LED von Osram und Philips nun freigegeben. Wer hat es schon gewagt

Mercedes W201 190er

Hab gerade durch Zufall gesehen, dass der Einsneunziger nun aufgeführt ist.

51 Antworten

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 16. Oktober 2023 um 20:59:10 Uhr:


Dem 124 muss man dann aber weitere Massnamen zukommen lassen.
Die Gelbe Lampe vom Steuergerät würde mich ausgesprochen stören.

Ja, das ist richtig.
Ich würde mir ein zweites lkg entsprechen anpassen. Vorallem, damit man einen weiteren Ausfall von Rücklicht oder Bremslicht wieder angezeigt bekommt.

Dem LKG kannste auch durch wiederstände simulieren die Scheinwerfer sind OK.
Da muss aber ein Funkenschuster sagen wie und mit welchen Bauteilen das genau geht.
Nicht meine Fachrictung.
Heute abend mach ich mal ein Foto und stell das hier ein.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 17. Oktober 2023 um 16:11:50 Uhr:


Dem LKG kannste auch durch wiederstände simulieren die Scheinwerfer sind OK.
Da muss aber ein Funkenschuster sagen wie und mit welchen Bauteilen das genau geht.

Das wäre Mal genial, kann mit ein wenig löt-talent ja nicht so schwer sein. Dann spart man sich die 100€ für ein schon umgelötetes.

Bin begeistert.
Teelichter sind weg.

20231017
Ähnliche Themen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 17. Oktober 2023 um 16:11:50 Uhr:


Dem LKG kannste auch durch wiederstände simulieren die Scheinwerfer sind OK.
Da muss aber ein Funkenschuster sagen wie und mit welchen Bauteilen das genau geht.
Nicht meine Fachrictung.
Heute abend mach ich mal ein Foto und stell das hier ein.

Ich weis, bin Elektroingenieur und man kann das mit entsprechenden Widerständen regeln. Das LKG rechnet mit einer bestimmten Leistung, wir diese nicht erreicht meldet es den Fehler leuchtmittel defekt. Jetzt kann man bei den LEDs durch externe Widerstände die Leistung entsprechend erhöhen, das hat den Nachteil, dass man Energie in Wärme umwandelt. Oder man ändert die Widerstände im LKG und passt damit die überwachte Leistung an. Ich würde letzteres machen, kann das aber auch selber umsetzen.

Die Lichtausbeute ist der wichtige Punkt.
Die Strom und damit Spritersparniss ist bei Zwei H4 mit 55w gegenüber den 20w der LED eher marginal.
Das kann man schon mal einfach in Wärme umwandeln.
Da kann man an anderen Stellen doch effektiver Energie sparen.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 17. Oktober 2023 um 19:52:37 Uhr:


Bin begeistert.
Teelichter sind weg.

Freut mich für dich und die Community hier.Ich hatte es ja geschrieben. Die Dinger sind Mega!🙂

Achtet unbedingt auf die Scheinwerfer Nummer.

Ich habe deshalb zwei Mal bestellen müssen.

In die Hella-Scheinwerfer gehören laut Nummer die Pillips-LED.
In die Bosch müssen die Osram.
Einfach beide Gutachten aufs Handy und gut ist.

Aber das bringt ja nix wenn die Osram in den Hella stecken

Mal ganz ehrlich, Beide Scheinwerfer wurden bei Auslieferung eingebaut.
Beide Scheinwerfer liefern mit den H4-Birnen ein zulässiges Licht.
Der Lichtaustritt der LED ist also als identisch anzusehen.
Die LED beider Hersteller sind im 190er zulässig.
Nur weil in Deutschland das Bürokratiemonster immer weiter wächst ist das nicht zulässig.
Beim Lichttest ist alles unauffällig.
Irgendwann stelle ich auf "einfach machen" um.
Wann wurde das letzte mal zur Kontrolle die innere Scheinwerferabdeckung bei dir geöffnet?
Nicht umsonst sind viele der Lichttechnischen Abnamen unter E9 zu finden (Spanien), die sehen das offensichtlich nicht ganz so verbissen wie Deutschland.
In ganz Europa fahren die Leute seit jahren mit den LED legal rum wenn sie damit durch den Lichttest kommen.
Also hier soll es jetzt an einer Nummer hängen?
Wenn die mal dafür sorgen das die Chinakracher die den Mond beleuchten nicht verkauft werden wäre das eher zu begrüssen.

Das stimmt alles aber ich habe mich auch schon gefragt,.warum darf ich in jeden H4 Scheinwerfer jede geprüfte H4 Halogen Birne einsetzen?

Was ist bei der universellen H4 LED von Philips oder Osram anders?

Vorausgesetzt es werden keine zusätzlichen Teile benötigt, liegt es vermutlich nur an dem fehlenden Test und der damit verbundenen Erlaubnis.

Es wird die Abstrahlcharakteristik des Leuchtmittels geprüft.
Der austritt der Lichtstrahlen muss in einer definierten Richtung sein.
Das ist bei den billigen halt nicht immer gegeben.
Da kommt dann die Überdurchschnittliche Blendwirkung her.
Zudem muss die Lichtfarbe stimmen.
Die Fahrbahnausleuchtung wird halt nicht nur durch die Streuscheibe sondern durch die definiert gerichtete Lichtabgabe in den Reflektor massgeblich beeinflusst.
Wenn die Funzel jetzt nicht ordentlich in die richtige Richtung blinzelt verteilt sich das Licht halt sonstwo hin.

Das ist alles klar aber für mich ist jede geprüfte und Zulässige H4 Halogen zulässig und entspricht diesen Vorraussetzungen.

Die hier angebotene zugelassene Led H4 muss diesenAnforderungen auch entsprechen.

Und somit müsste sie in jedem H4 Scheinwerfer funktionieren und einen lichttechnischen Test bestehen

Um es klar gesagt zu haben, ich bin da kein Experte auf diesem Gebiet.

Ich stimme dir zu nach vernünftigem Nachdenken müsste das so sein.
Daher habe ich für mich beschlossen das es mir egal ist ob auf dem Scheinwerfer die "falsche" Nr. steht.
Ich bin also einseitig illegal unterwegs.
Da ich problemlos durch die Lichtprüfung gekommen bin sehe ich keine Beeinträchtigung des Gegenverkehrs.
Nur wegen einer falschen Nr. möchte ich nicht mehr auf den Sicherheitsgewinn der besseren Sicht verzichten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen