Legalisierung von Cannabis
Vorab, NEIN ich selbst rauche es nicht!
Fals es denn soweit mal kommen sollte ist mir noch nicht ganz klar wie das geregelt wird.
Cannabis am Steuer ist Tabu bis jetzt, wie will der Polizist feststellen wann und wieviel der Konsument zu sich genommen hat wenn es legalisiert wird.?
Klar Wisch- oder Pinkeltest heißt aber nur das er mit Drogen kontakt hatte. Da ja THC lange nachweisbar ist kann man ja nicht sagen nach X Stunden kann man wieder fahren.
Wenn der Konsument 10 min. vor der Kontrolle geraucht hat erkennt man es ja schon aber was ist bei einem der Täglich viel Raucht und er sich somit schon normal verhält?
Kommt mir so vor als wäre das eine Einladung für Drogenkonsumenten unter Drogeneinfluss Auto zu fahren😕
Vielleicht hat einer von euch davon mehr Ahnung, oder eine Vorstellung wie das funktionieren soll.
Beste Antwort im Thema
Falls Cannabis legalisiert werden sollte, bedeutet da ja noch lange nicht, daß die Konsumenten dann auch ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen dürfen.
Alkohol ist auch eine legale Droge, trotzdem dürfen Alkoholiker mit Dauerpegel nicht am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen.
458 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von NEFZBreaker
Ich bin auch der Meinung, dass Drogen nichts im Straßenverkehr zu suchen haben.
Warum bei Alkohol da eine Ausnahme gemacht wird, erschließt sich mir nicht.
Beim Alkohol gibts nur eine immaginäre Ausnehme. Fährt man mit 0,3 Promitte in eine allgemeine Polizeikontrolle, dann darf man weiterfahren, denn dies ist ja erlaubt... Wird man mit 0,3 Promille in einen Unfall verwickelt, dann hat man eine Teilschuld, denn man ist ja betrunken Auto gefahren.
Aus diesem Grund sollte jeder mit 0,0 Promille unterwegs sein.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Wird man mit 0,3 Promille in einen Unfall verwickelt, dann hat man eine Teilschuld, denn man ist ja betrunken Auto gefahren.
Nicht mehr, wie mit 0,0 Promille auch.
Was soll das für eine Rechtsargumentation haben: Wäre der Geschädigte nüchtern gewesen, dann hätte der Unfallverursacher die rote Ampel beachtet?
Dass man im Verlauf einer polizeilichen Unfallaufnahme dann wegen dem eigenen unzulässigen Pegel auch Probleme bekommt, sollte schon nachvollziehbar sein. Das ist aber eine eigenständige Geschichte, die nur wegen der anderen Umstände mit entdeckt wurde und natürlich verfolgt wird, allerdings eigenständig.
Es hat aber keinerlei Auswirkungen auf den "ursprünglichen" Unfall, dass es nun zu einer anderen Schuld- oder Haftungsverteilung kommt, als wenn der Geschädigte, das "Opfer" stocknüchtern gewesen wäre.
Der Glaube, dass es einem den Schadensfreiheits-Einstufung rettet, wenn der Geschädigte eine Leiche im Kofferraum hat und besoffen ohne Fahrerlaubnis in einem geklauten Auto unterwegs wäre, ist ein Fehlglaube.
Und jetzt bitte nicht mit der Kleinkind-Logik kommen, dass der Geschädigte aufgrund seines Alk-Pegels nicht hätte fahren dürfen und wäre er nicht gefahren, weil er sich an die Vorschriften gehalten hätte, dann wäre er auch nicht geschädigt worden.
Wir sind alle aus dem Kindergarten raus, die pauschale Elternschuld, dieses: "hätten die damals ein Kondom benutzt, dann gäbe es heute keinen Täter" gibt es nicht.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wie kommst Du darauf, dass (aktiv wirkendes) Kanabis bei einem Fahrzeugführer erlaubt wird oder sein müsste, bzw. die Grenze der Strafbarkeit angehoben werden wird, könnte, sollte oder müsste?Ich habe die Frage bereits gestellt und erhoffe eine Antwort von Dir:
Wie kommst Du darauf, dass man bei der Legalisierung von etwas bisher verbotenem dann auch eine Erlaubnis (oder indirekt durch Anhebung von Strafbarkeitsgrenzen) für einen zumindest geringen Missbrauch oder auch nur Gefährdung von Dritten erteilen würde?Wenn ein Sportschütze die Genehmigung für Besitz und Nutzung einer Schusswaffe erhält, dann darf der auch nicht beim Fahren damit herumballern oder anderen wenigstens in das Bein schießen.
