LED Blinker blinken nur „normal“

VW Tiguan 2 Allspace (AD)

Hallo zusammen,

ist es richtig, dass VW die Blinker umprogrammieren kann?

Ich habe LED Blinker, jedoch gibts bei Blinken nicht dieses „lauflicht“, sondern es wird ganz normal geblinkt.

Hoffe ihr versteht was ich meine ??

23 Antworten

Zitat:

@doug1976 schrieb am 3. November 2021 um 14:31:36 Uhr:



Zitat:

@herby_51 schrieb am 1. November 2021 um 20:02:52 Uhr:


Lass die Finger von den dynamischen Spiegelblinkern die sind ohne E Zulassung und funktionieren tun Sie auch nicht habe es selber zwei mal probiert. 😠🙁
Hast du nur Probleme damit MJ 2020

Gruß

Ich habe sie jetzt seit ca 1Jahr montiert und sie funktionieren ohne Probleme.
Im Sommer beim TÜV hat es niemanden gestört.

Ich hatte diese (umgerüsteten) dynamischen Spiegelblinker mal im Passat Variant (noch aktuelles Faceliftmodell). Die waren vom Hersteller Osram und hatten auch eine E-Zulassung (Bescheinigung von Osram, dass sie in D zugelassen sind, war dabei). Haben mal ca. 170 EUR gekostet, und auch bis zuletzt immer einwandfrei funktioniert - nur: ich selber hatte ja nix davon, weil ich's beim fahren ja selbst gar nicht sehen konnte (war also nur "Show" für andere).

Ich bin auch nie von anderen mal drauf angesprochen oder gefragt worden ("Wo gibt's das?", "Was kostet sowas?", usw.), denen das "andere" blinken bewußt aufgefallen war.

Deshalb würde ich (das kann aber ja jeder selbst für sich entscheiden) mir das Geld dafür künftig - oder hier an meinem Tiguan (falls es die von Osram überhaupt für Tiguan gibt) - wohl drauf verzichten.

Übrigens: Kürzlich bei der 1. HU (bei GTü) ist dem Prüfer gar nicht mal aufgefalllen, dass die Spiegelblinker ja "anders" funktionieren als in Serie. Er hat auch nach der o. g. Bescheinigung nicht gefragt.

Aber zu den vorderen und hinteren Blinkern kann ich (für den Tiguan Facelift) nur bestätigen: Sofern die IQ-Matrix-LED-Scheinwerfer werksseitig verbaut sind, ist sowohl vorne als auch hinten dynamisches Blinken automatisch inclusive, d. h. werksseitig schon aktiviert.

Diese Diskussion über das "Light-Modding" ist schon uralt. Auf die Spitze getrieben wurde es spätestens, seit es die ersten Tagfahrlichter gab.
Das sieht man selbst natürlich nicht, aber man kann damit wunderbar "posen", auch wenn manche solcher Moddings eher armselig wirken.
Aber das ist nur meine Meinung.

Wenn nachträglich ein- oder angebaute Teile keine Zulassung haben, mag das dem TÜV-Prüfer vielleicht nicht auffallen. Der kann ja nicht alle Fahrzeuge kennen.
Doch damit erlischt die Betriebserlaubnis, und man verliert im Zweifelsfall den Versicherungsschutz, wenn was Schlimmeres passiert ist.
Denn die Versicherung sucht natürlich nach Möglichkeiten, um sich aus der Schadensforderung rauswinden zu können, wenn es um hohe Summen geht.
Die Versicherung schreibt in den Vertrag rein, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entsprechen muss.
Und da kann selbst am hellen Tag schon eine nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtung dazu führen dass die Versicherung nichts zahlt, oder deutlich weniger, auch wenn diese Beleuchtungseinrichtung gar nichts mit dem Unfall zu tun hat. Die gehen dann einfach davon aus, dass man mit diesem Fahrzeug gar nicht hätte fahren dürfen, und somit der Unfall gar nicht hätte passieren können.
Aber die meisten wissen das sicherlich, und gehen das Risiko bewusst ein.
Ich halte mich da raus. Jeder soll das machen wie er will, solange er mich dadurch nicht über die maßen beeinträchtigt.

Doch zur Light-Show beim Tiguan mit IQ-Light:
Da gibt es hier ein nettes Video vom All-Space...
Doch bis auf das durchgehende Lichtband im Kühlergrill dürfte das auch zum normalen Tiguan identisch sein.

