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Leichter Auffahrunfall mit personenschaden

Themenstarteram 4. Oktober 2017 um 9:17

Hallo liebe Nutzer. Mir ist folgendes passiert:

Gestern 3.10 standen vor mir zwei Autos an einem Kreisel die schon vorwärts gerollt sind und somit ich dann auch. Der erste der am Kreisel Stand, war schon halb im Kreisel drin, als er eine ruckartige bremsung machte, da er den im Kreisel über sah. Letzendlich bin ich auf meinem vorder Mann gerollt, da ich dies nicht schnell genug registriert habe. Mein Auto ist komplett heile, nicht mal zerkratzt. Bei meinem vorder Mann ist es ein bisschen zerkratzt. Die Frau von ihm erwähnte ein leichtes knacken in der Schulter. Heute schrieb mir ih Mann das sie Schmerzen in der Schulter hat (sie kann ihn noch bewegen) und sind deshalb ins Krankenhaus gefahren.

Ich bin bis Dezember noch in der Probezeit.

Jetzt meine Frage:

Muss ich eine nachschulung oder Aufbau siminar machen? Es würde keinen Krankenwagen oder Polizei gerufen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 4. Oktober 2017 um 11:33:02 Uhr:

Wenn die Geschädigten jetzt zum Arzt gehen wird wohl alles offizielle Wege gehen müssen (wegen der Krankenkasse) inklusive Unfallmeldung bei der Polizei. Dann gibt's ne Probezeitverlängerung/Nachschulung.

Quatsch! Wenn ich zum Arzt gehe, zahlt das meine Krankenkasse. Und wenn die von einer Unfalldiagnose erfährt, will sie von mir den Verursacher bzw. dessen Versicherung erfahren. Das ist alles. Niemand informiert die Polizei, wenn nicht der Geschädigte eine Anzeige erstattet.

@Celi23: ich gehe davon aus, dass du den Schaden deiner Versicherung gemeldet hast. Schreib dem guten Mann, er möge sich wegen der Schmerzensgeldansprüche an deine Versicherung wenden und wünsche der Frau gute Besserung. Die Versicherung wird ihr vermutlich was husten von wegen Schmerzensgeld, aber du stößt ihn nicht vor den Kopf (so dass er vielleicht doch noch Anzeige erstattet).

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Unfall ist Unfall --> ich denke daher ja(zumindest wenn es den Offiziellen weg geht und ich denke das wird die Frau schon machen, alles andere wäre ja nur nachteilig für sie). Eine Entschuldigung in Form von ein paar Leckereien können beim Schulterschmerz sicherlich hilfreich sein. Nächstes mal "einfach" aufmerksamer Fahren. Gute Fahrt weiterhin.

am 4. Oktober 2017 um 9:33

Schleudertrauma (HWS-Distorsion) gibt's immer sofort bei praktisch jedem Unfall. Wenn die Geschädigten jetzt zum Arzt gehen wird wohl alles offizielle Wege gehen müssen (wegen der Krankenkasse) inklusive Unfallmeldung bei der Polizei. Dann gibt's ne Probezeitverlängerung/Nachschulung.

Themenstarteram 4. Oktober 2017 um 9:34

Danke. Die Frau hat "nur eine schulterverspannung"

Wenn der Auffahrunfall wirklich so gering war dann war auch das Schmerzsyndrom nicht ursächlich vom Unfall.

Aber passiert immer wieder das einige Versuchen aus sowas noch etwas Schmerzensgeld zu ziehen.

Tut aber nix zur eigentlichen Sache.

am 4. Oktober 2017 um 9:53

Nach Rechtsprechung gibt es keine HWS Distorsion unter 8 km/h Diff.geschwindigkeit.

Dazu sagt der TE aber nichts.

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 4. Oktober 2017 um 11:53:49 Uhr:

Nach Rechtsprechung gibt es keine HWS Distorsion unter 8 km/h Diff.geschwindigkeit.

Dazu sagt der TE aber nichts.

Das ist hoch umstritten und es ist keinesfalls ausgeschlossen, dass bei geringer Differenzgeschwindigkeit eine HWS-Distorsion auftritt.

Aber darum wird sich dein Haftpflichtversicherer kümmern. Die wissen, wie sie solche Ansprüche abwimmeln.

War die Polizei vor Ort? Hast du ein Verwarngeld bezahlt?

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 4. Oktober 2017 um 11:33:02 Uhr:

Wenn die Geschädigten jetzt zum Arzt gehen wird wohl alles offizielle Wege gehen müssen (wegen der Krankenkasse) inklusive Unfallmeldung bei der Polizei. Dann gibt's ne Probezeitverlängerung/Nachschulung.

Quatsch! Wenn ich zum Arzt gehe, zahlt das meine Krankenkasse. Und wenn die von einer Unfalldiagnose erfährt, will sie von mir den Verursacher bzw. dessen Versicherung erfahren. Das ist alles. Niemand informiert die Polizei, wenn nicht der Geschädigte eine Anzeige erstattet.