Ich habe mir da als beispiel den Alkohol genommen. Wie schon geschrieben wurde, wenn man mit 0,3 Promille angehalten wird kann man weiterfahren. Erst wenn ein Unfall passiert bekommt man eine Teilschuld am Unfall, ein Bußgeld oder wie auch immer.
Da bei Cannabis die Reaktionszeiten usw. nachlassen würde ich gern wissen wie man das Regeln will.
Dies war meine eigentliche frage.
PS:
@pflaumenkuchen.... seitwann ist das mit der 0,0 Promille grenze??
Wenn das so ist ist mein beispiel hinfällig sorry
Zitat:
Original geschrieben von Floo1993
Ich habe mir da als beispiel den Alkohol genommen.
Allerdings etwas neben der Realität
Zitat:
Wie schon geschrieben wurde, wenn man mit 0,3 Promille angehalten wird kann man weiterfahren.
Man kann mit 0,3 Promille auch seine Fahrerlaubnis für lange Zeit "verlieren" und ein Strafverfahren am Hals haben.
0,3 sind kein Freibrief, sind alkbedingte Fahrauffälligkeiten dabei, dann ist vieles angesagt, eine Weiterfahrt gehört allerdings nicht mehr dazu.
Zitat:
Da bei Cannabis die Reaktionszeiten usw. nachlassen würde ich gern wissen wie man das Regeln will.
Dies war meine eigentliche frage.
Da kommt keine Regelung, es bleibt alles, wie es seit vielen Jahren schon ist:
Der Grenzwert bei der Strafbarkeit für berauschte Fahrt bei Canabis ist 0,0 (ng THC /ml Blut). Über 0,0 bis unter 1,0 ng/ml ohne Fahrauffälligkeiten ist es ein Bußgeldverfahren mit den gleichen Strafen wie bei Alk unter 1,1 Promille - 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
Mit Eintritt der absoluten Fahruntüchtigkeit aufgrund des berauschten Zustands - bei Alk ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration, bei THC ab 1,0 ng/ml Blutkonzentration ist es dann ein Strafverfahren.
Wobei bei THC die Strafe noch etwas gerechter zu bestimmen ist, da man ein recht lang nachweisbares Abbaupprodukt, das THC-COOH im Blut hat und damit das Konsumverhalten schon etwas unterscheiden kann.
Ob die übliche Erklärung, dass man "das erste mal probiert hat und gleich erwischt wurde" stimmt oder nicht, lässt sich relativ gut anhand des THC-COOH Wertes als reine Schutzbehauptung oder Wahrheit erkennen und von Seiten des Gerichts mit entsprechender Strafhöhe, bzw. von Seiten der Fahrerlaubnisbehörde mit dazu passenden Auflagen "begleiten".
Diese Grenzwerte und Abstufungen in der Strafe existieren seit vielen Jahren und orientieren sich an den Auswirkungen eines entsprechenden "Pegels" gegenüber dem dann daraus folgendem Fahrverhalten und Gefährdungspotenzial für Dritte.
Eine Absenkung von Grenzwerten und / oder Erhöhung von Strafen, darüber lässt sich trefflich diskutieren. Sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies dann einen eher politisch oder populistisch motivierten Hintergrund hätte.
Wir haben Grenzwerte, tiefer als 0,0 beim THC geht es nicht, tiefer als 0,2 Prom. beim Alk geht es auch nicht, und wir haben ausreichend hohe Strafen bei denen niemand auf die Idee kommt, dass man sich dies "mal gönnen" könnte. Das eigentliche Problem ist das extrem geringe Risiko, erwischt zu werden und selbst mit Einführung der Todesstrafe gibt es auch nicht mehr Kontrollen auf der Straße.
Zitat:
@pflaumenkuchen.... seitwann ist das mit der 0,0 Promille grenze??
Grob geschätzt: seit Beginn der Zeitrechnung, denn es gab noch nie die Erlaubnis in einem berauschten Zustand zu fahren, egal wie gering der Rausch bzw. die Konzentration des entsprechenden Mittelchens auch sein mag. Damit existiert faktisch eine Grenze von 0,0garnichts bei jeglichen Wirkstoffen, auch Alk.
