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Leasingvertrag Neuwagen

Hallo zusammen,

ich bin dabei einen Leasingvertrag für einen Neuwagen abzuschließen. Da dies mein erstes Leasingfahrzeug ist bin ich unsicher ob die folgende Vorgehensweise Standard ist.
Ich möchte einen Neuwagen leasen, welches erst in ein paar Wochen geliefert werden soll. Nun soll ich einen Leasingvertrag unterschrieben indem ich am Ende bestätige das mir das Fahrzeug ausgehändigt wurde und ich dieses ohne Mängel in Empfang genommen habe.
Da das Fahrzeug erst in etwa 10 Wochen geliefert werden soll, ist dies meiner Meinung nicht wahrheitsgemäß und ich habe ziemliche Bedenken dies zu unterschreiben.
Der Verkäufer sagte mir es sei ein Standardvertrag und das wäre so üblich, ich müsste mir keine Sorgen machen.

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!

37 Antworten

Ich gehe zu meinem Händler, frage ihn, welchen Preis er mir anbieten kann und nehme das Angebot an, wenn es mir passt. Aber ich zahle doch nicht freiwillig 100 € mehr im Monat, weil ich so nett bin. Ich zahle quasi nichts für meinen geleasten Polo, weil das gerade so eine Aktion von VW war. Sollte ich also Sonderangebote meiden? Und wenn ja, wieso? Ich habe ja nicht meinen Verkäufer so lange gedrückt, bis er unter Tränen den Leasingvertrag erstellt hat.

Richtig, jeder Händler muss selbst wissen, wie weit er einem Kunden entgegen kommen kann und ob sich ein Geschäft für ihn auch lohnt. Dumm nur für den Kunden, wenn der Händler Zusatzkosten bei der Rückgabe gleich einkalkuliert.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. April 2021 um 17:15:29 Uhr:


Je niedriger die Leasingraten und so höher dürfte das Risiko bei Rückgabe sein. Irgendwie muss Gewinn gemacht werden.

Die Leasingrückgaben lassen inzwischen doch fast alles großen Hersteller durch den TÜV oder die Dekra abwickeln. Mir hat der TÜV-Gutachter bei meiner vorletzten Rückgabe gesagt, dass er über den Vertragsinhalt keine Informationen hat. Auch nicht darüber, ob ein Anschlussvertrag abgeschlossen wurde. Er stelle lediglich die Minderwerte fest, erstelle das Gutachten und lege dieses dem Kunden zur Unterschrift vor.

Also Übergabeprotokoll bzw. Empfangsbestätigung erst unterschrieben wenn die Ware auch übergeben wird. Vorab bringt nur Nachteile für den Empfänger.

Wenn der Händler darauf besteht. Darauf bestehen das so kein Vertragsabschluss zu Stande kommen kann.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. April 2021 um 18:03:22 Uhr:


Ich hab zwei/dreimal diese "Gutachten" gesehen, war immer wieder schön, welche Beträge da "dokumentiert" werden. Getreu dem Motto "wes Brot ich ess, des Lied ich sing".

TÜV und DEKRA unabhängig?

Okay.....unser Rückgabegutachten liegt gerade vor...12seiten auf denen übliche Gebrauchsspuren dokumentiert und fotografiert wurden.

Von 14 Punkten haben wir zwei akzeptiert.
Rückgabeprotokoll ist noch nicht unterschrieben.

Ein Lackkratzer an der Stoßstange wurde mit 1600€ berechnet.
Darüber wird gerade verhandelt.

Wir werden sehen......

TÜV und DEKRA werden nicht damit beauftragt, weil sie unabhängig sind, sondern um die Schäden und deren Beseitigungskosten gerichtsfest "dokumentieren" zu können.

Und nun mal zum Lachen: Im Auftrag zumindest einer Versicherung überprüft die DEKRA fremde Schadensgutachten und kürzt regelmäßig.

Zitat:

@HighTechnologist schrieb am 27. April 2021 um 16:47:31 Uhr:


Soviel dazu, dass eventuelle Schäden verschwiegen werden – das ist absoluter Nonsens und vielleicht bei irgendwelchen Krautern üblich.

Einer unser ex VW Polo war schon an 3 Stellen nachlackiert und da gab es weder einen Hinweis noch Gutschein. Abholung war in Wob.
Solche Schäden werden im Werk aber schriftlich festgehalten

Was glaubt ihr wie oft das vorkommt und gar nicht bemerkt wird...

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