Lebenslange "Garantie" nur ein Fake?
Ich habe ein 2 Monate altes WoMo gekauft wegen Todesfall.
Dieses ist mit einer SAT-Anlage mit Internetzugang ausgerüstet (fast 5.000EUR), die Anlage wurde unmittelbar vor dem Kauf eingebaut und war beim Verkauf noch nicht voll funktionsfähig da noch ein Teil fehlte was dann erst fast 6 Monate NACH dem Kauf geliefert wurde.
Der Hersteller bietet eine "Lebenslange" Garantie auf die Anlage an. Im Kleingedruckten steht dass die Garantie nur für den Erstbesitzer gilt.
Jetzt ist die Anlage 2,5 Jahre alt (erster Einbau, noch keine 2 Jahre seit letzter Teilelieferung), die Steuerung ist defekt, die Reparatur soll fast 2.000EUR kosten. Der Hersteller verweist auf die Garantiebedingungen dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt und ich die Rep komplett bezahlen muss.
Jetzt wäre die Frage: Ab WANN beginnt die Garantie?
Ab dem Kauf - und Einbaudatum eines Teils der Komponenten oder ab dann wenn das letzte Teil geliefert wird und die Anlage voll funktionsfähig ist?
Wer gilt dann als "Erstbesitzer"?
33 Antworten
Du mußt zwischen der gesetzlichen Gewährleistung (oder auch Mängelhaftung) und der rein freiwilligen (Hersteller-)Garantie unterscheiden.
In Garantieregeln kann der Hersteller/Händler den Umfang der Garantie im Prinzip zeitlich wie sachlich ausgestalten, wie er will (z.B. 7 Jahre Durchrostungsgarantie). Eine so gegebene Garantiezusage wird aber dennoch zum (ggf. einklagbaren) Vertragsgegenstand. Eine Garantieeinschränkung auf den Erstkäufer ist also in jedem Fall gesetzeskonform.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist eine Einschränkung auf den Erstbesitzer hingegen nicht vorgesehen und somit nicht legitim. Die gesetzliche Gewährleistung betrifft (nur) den vertragsgemässen Zustand des Kaufgegenstandes bei Übergabe. Die Gewährleistung beginnt i.d.R. mit dem sog. Gefahrenübergang, also der Übergabe der Ware an den Käufer und endet bei Neuware nach 2 Jahren. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer (nur der ist Vertragspartner) beweisen, dass kein Verschulden des Schades seinerseits besteht. Innerhalb dieser ersten 6 Monate wird vom Gesetzgeber zugunsten des Käufers davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Danach erfolgt eine Beweislastumkehr. D.h. der Käufer muss das Verschulden des Verkäufers nachweisen.
Gruß
NoGolf
Der Vollständigkeit halber: bei gebrauchter Ware kann die ges. Gewährleistung mittels Vertrag/AGB durch den Verkäufer auf 1 Jahr verkürzt werden.
Garantie ab Kauf und Einbau, Teile Nachlieferung ist eine Nachbesserung und somit bist du Zweitbesitzer.
So wird die Firma argumentieren, ein gerichtliches Verfahren kommt einem Lottospiel gleich. Ist halt die Frage welchen Argumenten der Richter folgt.
Naja, ohne die Steuerung die später gekommen ist, hat das Internet nicht funktioniert und der TV Empfang auch so gut wie nicht.
Also war die Anlage erst danach funktionsfähig.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 9. Januar 2016 um 00:06:26 Uhr:
Naja, ohne die Steuerung die später gekommen ist, hat das Internet nicht funktioniert und der TV Empfang auch so gut wie nicht.
Also war die Anlage erst danach funktionsfähig.
Selbst mal davon ausgehend, dass wesentliche Bestandteile zum Betrieb fehlten und die gesetzliche Gewährleistung somit erst mit Lieferung der Steuerung begonnen hätte ... die Beweislastumkehr greift lt. der von Dir genannten zeitlichen Abfolge trotzdem bereits, d.h. DU musst ggf. nachweisen, dass der Mangel bereits
bei Übergabebestand. Nur dann würde die gesetzliche Gewährleistung greifen.
Gruß
NoGolf
Ähnliche Themen
Hier habe ich Dir eben noch zwei nachvollziehbare Quellen (IHK FFM, anwalt-seiten.de) mit recht guten und umfangreicheren Erläuterungen zu dem Thema herausgesucht:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/gewaehrleistung/
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
Gruß
NoGolf
Nachträgliche Ergänzung:
Wenn ich mich in Deine Situation versetze, ist das alles natürlich mehr als ärgerlich. Von daher verstehe ich auch, dass Dir meine Antworten vermutlich nicht gefallen dürften. Das ginge mir wohl ganz genauso. Aber so ist halt mal leider die (Gesetzes-)Lage.
Wenn Du bislang noch nicht "im bösen Ton" mit dem Hersteller kommuniziert hast, dann versuche es doch mal mit gut Zureden. Eventuell kann man sich mit dem Hersteller ja auf einen geringeren Reparaturpreis einigen. Ich habe selbst lange genug den Kundensupport in einem Industriebetrieb geleitet. Wenn der Kunde höflich blieb und sein Anliegen nachvollziehbar war, haben wir öfter mal 5 gerade sein lassen.
Tipp: ein persönliches Telefonat wird nicht so leicht abgewimmelt, wie Briefe oder gar eMails! 😉😉😉
Ich werfe mal das Thema Vertragserfuellung in den Raum.
Wann wurde dieser denn erfüllt?
Mit dem Kauf oder dem kompletten Einbau.
Natürlich wird sich jeder Hersteller auf das Kaufdatum werfen.
Ist aber in diesem Fall das Einbaudatum micht das Erstdatum
der Inbetriebnahme der Sache und somit eher der Startpunkt des
Versprechens einer bestimmten Qualitaet? Ich meine ja.
In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an die Firma Zippo. ( Feuerzeuge)
Diese hatten mal vor vielen Jahren einen Fall, wo es ebenfalls um
deren lebenslange Garantie ging. Soweit ich mich erinnere war dies nicht zulässig.
Seither steht auf denndeutschendeutschen Zippos meine ich diese LIFETIME GUARANTY
nicht mehr.
Dies ist aber wenig Hilfreich für Deine Probleme und dient nur mal so zur Info.
Ich würde in der Tat auf das Erfuellungsdatum pochen. Denn erst ab diesem Datum stand
diese Anlage als solche auch wirklich nur zur Verfuegung.
Der Hinweis auf den freundlichen Kontakt würde ich auch so aufnehmen allerdings nehme ich an,
das diese Freundlichkeit bei Dir mit Dr Ablehnung von Deinen Anspruechen auch ausgereizt ist.
Als kleine Hinweis; schreibe Deine Sorge mit dießer Anlage doch mal detailliert hier im Forum vielleicht
kannst Du a) erreichen,maß Dir jemand hilft und b) könnte man den Hersteller darauf hinweisen, dass
Bereits Hilfe in einem großen europäischen Forum angefragt wurde. Dem dann den Link senden. Dies
Mit dem Hintergrund, dass es ihm vielleicht nicht angenehm sein könnte dieses Thema in der Oeffentlichkeit
disktutiert wissen. Ich habe es auch schon mal so gemacht und hatte damit das Einsehen des Verursachers
und meinen Erfolg.
Viel Erfolg bei dem Thema.
Andreas
Also eine Lebenslange Garantie gibt es in Deutschland nicht, weil solche Ansprüche wie Garantieansprüche die dann bei Kauf entstehen nach maximal 30 Jahren verjähren. Ob aus einer Lebenslangen Garantie dann eine 30 jährige wird, oder die Garantie ganz erlischt, weis ich jedoch nicht.
Weiter ist zu klären, ob der Anspruch auf Reparatur gegenüber einem Dritten bei Kauf einer vor Eigentumsübergang defekten Anlage nicht eventuell erlischt und vor Eigentumsübergang abgetreten werden muss.
Man kann doch von der technischen Seite hier einen Thread aufmachen. Um zu helfen muss man ja Ross und Reiter nenen. Wir hier taeglich tausendfach gemacht.
Was passiert ist, ist relativ klar:
Gerät mit 230V eingeschaltet, es gab einen Knall und Rauch aus der Kontrolleinheit.
Der Grund wurde auch gefunden: Netzteil defekt, Ausgansspannung 190V statt 12V=.
Es wurde getestet, LNB, Motoreinheit usw. alles OK, "nur" die Steuerung ist kaputt und kostet ein Vermögen.
Namen gibts keine, kann juristische Folgen haben.
Gebs am Montag zum Anwalt. ICH bin der Meinung die Garantie beginnt dann wenn die GESAMTE Anlage vollständig geliefert ist und funktioniert, das war im Februar 2014 und das habe ich schriftlich (Lieferschein Steuerung). Es war ja auch genau das Steuerteil was gefehlt hat welches jetzt defekt ist.
Du wirst beweisen müssen, dass der Defekt bereits bei Übergabe/Fertigstellung im Februar 2014 bestanden hat. Und das wird leider schwierig/unmöglich. 🙁
Zitat:
Namen gibts keine, kann juristische Folgen haben.
Dann kannst Du hier das Markenforum schliessen. Denn dort wird an jedem Eintrag bekannt gegebn um was es sich genau handelt. Marke, Typ, Bauteil.
Sonst macht das ja alles keinen Sinn.
In Deutschland kann der Stuhlgang auch juristische Folgen haben, wenn es irgendjemandem nicht gefaellt.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 9. Januar 2016 um 11:17:13 Uhr:
... ICH bin der Meinung die Garantie beginnt dann wenn die GESAMTE Anlage vollständig geliefert ist und funktioniert, das war im Februar 2014 ...
Nochmal:
der deutsche Gesetzgeber kennt den Begriff GARANTIE gar nicht. Zeige mir bitte jemand ein Gesetz, in dem das Wort "Garantie" behandelt wird. Jede Garantie ist freiwillig und kann vom Hersteller oder Lieferanten frei definiert werden. Eine Garantieregelung seitens des Herstellers/Lieferanten darf lediglich Dein gesetzliches Gewährleistungsrecht nicht einschränken. Ein Hersteller/Lieferant muss somit KEINERLEI Garantie auf sei Produkt geben. Sofern er jedoch eine Garantie gibt, wird dies sehr wohl einklagbarer Vertragsbestandteil. Im vorliegenden Fall ist die freiwillige Garantie (durch den Verkauf seitens des Erstbesitzers an Dich) nach den von Dir geschilderten Garantiebedingungen verwirkt. Hier ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts mehr zu holen.
Die gesetzliche Gewährleistung könnte durchaus noch bestehen (ist aber Auslegungssache). Da fast ein Jahr nach Lieferung der Steuerung die Beweislastumkehr aber schon lange wirksam ist, musst Du nachweisen, dass das Gerät bereits BEI AUSLIEFERUNG defekt war. So etwas ist im Streitfall ohne Gutachten / Gegengutachten (= hohe Kosten) kaum machbar. In der Regel ist der Nachweis gerade bei el. Schaltungen auch nicht führbar. Es zählt also zum Bereich der Myten und Legenden, dass die gesetzliche Gewährleistung jeden nicht selbst verschuldeten Defekt an einem Kaufgegenstand abdecken würde, sofern dieser innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb auftritt.
Ausnahme wäre, wenn es sich um ein Serienproblem handelt und Du dem Hersteller z.B. einen generellen Fertigungsfehler nachweisen kannst. Hier käme ggf. auch das Produkthaftungsgesetz ins Spiel.
Gruß
NoGolf
Einige aktuelle Beispiele für die Ausgestaltung solcher (freiwilligen) "lebenslangen" Garantien bzw. Garantieregelungen:
http://www.quinny.de/de-de/lifetime-warranty/faq/
http://www.kensington.com/de/de/1565/begrenzte-lebenslange-garantie
https://whizz-wheels.de/garantie
http://www.opel.de/besitzer/garantie/hersteller-garantie.html
http://www.bassboat.de/tracker-promise-garantie/
Der Hersteller schreibt 2 Jahre GARANTIE, mit Zertifikat. Da ein Internetvertrag über den Hersteller abgeschlossen wurde gab es die "Lebenslange Garantie" noch zusätzlich. Der Vertrag läuft immer noch.