Die Grenze der Strafbarkeit, also ab wann es eine Strafe gibt, liegt bei Alk allerdings etwas über den 0,garnichts. Das ist einerseits medizinisch begründet, da bei der Verdauung speziell von Kohlenhydraten durch körpereigene Enzyme Alkohol entsteht, auch schon bei Säuglingen und Muttermilch. Ein völlig natürlicher Vorgang, der bei jedem von uns abläuft und bis zu 0,1 Promille Blutalkoholpegel ergeben kann.
Andererseits natürlich auch eine politisch/populistisch orientierte Grenze hat. Es ist praktisch das Todesurteil für jeden Politiker, wenn er das Bier oder Glas Wein zum Essen verbieten will. Aber unabhängig von der politischen Seite kann es aufgrund der natürlichen Verdauungsmechanismen im Körper für den Bereich Alk keine Strafbarkeit unterhalb von 0,2 Promille Blutalk geben.
Fahranfänger haben ja diese gesetzliche 0,0 Promille vorgegeben, aber eben tatsächlich verfolgbar auch erst ab 0,2 Promille, weil erst dann von einem aktiven und damit verbotenem Alk-Konsum ausgegangen werden kann.
Nun sollte man aber nicht daraus schließen, wenn es beim legalen Alk eine Freigrenze gibt, dass es dann bei einer Legalisierung von Canabis auch zu einer Freigrenze kommen wird. Bei THC gibt es keine natürlichen Prozesse, die berücksichtigt werden müssen. 0,0 ist der auf dem natürlichen Weg vorhandene Wert und 0,01 sind aktiv geraucht worden und lassen einen zur Seife bücken.
Dass sich keine Abbaurate grob einschätzen lässt, dass es keine politisch orientierte Freigrenze für eine THC-Konzentration als Kraftfahrzeugführer gibt und man auch noch nach drei und in seltenen aber existierenden Fällen noch mehr Tagen immer noch aktives THC im Blut hat und (vielleicht irgendwann mal) legal konsumieren aber eher nie legal mit mehr als 0,0 fahren darf, das ist das Problem der Konsumenten.
Wenn man etwas genauer hin schaut, dann ist doch bereits vieles im Bereich Canabis "legal". Eine Strafbarkeit für (geringen Eigen-)Besitz und Eigenkonsum gibt es auch schon eine ganze Weile nicht mehr, ausschließlich der Vertrieb ist unter Strafe gestellt.
Man "darf" (Straffreiheit) schon seit langem sein persönliches Tütchen rein ziehen, das auch jeden Tag und man "darf" den ganzen Tag zugedröhnt durch die Gegend schweben, allerdings beim Fahren gilt 0,0 THC.
Bei den Vorschlägen oder Ideen zur Legalisierung geht es nicht darum, dass man bis zu einem bestimmten Pegel bekifft fahren darf, sondern um die Entkriminalisierung der Konsumenten, der Wegfall des noch vorhandenen "General-"Verbots und Verwaltungsvorgangs (Polizei stellt auch bei kleinsten Mengen Strafantrag, der geht zur Staatsanwaltschaft und die stellt ein), passend zu der schon in mehreren Bereichen nicht mehr vorhandenen Strafbarkeit, und der freie Handel (kontrolliert, ähnlich den Coffee-Shops).
Zu der Eingangsfragestellung und den "Problematiken" eines kontrollierenden Polizisten nach einer Legalisierung - der hat keine, denn da verändert sich nicht:
- findet sich "aktives" THC muss man sich sofort zur Seife bücken,
- finden sich ausreichend hohe Mengen an "passivem" THC-COOH kommt das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde mit der Aufforderung zu einem ärztlichen Gutachten bzw. MPU und sollte das innerhalb der gesetzten Frist nicht positiv beigebracht werden, dann geht die Fahrerlaubnis "verloren".
Aber das ist nichts anderes wie beim Alk auch, auch hier bekommen auffällige "Intensiv-Konsumenten" ein derartiges Schreiben.
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Top DANKE!!!
Alle fragen sind mir gegenüber beantwortet.
Von meiner Seite aus kann ein MOD diesen dann schließen.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Man kann mit 0,3 Promille auch seine Fahrerlaubnis für lange Zeit "verlieren" und ein Strafverfahren am Hals haben.Zitat:
Wie schon geschrieben wurde, wenn man mit 0,3 Promille angehalten wird kann man weiterfahren.
0,3 sind kein Freibrief, sind alkbedingte Fahrauffälligkeiten dabei, dann ist vieles angesagt, eine Weiterfahrt gehört allerdings nicht mehr dazu.
