Lebenspartner überfährt Tasche mit Notebook
Folgende Situation: Die Frau setzt mit mit dem auf sie zugelassenen PKW rückwärts aus der Garage und überfährt die kurz auf der Auffahrt von ihrem Lebenspartner dort abgestellte Sporttasche mit einem Notebook. das Notebook (funkelnagelneu) ist hinüber.
Frage: Zahlt da die KFZ-Haftpflicht oder zieht da die Klausel mit mit dem Schaden am Eigentum. Dann wäre es ja ein Kaskoschaden mit dem Nachteil der Selbstbeteiligung.
Beste Antwort im Thema
du hast aber schon gelesen und verstanden,was ich oben zitiert habe??
gut notebook und tablet kann man mal für "eins" nehmen
aber am anfang war es niegal neu und und bei der regulierung nicht mehr das allerneueste und einige zeit im gebrauch
also wenn man schon märchen erzählt, dann sollte man bei einem bleiben und nicht mittendrin von rapunzel auf rotkäppchen wechseln
58 Antworten
Denke so viel Dummheit bezahlt niemand. denn wenn das so einfach wäre, dann würde jeder sein altes Notebook hinlegen und irgend einen Kumpel drüber fahren lassen.
Kaskoschaden??? Ist das Auto denn beschädigt? Oder hast Du für das Notebook eine Kaskoversicherung?
Die PKW-Haftpflicht dürfte hier zuständig sein. Prinzipiell jedenfalls. Ob sie aber tatsächlich zahlt (wirkt sich auf die SFR aus, wenn nicht ein Rabattretter vorhanden ist), ist fraglich. Sie kann natürlich argumentieren, dass das Dein eigenes Verschulden ist.
Gruß
Peter
Zahlt bei der häuslichen Lebensgemeinschaft überhaupt irgendeine Versicherung?
Da würde wohl nichtmal die Privathaftpflicht zahlen, wenn kein Auto und die damit zusätzlich verbundene Problematik im Spiel gewesen wäre.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 5. Dezember 2014 um 18:48:07 Uhr:
Kaskoschaden??? Ist das Auto denn beschädigt? Oder hast Du für das Notebook eine Kaskoversicherung?
Die PKW-Haftpflicht dürfte hier zuständig sein. Prinzipiell jedenfalls. Ob sie aber tatsächlich zahlt (wirkt sich auf die SFR aus, wenn nicht ein Rabattretter vorhanden ist), ist fraglich. Sie kann natürlich argumentieren, dass das Dein eigenes Verschulden ist.
Gruß
Peter
Er meint die Eigenschadenversicherung, die es im Kfz Vollkasko Bereich gibt.
Die greift aber bei den meisten Versicherungen nur dann, wenn du ein anderes eigenes Fahrzeug oder das eigene Gebäude beschädigst.
Sonstige Dinge, wie ein Notebook sind darüber nicht versichert.
Wenn man der Kfz Haftpflicht nachweisen kann, dass es nicht der eigene Laptop war und der auch von der Lebenspartnerin nicht benutzt wird, weil z.B. ein eigenes Laptop vorhanden ist, dann ist das durchaus ein Schaden für die Kfz-Haftpflicht.
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Zitat:
@Nafigafi schrieb am 5. Dezember 2014 um 19:32:23 Uhr:
Er meint die Eigenschadenversicherung, die es im Kfz Vollkasko Bereich gibt.
Die Eigenschadenversicherung gibt es auch im Kfz-Haftpflichtbereich.
Bietet z.B. die Kravag in ihrem Plus-Tarif an.
Hat aber leider einen Haken für den vorliegenden Fall.
Nach den Vertragsbedingungen gilt die Eigenschadenklausel für eigene Sachschäden, welche sich im öffentlichen Verkehrsraum ereignet haben müssen (hier war es die Garagenauffahrt) - zudem gilt ein vertraglicher Selbstbehalt von EUR 1000,00 für diese Schäden (und damit höher, als der Schaden im vorliegenden Fall).
Zitat:
@Nafigafi schrieb am 5. Dezember 2014 um 19:32:23 Uhr:
Die greift aber bei den meisten Versicherungen nur dann, wenn du ein anderes eigenes Fahrzeug oder das eigene Gebäude beschädigst.Sonstige Dinge, wie ein Notebook sind darüber nicht versichert.
Bei der Kravag nicht, siehe oben - allerdings mit den genannten Einschränkungen.
