Lenkrad ausrichten mit Airbag, hilfe

VW Vento 1H

Habe bei meinem gebrauchten festegestellt, daß das Lenkrad schief ist. Spur usw stimmt alles, nur würde ich gerne das Lenkrad ausrichten. Weiß einer, wie ich das tun kann, trotz Airbag? Ohne Airbag ist es ja keinProblem. Einfach die zentrale Mutter auf, ausrichten und wieder alles zu. Nur jetzt bei dem Airbag Lenkrad möchte ich nicht einfach die Abdeckung abfummeln,ist mir alles zu heikel.
Ach ja,und die Airbagleuchte leuchtet, aber das hat wohl nix miteinander zu tun?

Schonmalvielen Dank für die Tips!

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von thommen


Hallo,

habe hier mal einen Post verschwinden lassen, da dieser den Ausbau eines Airbags beschrieben hat!

Man sollte sich im klaren darüber sein, dass man sich nach neuem Gesetz auch strafbar macht, wenn man privat an Airbageinheiten und deren Steuerelementen Hand anlegt...

Ist ja lächerlich!!!

Ihr lasst hier nen Post löschen wo sowas beschrieben wird und in dem Buch - GOLF 3 TUNING - ist das genau beschrieben und sogar ausführlich bebildert.

ja weil sich dazu wohl die Gesetzeslage geändert hat.

Zitat:

Original geschrieben von Pit 08_11


Genau Werkstätten sind auch Wertstätten.

LOOOL

wenn du alles dort machen läßt ok, aber ich versuche alles selbst zu machen, soweit möglich

Wir haben das vor der "änderung" auch bei 3 Wagen schon gemacht, hatten wir wohl Glück.

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Zitat:

Original geschrieben von matti6


Ist ja lächerlich!!!
Ihr lasst hier nen Post löschen wo sowas beschrieben wird und in dem Buch - GOLF 3 TUNING - ist das genau beschrieben und sogar ausführlich bebildert.

Wie schon erwähnt, hat sich die Gesetzeslage seit Somer etwas geändert! Wird wohl auch so sein, dass die Neuaflagen der Bücher solche Themen dann nicht mehr behandeln!

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

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