leidiges thema.muss aber sein;)geblitzt worden,was nun?

Hey zusammen,

ich schiess direkt mal los.Letzten Freitag fuhr ich in die Schule mit meinem Roller.. schön mit ca. 50-55 in ner 30er Zone.. ich weiss, eigene Dummheit, aber naja.
Auf jeden Fall wurde ich dann geblitzt..aus einem schwarzen Golf.
War also n mobiler Blitzer. Hab dann auch bestätigt bekommen von einer BEkannten, die an dem Auto vorbeiging,dass da jemand drinsaß ( weiss nicht ob 1 oder 2) und dass sie sich etwas notiert haben..
Ich bin dann erstmal weiter ( die haben mich auch nicht angehalten) und nach 200m musste ich auch in eine Abbiegung..

Folgendes: ich bin noch in der Probezeit und da ich mir nicht sicher bin, wie schnell ich wirklich war, kann ich jetz natürlich nur hoffen,nicht über 21 kmh zu sein..
ich hab aber auch schon mit Anderen darüber geredet und ich hab 2 mal gehört bekommen von Leuten,die auch von mobilen Blitzern geblitzt wurden,dass sie gar kein Bild mitgeschickt bekommen haben.
Einer hat dann auch gesagt, er wäre nicht gefahren sondern seine Mutter und kam auch damit durch.

Wie ist das denn bei den mobilen Blitzern? Machen die auch Bilder?
Habe gehört, ich soll erstmal ein Bild anfordern..
Könnte es auch sein,dass es "nur" ein Laser war? und die tatsächlich kein Bild haben?

Ich würde ansonsten sagen, dass es meine Mutter war ( die ist ja nicht mehr in der Probezeit😁) und dass die mir das erstmal nachweisen sollen,ob ich das wirklich war.

Wie seht ihr das? was kann jetz auf mich zukommen und was kann ich tun?

LG

Beste Antwort im Thema

Moin,

Zitat:

aber hätten die sch**ine mich nicht anhalten müssen

ich bin ja auch kein Kind von Traurigkeit, aber das zeugt von einem merkwürdigen Verständnis von Recht und Unrecht. Und was wäre gewesen, wenn sie Dich angehalten hätten? Alles besser, oder was?

Denk mal ein bisschen darüber nach, wer wohl das Schwein ist, bevor Du sowas schreibst.

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also ich darf mit meinem 50ccm "roller" 60-70 ganz legal fahren.selbst wenn ich nur einen A1 führerschein hätte....😛

was ist an einer 30er-zone anders?wurde auchschon mit 48 in ner 30er geblitzt und war noch in der probezeit.(glaube es waren) 30eur strafe un gut

und wie gesagt,wenn der blitzer alleine im auto sass haste eh nix zu befürchten

was heisst denn hier fahren ohne fahrerlaubnis?ich kenn tausende roller,die NICHT getunt sind, und so schnell fahren.
meiner ist auch NICHT getunt, also was kann ich dafür, wenn der so schnell fahren kann?
gut,meine schuld.. ich steh auch dazu aber naja

fahren ohne fahrerlaubnis?
ich hab autoführerschein

und.. ich weiss nicht, ob da einer oder zwei drinsaßen..
ich warte jetz einfach ab.. hab auch schon von fällen gelesen, wo gar nichts kam

Zitat:

Original geschrieben von Nikeyy


fahren ohne fahrerlaubnis?
ich hab autoführerschein

und.. ich weiss nicht, ob da einer oder zwei drinsaßen..
ich warte jetz einfach ab.. hab auch schon von fällen gelesen, wo gar nichts kam

du darfst aber max. 50 fahren mit autoführerschein.ich darf mit meinem wie gesagt 60-70 fahren...

wen nix kam saßwohl nur einer im blitzerauto😉

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wie wenn nix kam?

es kann doch immernoch was kommen?😁
die hätten mich doch eigentlich direkt rausholen müssen oder?

denkste die rasen dir da mit ihrer blitzerkarre hinterher um sich etliche andere raser entgehen zu lassen? rausziehen tun die nur beim lasern.is immer herrlich wenn die bei uns lasern...mit knallgelben warnwesten kilometerweit vorher schon sichtbar😁

Zitat:

Original geschrieben von exxe


du darfst aber max. 50 fahren mit autoführerschein.ich darf mit meinem wie gesagt 60-70 fahren...

