Lenkzeiten 7.5t - private Fahrt ja oder nein?

Hallo zusammen,

habe schon fleißig im Forum recherchiert, aber auf meine Frage keine Antwort gefunden.

Ich fahre nächste Woche mit meinem Pfadfinderstamm ins Ferienlager von Düsseldorf ins Allgäu. Für den Materialtransport benutzen wir einen 7,5t-Miet-LKW, den ich mit meinem Führerschein von 1994 auch ohne Probleme fahren darf. Meine Frage nun: Ist der Materialtransport für meinen Pfadfinderstamm eine private Fahrt oder nicht? Ich bekomme dafür kein Geld und bestreite daraus auch nicht meinen Lebensunterhalt. Insofern ist es nicht gewerblich. Bedeutet denn nicht-gewerblich gleichzeitig auch privat? Immerhin gehört das Zeltmaterial etc. ja nicht mir persönlich, sondern unserem Pfadfinderstamm an sich.

Wenn ich es recht verstanden habe, ist davon ja die Frage der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten abhängig. (Private Fahrt = keine vorgeschriebenen Ruhezeiten)

Vielen lieben Dank für Eure Antworten, auf die ich schon sehr gespannt bin. 🙂

Herzliche Grüße,
Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Hallole zusammen

Da bin ich anderer Meinung .. den selbst wenn die Lenkzeitenregelung nicht auf Dich zutreffen sollte was ich auch bezweifle solltest du die Pausen so einhalten und wenn du keine Fahrerkarte hast trotzdem dokumentieren. Mit Fahrerkarte auf alle Fälle dran halten denn dann kann Dir keiner einen strick draus drehen.. Wenns mal gekracht hat fragt keiner mehr danach oder gerade dann ?? Du tust / machst Dir keinen ´gefallen damit wenn du unter Umständen übermüdet am Steuer sitzt .. ich halte mich sogar Privat mit PKW daran und seither bin ich deutlich entspannter Unterwegs.. Du kannst Deine Pausen immer noch im Rahmen der gesetzlichen möglichkeiten einhalten ohne auf einen einsammen Parkplatz stehen zu müssen den die Autohöfe sind inzwischen zu einem guten Netz ausgebaut.. Jol.

Es gibt bei Privatfahrten bis 7,49 t keine gesetzlich geregelten Lenk- und Ruhezeiten, auch wenn du das bezweifelst. Ergo gibt es auch keine "Pausen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten".

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Zitat:

Original geschrieben von uncelsam


(...)Sollte der Miet-LKW ein EG-Kontrollgerät eingebaut haben MUSS diese verwendet werden.
Es muss also eine Tachoscheibe eingelegt sein, bzw. eine Fahrerkarte eingeschoben sein.
Es gibt sogar LKW die ohne Fahrerkarte gar nicht laufen.
(...)

Digibär war im letzten Jahr mit einem Freund und einem offiziell gemieteten 7,49t mit Kofferaufbau von Südostniedersachsen aus auf dem Weg nach Stuttgart, um die Lebensgefährtin mitsamt ihrer Habseligkeiten an einen neuen Wohnort (nach Niedersachsen) zu verpflanzen. Wenige Minuten und Kilometer nach Fahrtbeginn gerieten wir bereits in die Fänge von sehr freundlichen Beamten der Autobahnpolizei, die es eher auf den LKW und dessen Fahrzeugpapiere abgesehen hatten als auf uns.

Jedenfalls kam gleich zu Beginn der Kontrolle das Gespräch auf den Tachographen bzw. das EG-Kontrollgerät. Ein Hinweis von uns auf den privaten Charakter der Reise und das Ganze war erledigt. Es gab übrigens nur einen digitalen Fahrtenschreiber mit Fahrerkarte, die (natürlich) keiner von uns besitzt.

Was ein Stress...

wenn ihr auf der Autobahn in eine Kontrolle vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kommt oder auch in eine Polizeikontrolle bringen euch all diese Ratschläge hier im Forum garnichts.