@Celi23: ich gehe davon aus, dass du den Schaden deiner Versicherung gemeldet hast. Schreib dem guten Mann, er möge sich wegen der Schmerzensgeldansprüche an deine Versicherung wenden und wünsche der Frau gute Besserung. Die Versicherung wird ihr vermutlich was husten von wegen Schmerzensgeld, aber du stößt ihn nicht vor den Kopf (so dass er vielleicht doch noch Anzeige erstattet).

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 4. Oktober 2017 um 12:20:36 Uhr:

War die Polizei vor Ort? Hast du ein Verwarngeld bezahlt?

Hast du den Eingangspost gelesen?

Wenn die Polizei nicht eingeschalten wurde/wird und es keine Verwahrung/Bußgeld gibt, gibt es auch keine Probezeitverlängerung oder Nachschulung.

Bei Personenschaden "muss" normal immer sofort die Polizei gerufen werden. Wurde dies nicht gemacht, lass das Deine Versicherung abwickeln. Wiegesagt, solange nichts von einer Behörde kommt, ist nichts zu befürchten.

am 4. Oktober 2017 um 11:26

Zitat:

@lemonshark schrieb am 4. Oktober 2017 um 12:37:44 Uhr:

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 4. Oktober 2017 um 11:33:02 Uhr:

Wenn die Geschädigten jetzt zum Arzt gehen wird wohl alles offizielle Wege gehen müssen (wegen der Krankenkasse) inklusive Unfallmeldung bei der Polizei. Dann gibt's ne Probezeitverlängerung/Nachschulung.

Quatsch! Wenn ich zum Arzt gehe, zahlt das meine Krankenkasse. Und wenn die von einer Unfalldiagnose erfährt, will sie von mir den Verursacher bzw. dessen Versicherung erfahren. Das ist alles. Niemand informiert die Polizei, wenn nicht der Geschädigte eine Anzeige erstattet.

Der Anteil an nicht polizeilich erfassten Unfälle mit Personenschaden liegt bei unter 1%.

 

am 4. Oktober 2017 um 11:39

Sehr geehrter Te ,mein Ratschlag frage bei der Dame nach wie es geht notfalls mit einem Blumenstrauss aber bitte höflich.

Eine Antrag kann die Dame /Anwalt immer noch stellen.

Mich hat mal einer angefahren,der Herr hat mich aber im Krankenhaus so freundlich und herzlich angesprochen ,dass ich auf ne Srafanzeige verzichtet habe..

B 19

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 4. Oktober 2017 um 13:26:19 Uhr:

Der Anteil an nicht polizeilich erfassten Unfälle mit Personenschaden liegt bei unter 1%.

Und was ändert diese (wahre oder auch nicht) Statistik daran, dass deine vorherige Aussage Quatsch war?

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 4. Oktober 2017 um 13:09:30 Uhr:

Bei Personenschaden "muss" normal immer sofort die Polizei gerufen werden.

Aha. Und das steht bitte wo?

am 4. Oktober 2017 um 13:25

Die Statistik sollte dir zu denken geben.

Spätestens wenn zivilrechtliche Forderungen geltend gemacht werden (zB Behandlungskosten wie im Fall des TE) und um Akteneinsicht gebeten wird, muss wegen Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung von Amts wegen gegen den TE ermittelt werden. Passiert im übrigen bei jeden polizeilich aufgenommenen Unfall mit Personenschaden.

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 4. Oktober 2017 um 15:25:57 Uhr:

Spätestens wenn zivilrechtliche Forderungen geltend gemacht werden (zB Behandlungskosten wie im Fall des TE) und um Akteneinsicht gebeten wird,

Du liebe Güte, lass dir mal was von jemandem sagen, der genau das viele Jahre lang beruflich gemacht hat:

1.) Wenn mir (Krankenkasse) mein Versicherter im Unfallfragebogen in die Rubrik "polizeilich aufgenommen von" nichts reinschreibt oder angibt, dass eben keine Polizei da war, komme ich auch nicht auf die Idee, irgendwelche Akten einzusehen.

2.) Sollte ich so doof sein, Akteneinsicht zu beantragen (wo mit welchem Aktenzeichen?), bekomme ich im besten Fall die Antwort, dass keine Akte existiert. Niemals wird daraufhin irgendeine Behörde irgendein Ermittlungsverfahren einleiten.

3.) Mir (Krankenkasse) reicht es vollkommen aus, wenn mein Versicherter schreibt, dass für die Verletzung der Fahrer des Kfz X-YZ 123 verantwortlich ist. Angabe der Versicherung ist hilfreich, ansonsten habe ich diese Daten in 10 Sekunden über den Onlinezugang des Zentralrufs. Und dann wende ich mich mit meinen Ansprüchen an die Versicherung und nicht an die Polizei.

4.) Rein vorsorglich: auch die Versicherung wird den eigenen VN nicht anzeigen.

Merke: zivilrechtliche Forderungen lösen niemals strafrechtliche Verfolgung aus! Entweder man ruft die Polizei zum Unfallort oder der/die Geschädigte erstattet nachträglich Anzeige. Andere Stellen haben damit nichts am Hut.

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