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Mangelhafte Garantie

Themenstarteram 17. August 2012 um 14:34

Mangelhafte Garantie

Wer kann uns helfen ohne in ein laufendes Verfahren ein zu greifen.

Wer hat das Problem mit einem solchen WoBi auch.

Jede Info. Kann für uns nützlich sein.

Wir sind in besitz eines WoBi´s , Elnagh Princ 580 L

Dieses ist noch nicht mal 1,1/2 Jahre alt.

Dieses weist verheerende Mängel auf.

Diese haben wir schriftlich dem Verkäufer mit geteilt,

mit eMail ,und die dazugehörigen Bilder.

1. Wasser dringt in den Stauraum.( Keller )

Beim ersten ½ Dichtigkeitsüberprüfung wurde durch den

Verkäufer uns gesagt, ( Dieses ist Schwitzwasser, und wir müssten nur

Öfter Lüften.

2. Bei Regen dringt in der seitlichen Tür Wasser, ein.

Mangelhafte Türdichtung. Hier wurde auch keine Reparatur vorgenommen.

3. Die Kittfugen seitlichen Fenstern vorne ,hinter den Fahre + Beifahrertür, wurde nur notdürftig zugeschmiert.

Auch hier dringt immer noch wasser bis auf die Sitzfläche der Essecke.

 

4. Die Tür der Duschwanne schleift so stark in der Führungskanals

das in der Führungskanals Löcher entstehen.

5. Der Verkäufer hat jedes Mal, nach der Reparatur die Ausrede Benutzt,

Wir haben alles in Ordnung gebracht

6. Ein Riß in der Außenwand ist vom Verkäufer so dementiert,“ das ist alles

eingenverschulden des Käufers.“ Damit der Verkäufer seiner Verpflichtung

nicht nach kommen brauch.

Auch ein Gutachter, der vom Gericht angewiesen, wurde angegriffen.

Eine solche Hinhaltetaktig um die Garantie und die Gewährleistung nicht

Zu erfüllen ist widerlich.

Bitte noch mal, Wer hat ein solches WoBi mit dem Namen

Elnagh Princ 850 L der auch solche Schwierigkeiten hat,

oder einen Besitzer weis.

Das Original mit Nahmen werden nach dem Prozess veröffentlicht.

 

Mit sehr freundlichen Gruß.

Jonny 151094

 

 

Beste Antwort im Thema

Wie wohl die Sache bei Johny ausgegangen ist?

Seit seinem ersten Beitrag hat er sich nie wieder gemeldet.:D

Damit reiht er sich in die lange Reihe derjenigen ein,

die eine Frage in die Runde werfen und sich dann nie mehr melden,

geschweige denn Danke sagen, wenn ihnen geholfen wurden.

19 weitere Antworten
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19 Antworten
am 18. August 2012 um 5:44

Wendet euch an den Hersteller nicht Händler!

Bei solch gravierenden Mängel hätte ich das Womo gewandelt ohne wenn und aber.

Zur Not wende dich noch an die Medien Autobild, Promobil, ADAC. ect ...

Viel Glück

Zitat:

Original geschrieben von renn-harry

Wendet euch an den Hersteller nicht Händler!

Bei solch gravierenden Mängel hätte ich das Womo gewandelt ohne wenn und aber.

Zur Not wende dich noch an die Medien Autobild, Promobil, ADAC. ect ...

Viel Glück

Blödsinn.

Der Händler ist der Vertragspartner,sonnst keiner.

Wenn Du den Händler übergehst reibt sich der die Hände,ist dann

nämlich raus aus der Sache.

Wenn der Händler nicht auf berechtigte Mängel reagiert,nimm einen Anwalt.

Es gibt einen der sich auf Garantie und Sachmängel im Caravanbereich spezialisiert hat.

Er wohnt in Bad Hersfeld und inseriert auch in den Womozeitschriften.

Gruss Dieter

am 19. August 2012 um 10:37

Was du als Blödsinn bezeichnest ist der Weg den er gehen muss wenn der Vertragshändler sich quer stellt!

Es geht nicht darum das der Händler übergangen wird, ist im vorliegenden Fall ja ich nicht gemacht, sondern das das Werk den Händler auf die Füße tritt!

Anwalt in dem wie oben beschrieben sowieso. Aber nicht irgendeiner sondern einen Fachanwalt der sich mit so was auskennt.

Kannst du auch über den ADAC erfragen.

Habe ich alles auch schon durch und spreche aus Erfahrung.

Zitat:

Original geschrieben von reidi

Zitat:

Original geschrieben von renn-harry

Wendet euch an den Hersteller nicht Händler!

Bei solch gravierenden Mängel hätte ich das Womo gewandelt ohne wenn und aber.

