Leichter Auffahrunfall mit personenschaden
Hallo liebe Nutzer. Mir ist folgendes passiert:
Gestern 3.10 standen vor mir zwei Autos an einem Kreisel die schon vorwärts gerollt sind und somit ich dann auch. Der erste der am Kreisel Stand, war schon halb im Kreisel drin, als er eine ruckartige bremsung machte, da er den im Kreisel über sah. Letzendlich bin ich auf meinem vorder Mann gerollt, da ich dies nicht schnell genug registriert habe. Mein Auto ist komplett heile, nicht mal zerkratzt. Bei meinem vorder Mann ist es ein bisschen zerkratzt. Die Frau von ihm erwähnte ein leichtes knacken in der Schulter. Heute schrieb mir ih Mann das sie Schmerzen in der Schulter hat (sie kann ihn noch bewegen) und sind deshalb ins Krankenhaus gefahren.
Ich bin bis Dezember noch in der Probezeit.
Jetzt meine Frage:
Muss ich eine nachschulung oder Aufbau siminar machen? Es würde keinen Krankenwagen oder Polizei gerufen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 4. Oktober 2017 um 11:33:02 Uhr:
Wenn die Geschädigten jetzt zum Arzt gehen wird wohl alles offizielle Wege gehen müssen (wegen der Krankenkasse) inklusive Unfallmeldung bei der Polizei. Dann gibt's ne Probezeitverlängerung/Nachschulung.
Quatsch! Wenn ich zum Arzt gehe, zahlt das meine Krankenkasse. Und wenn die von einer Unfalldiagnose erfährt, will sie von mir den Verursacher bzw. dessen Versicherung erfahren. Das ist alles. Niemand informiert die Polizei, wenn nicht der Geschädigte eine Anzeige erstattet.
@Celi23: ich gehe davon aus, dass du den Schaden deiner Versicherung gemeldet hast. Schreib dem guten Mann, er möge sich wegen der Schmerzensgeldansprüche an deine Versicherung wenden und wünsche der Frau gute Besserung. Die Versicherung wird ihr vermutlich was husten von wegen Schmerzensgeld, aber du stößt ihn nicht vor den Kopf (so dass er vielleicht doch noch Anzeige erstattet).
22 Antworten
Da muss keine Anzeige erstattet werden. Wenn ein Unfall aufgenommen wird bekommt der vermeintliche Unfallverursacher eine 20 Euro Rechnung für die Ordnungswidrigkeit und bei Personenschaden geht es immer an die StA. Passiert automatisch. Muss die Polizei machen. Bei jeder Unfallmeldung mit Personenschaden.
Die zivilrechtliche Forderung führte nur zur Eröffnung der Akte, da keine Akte vorhanden ist aber offensichtlich jemand durch jemanden mit einem Fahrzeug verletzt wurde.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 4. Oktober 2017 um 16:32:51 Uhr:
Wenn ein Unfall aufgenommen wird
Schön, der Unfall ist aber
nichtaufgenommen worden.
Damit gibt es in den nächsten 100 Jahren kein Ermittlungsverfahren, es sei denn, der/die Geschädigte erstattet Anzeige. Punkt. Aus. Fertig.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 4. Oktober 2017 um 16:32:51 Uhr:
Die zivilrechtliche Forderung führte nur zur Eröffnung der Akte, da keine Akte vorhanden ist aber offensichtlich jemand durch jemanden mit einem Fahrzeug verletzt wurde.
Nein!
Wie war das noch? Wenn man keine Ahnung hat.....
Dein Nein! wird dem TE aber nicht helfen; sollte bei der Geschädigten etwas festgestellt kommt es zur Unfallmeldung. Bei mir auch so passiert und ich habe die Gegenpartei nicht angezeigt.
Edit: Wenn die Frau sich mit zwei Wochen Schmerzmittel zufrieden gibt wird nichts passieren, das stimmt.
Edit2: Insgesamt sind deine Ratschläge höchst fahrlässig. Es reicht schon, dass die Geschädigte Ihn einfach anzeigt (wozu ihr jeder raten wird). Den TE zu sagen, ihm wird sicher nichts passieren ist völlig daneben und gelogen.
Puuh, ihr redet teilweise total aneinander vorbei.
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Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 4. Oktober 2017 um 16:32:51 Uhr:
Da muss keine Anzeige erstattet werden. Wenn ein Unfall aufgenommen wird bekommt der vermeintliche Unfallverursacher eine 20 Euro Rechnung für die Ordnungswidrigkeit und bei Personenschaden geht es immer an die StA. Passiert automatisch. Muss die Polizei machen. Bei jeder Unfallmeldung mit Personenschaden.Die zivilrechtliche Forderung führte nur zur Eröffnung der Akte, da keine Akte vorhanden ist aber offensichtlich jemand durch jemanden mit einem Fahrzeug verletzt wurde.
Wie um alles in der Welt kommst du darauf, dass bei jeder Unfallaufnahme 20 Euro in Rechnung gestellt wird? Nur so aus Neugier?
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 4. Oktober 2017 um 16:53:18 Uhr:
Es reicht schon, dass die Geschädigte Ihn einfach anzeigt
ja.
Sie selbst, oder ihr Anwalt kraft seiner Vollmacht.
Zitat:
(wozu ihr jeder raten wird).
Ich nicht.
Wozu, welchen Vorteil hätte sie dadurch?
Zitat:
Den TE zu sagen, ihm wird sicher nichts passieren ist völlig daneben und gelogen.
Realistisch gesehen ist hier mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen; ggf. mit Auflagen. Die zieht dann keine Probezeitfolgen nach sich.
Möglich wäre allerdings, dass die Teilnahme am einem Aufbauseminar zur Auflage gemacht wird.
Ich bin mit dem Mann in Kontakt und der FRAU geht es gut. Ich habe mich auch mehr Mals entschuldigt, was es ja aber nicht besser macht. Die Polizei wurde nicht eingeschaltet.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 4. Oktober 2017 um 19:20:50 Uhr:
Puuh, ihr redet teilweise total aneinander vorbei.
Nein, @Fahrspaz schreibt Blödsinn und verkraftet es einfach nicht, im Unrecht zu sein.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 4. Oktober 2017 um 16:53:18 Uhr:
Den TE zu sagen, ihm wird sicher nichts passieren ist völlig daneben und gelogen.
Lesen ist auch nicht deine Stärke, oder? Wo habe ich geschrieben, dass ihr sicher nichts passieren wird?
Aber ich wiederhole es gerne (für die Threaderstellerin) zum x-ten Mal: wenn die Geschädigte nicht selbst Anzeige erstattet, kommt auch nichts. Die Fantasien von Herrn Fahrspaz kannst du einfach ignorieren.