Lebenspartner überfährt Tasche mit Notebook
Folgende Situation: Die Frau setzt mit mit dem auf sie zugelassenen PKW rückwärts aus der Garage und überfährt die kurz auf der Auffahrt von ihrem Lebenspartner dort abgestellte Sporttasche mit einem Notebook. das Notebook (funkelnagelneu) ist hinüber.
Frage: Zahlt da die KFZ-Haftpflicht oder zieht da die Klausel mit mit dem Schaden am Eigentum. Dann wäre es ja ein Kaskoschaden mit dem Nachteil der Selbstbeteiligung.
Beste Antwort im Thema
du hast aber schon gelesen und verstanden,was ich oben zitiert habe??
gut notebook und tablet kann man mal für "eins" nehmen
aber am anfang war es niegal neu und und bei der regulierung nicht mehr das allerneueste und einige zeit im gebrauch
also wenn man schon märchen erzählt, dann sollte man bei einem bleiben und nicht mittendrin von rapunzel auf rotkäppchen wechseln
58 Antworten
Zitat:
@germania47 schrieb am 8. Dezember 2014 um 21:03:41 Uhr:
Was meint Ihr, wieviele Notebooks wurden in diesem Jahrtausend weltweit schon mal dieser Art des TE totgefahren?
Mehr als 0 ?
Aufgrund dieses Threads könnte ich mir eine überdurchschnittliche Häufung in der nächsten Zeit vorstellen. Gerade zu Weihnachten wollen noch viele alte Notebooks entsorgt werden.
Ist die gleiche ansteckende Krankheit, wie die Brillen.
Der Fall ist abgeschlossen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung hat den Schaden zunächst "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zu 50 Prozent übernommen, nachdem ein beauftragter Gutachter das geschrottete Tablet meines Freundes und meinen eigenen "Technikpark" samt Tablet vor Ort (zuhause) in Augenschein nahm. Nach entsprechendem Protest meinerseits und dem Hinweis, die Angelegenheit einem RA zwecks Wahrnehmung meiner Rechte zu übergeben legte die Versicherung noch einmal zu: 70 Prozent. Diesmal mit dem Hinweis, dass das Tablet ja nicht mehr das allerneueste Modell und ja bereits eine gewisse Zeit in Gebrauch gewesen sei. Ich gab mich mit dieser Lösung zufrieden und stimmte dieser Regelung zu. Eine Höherstufung im SFR erfolgte nicht, da ein Rabattretter besteht.
Na also, geht doch!
Zitat:
@GTITyp schrieb am 5. Dezember 2014 um 18:47:50 Uhr:
Denke so viel Dummheit bezahlt niemand. denn wenn das so einfach wäre, dann würde jeder sein altes Notebook hinlegen und irgend einen Kumpel drüber fahren lassen.
Das ist jetzt Unsinn. Richtig ist, dass die Vollkaskoversicherung bei grobem Leichtsinn oder Trunkenheit nicht zahlen muss. Hier aber handelte es sich um einen Haftpflichtschaden. Da zahlt die Versicherung auch in solchen Fällen. Ansonsten würde ja jeder unschuldige Unfallbeteiligte in die Röhre schauen, wenn der Unfallverursacher betrunken ist oder einen Unfall durch Leichtsinn oder Dummheit verursacht. Zudem liegen Unfallursachen wohl in den allermeisten Fällen in der Dummheit einer der Unfallbeteiligten begründet.
Der letzte Satz in deinem Beitrag ist auch Käse. Du beschreibst den klassischen Versicherungsbetrug. Der ist doch immer möglich. Du brauchst eine neue Lackierung und ein neues Rücklicht? Kein Problem. Ich fahre da mal eben vorsichtig rein. Von der Höhe passt das, so dass meinem Wagen nichts passiert. Außerdem habe ich ja einen Rabattretter. Wer will, kann immer betrügen.
Glückwunsch, passte also mit dem Mitverschulden. Und die Entscheidung der Versicherung, auf 70 % zu erhöhen war wohl eher wirtschaftlich gedacht als Angst vor dem Anwalt.
Gruß
Peter
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sorry te,aber ich kann lesen
im eingangspost ware es ein funkelnagelneues notebook
nun ist ein nicht mehr ganz so aktuelles modell eines tablets????
troll bitte wo anders weiter
Zitat:
@Karelia schrieb am 5. Dezember 2014 um 18:34:30 Uhr:
Folgende Situation: Die Frau setzt mit mit dem auf sie zugelassenen PKW rückwärts aus der Garage und überfährt die kurz auf der Auffahrt von ihrem Lebenspartner dort abgestellte Sporttasche mit einem Notebook. das Notebook (funkelnagelneu) ist hinüber.
Frage: Zahlt da die KFZ-Haftpflicht oder zieht da die Klausel mit mit dem Schaden am Eigentum. Dann wäre es ja ein Kaskoschaden mit dem Nachteil der Selbstbeteiligung.
Zitat:
@Karelia schrieb am 20. Dezember 2014 um 23:53:52 Uhr:
Der Fall ist abgeschlossen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung hat den Schaden zunächst "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zu 50 Prozent übernommen, nachdem ein beauftragter Gutachter das geschrottete Tablet meines Freundes und meinen eigenen "Technikpark" samt Tablet vor Ort (zuhause) in Augenschein nahm. Nach entsprechendem Protest meinerseits und dem Hinweis, die Angelegenheit einem RA zwecks Wahrnehmung meiner Rechte zu übergeben legte die Versicherung noch einmal zu: 70 Prozent. Diesmal mit dem Hinweis, dass das Tablet ja nicht mehr das allerneueste Modell und ja bereits eine gewisse Zeit in Gebrauch gewesen sei
und nach 14 tagen so eine tolle regulierung???
meist dauert es schon 2 wochen bis sich bei der vers irgentwas regt.
Da ist kein Widerspruch. Als ich mein Surface kaufte, war das Surface 2 schon Monate auf dem Markt.
Und vollständige Regulierung innerhalb von zwei Wochen ist so ungewöhnlich nicht. Sofortige Meldung, keine umständliche Schadenfeststellung, keine Fremdbeteiligung usw., also eine vom Sachverhalt sowie der Schadenshöhe einfach gelagerte Abwicklung. Und manchmal gibt es tatsächlich Schadensachbearbeiter, die wirtschaftlich denken.
Gruß
Peter
du hast aber schon gelesen und verstanden,was ich oben zitiert habe??
gut notebook und tablet kann man mal für "eins" nehmen
aber am anfang war es niegal neu und und bei der regulierung nicht mehr das allerneueste und einige zeit im gebrauch
also wenn man schon märchen erzählt, dann sollte man bei einem bleiben und nicht mittendrin von rapunzel auf rotkäppchen wechseln
Na wenigstens ,ist jetzt Weihnachten gerettet ,bei der schnellen Zahlung der Versicherung !Klappt so was auch mit Handys ! ? ! :-)