Geratet ihr an den richtien Beamten, bleibt dieser auf seinem Standpunkt, egal was ihr ihm erzählt, was ihr hier gelesen habt.
Ich habe mal einen Mercedes Axor 2540 überführt. Der LKW hatte noch keinen Aufbau, war also nur das Fahrgestell. Bei Schwerin wurden wir kontrolliert (mein Kollege fuhr nochmal den exakt identischen LKW). Ein BAG-Beamter kam mit geschwellter Brust und wollte von uns die Mautbescheinigungen für die Fahrzeuge sehen. Natürlich muss man bei Überführungsfahrten von "halb-fertigen" LKW keine Maut bezahlen aber der Mann war natürlich anderer Meinung. Was willst du dann machen? Sagen "Ich habe aber auf Motor-Talk gelesen..." oder "Der Mercedes-Händler hat aber gesagt...."

Garnichts macht man da..

Dann gehts euch mal so, wie in "Achtung Kontrolle", wo ihr euch immer drüber amüsiert, wie die bösen bösen Kraftfahrer zur Raison gebracht werden und euch einen abkichert, wenn sie mal eben ein paar hundert Euro abdrücken müssen und die Weiterfahrt bis auf Weiters untersagt ist.

Kauft euch einfach bei der entsprechenden Institution eine Fahrerkarte (~ 40 Euro) und gut ist. Kann man immer mal gebrauchen. Dann schiebt das Ding rein, haltet euch an die 4,5 Stunden-Intervalle und die maximale Tageslenkzeit von 9 bzw. 10 Stunden, achtet auf die tägliche maximale Arbeitszeit von 15 Stunden (ja....ist krass aber erlaubt, wenn man sonst immer alles auf Pause drückt, was ja auch jeder an der Rampe bei Penny, LIDL, ALDI und co macht) und gut ist.

Dann kann euch keiner was.

Fahrt ihr ohne Karte auf Teufel komm raus (länger als 4,5 Stunden und haltet die Pausen nicht ein) speichert das Gerät das trotzdem im Massenspeicher und im Falle einer Kontrolle seid ihr trotzdem dran. So einfach ist das.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Was ein Stress ... wenn ihr auf der Autobahn in eine Kontrolle vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kommt oder auch in eine Polizeikontrolle bringen euch all diese Ratschläge hier im Forum garnichts.…

Stimmt. Dann hilft nur das, was im Gesetz steht, und das wurde hier ja oft genug dargelegt. Auch wenn du anderer Meinung bist und private Fahrten mit gewerblichen verwechselst.

Zitat:

Fahrt ihr ohne Karte auf Teufel komm raus (länger als 4,5 Stunden und haltet die Pausen nicht ein) speichert das Gerät das trotzdem im Massenspeicher und im Falle einer Kontrolle seid ihr trotzdem dran. So einfach ist das.

Nein, man ist nicht "dran". Ganz einfach, weil es für private Fahrten keine Lenk- und Ruhezeiten gibt. So einfach ist das. Wurde doch jetzt oft genug dargelegt.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Was ein Stress...

wenn ihr auf der Autobahn in eine Kontrolle vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kommt oder auch in eine Polizeikontrolle bringen euch all diese Ratschläge hier im Forum garnichts.

Geratet ihr an den richtien Beamten, bleibt dieser auf seinem Standpunkt, egal was ihr ihm erzählt, was ihr hier gelesen habt.
Ich habe mal einen Mercedes Axor 2540 überführt. Der LKW hatte noch keinen Aufbau, war also nur das Fahrgestell. Bei Schwerin wurden wir kontrolliert (mein Kollege fuhr nochmal den exakt identischen LKW). Ein BAG-Beamter kam mit geschwellter Brust und wollte von uns die Mautbescheinigungen für die Fahrzeuge sehen. Natürlich muss man bei Überführungsfahrten von "halb-fertigen" LKW keine Maut bezahlen aber der Mann war natürlich anderer Meinung. Was willst du dann machen? Sagen "Ich habe aber auf Motor-Talk gelesen..." oder "Der Mercedes-Händler hat aber gesagt...."

Also bei einer Kontrolle hilft es dir nicht viel, vorallem nicht, wenn du an einen Beamten gerätst, der das Regelwerk nicht beherrscht.
Doch je mehr ich mich selbst schlau gemacht habe ( egal wo ), um so besser kann ich meinen eigenen Standpunkt vertreten.
Und wenn ich vor Ort eine Anzeige nicht vermeiden kann, dann lege ich eben im Nachhinein Einspruch ein. Fertig!