Probezeit mal außenvorgelassen: Worauf gründest Du diese Aussage?
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Der Grenzwert bei der Strafbarkeit für berauschte Fahrt bei Canabis ist 0,0 (ng THC /ml Blut). Über 0,0 bis unter 1,0 ng/ml ohne Fahrauffälligkeiten ist es ein Bußgeldverfahren mit den gleichen Strafen wie bei Alk unter 1,1 Promille - 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
Ebbes kann man bitte wo nachlesen?
Zitat:
Wobei bei THC die Strafe noch etwas gerechter zu bestimmen ist, da man ein recht lang nachweisbares Abbaupprodukt, das THC-COOH im Blut hat und damit das Konsumverhalten schon etwas unterscheiden kann.
Kosumverhalten ist dabei wayne - Konsum ist eine andere Baustelle.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wir haben Grenzwerte, tiefer als 0,0 beim THC geht es nicht, tiefer als 0,2 Prom. beim Alk geht es auch nicht, und wir haben ausreichend hohe Strafen bei denen niemand auf die Idee kommt, dass man sich dies "mal gönnen" könnte. Das eigentliche Problem ist das extrem geringe Risiko, erwischt zu werden und selbst mit Einführung der Todesstrafe gibt es auch nicht mehr Kontrollen auf der Straße.
Die Grenzwerte sind anders...
Den Rest Deines Beitrages wollte ich nicht mehr kommentieren. Die Funken Wahrheit aus dem Rest Unsinn rauszuoperieren war mir zu blöd.
Auch wenn mein Auto einen ganz anderen Anschein erweckt: Wenn ich Auto fahre, trinke ich nicht einen Tropfen Alkohol! nd das sollte generell so sein!
Wieso 0,5 Promille? Entweder man trinkt richtig, oder gar nicht 😉 Ne Spaß... aber im Ernst: Wie viele haben schon versucht sich an 0,5 Promille heran zu trinken und haben sich dann verschätzt? Und diese ganzen mobilen Alkoholtester für 10-15 Euro sind auch eher nur fürn Spaß, liefern aber kein richtiges Ergebnis.
Wenn man Auto fährt, dann hat man keinen Alkohol zu trinken! Ohne wenn und aber! Und wer es nicht schafft ein Essen ohne einem alkoholischen Getränk zu sich zu nehmen, der sollte mal in Behandlung gehen!
Und genau so sollte man es auch mit Cannabis handhaben, wenn es legalisiert werden sollte! Und keine Ahnung wie man das messen kann... Wenns sein muß, dann fährt man nachm Kiffen eben 24 Stunden nicht! Und wer es nicht auf die Reihe kriegt, Auto und kiffen voneinander zu trennen, der muß eben auch in Behandlung gehen!
Wenn ich bei meinem Stammgriechen den Ouzo (38 %) nicht verschmähe, soll ich mich in Behandlung geben? Da komme ich auf rund 0,1 Promille - alles Schick.
Was in so einem Kraut ist, kann niemand mangels einer Inhaltsangabe vorhersagen. Und die Abbauraten sind auch sehr eigenwillig...
Ja weiß ich nicht wie viel Promille man von einem Schnaps bekommt... viel kann es ja nicht sein.
Jetzt ist es wieder EIN Absacker, dann ist es nur EIN Glas Wein und nur EIN Bier. Ist ja alles nicht viel... und zwei sind ja auch nicht viel und schon ist man wieder im Grenzbereich!
Und ja: Wenn das Gesetz irgendwann 0,0 Promille vorschreiben sollte und Du trotzdem nicht auf den einen Schnaps verzichten kannst, unter keinen Umständen, dann sind das Anzeichen einer Sucht 😉 Aber wenns erlaubt ist, dann wird man damit ja auch nicht konfrontiert... also egal! In Deinem Fall... Aber andere haben eben Probleme ihre zwei Bierchen beim Essen weg zu lassen und da kommen eben doch schnell 0,5 Promille zusammen!
Alkohol sollte Genuss sein und keine Sucht!
Ob Dein Ouzo jetzt Genuss oder Sucht ist, kannst nur Du wissen... will Dir da nichts unterstellen! Denk einfach mal selbst drüber nach 😉
@Pflaumenkuchen:
Wovon ausgegangen werden kann - da kannst du mal nen Richter befragen. 😉
Man kann in der echten politischen Diskussion zur 0,0 ‰ Grenze bei Fahranfängern durchaus nachlesen, daß 0,2 ‰ gemeint war, allerdings gab es auch schon mindestens 1 Urteil das darunter geblieben ist. 🙄
Und was ist wenn man Alkohol trinkend gesehen wurde. 😁
Es ist aber auch etwas doof geschrieben, da da "Wirkung" steht - das ist ein recht guter Ansatzpunkt. Was ist denn Wirkung...
