Leasingwagen loswerden - Kaufen oder Vertrag übergeben?

BMW 5er F10

Hallo Leute,

bin Mitleser hier im Forum und habe mich nun angemeldet um Ratschläge zu untenstehender Frage zu bekommen. Vielleich war ja schon jemand in einer ähnlichen Situation und hat daher Erfahrungswerte.

Ich trete im Mai meinen neuen Job an und bekomme ein Dienstfahrzeug, welches ich auch uneingeschränkt privat nutzen kann.
Nun stellt sich die Frage, was ich mit meinem Leasingfahrzeug mache.

Soll ich den Wagen nun 'rauskaufen' und privat verkaufen?
Oder soll ich versuchen, jemanden zu finden, der den Vertrag übernimmt.

Die Konditionen sind recht gut wie ich meine (siehe unten). Wie beurteilt ihr die Chancen jemanden zu finden?
Hat jemand Erfahrung mit den diversen Internetplattformen zwecks Leasingübernahme? Was sollte man berücksichtigen?

Anbei noch ein paar Angeben zum Fahrzeug - vielleicht will ja wer ;-)

Freue mich auf Tipps und Meinungen.

SG
smil0

- F10 525d
- recht ordentlich ausgestattet (siehe unten)
- EZ 06/10
- Leasing ab 03/11 bei km Stand 10.000
- 36 Monate (d.h. bis 03/14)
- 15.000km/a
- keine Anzahlung
- Rate 699€

FW31 Modell BMW 525d Limousine
0A52 Spacegrau metallic
LCSW Leder Dakota Schwarz/Schwarz

02K2 Leichtmetallräder V-Speiche 328
02VH Integral-Aktivlenkung
0205 Automatic Getriebe Steptronic
0255 Sport-Lederlenkrad
0258 Bereifung mit Notlaufeigenschaften
03AG Rückfahrkamera
0358 Klimakomfort-Frontscheibe
04CE Edelholzausführung Fineline anthrazit
04UR Ambientes Licht
0403 Glasdach, elektrisch
0430 Innen- und Außenspiegel automatisch abblendend
0431 Innenspiegel automatisch abblendend
0456 Komfortsitze vorn, elektrisch verstellbar
0465 Durchladesystem
0488 Lordosenstütze für Fahrer und Beifahrer
0494 Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
05AC Fernlichtassistent
05AG Spurwechselwarnung
0502 Scheinwerfer-Waschanlage
0508 Park Distance Control (PDC)
0522 Xenon-Licht für Abblend- und Fernlicht
0534 Klimaautomatik mit 2-Zonenregelung und erweiterten Umfängen
06AA BMW TeleServices
06AB Steuerung TeleServices
06FL USB-Audio-Schnittstelle
0609 Navigationssystem Professional
0612 BMW Assist - Notruf, Auskunftsdienst, Pannenhilfe
0614 Internet
0615 Erweiterte BMW Online Information
0616 BMW Online - E-Mail und Adressen, Parkplätze, Börse, RSS-Feeds, Wetter, Hotels
0620 Spracheingabesystem
0633 Handyvorbereitung Business mit Bluetooth Schnittstelle
0676 HiFi-Lautsprechersystem
07SP Navigationssystem Professional mit integrierter Handyvorbereitung Bluetooth
08TH Speed Limit Info
09AA Aussenhautschutz

Beste Antwort im Thema

Ich denke, dass es relativ teuer sein wird, den Wagen aus dem LV rauszukaufen. Da wird es eher günstiger sein, zu versuchen, einen Übernehmer für den LV zu finden. Nach meiner Erfahrung ist www.leasingtime.de die derzeit meist frequentierte Börse für Leasingübernahmen.

Ein Problem dürfte die relativ lange Restlaufzeit sein, denn der typische Übernahmekandidat für einen existierenden LV ist derjenige, der sich eben nicht so lange binden möchte. Ich denke, die besten Chancen bestehen für Verträge mit einer Restlaufzeit von 12 - 24 Monaten, weil diese Laufzeiten neu kaum zu günstigen Konditionen abzuschließen sind (ich gehe hier von mir aus, da ich vor einigen Jahren mal der typische Kandidat für eine Leasingübernahme war und auf leasingtime.de einen tollen 5er mit gerade mal 7.000 km mit einer Restlaufzeit von 15 Monaten gefunden habe, was damals ideal für mich war).

In Deinem Fall ist der Unterschied zu einem neuen LV sowohl laufzeitmäßig als auch preismäßig zu gering, so dass der potenzielle Übernehmer kaum einen Vorteil hat (es sei denn, Du gibst einen Bonus von 2 - 3 Leasingraten).

Aber es schadet ja nicht, einen Versuch zu starten - parallel kannst Du ja den derzeitigen Rückkaufwert bei der BMW Leasing anfragen.

Viele Grüße
Der Chaosmanager

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Eine Pflicht zur Annahme eines Firmenfahrzeug gibt es nicht. Nur so. Auch wenn manche Arbeitsverträge, so scheinen, als wenn dies so wäre.

Zitat:

Original geschrieben von bobbymotsch


Eine Pflicht zur Annahme eines Firmenfahrzeug gibt es nicht. Nur so. Auch wenn manche Arbeitsverträge, so scheinen, als wenn dies so wäre.

