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Leitplanken Unfall Während Probezeit Strafe?

Themenstarteram 26. Juni 2019 um 7:59

Grüße, ich hatte am Montag einen Unfall ausserhalb der Ortschaft bei max 70 km/h und bin mit meinem Fahrzeug gegen die Leitplanke auf der rechten Fahrspur gefahren, an dieser ca 12m meter entlang geschlittert und dann zum stehen gekommen. Mein Auto ist Totalschaden, mir ist nichts passiert, die Leitplanke ist beschädigt, es gab keine anderen Beteiligten am Unfall. Ich kann mich an die Unfallursache nicht mehr Erinnern vermute aber das mich die Sonne geblendet hat, Die Polizei war der Meinung ich war zu schnell oder am Handy, dies war beides nicht der Fall aber das lässt sich ja nicht beweisen, somit geht der Fall zur Bußgeldstelle, ich bin noch in der Probezeit und hab die befürchting das sie mir ein Aufbauseminar + Verlängerung der Probezeit drücken aber bin mir nicht sicher. Kann mir jemand sagen ob diese Strafe eintreffen wird oder ob ich ohne davon komme?

Mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 26. Juni 2019 um 11:07:08 Uhr:

Und wie sollte diese Beweisführung bei solch einem Vorwurf stattfinden?

Schätzungen und Vermutungen ohne handfeste Beweise einer Streifenwagenbesatzung haben vor Gericht bestimmt keinen Bestand. Wenn dann hätte ein Gutachter die Sache vor Ort feststellen und beweisen müssen.

Schon die Tatsache, dass der Te die Leitplanke bei relativ geringer Geschwindigkeit geknutscht hat, ist an sich schon Beweis genug, dass er sein können überschritten hat. Hier geht es nicht um die tatsächliche Geschwindigkeit, sondern um nicht angepasste situationsbedingte Geschwindigkeit. Wenn man von der Sonne geblendet wird und nichts sieht, heißt es Bremsen und nicht im Blindflug weiter.

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Eher wird gar nichts passieren. Du hast Strafe genug durch den zerstörten Wagen.

Etwaig Leitplankenkosten.

Ein Bekannter hat sich während der Probezeit auch mal auf ner 120-Straße gedreht bei Nässe. Leitplanke musste er bezahlen, ansonsten nichts weiter passiert.

Hallo, DenLobIchMir,

es kommt darauf an, was Dir vorgeworfen wird.

Die Handynutzung kann man Dir nicht nachweisen, egal, ob es tatsächlich zutrifft oder nicht, es sei denn, Du würdest selber mit dieser Aussage kommen.

Somit ist es wahrscheinlich, dass man Dir eine nicht angepasste Geschwindigkeit vorwirft und da kommt es darauf an, ob der Vorwurf spezialisiert wird oder nicht.

Es gibt zum Einen den Vorwurf, dass man einen Unfall aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit verursacht hat, ohne jeden weiteren Zusatz, und das würde bedeuten, dass Du lediglich eine Verwarnung zu zahlen hättest, ohne zusätzliches Aufbauseminar.

Wird Dir eine nicht angepasste Geschwindigkeit aufgrund von Witterungseinflüssen, aufgrund der Verkehrsverhältnisse oder der örtlichen Gegebenheiten vorgeworfen, musst Du mit einem Bußgeld, einem Punkt und einem Aufbauseminar rechnen.

Hier würde es sich dann vielleicht lohnen, einen Anwalt einzuschalten.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. Juni 2019 um 11:00:46 Uhr:

Wird Dir eine nicht angepasste Geschwindigkeit aufgrund von Witterungseinflüssen, aufgrund der Verkehrsverhältnisse oder der örtlichen Gegebenheiten vorgeworfen, musst Du mit einem Bußgeld, einem Punkt und einem Aufbauseminar rechnen.

Viele Grüße,

Uhu110

Und wie sollte diese Beweisführung bei solch einem Vorwurf stattfinden?

Schätzungen und Vermutungen ohne handfeste Beweise einer Streifenwagenbesatzung haben vor Gericht bestimmt keinen Bestand. Wenn dann hätte ein Gutachter die Sache vor Ort feststellen und beweisen müssen.