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Kauft euch einfach bei der entsprechenden Institution eine Fahrerkarte (~ 40 Euro) und gut ist. Kann man immer mal gebrauchen. Dann schiebt das Ding rein, haltet euch an die 4,5 Stunden-Intervalle und die maximale Tageslenkzeit von 9 bzw. 10 Stunden, achtet auf die tägliche maximale Arbeitszeit von 15 Stunden (ja....ist krass aber erlaubt, wenn man sonst immer alles auf Pause drückt, was ja auch jeder an der Rampe bei Penny, LIDL, ALDI und co macht) und gut ist.

Klasse Tipp, mal eben ne Fahrerkarte Kaufen!😁 Wo gibts die denn? Penny, LIDL, ALDI + co.?😁
Eine Fahrerkarte muss in Zusammenhang mit deinem Führerschein beim STVA beantragt werden. Und wenn du noch keinen Kartenführerschein hast, musst du erst diesen beantragen. Viel Papierkram und einige Wochen Bearbeitungszeit!!!!

Mal einfach ne Fahrerkarte Kaufen?????? Prepaid?????Tz, Tz, Tz, 😕😕😕😁😁😁

MFG Thomas

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Zitat:

Original geschrieben von uncelsam


Sollte der Miet-LKW ein EG-Kontrollgerät eingebaut haben MUSS diese verwendet werden.
Es muss also eine Tachoscheibe eingelegt sein, bzw. eine Fahrerkarte eingeschoben sein.
Es gibt sogar LKW die ohne Fahrerkarte gar nicht laufen.

Falsch. Nur bei gewerblichen Fahrten.

Zitat:

Ob das jetzt letztlich eine Privatfahrt ist oder nicht, kann man in diesem Fall nicht eindeutig sagen, das entscheid im Fall der Fälle ein Richter! Ich würde allerdings grundsätzlich von eine gewerblichen Fahrt ausgehen.

Als Beispiel: Wenn du mit einem 7.49t dein Bruder beim Umziehen hilfst, ist das eine Privatfahrt. Wenn Du deinen Nachbarn hilfst, gilt es als gewerblich.

Und wieder falsch. Nur wenn er für dafür vom Nachbarn bezahlt wird (und dies nachweisbar ist...). Eine gewerbliche Fahrt ist es nur, wenn die Fahrt mit der Absicht zur Gewinnerzielung durchgeführt wird. Private Umzüge fallen da nicht drunter. Fahrten von Hilfskonvois nach Rumänien o.ä. übrigens auch nicht. Erst oberhalb 7,5 t muss das EG-Kontrollgerät verwendet werden.

Zitat:

Also nächstest solltest Du auf jeden Fall bei Beladen des LKW dabei sein, und auf die Ladungssicherung und das Gewicht achten, dafür bist Du als Fahrer verantwortlich.
Die 7,5t sind gerne da Ziel von Kontrollen.

Das ist richtig.

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom



Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Was ein Stress...

wenn ihr auf der Autobahn in eine Kontrolle vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kommt oder auch in eine Polizeikontrolle bringen euch all diese Ratschläge hier im Forum garnichts.

Geratet ihr an den richtien Beamten, bleibt dieser auf seinem Standpunkt, egal was ihr ihm erzählt, was ihr hier gelesen habt.
Ich habe mal einen Mercedes Axor 2540 überführt. Der LKW hatte noch keinen Aufbau, war also nur das Fahrgestell. Bei Schwerin wurden wir kontrolliert (mein Kollege fuhr nochmal den exakt identischen LKW). Ein BAG-Beamter kam mit geschwellter Brust und wollte von uns die Mautbescheinigungen für die Fahrzeuge sehen. Natürlich muss man bei Überführungsfahrten von "halb-fertigen" LKW keine Maut bezahlen aber der Mann war natürlich anderer Meinung. Was willst du dann machen? Sagen "Ich habe aber auf Motor-Talk gelesen..." oder "Der Mercedes-Händler hat aber gesagt...."

Also bei einer Kontrolle hilft es dir nicht viel, vorallem nicht, wenn du an einen Beamten gerätst, der das Regelwerk nicht beherrscht.
Doch je mehr ich mich selbst schlau gemacht habe ( egal wo ), um so besser kann ich meinen eigenen Standpunkt vertreten.
Und wenn ich vor Ort eine Anzeige nicht vermeiden kann, dann lege ich eben im Nachhinein Einspruch ein. Fertig!