Es ist allerdings beim reinen Trinken auch eine Frage der Nachweisbarkeit. Weniger als 0,1 ‰ kann ohne Blutentnahme gar nicht nachgewiesen werden. Das Meßgerät kann die (technisch bedingt?) nicht darstellen.
Allerdings steht in den meisten §, daß es auch um den Alkohol geht der sich im Körper befindet.
Wenn du jetzt 0,25 Liter (also so nen normales Glas auf einer ... Hochzeit) auf Ex kippst, dann dein Auto auf der Straße umstellen willst und der Alkohol noch gar nicht richtig wirkt - das zählt trotzdem.
Wenn du 20 Minuten später auf der Wache pusten darfst oder ne Stunde später gestochen wirst.
Obwohl du dann schon längst wieder auf der Hochzeit wärst und 3 weitere Gläser gekippt hättest. Ohne Probleme.
Ach da könnte man soviel schreiben...
Wieder zurück zu
Cannabis:
Es gibt übrigens auch ein neues Urteil das vielleicht interessant ist - da geht es um den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Das kann böse enden, das ist dann ähnlich wie harte Drogen. Angabe von Konsum reicht quasi und die MPU ist gebucht... Sucht mal. 🙂
Wäre also wohl zu raten nicht zu mischen...
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Probezeit mal außenvorgelassen: Worauf gründest Du diese Aussage?Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Man kann mit 0,3 Promille auch seine Fahrerlaubnis für lange Zeit "verlieren" und ein Strafverfahren am Hals haben.0,3 sind kein Freibrief, sind alkbedingte Fahrauffälligkeiten dabei, dann ist vieles angesagt, eine Weiterfahrt gehört allerdings nicht mehr dazu.
Die benannten Grenzwerte (egal für welches Rauschmittel) ergeben sich aus der ständigen Rechtsprechung. Insbesondere bei den §§ 315c und 316 StGB werden diese Grenzwerte kommentiert und diskutiert. Dabei gelten derzeit die 0,3 Promille in Verbindung mit Auffälligkeiten beim Fahren als unterster Grenzwert für die relative Fahruntüchtigkeit. (Die weiteren Grenzwerte werden u.a. im Rahmen der §§ 21 und 323a StGB erörtert.)
Daraus folgt, dass im Falle eines solchen strafbaren Verhaltens ein Strafbefehl oder Strafprozess das ganze Prozedere abrundet. Dieser beinhaltet den Schuldspruch (ab Rechtskraft ist man vorbestraft, Eintrag im BZR), die Strafe (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung auch nicht zwingend zur Bewährung auszusetzen ist) und die Kostentragung.
Zudem wird gem. der §§ 69, 69a StGB in aller Regel die Fahrerlaubnis entzogen (sofern vorhanden), der Führerschein eingezogen (sofern (noch) vorhanden) und die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen von der (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis für ... Monate/Jahre abzusehen.
Unabhängig davon kann die Fahrerlaubnisbehörde weitere Auflagen im Falle der (Wieder-) Erteilung machen. Hier kommt dann regelmäßig die MPU zum Einsatz.
Die Buchstabenteppiche hier sind beachtlich.
Die Diskussion geht ins Leere, da sie (notwendige) Medikamenteneinahmen nicht berücksichtigt, gleichwohl die Grenzen hier fließend sind. Ebenfalls unberücksichtigt ist die Liste der sonstigen "Party-Drogen".
Last but not least ist das ganze Genöle keine Antwort auf die Eingangsfrage.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Probezeit mal außenvorgelassen: Worauf gründest Du diese Aussage?
...Den Rest Deines Beitrages wollte ich nicht mehr kommentieren. Die Funken Wahrheit aus dem Rest Unsinn rauszuoperieren war mir zu blöd.
Ich habe Dir schon mal geschrieben, dass ich - wie einige andere mittlerweile auch - Dir keine Auskünfte zu Quellen gebe, mit denen Du dich dann in anderen Foren als Wissender schmückst. Auch nicht nach Deinem Taktikwechsel, jetzt mit Provokationen und persönlichen Angriffen an diese Informationen heran kommen zu wollen.
