälle kommen, kann dies für dich eventuell entlastend sein.

Wie die Kollegen beschrieben haben, ist das Einlegen der Tachsocheibe (oder der Fahrerkarte) bei Privatfahrten mit Fahrzeugen

unter

7,5 Tonnen freiwillig. Wenn eine solche aber eingelegt war, dann kann sie bei Kontrollen oder Unfällen auch als Beweismittel verwendet werden - was durchaus auch für den Fahrer nach hinten losgehen kann...

Zitat:

Euro-geräte sind bei mietfahrzeugen in dieser grösse eher selten und werden wohl eher nicht für private nutzung herausgegeben.
Auf jeden fall darauf achten, dass der fahrzeugschein im auto ist, vorallem, wenn du bei der übernahme feststellst, dass keine erfassungsgeäte im auto sind. Damit entgehst du diskussionen, falls du nicht an einen so netten beamten geräts, wie ich.

Sind die Tachoscheiben-Kontrollgeräte für Neufahrzeuge überhaupt noch erhältlich? Soweit ich weiß werden nur noch Kontrollgeräte mit Fahrerkarte verbaut. Eine solche Karte wird wohl der "übliche" 7,5t-am-Wochenende-Umzieher kaum haben (oder sich für 1 Fahrt alle 5 Jahre besorgen wollen).

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