Leihwagen nach Unfall mit witschaftlichen Totalschaden

Hallo,
mir ist am Freitag ein BMW seitlich in meine 17 Jahre alte E-Klasse gefahren. Der Fahrer war zufälligerweise Versicherungsvertreter, und seine Versicherung hat sich dann auch umgehend bei mir gemeldet. Bei mir ist eigentlich nur der hintere Kotflügel und die Tür eingedrückt, das Fahrzeug ist voll fahrtüchtig. Die Versicherung sagte mir, ich solle den Schaden erstmal bei einem Gutachter meiner Wahl begutachten lassen, da ich im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens kein Anrecht auf einen Leihwagen hätte. Da ich dieses Fahrzeug aber unter allen Umständen reparieren lassen werde, benötige ich in dieser Zeit ein Fahrzeug. Kann ich das dann der Versicherung in Rechnung stellen? Außerdem würde es mich interessieren, welche Art von Wagen mir dann zusteht. Kann ich mir ohne weiteres eine aktuelles Fahrzeug der selben Klasse (E-Klasse, 5er usw.) nehmen, ohne das selbst zahlen zu müssen? Auf das Gutachten ob es ein Totalschaden ist warte ich noch, der Gutachter hat aber schon andeuten lassen, dass es ganz so aussehen wird. Für Antworten im Voraus schonmal vielen Dank!
Gruß Felix

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Metal_Invader


Aus dem Grunde würde ich dir zu einem Anwalt raten.

nicht schon wieder diese leier.

bekommt ihr in euerm Leben nix auf die Reihe, ohne für jeden fliegenschiss einen Anwalt einschalten zu müssen?

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Ich muss hier mal eine Lanze für die Anwälte brechen: Zumindest eine verkehrsrechtliche Erstberatung, wie sie zum Beispiel beim ADAC inklusive ist, kann sehr, sehr hilfreich sein, kostet keinen der Versicherer einen Cent (und damit auch nicht die Versicherten) und bis auf den, der da zum Anwalt geht, bekommt das auch keiner mit 😉 Hilft dann doch vielleicht, mal die Einschätzung und den Rat vom Fachmann zu hören.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Als ich gemerkt habe was da läuft habe ich selbst einen Anwalt eingeschaltet.

aber genau das ist doch der kleine, aber feine unterschied, um den es in diesem aktuellen fall geht:

bei dir gab es ärger udn du wärest anders nicht zu deinem recht gekommen. soweit, sogut.

Beim TE hingegen ist es aktuell ein ganz gewöhnlicher bürovorgang, niemand will irgendwem etwas böses, alles läuft seinen geregelten gang, wozu hier also der hinweis auf einen anwalt?

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL
aber genau das ist doch der kleine, aber feine unterschied, um den es in diesem aktuellen fall geht:
bei dir gab es ärger udn du wärest anders nicht zu deinem recht gekommen. soweit, sogut.
Beim TE hingegen ist es aktuell ein ganz gewöhnlicher bürovorgang, niemand will irgendwem etwas böses, alles läuft seinen geregelten gang, wozu hier also der hinweis auf einen anwalt?

genau so ist das.......🙂

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



alles läuft seinen geregelten gang, wozu hier also der hinweis auf einen anwalt?

.....weil einige Leute hier nichts fachliches beizutragen haben, aber sich dazu berufen fühlen, im Versicherungsforum auch mal ihren Senf dazuzugeben.

Da reicht es halt für nicht mehr als für diese "Geh-zum-Anwalt"-Leier.

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Zitat:

.....

Den letzten Absatz hast Du jetzt aber bestimmt nicht auf mich bezogen.

Denn, ich habe weder gepöbelt noch war ich ein Geschädigter.

.....

@Diedicke1300

Nein, war ganz bestimmt nicht auf Dich bezogen, sondern allgemein in Bezug auf Delle´s Kommentar......