1. Die Fragestellung des TE war nicht, wie er vermeiden kann, dass er den Firmenwagen fahren muss.

2. In der Regel gibt es neben dem Arbeitsvertrag einen separaten Dienstwagenvertrag (bei mir war der manches Mal umfangreicher als der Arbeitsvertrag selbst). Ohne Kenntnis der Verträge in den Raum zu stellen, dass es keine Pflicht zur Annahme des Firmenfahrzeugs gebe, halte ich für fahrlässig.

3. Es gibt genau so wenig eine Verpflichtung des AG, Dienstfahrten mit dem Privat-PKW zu vergüten, wenn ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wird.

Gruß
Der Chaosmanager

@Chaosmanager Danke, so ist es.

Die Themen Arbeitgeber und Dienstwagenvereinbarung usw. müssen nicht weiter strapaziert werden. Ich bin für alle bisherigen Hinweise und Ratschläge diesbezüglich dankbar, aber die Sache ist eindeutig geregelt.

Ferner gibt es eine Überraschende neue Erkenntnis. "Rauskaufen" ist nämlich nicht ohne weiteres möglich!! Jedenfalls nicht ohne Folgegeschäft, was bei mir ja nun ausgeschlossen ist.
Auch gegen 'Strafzuschlag' ist eine Ablöse nicht möglich - Sie ist schlicht ausgeschlossen.

...da staunste Bauklötze, wa?

Nun, es läuft auf Leasingübergabe raus - bitter :-(

Zitat:

Original geschrieben von smil0



Ferner gibt es eine Überraschende neue Erkenntnis. "Rauskaufen" ist nämlich nicht ohne weiteres möglich!! Jedenfalls nicht ohne Folgegeschäft, was bei mir ja nun ausgeschlossen ist.

Hast Du direkt bei der BMW Leasing gefragt oder über den Händler?

Wenn es so ist, dass Du bei der Leasing gefragt hast, könnte ich mir vorstellen, dass die erst mal blocken. In der Tat muss der Leasinggeber mit einer vorzeitigen Ablösung einverstanden sein.

Deshalb würde ich vorschlagen, die Situation dem Händler zu erklären, der erfragt die Ablösesumme, zu der er dann - wenn Du es so willst - das Fahrzeug ablöst, während Du ihm wiederum die Ablösesumme erstattest. So müsste es eigentlich funktionieren.

Die Ablösesumme errechnet sich im Prinzip so, dass dies die Summe des kalkulierten Restwerts plus der noch ausstehenden Leasingraten minus des Zinsanteils der Restlaufzeit ist.

Aber wie gesagt, ich denke, es wird sich nicht rechnen.

Viele Grüße
Der Chaosmanager

Ähnliche Themen

Ich habe bereits direkt mit dem Händler gesprochen.
Er hat mir erklärt, dass dies (so wie Du es beschreibst) bis vor einigen Jahren durchaus möglich war, jedoch auch dann unter Aufschlag einer 'kleinen' Mindestmarge.

Heute sei es strikt und ohne Ausnahme ausgeschlossen - es sei denn ich löse den Wagen ab UND lease ein Folgefahrzeug.

'Probleme' des Leasingnehmers sind - so nachvollziehbar sie auch sein mögen - aus Sicht der Leasinggesellschaft eben nur 'Probleme' des Leasingnehmers, welche er wiederum selbst zu lösen hat.

Der Händler kann leider kaum helfen, wenn die Leasing nicht einlenkt.

Zitat:

Original geschrieben von smil0



Heute sei es strikt und ohne Ausnahme ausgeschlossen - es sei denn ich löse den Wagen ab UND lease ein Folgefahrzeug.

Vor rund 10, 12 Jahren hatte ich eine ähnliche Situation. Ich hatte einen 15 Monate alten 5er, der geleast war und ich habe die Stelle gewechselt und einen Firmenwagen bekommen.

Ich habe damals dann einen 3er Compact für meine Frau geleast - der 5er wurde abgelöst und (quasi) in Zahlung gegeben. Damit blieben die Kosten für mich in einem vertretbaren Rahmen.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von smil0


Ich habe bereits direkt mit dem Händler gesprochen.
Er hat mir erklärt, dass dies (so wie Du es beschreibst) bis vor einigen Jahren durchaus möglich war, jedoch auch dann unter Aufschlag einer 'kleinen' Mindestmarge.

Heute sei es strikt und ohne Ausnahme ausgeschlossen - es sei denn ich löse den Wagen ab UND lease ein Folgefahrzeug.

'Probleme' des Leasingnehmers sind - so nachvollziehbar sie auch sein mögen - aus Sicht der Leasinggesellschaft eben nur 'Probleme' des Leasingnehmers, welche er wiederum selbst zu lösen hat.

Der Händler kann leider kaum helfen, wenn die Leasing nicht einlenkt.

Wow - danke für den Bericht. Hab mir das auch immer erheblich Kulanter vorgestellt mit dem Leasen und Finanzieren - ist doch EIGENTLICH egal wann und wie ich den Wagen bezahle.

Aber dass man dir so einen reinwürgt kann ich nicht verstehen. Zum Glück habe ich mich bei meinem Wagen gegen Leasing entschieden. Bei zukünftigen Entscheidungen wird mir dieser Bericht hier aber im Gedächtnis bleiben !

Wenn der neue AG wenigstens für die restliche Leasinglaufzeit die Privatnutzung des Firmenwagens aussetzt kann man es sich wenigstens etwas schönrechen. Ohne Nettoabzug und Geldwertenvorteil bekommt man ja vielleicht 60-80% der Leasingrate mehr raus ...

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