Leasingübernahme privat (VW / Skoda Leasing)
Hallo zusammen,
ich bekomme die Möglichkeit auf einen Firmenwagen, habe momentan aber zwei private Leasingfahrzeuge und müsste dafür eines los werden. Beide laufen über die VW / Skoda Leasing und haben noch eine beachtliche Restlaufzeit.
Mir stellt sich die Frage nun was tun.
(1) Auto aus dem Leasingvertrag ablösen und selbst verkaufen geht nicht, weil Leasingdauer noch zu lang
(2) Leasingübernahme würde ich gerne machen, aber das scheint bei der Leasinggesellschaft nicht zu gehen (bin noch in weiterer Abklärung) --> Aufgrund der guten Leasingkonditionen würde ich sicher einen Nachfolger finden oder sogar versuchen das Fahrzeug als Firmenwagen zu übernehmen (falls es mein AG ermöglicht), aber wenn es die Leasinggesellschaft wirklich komplett ablehnt, dann keine Chance
(3) Vorzeitige Kündigung ebenfalls keine Option, zu kostspielig
(4) Fahrzeuge behalten und so lange auf Firmenwagen verzichten --> Logische Konsequenz, wenn ich aus keinem Vertrag rauskomme
Habt ihr Erfahrungen / weitere Ideen für diesen Sachverhalt?
Danke!
44 Antworten
Den Umweltbonus musst du zurückzahlen wenn das auto nicht mindestens 2 jahre auf dich zugelassen war
Zitat:
@Linkin166 schrieb am 19. September 2024 um 16:07:24 Uhr:
Kosten für die Leasingübernahme liegen bei ca. 1.200 EUR netto für den Wertverlust wegen weiterem Fahrzeughalter.
Sagt mal, das habe ich doch sonst noch nie hier gelesen. Hat das jemand von euch schon mal mitbekommen?
Bei Restwertleasing macht das in jedem Fall Sinn und aus Sicht der Leasinggesellschaft ist es grundsätzlich auch berechtigt, da diese ja die Fahrzeuge im Nachgang, z.B. über Fahrzeugbörsen, veräußert und durch den weiteren Halter sicherlich damit rechnen muss, dass der Verkaufserlös nicht so hoch ausfällt, als wenn nach der Leasingdauer das Fahrzeug mit 1 Halter veräußert würde.
Zitat:
@Linkin166 schrieb am 13. September 2024 um 15:46:19 Uhr:
...ich bekomme die Möglichkeit auf einen Firmenwagen, habe momentan aber zwei private Leasingfahrzeuge und müsste dafür eines los werden. Beide laufen über die VW / Skoda Leasing und haben noch eine beachtliche Restlaufzeit.
Mal abgesehen vom "Haben-Wollen-Faktor" kommen da einige Kosten auf dich zu und den Firmenwagen gibt´s ja auch nicht umsonst, sondern wird als Sachbezug versteuert, so dass du quasi dein Nettogehalt dafür opferst*.
Das solltest du in jedem Fall bei der Frage berücksichtigen, ob du nicht doch deine Leasingverträge noch durchziehen möchtest.
PS: In dem Fall, wo die Fahrzeugüberlassung beim AG mit einer Gehaltserhöhung einhergeht, ändert sich nichts daran, dass das Fahrzeug nicht völlig kostenfrei überlassen wird (Stichworte Progressionserhöhung und SV-Beiträge). In diesem Fall könnte man ja um eine entsprechende Gehaltserhöhung bitten, bis die (bzw. das) eigens geleasten Fahrzeuge zurückgehen(zurückgeht).
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Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 21. September 2024 um 12:19:29 Uhr:
Bei Restwertleasing macht das in jedem Fall Sinn und aus Sicht der Leasinggesellschaft ist es grundsätzlich auch berechtigt, da diese ja die Fahrzeuge im Nachgang, z.B. über Fahrzeugbörsen, veräußert und durch den weiteren Halter sicherlich damit rechnen muss, dass der Verkaufserlös nicht so hoch ausfällt, als wenn nach der Leasingdauer das Fahrzeug mit 1 Halter veräußert würde.