Allerdings braucht es im vorliegenden Fall auch gar keine Eigenschadenklausel, denn
Zitat:
@Nafigafi schrieb am 5. Dezember 2014 um 19:32:23 Uhr:
Wenn man der Kfz Haftpflicht nachweisen kann, dass es nicht der eigene Laptop war und der auch von der Lebenspartnerin nicht benutzt wird, weil z.B. ein eigenes Laptop vorhanden ist, dann ist das durchaus ein Schaden für die Kfz-Haftpflicht.
Das ist vollkommen richtig.
Dass es ein Fall für die Kfz-Haftpflicht ist, heisst aber nicht automatisch, dass diese auch sogleich reguliert.
Zunächst wird sie nämlich die Haftungsfrage prüfen.
Und da sehe ich eher schwarz: Wer ein Notebook in eine Garagenauffahrt legt, der hat ein haftungstechnisches Problem.
Die Fahrerin des Fahrzeuges haftet nicht aus eigenem Verschulden - weder ist es üblich, dass sich in einer Garagenauffahrt Notebooks befinden, noch konnte sie das Notebook sehen, geschweige denn, dass sie mit einem solchen Verhalten rechnen musste.
Sehr wohl haftet sie aber aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges heraus.
Dem gegenüber steht aber das grob fahrlässige Verhalten des Notebookbesitzers, selbiges in einer Garagenauffahrt abzulegen.
Diesen (Mit-)Verschuldensanteil muss sich der Notebookbesitzer entgegenhalten lassen.
Das Ganze also über die Kfz-Haftpflicht abzuwickeln lohnt sich wirklich nur, wenn ein Rabattretter oder Rabattschutz vorhanden ist.
Das mit dem Mitverschulden sehe ich auch so.
Ist ja wie eine Brille auf dem Sofa oder Stuhl liegen lassen und sich dann wundern, wenn die PH nicht bezahlt von dem, der sich drauf gesetzt hat.
Ist denn der Schaden überhaupt schon passiert?
Zitat:
@twelferider schrieb am 5. Dezember 2014 um 23:08:46 Uhr:
Die Fahrerin des Fahrzeuges haftet nicht aus eigenem Verschulden - weder ist es üblich, dass sich in einer Garagenauffahrt Notebooks befinden, noch konnte sie das Notebook sehen,
letzteres ist ein schwaches Argument:
Blindflug ist immer verboten, und gerade beim Rückwärtsfahren greift die besondere Sorgfaltspflicht.
BTW: Rechtlich gesehen dürfte es der Lebensgefährte sein. Einen (männlichen) Lebenspartner nach LPartG kann eine Frau nicht haben...
Zitat:
@Spielstephan schrieb am 6. Dezember 2014 um 11:52:31 Uhr:
Ist denn der Schaden überhaupt schon passiert?
Ein Schelm ,der böses dabei denkt ! Gerade ,jetzt wo die Weihnachtszeit näher rückt ,u. der Gabentisch gefüllt werden muss ,schaden paar Euro nix & der Beschenkte freut sich !😁😁😁 ,weil ein neues Teil kann jeder mal wieder gebrauchen ! 😛😛😛
Hätte der Gute nicht ganz oben geschrieben, "das Notebook (funkelnagelneu) ist hinüber", läge die Vermutung nahe.
Wegen so was sollen andere höhere Beiträge bezahlen?? Gut das es Versicherungsdetektive und Gutachter gibt............FRECHHEIT!
Ich glaube kaum, dass wenn man den Wert vom Laptop mit den Mehreinnahmen der damit verbundenen Rückstufung verrechnet, der Versichertengemeinschaft effektiv ein Schaden entsteht...
Eine Sporttasche überfahren?
...hätte auch ein kleines Kind sein können...
...man kann den Führerschein auch wieder abgeben... - den muss man nicht haben.
Zitat:
@Blackmen schrieb am 7. Dezember 2014 um 13:30:57 Uhr:
Eine Sporttasche überfahren?...hätte auch ein kleines Kind sein können...
...man kann den Führerschein auch wieder abgeben... - den muss man nicht haben.
Erklär mit bitte wie man als Fahrer eine Sporttasche sehen soll die nach dem Einsteigen direkt in den toten Winkel hinter dem Fahrzeug gelegt wird.
Dasselbe gilt leider auch für Kinder oder Tiere. Es gibt bei praktisch allen Fahrzeugen einen toten Winkel den man als Fahrer auch bei aller Vorsicht bzw. Rücksicht nicht einsehen kann.
Nur eine Rückfahrkamera oder bedingt Rückfahrsensoren können diesen Bereich abdecken.
Natürlich ist man Versicherungstechnisch als Fahrer Schuld aber mit dem Fahrkönnen hat das wenig bis gar nichts zu tun.
Gruß Tobias