Zur Not wende dich noch an die Medien Autobild, Promobil, ADAC. ect ...

Viel Glück

Blödsinn.

Der Händler ist der Vertragspartner,sonnst keiner.

Wenn Du den Händler übergehst reibt sich der die Hände,ist dann

nämlich raus aus der Sache.

Wenn der Händler nicht auf berechtigte Mängel reagiert,nimm einen Anwalt.

Es gibt einen der sich auf Garantie und Sachmängel im Caravanbereich spezialisiert hat.

Er wohnt in Bad Hersfeld und inseriert auch in den Womozeitschriften.

Gruss Dieter

Absolute korrekt !!!

www.wohnmobilrecht.de

am 17. Januar 2014 um 14:12

sorry

am 17. Januar 2014 um 14:33

Hallo Jonny 151049,

ich habe ihren bericht gelesen, wir haben all das auch an unserem womo, bei Interesse rufen sie uns an unter 05964-938931.

Alles weitere können wir dann per Telefon bereden, wir waren mit dem Händler letztes Jahr vor Gericht.

am 30. Januar 2014 um 9:40

Das ist leider das Leid eines Forums.

Es wird nichts zu Ende gebracht.

Ter TE hat sich seit Sebtember 2012 nicht mehr gemeldet.

Schade eigendlich!!

Oh man Renn Harry, was bist du peinlich.

Seit 2004 ist nur der Verkäufer, der Ansprechpartner für die gesetzl. Gewährleistung.

Und nicht die Blödzeitung.................:D:D:D:D:D

am 31. Januar 2014 um 7:31

Das du eine persönliche Abneigung gegen mich hast ist bekannt :)

Kann ich mit leben!

Aber solche dummen Aussagen, von DIR, ist eigentlich das einzige was Peinlich ist :D

Aber lesen und verstehen ist nicht so deine Stärke wissen wir ja. :rolleyes:

 

Nur zur info wenn es auch hier nicht hingehört,

du unterstellst mir ich hätte nie was mit Womo´s zu tun gehabt und hätte keine Ahnung.

Du würdest auf den CP´s mit Nachbarn reden usw ... na dann :p

Ich fahre seit 20 Jahren Womo´s der unterschiedlichsten Marken, fahre ebenso lange Rennen und baue Motoren und Getriebe selbst. Richtig ist das ich wenig Ahnung von Elektrik habe und keine Dieselmotoren baue.

Und jetzt kannst du weiter Müll schreiben und dich auf kosten anderen Profilieren. ;)

Für mich ist das Thema hier mit dir Selbstdarsteller durch.

Das ist in Deutschland nun mal so.

Der Vertragspartner, das ist der der das Produckt verkauft, tritt für die gesetzliche Sachmangelhaftung ein.

Und der muß sich dann an den Hersteller wenden.

Und nur der Vertragspartner hat das Recht der Nachbesserung.

Wenn der übergangen wird ist er raus aus seiner Verpflichtung.

Gruss Dieter

am 31. Januar 2014 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von reidi

Das ist in Deutschland nun mal so.

Wenn der übergangen wird ist er raus aus seiner Verpflichtung.

Gruss Dieter

So ist es.

@

Das solche falschen Aussagen nicht gelöscht werden. Ebenso geklaute Bilder aus Fremdseiten. Die dann als eigene ausgegeben werden.

Peinlich peinlich der Zeitgenosse. Zu jedem Mist seinen geistigen Müll.

Ich fahre schon 3o Jahre zur See.

Mit nem Arnold angefangen...............

am 3. Februar 2014 um 14:14

renn-hary , nicht das persönliche Gefühl bestimmt den Umgang mit einer Gewährleistungssache , sondern die Rechtslage . Da hat eben der Verkäufer auch zu seinem Schutz zweimal die Möglichkeit der Nachbesserung .

Der Hersteller hat damit nichts zu tun . Vertragspartner sind Verkäufer und Käufer , nicht der Hersteller .

Giovanini.

Nur Juristen hier die sich des Streits wegen streiten?

Aber erstmal zur Sache: Sollte eine Sachmängelhaftung vorliegen ist der einzige Vertragspartner der Vertragspartner ( im Regelfall der Händler). Der Hersteller hat damit erstmal nichts zu tun. Dennoch kein ein Brief ( ohne Aufforderung der Nacherfüllung) tatsächlich sinnvoll sein, da dieser dann oft dem Vertragshändler eine Kostenübernahme anbietet).