Da sind auch noch in einem anderen Thread einige Fragen offen, deren Antwort Du breit angekündigt, aber immer noch nicht geliefert hast. Beantworte das, bevor Du einen Breiten in einem Bereich machst, in den Du nicht eine Sekunde etwas wie eine Ausbildung oder Berufserfahrung hast. Nein, das Mitmachen in Foren ist keine anerkannte Berufsausbildung.
Zitat:
Original geschrieben von Suiwababbial
Die Buchstabenteppiche hier sind beachtlich.Die Diskussion geht ins Leere, da sie (notwendige) Medikamenteneinahmen nicht berücksichtigt, gleichwohl die Grenzen hier fließend sind. Ebenfalls unberücksichtigt ist die Liste der sonstigen "Party-Drogen".
Last but not least ist das ganze Genöle keine Antwort auf die Eingangsfrage.
Die Eingangsfrage war, inwieweit bei legalem Cannabiskonsum eine Fahrtüchtigkeit festgestellt, bzw. wie man überhaupt Grenzwerte definieren will. Dazu ist hier eine Menge Interessantes geschrieben worden, ob es alles so stimmt ist eine andere Frage. Wenn du den bisherigen Threadverlauf als Genöle ansiehst, dann frage ich mich ernsthaft wozu du Medikamenteneinnahmen oder Partydrogen (was soll das das eigentlich sein?) betrachteten willst, die haben nämlich mit der Eingangsfrage noch viel weniger zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
..., allerdings gab es auch schon mindestens 1 Urteil das darunter geblieben ist. 🙄
und das bedeutet jetzt was?
[] Eine Referenz für Deine juristischen Fähigkeiten,
[] ein Nachweis, dass Du lesen kannst,
[] der Hinweis an eventuelle Mitspieler, dass Du bereits eine Karte in der Hand hast und stechen könntest, wenn wir hier Urteils-Quartett spielen würden?
Zitat:
Und was ist wenn man Alkohol trinkend gesehen wurde. 😁
Wir sind hier bei der (eventuellen) Legalisierung von Canabis, daraus eventuell möglichen Folgen beim Nachweis in einer Polizeikontrolle und den Vergleich in der Strafbarkeit gegenüber legalem Alkohol als "Vergleichsrauschmittel".
Mag ja nett sein, dass hier wieder ein Versuch gestartete wird, um vom Thema abzuschwenken und Du lieber über die 0 Promille-Grenze bei Fahranfängern und Probezeitlern rezitieren möchtest, weil Du vermutlich hoffst, wenigstens in diesem Bereich mit sowas wie Wissen glänzen zu können.
Mache ich aber nicht, zum Einen nicht das Thema oder weitere Fragestellung des TE, zum Anderen habe ich auch hier wieder die nicht unbegründete Befürchtung, dass auch wieder nur Merkwürdigkeiten von Dir kommen, weil Du Beiträge in anderen Foren falsch interpretierst (siehe gleich den nächsten Punkt).
Zitat:
Es ist allerdings beim reinen Trinken auch eine Frage der Nachweisbarkeit. Weniger als 0,1 ‰ kann ohne Blutentnahme gar nicht nachgewiesen werden. Das Meßgerät kann die (technisch bedingt?) nicht darstellen.
Schon toll, dass Du nicht nur Rechtswissender bist, sondern jetzt auch noch Medizintechnik-Gutachter.
Ich empfehle mal, einfach die technischen Daten der handelsüblichen, durchschnittlichen Analysegeräte aus dem Medizinbereich anzusehen: Messbereich, Auflösung und Genauigkeit.
Ich empfehle weiterhin, einfach mal das Grundgesetz durchzulesen.
Wenn man dann noch in der Lage ist, beides auch noch nach dem Lesen weiterhin auseinander zu halten zu können, sollte klar werden, ob die Medizintechniker mit der Geräten oder die Juristen mit dem GG die Ursache der 0,1 Promille-"Problematik" sind.
Zitat:
Es gibt übrigens auch ein neues Urteil das vielleicht interessant ist - da geht es um den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol.
Toll, Du hast noch eine Spielkarte für ein Urteil-Quartett.
Kannst Du dann auch gleich erklären, welche Situation oder Veränderung sich bei einer Polizei-Kontrolle ergibt oder ergeben könnte, wenn Mischkosnsum vor liegt und Canabis legalisiert wäre?
Oder war das jetzt nur wieder eine gefundene Möglichkeit zur Überleitung, um in einen anderen Themenbereich, dem Mischkonsum hinein zu kommen?