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Leasingvertrag Widerrufsrecht

VW
Themenstarteram 25. Juli 2022 um 14:15

Hallo,

wir haben vor ca. Einer Woche einen neuen privat Leasingvertrag abgeschlossen bei VW (GTI Clubsport)

Leider wollten wir diesen aus Privaten Gründen widerrufen.

Allerdings ist das laut Autohaus nicht mehr möglich. Da es das 14 tätige Widerrufsrecht wohl bei VW Privatleasing nicht mehr gibt.

Aufgeklärt wurden wir bei Vertragsabschluss über diese neue Regelung allerdings auch nicht.

Am Telefon wurde nur gesagt „ man geht in ein Autohaus um ein Auto zu kaufen und nicht um es nach 14 Tagen wieder zu widerrufen“

Naja, manchmal kommt es halt anders als erwartet.

Kennt sich damit einer aus? Und weiß ob das wirklich so rechtens ist?

Danke im Voraus!!

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19 Antworten

Ich würde warten und wenn es um Dezember wirklich nicht passt, dann in den sauren Apfel beißen und das Leasing als Übernahme anbieten mit Zuzahlung von x Raten aus Deiner Tasche. Dann bist Du das Problem los und jmd. anderes freut sich u.U. Nicht ganz umsonst, aber kalkulierbar und keine langfristige Bindung. Ich denke jeder von uns hatte sowas schon mal, beim Auto ist die Dimension nur eine andere.

 

Zum Widerrufsrecht: das gab es beim Direktgeschäft bis jetzt nur aus Kulanz.

Themenstarteram 27. Juli 2022 um 12:35

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. Juli 2022 um 09:31:54 Uhr:

Schon klar, rund 99,9 % der Kunden werden diese mehrseitigen Verträge vor Unterzeichnung lesen, verstehen und/oder sich vor Unterzeichnung ggfls. anwaltlich beraten lassen :p.

@M.Polo.L : Wenn deine Fragen beantwortet sind, lasse das Thema schließen.

Wie schließt man das Thema?

Falls es darum geht, dass z.B. Nachwuchs ins Haus steht und das Auto zu klein wäre, rede doch mal mit dem Verkäufer ob du auf etwas größeres Upgraden kannst. Der Kollege will natürlich auf seine Provision nicht verzichten, aber solange er keinen Nachteil davon hat könnte er da durchaus auch mal entgegenkommend sein falls dir mit einer Umbestellung geholfen ist.

Übrigens ein generelles Widerrufsrecht gab es in D noch nie, dieses gibt es nur bei nicht vor Ort abgeschlossenen Verträgen (aka Internethandel, etc.) alles andere ist immer nur Kulanz des einzelnen Anbieters (z.B. in Kaufhäusern). Da es fast überall mittlerweile üblich ist, denkt man (mir inklusive) gerne mal, dass es eine gesetzliche Vorgabe ist.

Zitat:

@M.Polo.L schrieb am 27. Juli 2022 um 14:35:04 Uhr:

Wie schließt man das Thema?

Da müsstest du einen Moderator darum bitten. Das könntest du über den "Melden-Button" machen. Normalerweise werden hier aber auf Motortalk keine Themen geschlossen, es sei denn, sie wären entgleist. Das ist hier aber sicherlich nicht der Fall.

Zitat:

@Jacko95 schrieb am 27. Juli 2022 um 15:05:59 Uhr:

 

Übrigens ein generelles Widerrufsrecht gab es in D noch nie, dieses gibt es nur bei nicht vor Ort abgeschlossenen Verträgen (aka Internethandel, etc.) alles andere ist immer nur Kulanz des einzelnen Anbieters (z.B. in Kaufhäusern). Da es fast überall mittlerweile üblich ist, denkt man (mir inklusive) gerne mal, dass es eine gesetzliche Vorgabe ist.

@Jacko95

Das ist nicht ganz richtig, Carsten. Es gibt auch bei vor Ort mit Verbrauchern geschlossenen Verträgen Widerrufsrechte, z.B. bei einem Fahrzeugkauf und damit verbundener Finanzierung. Für die Finanzierung steht mir ein Widerrufsrecht (als Verbraucher) zu, und der damit verbundene Kaufvertrag ist dann gleichzeitig hinfällig.

Oder auch, wenn man das Urteil des BGH entsprechend deutet, bei Leasingverträgen mit Restwertabrechnung (die es allerdings mit Verbrauchern wohl kaum noch gibt).

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