Nur mal zum Vorgehen: Bei einem Sachmangel und einem "blöden" VK hilft erstmal nur der Gang zum Anwalt oder einem befreundeten Anwalt, der dir einen Text vorgibt, den du abschickst. Hier sollte das einschreiben gewählt werden - nicht weil es was bringt, sondern weil es gut aussieht. Hier gehören vor allem verweise auf aktuelle Rechtssprüche rein - verweise auf das BGB sind gut - nicht so nötig.

Ich hatte bei meinem WoMo ( anderer Hersteller, auch andere Sachlage, dennoch weit vergleichbar) auch Mängel, die ich nicht zahlen wollte. Der erste kam beim TÜV zum Vorscheinen, defekt an der Bremsanlage vorne ( Kolben haben sich nicht zurückgestellt). Der VK meinte, dass die Bremsanlage ja ein Verschleißteil wäre ( ist richtig), ich meinte die Sättel sind es wohl kaum. Nach einem recht bösen Brief, wo ich auf einige Urteile verwiesen habe ( nicht alle die ich ich gefunden habe - einige waren nicht in meinem sinne) + der Androhung einer anzeige wegen des in Verkehrbringens eines Verkehrs unsicheren Fahrzeuges wurde der Mangel behoben.

Der Zweite Mangel trat etwa 5 Monate nach dem kauf auf ( Totalausfall der Heizung) - wieder war es ein Verschleiß ( laut VK), ich meinte Heizung ist sicher kein typisches Verschleißteil - der Streit war da. Hier war es wieder der gleiche weg, wobei ich hier tatsächlich §§ 434,439,440,441 eingebracht habe plus ein paar Urteile ( und viele weggelassen habe ;) ) hat er quasi gekuscht und die kosten voll übernommen (evt. ist in dem Brief auch ein §263StGB gefallen).

Dennoch war ich wohl nie im recht, da die Gewährleistung nur besagt, dass das Fahrzeug zur Übergabe Mängelfrei ist ( oder Mängel sind ausgeschlossen). Hier liegt auch ein typischer Denkfehler: Es gibt keine Garantie mehr ( oder sehr selten), womit besagt wird, dass eine Sache so und so lange Mängelfrei ist. Es heißt nur noch, dass eine Sache Mängelfrei bei Übergabe ist. Hier verschiebt sich zwar die Nachweispflicht ( schon mehr als wichtig - zumal regelmäßig im Sinne des Käufers entschieden wird), aber Fakt bleibt, dass es eben keine stabile Grundlage gibt.

In dem konkreten Fall heißt es: War das Fahrzeug dicht bei der Übergabe? Wenn ja ( ich gehe davon aus) ist die Undichtigkeit auf Fertigungsmängel zu beschränken. Muss man hier sagen, dass kein Mangel bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war hat man keinen Rechtsanspruch - das kling unfair, ist unfair, aber es ist halt so. Da das Fahrzeug ( ich gehe von einem Neufahrzeug aus ohne eingeschränkte Gewährleistung) allerdings über 1 jahr beim der Feststellung des Mangels war, ist der Käufer dazu verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel schon bei der Fahrzeugübergabe bestanden hat. Da wohl von seiten des Händlers teilweise nachgebessert wurde kann man die Anerkennung des mangels zwar als gegeben sehen - aber dann wird es Zeit für eine echte Rechtsberatung.

Gruß

BB

am 5. Februar 2014 um 9:33

Viel Text, vieles war schon geschrieben und Tatsache ist,

 

das man nur 6 Monate Gewährleistung hat. In den ersten 6 Monaten muss der Händler alles reparieren was kaputt ist.

Die Gerichte gehen davon aus, das dies schon beim kauf so war.

Basta!!!!!!

Nach den 6 Monaten tritt die Beweisumkehrlast in Kraft.

Das bedeutet, dass der Käufer dem Händler beweisen muss, dass der Schaden beim Kauf schon vorhanden war.

Das kostet Geld, Zeit und Nerven.

Teilweise machen die Richter es sich dann einfach. Sie handeln ganz einfach. Vor 6 Monaten Händler schuldig. Nach 6 Monaten Käufer schuldig.

Ende.

Sicherlich gibt es ausnahmen, aber dann würde man dem Händler Vorsatz unterstellen und auch beweisen.

Und wenn der nicht vor Zeugen sagt, dass er das so macht -

ist die Beweislage sehr schlecht.

Lange Rede - kurzer Sinn!

-:)

Deswegen würde ich mir auch nur auf Hersteller setzen, wo ich statt einer schnöden Händler-Gewährleistung eine souveräne 24-Monatige Herstellergarantie (ohne Kleingedrucktes!) erhalte!

Im Fall der Fälle wäre dann auch direkt der Hersteller mein Ansprechpartner!

-:)

Gruss

Nico

(Der jetzt eine 3-Jährige Herstellergarantie nutzt!)

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