Sry, dass ich mich etwas unklar geäussert habe!

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 12. Januar 2010 um 16:44:26 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von Metal_Invader


Aus dem Grunde würde ich dir zu einem Anwalt raten.
nicht schon wieder diese leier.
bekommt ihr in euerm Leben nix auf die Reihe, ohne für jeden fliegenschiss einen Anwalt einschalten zu müssen?

Zitat:

@twelferider schrieb am 12. Januar 2010 um 18:24:36 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von Metal_Invader


Es hört sich so an, als wäre der Unfall nicht deine Schuld. Aus dem Grunde würde ich dir zu einem Anwalt raten. Die kosten für diesen muss die gegnerische Versicherung zahlen. Ein Anwalt (so ist meine persönliche Meinung) bringt dir eine zügigere Abwicklung der ganzen Geschichte.
Der Anwalt kann dir dann auch sagen, was deine Rechte sind und wie es mit dem Leihwagen aussieht.
Meine Fresse, sterben diese "Gehzumanwaltblöker" denn nie aus in diesem Forum?

Auf solche "Ratschläge" können wir hier gut und gern verzichten - jeder weiss, was ein Anwalt ist und welche Funktion er ausübt.

Da braucht es nicht solche Schlaumeier, wie dich, die hier sonst nichts hilfreiches zu sagen haben.

Wenn man schon nichts zur Sache selbst beitragen kann, für diese dämliche "Geh-zum-Anwalt-Leier" reicht es dann wenigstens noch😠

Hehehe,ihr beide sind ja experten.Ohne Anwalt gehts eben nicht.

[url=Schaut mal ihr beiden hier.]http://www.apraxa.de/.../...die_versicherung_des_unfallgegners_anrufen[/url]

Zitat:

Hehehe,ihr beide sind ja experten.Ohne Anwalt gehts eben nicht.

Schaut mal ihr beiden hier.

1.) Gratulation zur erfolgreichen "Reanimation" eines 5 (fünf !!!) Jahre alten Threads. Ich denke, das Thema dürfte schon seit einiger Zeit abgehakt und gegessen sein.

2.) Zum "sinnerfüllten" Lesen gehört auch, zu schauen, wer seine Quellen sind. In Deinem Fall rät ein "Anwalt für Verkehrsrecht" dazu, in jedem Fall einen "Anwalt für Verkehrsrecht" zu engagieren - und natürlich zu bezahlen. Ein Schelm der Böses dabei denkt :-)

Zitat:

@letsdoit_new schrieb am 27. Dezember 2014 um 07:55:16 Uhr:



Zitat:

Hehehe,ihr beide sind ja experten.Ohne Anwalt gehts eben nicht.

Schaut mal ihr beiden hier.

1.) Gratulation zur erfolgreichen "Reanimation" eines 5 (fünf !!!) Jahre alten Threads. Ich denke, das Thema dürfte schon seit einiger Zeit abgehakt und gegessen sein.

2.) Zum "sinnerfüllten" Lesen gehört auch, zu schauen, wer seine Quellen sind. In Deinem Fall rät ein "Anwalt für Verkehrsrecht" dazu, in jedem Fall einen "Anwalt für Verkehrsrecht" zu engagieren - und natürlich zu bezahlen. Ein Schelm der Böses dabei denkt :-)

OK! Du hättes auch anders formulieren können.Kein Mensch ist vollkommen fehler passieren eben.Bei dir sieher nicht.😉

Den noch Wünsche dir Guten Rutsch und Alles gute im neuen Jahr.

Zitat:

OK! Du hättes auch anders formulieren können.Kein Mensch ist vollkommen fehler passieren eben.Bei dir sieher nicht.😉

Sorry falls es als Angriff rübergekommen ist. War nicht so beabsichtigt sondern mehr als Sarkasmus.

Dir auch alles gute für das kommende Jahr und auf viele weitere gute Forenbeiträge hier.

Kein problem.Danke!

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