Ich darf mit Klasse 3 max 60km/h fahren dank Mauerfall.😁😁😁

😉

an guten tagen 75 und das ganz legal mit autoführerschein mit dem man nur 50ccm 45kmh roller fahren darf

das nich gesagt,das er nur 50 oder 45 fahren darf,deswegen wird auch keiner was gesagt haben,kann ja ein Simson roller sein (SR50 oder schwalbe), und die dürfen nunmal 60 wenn es inne papiere steht.
Die klasse M ist nicht generell auf 45 Km/h beschränkt,wenn das moped laut papiere schneller darf ist das in Ordnung...

@ exxe

Deine Schwalbe müsste ja dann eine der ersten KR51 sein,und auch noch die originalen Papiere ohne geschwindigkeits-begrenzung haben.um das legal fahren zu dürfen...
denn ansonsten galt auch in der DDR eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60Km/h
ab 1963... (Schwalbe wurde aber erst ab 1964 offiziell ausgeliefert)

Link zu Wiki wer es nich glauben will: http://de.wikipedia.org/wiki/Simson_Schwalbe

Warum wir hier jetzt so heiß spekuliert. Einfach abwarten, bis evtl. Post kommt.
Und bei den meistens 50ern ist eine 55 im Tacho noch absolut im grünen Bereich - sprich die gehen genug vor. Gilt allerdings nur für den Führerschein und nicht für die 30er-Zone.
Andere Anhaltspunkte hat der Treadersteller ja nicht.

Die Führerscheinklasse berechtigt zum Führen von 50ern. Die Geschwindigkeit wird durch das Baujahr (und tlw. Herkunft - DDR) geregelt -sprich 45, 50 oder 60 km/h. Fahren darf man dann alle Varianten.
Die "schnellen" 50er von vor 01.04.1980 sind davon natürlich ausgenommen - 🙂.

@ hmk73:
Spekuliert wird in der Tat immer bei solchen Jammerthreads...nämlich, ob dort ein paar Tipps  abfallen, um sich möglichst elegant aus dem Dilemma zu verbröseln.😉

@ hmk73

Zitat:

Original geschrieben von hmk73



Die "schnellen" 50er von vor 01.04.1980 sind davon natürlich ausgenommen - 🙂.

was is´n,wenn man A1 hat und sich so ein teil besorgt mit Bj vor 1980 ,Kreidler oder so?könnt man die dann auch so offen und vor allem Legal fahren wie damals,halt nur nich die CCM verändern?

Oder sind die allgemein vom tisch,und dürfen so gar nich mehr am strassenverkehr teilnehmen,wenn sie schneller als 50,60 was auch immer sind??

Zitat:

Original geschrieben von tigra2007


@ hmk73

Zitat:

Original geschrieben von tigra2007



Zitat:

Original geschrieben von hmk73



Die "schnellen" 50er von vor 01.04.1980 sind davon natürlich ausgenommen - 🙂.
was is´n,wenn man A1 hat und sich so ein teil besorgt mit Bj vor 1980 ,Kreidler oder so?könnt man die dann auch so offen und vor allem Legal fahren wie damals,halt nur nich die CCM verändern?
Oder sind die allgemein vom tisch,und dürfen so gar nich mehr am strassenverkehr teilnehmen,wenn sie schneller als 50,60 was auch immer sind??

Fallen heute (trotz 50 ccm) unter die Leichtkraftradklasse. Leute, wo damals den entsprechenden Führerschein hatten, dürfen die weiter fahren - Besitzstandswahrung.

Wenn du den A1 hast und die eingetragene Geschwindigkeit passt (bis 80 km/h bzw. über 80 km/h), dann kannst du die fahren. Sind heute aber selten, teuer und Ersatzteile bekommst du nicht überall. Mit einer normalen 125er fährst du heutzutage besser.

Ist dann auch nicht auf Versicherungskennzeichen, sondern Leichtkraftradnummernschild.

also bei uns in der umgebung kann man eig 70+ fahren (natürlich auf landstrasse) ohne probleme zu bekommen.zumindest wenn man soweit alles orginal hat

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