@ChrisH1978 Ist es nicht genau umgekehrt? Beim km-Leasing macht es Sinn, weil die Leasinggesellschaft das Restwertrisiko trägt. Bei Restwertleasing trägt das Risiko der Leasingnehmer, somit wäre das ne zusätzliche Bereicherung der Bank. 😉
Naja, wenn der LN das Restwertrisiko trägt, dann würde der LV-Übernehmende (neue Leasingnehmer) grundsätzlich einen Wertverlust am Ende der Leasingdauer tragen, den der TE verursacht hat, da dieser vor Vertragslaufzeitende aus dem Vertrag aussteigen möchte und dadurch einen geringeren Restwert verursacht, der hier nicht eintreten würde, wenn dieser den Vertrag bis zum Ende erfüllen würde.
Daher finde ich es schon angemessen, den erwarteten Wertverlust dem ersten Leasingnehmer aufzubürden. Welcher Restwert am Ende eintritt, ist ja ohnehin nur Spekulation. Einzig kann man festhalten, dass ein Fahrzeug mit weniger Vorbesitzern am Ende grundsätzlich begehrter ist, als mit mehreren Besitzern (gerade bei jungen Gebrauchten).
Aber auch beim km-Leasing muss die Leasinggesellschaft ein paar Punkte beachten. Hier will ich nicht so weit ausholen und bring nur die Stichwörter "Leasingerlasse" und "Bilanzierungspflicht". Aber ob hier die Raten so eng kalkuliert sind und der Wertverlust wegen des Wechsels ins Gewicht fällt, kann ich hier eh nicht sagen.
Ich finde bloß ein Entgelt in einem solchen Fall nicht unangemessen. Wie wir hier lesen, ist es ja lediglich der Wunsch des Leasingnehmers seiner schuldrechtlichen Verpflichtung nicht weiter nachkommen zu müssen, weil ihm zwischenzeitlich eine möglicherweise bessere Option offensteht. Im Grundsatz gilt halt einfach "pacta sunt servanda" und man muss im Einzelfall überlegen, ob es das einem Wert ist oder ob man einfach seine Verpflichtung erfüllt und dann nach etwas Neuem unsieht.
...und bitte - das soll keine persönliche Wertung sein. Jeder hat das Recht auch in einer solchen Option zu überlegen, ob man keine Lösung findet, die jeden glücklich macht. Mir geht´s nur darum, dass ich die Gebühr an sich nachvollziehen kann. Man darf ja nicht vergessen, dass solche Wechsel auch der Leasinggesellschaft Arbeit verursachen, die grundsätzlich vermeidbar wären.
VG
Chris
Ich bin ja inhaltlich bei dir, dass es fair wäre, wenn der erste LN den damit einhergehenden Wertverlust trägt. Beim km-Leasing steht der Betrag der Leasingbank zu. Beim Restwert-Leasing eher dem zweiten LN, der in den Vertrag eintritt. Da ich stark bezweifle, dass die Bank dies weiterleitet, sollte der Betrag hier eher direkt fließen.
PS: Mir fällt schon schwer vorzustellen, dass jemand ein Restwertleasing abschließt, aber das jemand eines auch noch übernimmt, liegt jenseits meiner kühnsten Fantasie.
Das ist schon richtig, aber vielleicht ist es ja vertraglich vereinbart, dass ein Teil dieser Gebühr beim Ende mit gegengerechnet wird. Der Vertrag ist ja hier nicht bekannt.
Es gibt kein Restwertleasing bei VW
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 18. September 2024 um 09:36:41 Uhr:
... Auch macht es keinen Sinn für den AG, weil er bei einer Übernahme eines Vertrages von privat keinen Vorsteuerabzug hat.
ist das wirklich so? Das Fahrzeug ist doch nur auf den LN zugelassen, der Eigentümer vermutlich VWFS. Das ist ein Unternehmen und damit ist die Steuer doch nicht "kaputt"?
edit: wurde schon geklärt, pardon, überlesen.