Zitat:

@ambient-noise schrieb am 24. September 2023 um 04:51:13 Uhr:


Und da kann selbst am hellen Tag schon eine nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtung dazu führen dass die Versicherung nichts zahlt, oder deutlich weniger, auch wenn diese Beleuchtungseinrichtung gar nichts mit dem Unfall zu tun hat. Die gehen dann einfach davon aus, dass man mit diesem Fahrzeug gar nicht hätte fahren dürfen, und somit der Unfall gar nicht hätte passieren können.

Hast Du fundierte Kenntnisse der Materie, kennst Du konkrete Vorgänge wo gutachterlich so entschieden worden ist?

Hier wird so viel Unfug erzählt was die Haftpflichtversicherung betrifft was einfach dummes Stammtischgerede ist.
Die Haftpflicht zahlt bei berechtigten Ansprüchen immer auch wenn du gar keinen Blinker hast oder auf drei Rädern fährst, nur Sie kann und wird Regress an dich stellen der auf max. 5000€ begrenzt ist.
Google gibt da gerne Auskunft.

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Zitat:

@garssen schrieb am 24. September 2023 um 11:15:33 Uhr:


Hier wird so viel Unfug erzählt was die Haftpflichtversicherung betrifft was einfach dummes Stammtischgerede ist.
Die Haftpflicht zahlt bei berechtigten Ansprüchen immer auch wenn du gar keinen Blinker hast oder auf drei Rädern fährst, nur Sie kann und wird Regress an dich stellen der auf max. 5000€ begrenzt ist.
Google gibt da gerne Auskunft.

Ob das alles Unfug ist/war zeigt sich meistens im Schadensfall - egal was "Schlauberger" Google dazu meint.

Wer das sog. "Kleingedruckte" im Versicherungsvertrag - vorsätzlich oder grob fahrlässig - missachtet hat und einen Schaden meldet, hat meistens schlechte Karten. Selbst wenn die Haftpflicht zunächst zahlen sollte: Die Versicherungen (die ja auch untereinander vernetzt sind) prüfen im Verdachtsfall sehr wohl, ob sich der Versicherungsnehmer auch entsprechend daran gehalten hat oder er eine Mitschuld hat, und es dann ggf. Möglichkeiten gibt, den geleisteten Schadensersatz zumindest teilweise zu verweigern oder wieder zurückzufordern. Notfalls auch mit juristischer Unterstützung, was dann möglicherweise auch Ermittlungen wegen Versicherungsbetrugs geben kann.

Man sollte das nicht unterschätzen, was das "Kleingedruckte" im Versicherungsvertrag (was man ja bei Zustandekommen des Versicherungsvertrags eingewilligt hat) alles so hergibt. Die Versicherer jedenfalls haben da schon vorgesorgt und versuchen vor Erbringen einer Leistung zunächst einmal in alle Richtungen zu ermitteln, ob's im Schadensfalls nicht doch "Auffälligkeiten" oder nachweisbare Versäumnisse gegeben hat.

@CUXer : Bevor du hier einen auf Oberlehrer machst, solltest du dich besser einmal richtig informieren.
Garssen hat hier absolut Recht.

Gruß Blue-World

Zitat:

@Blue-World0815 schrieb am 25. September 2023 um 07:09:25 Uhr:


@CUXer : Bevor du hier einen auf Oberlehrer machst, solltest du dich besser einmal richtig informieren.
Garssen hat hier absolut Recht.

Gruß Blue-World

Tipp: Wem meine Meinung nicht passt, kann's ja gern ignorieren. Aber Verhaltensvorschriften prallen an mir ab.

Also ich find das von CUXer vollkommen korrekt. So sieht die Realität aus...

Zitat:

@VW-Fan schrieb am 25. September 2023 um 09:01:39 Uhr:


Also ich find das von CUXer vollkommen korrekt. So sieht die Realität aus...

Also bei meiner Versicherung (die ich im übrigen - deswegen schon mal gar nicht - nicht wechseln möchte) läuft das so: Da zählt das "Kleingedruckte", dem ich bei Vertragsabschluß vor etlichen Jahren mal per Unterschrift ausdrücklich zugestimmt hatte. Das sind die "Spielregeln", und da wird auch kein Versicherungsnehmer, der vlt. meint, das wäre ihm unwichtig, etwas dran ändern.

Was andere mit ihren Versicherungen vereinbart haben oder machen (vlt. div. Ausnahmen oder Privillegien) kann grundsätzlich nicht beurteilen, und soll auch nicht mein "Bier" sein. Im Streitfall (wenn die Versicherung sich bei anderen sperrt) werden sich ggf. die Juristen freuen, die "leben" eigentlich ganz gut von sowas, denn schließlich ist es ihr Job - allerdings ohne eine Erfolgsgarantie.

Jedem das Seine!

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