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom



Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Kauft euch einfach bei der entsprechenden Institution eine Fahrerkarte (~ 40 Euro) und gut ist. Kann man immer mal gebrauchen. Dann schiebt das Ding rein, haltet euch an die 4,5 Stunden-Intervalle und die maximale Tageslenkzeit von 9 bzw. 10 Stunden, achtet auf die tägliche maximale Arbeitszeit von 15 Stunden (ja....ist krass aber erlaubt, wenn man sonst immer alles auf Pause drückt, was ja auch jeder an der Rampe bei Penny, LIDL, ALDI und co macht) und gut ist.

Klasse Tipp, mal eben ne Fahrerkarte Kaufen!😁 Wo gibts die denn? Penny, LIDL, ALDI + co.?😁
Eine Fahrerkarte muss in Zusammenhang mit deinem Führerschein beim STVA beantragt werden. Und wenn du noch keinen Kartenführerschein hast, musst du erst diesen beantragen. Viel Papierkram und einige Wochen Bearbeitungszeit!!!!

Mal einfach ne Fahrerkarte Kaufen?????? Prepaid?????Tz, Tz, Tz, 😕😕😕😁😁😁

MFG Thomas

Du brauchst meinen Beitrag nicht ins lächerliche ziehen mit dem Penny und Co.

Man bekommt eine Fahrerkarte bei TÜV und DEKRA in jeder Niederlassung. Und das dauert auch keine "Wochen" sondern Tage. Von wegen "STVA" und für so einen Unsinn gibt es noch 3 mal Danke. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Man bekommt eine Fahrerkarte bei TÜV und DEKRA in jeder Niederlassung. Und das dauert auch keine "Wochen" sondern Tage. Von wegen "STVA".

Man braucht sie aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Man bekommt eine Fahrerkarte bei TÜV und DEKRA in jeder Niederlassung. Und das dauert auch keine "Wochen" sondern Tage.

Wenn man allerdings noch den guten alten rosa Lappen hat, darf man zunächst mal zum Straßenverkehrsamt und diesen gegen den Kartenführerschein eintauschen (schnüff). Das Gerenne um alle Jubeljahr mal einen 7,49-Tonner von Sixt zu fahren? Den Aufwand würde ich nicht treiben wollen (und für nicht-gewerbliche Fahrten muss man es ja auch nicht).

@ 18.430

Ok, du hast Teilweise recht. Erstantrag ca. 20 Tage, Folgeantrag ca. 5 Tage. Erhältlich bei Tüv und Dekra. Also ersetze mein STVA durch Tüv und Dekra. Aber der Rest passt.
Eben mal hinfahren und Kaufen is nich.

@ TE

Und bezüglich Gewicht bist du bei einem 7,49 T schnell am Limit. So ein Koffer mit Ladebordwand darf magere ca. 1500kg zuladen. Ein paar Mannschaftszelte, Proviant, Ausrüstung und er ist Gewichtsmäßig voll.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


Und bezüglich Gewicht bist du bei einem 7,49 T schnell am Limit. So ein Koffer mit Ladebordwand darf magere ca. 1500kg zuladen. Ein paar Mannschaftszelte, Proviant, Ausrüstung und er ist Gewichtsmäßig voll. MFG Thomas

Überlicherweise sind es ca. 2,5 to Nutzlast, bei Plane mit Bühne auch gern mal fas 3 Tonnen.

Zitat:

Ist der Güterverkehr nicht gewerblich, sind die Regelungen erst für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen anwendbar.

Meiner Erfahrung nach ist ein Pfadfinderhalstuch grundsätzlich der beste Beweis dafür, dass eine Aktion nicht-gewerblich ist.

Unabhängig davon kommen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten ja nicht von ungefähr. Die Pausen würde ich also - auch wenn es nicht unbedingt gesetzlich gefordert ist - einhalten. Im Zweifelsfall: gibt es niemanden bei euch im Stamm, der auch noch 7.5to fahren darf, und mit dem man sich zur Not mal abwechseln kann?

Liebe Grüße und Gut Pfad
Ralle

Zitat:

Meiner Erfahrung nach ist ein Pfadfinderhalstuch grundsätzlich der beste Beweis dafür, dass eine Aktion nicht-gewerblich ist.