Zitat:
@Atemschutzausbilder schrieb am 21. September 2024 um 11:17:03 Uhr:
Zitat:
@Linkin166 schrieb am 19. September 2024 um 16:07:24 Uhr:
Kosten für die Leasingübernahme liegen bei ca. 1.200 EUR netto für den Wertverlust wegen weiterem Fahrzeughalter.Sagt mal, das habe ich doch sonst noch nie hier gelesen. Hat das jemand von euch schon mal mitbekommen?
Habe für beide Fahrzeuge diese Info erhalten: 1,75% vom Listenpreis + Bearbeitungsgebühr. Ist wohl die Regelung bei der VW Leasing. Habe ich erst bei erneutem Nachfragen erfahren. Scharf sind die darauf nicht, was ich nachvollziehen kann.
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 21. September 2024 um 12:24:18 Uhr:
Zitat:
@Linkin166 schrieb am 13. September 2024 um 15:46:19 Uhr:
...ich bekomme die Möglichkeit auf einen Firmenwagen, habe momentan aber zwei private Leasingfahrzeuge und müsste dafür eines los werden. Beide laufen über die VW / Skoda Leasing und haben noch eine beachtliche Restlaufzeit.Mal abgesehen vom "Haben-Wollen-Faktor" kommen da einige Kosten auf dich zu und den Firmenwagen gibt´s ja auch nicht umsonst, sondern wird als Sachbezug versteuert, so dass du quasi dein Nettogehalt dafür opferst*.
Das solltest du in jedem Fall bei der Frage berücksichtigen, ob du nicht doch deine Leasingverträge noch durchziehen möchtest.PS: In dem Fall, wo die Fahrzeugüberlassung beim AG mit einer Gehaltserhöhung einhergeht, ändert sich nichts daran, dass das Fahrzeug nicht völlig kostenfrei überlassen wird (Stichworte Progressionserhöhung und SV-Beiträge). In diesem Fall könnte man ja um eine entsprechende Gehaltserhöhung bitten, bis die (bzw. das) eigens geleasten Fahrzeuge zurückgehen(zurückgeht).
Klar opfere ich etwas vom Nettogehalt. Bei einem E-Auto wie meinem Enyaq macht das aber eben nur ca. 100 EUR netto aus und ich habe keine zusätzlichen Kosten. Meine monatlichen Gesamtkosten für das Fahrzeug privat liegen bei > 500 EUR. Mein Gehalt wird nicht angepasst, aber für mich ist diese Rechnung absolut in Ordnung!
Zitat:
@winkewinke schrieb am 18. September 2024 um 19:14:08 Uhr:
Ein vernünftig aufgesetztes benefit Programm sollte bei 4. eine finanzielle Kompensation bei FiWa Verzicht ermöglichen. Übernahme des bestehenden Leasingvertrages durch den AG kannst Du mit nahezu 100% Wahrscheinlichkeit vergessen. Würde ich nicht mal ansprechen. Sonderlocken macht kaum ein AG. Da müssteste schon in einer Schlüsselfunktion sein. Und selbst dann vermutlich nicht. Zweck eines Unternehmens ist nunmal Umsatz zu machen und nicht Kapazitäten in der Admin zu binden
Nunja, mein AG könnte mein Fahrzeug (Skoda Enyaq) mit günstiger Leasingrate (ich habe eine nicht unwesentliche Anzahlung damals geleistet) für die Restlaufzeit übernehmen. Ich warte gerade auf Rückinfo, ob es kategorisch ausgeschlossen wird, aus wirtschaftlicher Sicht kann es sicher Sinn machen.
So gesehen völlig richtig @Linkin166
@Linkin166
Ich habe dir mal eine PN geschickt, würde mich über eine Kontaktaufnahme freuen!