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 26. Juni 2019 um 11:07:08 Uhr:

Und wie sollte diese Beweisführung bei solch einem Vorwurf stattfinden?

Schätzungen und Vermutungen ohne handfeste Beweise einer Streifenwagenbesatzung haben vor Gericht bestimmt keinen Bestand. Wenn dann hätte ein Gutachter die Sache vor Ort feststellen und beweisen müssen.

Schon die Tatsache, dass der Te die Leitplanke bei relativ geringer Geschwindigkeit geknutscht hat, ist an sich schon Beweis genug, dass er sein können überschritten hat. Hier geht es nicht um die tatsächliche Geschwindigkeit, sondern um nicht angepasste situationsbedingte Geschwindigkeit. Wenn man von der Sonne geblendet wird und nichts sieht, heißt es Bremsen und nicht im Blindflug weiter.

Themenstarteram 26. Juni 2019 um 9:54

Die Polizei hat mich nicht wirklich befragt, als sie eintriefen haben sie nebenbei gefragt wie es passiert ist worauf ich gesagt habe ich weiß es nicht, es ging plötzlich nach rechts und das ich nicht weiß ob es vielleicht ein Reifenplatzer war, worauf sie sagten das dies nicht sein könnte und ob ich sie belügen würde, darauf habe ich gesagt nein es war nur eine Vermutung.

Es ging plötzlich nach rechts?? So plötzlich passiert das ja in der Regel nicht. Eher wenn z.B. ne Spurstange sich spontan verabschiedet.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 26. Juni 2019 um 11:40:12 Uhr:

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 26. Juni 2019 um 11:07:08 Uhr:

Und wie sollte diese Beweisführung bei solch einem Vorwurf stattfinden?

Schätzungen und Vermutungen ohne handfeste Beweise einer Streifenwagenbesatzung haben vor Gericht bestimmt keinen Bestand. Wenn dann hätte ein Gutachter die Sache vor Ort feststellen und beweisen müssen.

Schon die Tatsache, dass der Te die Leitplanke bei relativ geringer Geschwindigkeit geknutscht hat, ist an sich schon Beweis genug, dass er sein können überschritten hat. Hier geht es nicht um die tatsächliche Geschwindigkeit, sondern um nicht angepasste situationsbedingte Geschwindigkeit. Wenn man von der Sonne geblendet wird und nichts sieht, heißt es Bremsen und nicht im Blindflug weiter.

Logisch, jeder der für einen Moment nichts mehr sieht (z.B. auch bei tiefstehender Sonne in der Autobahnausfahrt) steigt sofort in die Eisen und bleibt stehen. Ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr.

Es gibt genügend Gründe, warum jemand die Leitplanke geküsst haben könnte. Spekulationen beweisen aber überhaupt nichts. Und die Strafverfolgungsbehörde wird sich kaum irgendeinen möglichen Grund herauspicken und den dann ahnden.

Der TE wird den Schaden an der Leitplanke begleichen müssen und fertig. Vielleicht kommt seitens der Polizei noch eine Aufwandspauschale von 75 Euro dazu. Das wars dann aber wirklich.

P.S. Noch eine Anekdote vom letzten Jahr......

Autobahnausfahrt A94. Legale Geschwindigkeit. Plötzlich ein rießen Öl- oder Dieselfleck über mehrere Quadratmeter mitten in der Kurve. Ich rutsche (zumindest gefühlt) gefährlich nahe an die Leitplanke. Passiert ist nichts, da ich in der Rechtskurve sehr weit innen war.

Das konnte man nicht rechtzeitig ahnen, nicht sehen, nicht einplanen und mit Bremsen auf glitschigen Oberflächen hauts meist auch nicht besonders gut hin.

Was ich sagen will....."Situationsbedingte Geschwindigkeit" zu nennen ist in einem Forum recht nett. Hat mit der Praxis aber nicht zwingend was zu tun.

Es muss auf jeden Fall der Beweis angetreten werden, dass die Geschwindigkeit nicht angepasst war. Ein "sonst wären Sie ja nicht in die Leitplanke gefahren" reicht nicht und hat auch noch nie gereicht. Ein Gutachter müsste anhand von Tatsachen (Bremsspuren etc) beweisen, dass er zu schnell war. Und nach der Beschreibung des TE sollte das schwer möglich sein.

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