Unabhängig davon kommen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten ja nicht von ungefähr. Die Pausen würde ich also - auch wenn es nicht unbedingt gesetzlich gefordert ist - einhalten. Im Zweifelsfall: gibt es niemanden bei euch im Stamm, der auch noch 7.5to fahren darf, und mit dem man sich zur Not mal abwechseln kann?

Liebe Grüße und Gut Pfad
Ralle

@all: Besten Dank für alle Eure Antworten. Ich denke, ich weiß jetzt Bescheid oder so... 😉 Wie schon in meinem Ursprungspost gesagt: Ich habe gar nichts gegen Ruhezeiten, im Gegenteil. Mir ging es nur darum, ob ich bestimmte Ruhezeiten einhalten MUSS, oder ob ich mir das so einteilen kann, wie es mir und meiner Fahrtüchtigkeit gut tut.

@Ralle: Wir haben in diesem Jahr über unser normales Zeltlager hinaus noch einen amerikanischen Partnerstamm zu Gast und touren mit denen nach dem normalen Lager noch ein wenig durch Deutschland. Das Material muss aber trotzdem zurück. Und außer mir haben nur noch 2 Leiter einen alten Führerschein, die aber selbst noch nie mit so einem Ding gefahren sind und auch bei der anderen Tour gebraucht werden. Eltern fallen leider auch raus, da es mitten in der Woche ist und viele arbeiten müssen oder selbst im Urlaub sind. Insofern habe ich "gewonnen" und es hängt tatsächlich an mir alleine (zumindest was das Fahren angeht, ich habe aber noch einen Beifahrer für's Entertainment - und Rangieren...😉 ). Ich bin so Dinger schon mehrfach gefahren, allerdings immer mit 2 Fahrern oder entsprechend kurzer Strecke, dass ich mir darüber keine Gedanken machen musste.

Herzliche grüße und Gut Pfad,
Frank

moin frank,

ich hatte letztes jahr auch einen 7,49 tonner mit hubwand, bei einer namhaften autovermietung, deren fahrzeuge mit M-kennzeichen
zugelassen sind, angemietet, um meine tochter vom schwarzwald nach M umzuziehen und bei der bestellung auf den
privaten charakter des einsatzes hingewiesen.
ich bekam ein fahrzeug, dass weder fahrtenschreiber noch euro-gerät eingebaut hatte, was mich zunächst sehr verwunderte,
da ich es von anderen anmietungen zuvor, auch für private einsätze, so nicht kannte.
Auf der fahrt nach M dann, kam ich nach wenigen kilometern in eine verkehrskontrolle auf der B28.
Der sehr freundliche (auch solche gibt es) polizist war ebenfalls zunächst verwundert, dass keinerlei erfassungsgerät vorhanden
war, meinte aber sogleich, dass diese bei privaten fahrten nicht notwendig sein und der LKW eventuell eine ausnahmegenehmigung
in der zulassung hat. Also machten wir uns gemeinsam auf die suche nach dieser im führerhaus und durchsuchten jeden winkel, 15 min
ohne erfolg. Weder das orignal noch eine fotokopie war vorhanden, ich hatte nur die kundenkopie des mietvertrages,
wo solche dinge natürlich nicht vermerkt sind.
ich durfte weiterfahren, der polizist bat mich bei der abgabe die fehlende zulassung zu monieren. Er selbst wollte die autovermietung
ebenfalls anschreiben, darauf zu achten, dass der fahrzeugschein vorhanden zu sein hat, vorallem wenn ausnahmegenehmigungen
im spiel sind.

Was die kollegen hier schon geschrieben haben - sollte ein fahrtenschreiber vorhanden sein, auf jedenfall korrekt beschriftete
tachoscheibe einlegen. Auch wenn bei privaten fahrten lenkzeiten und dergl. nicht relevant sind, aber tempolimits schon.
Und sollte es doch mal zum fall der fälle kommen, kann dies für dich eventuell entlastend sein.

Euro-geräte sind bei mietfahrzeugen in dieser grösse eher selten und werden wohl eher nicht für private nutzung herausgegeben.
Auf jeden fall darauf achten, dass der fahrzeugschein im auto ist, vorallem, wenn du bei der übernahme feststellst, dass keine erfassungsgeäte im auto sind. Damit entgehst du diskussionen, falls du nicht an einen so netten beamten geräts, wie ich.

gute fahrt
willi

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