Leasingübernahme privat (VW / Skoda Leasing)
Hallo zusammen,
ich bekomme die Möglichkeit auf einen Firmenwagen, habe momentan aber zwei private Leasingfahrzeuge und müsste dafür eines los werden. Beide laufen über die VW / Skoda Leasing und haben noch eine beachtliche Restlaufzeit.
Mir stellt sich die Frage nun was tun.
(1) Auto aus dem Leasingvertrag ablösen und selbst verkaufen geht nicht, weil Leasingdauer noch zu lang
(2) Leasingübernahme würde ich gerne machen, aber das scheint bei der Leasinggesellschaft nicht zu gehen (bin noch in weiterer Abklärung) --> Aufgrund der guten Leasingkonditionen würde ich sicher einen Nachfolger finden oder sogar versuchen das Fahrzeug als Firmenwagen zu übernehmen (falls es mein AG ermöglicht), aber wenn es die Leasinggesellschaft wirklich komplett ablehnt, dann keine Chance
(3) Vorzeitige Kündigung ebenfalls keine Option, zu kostspielig
(4) Fahrzeuge behalten und so lange auf Firmenwagen verzichten --> Logische Konsequenz, wenn ich aus keinem Vertrag rauskomme
Habt ihr Erfahrungen / weitere Ideen für diesen Sachverhalt?
Danke!
44 Antworten
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 18. September 2024 um 09:36:41 Uhr:
Auch macht es keinen Sinn für den AG, weil er bei einer Übernahme eines Vertrages von privat keinen Vorsteuerabzug hat.
Die zukünftigen Leasingraten werden ja von der Leasingbank in Rechnung gestellt mit ausgewiesener USt. Eigentümer ist und bleibt die Leasingbank, also ist die Steuer ausweisbar. Warum sollte der gewerbliche Unternehmer diese nicht als Vorsteuer geltend machen können?
Weil bei einer Übernahme eines Vertrages der alte Vertrag fortbesteht und dabei handelte es sich um keinen gewerblichen Vertrag.
Es gibt im Umsatzsteuerrecht keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblichen Verträgen. Diese gibt es nur bzgl. Konditionen seitens der Hersteller.
Der steuerliche Sachverhalt, ob man Vorsteuer geltend machen kann, ist am Vertragspartner gebunden und nicht im Vertrag zu suchen. Auch beim „privaten“ Vertrag wird ja Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Leasingbanken unterscheiden sehr wohl zwischen privaten und gewerblichen Verträgen und gestatten daher keine Übernahme eines privaten Vertrages durch einen gewerblichen Kunden.
Ansonsten ist es richtig, dass auch bei einem Privatkunden Umsatzsteuer anfällt und in Rechnung gestellt wird.
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Das schrieb ich ja, die Banken mögen vielleicht vertraglich bzgl. Konditionen, Rechten, etc. unterscheiden, das hat aber umsatzsteuerlich keine Auswirkung. Der Leistende bleibt die Bank, die weist Umsatzsteuer aus, wenn der Leasingnehmer gewerblich ist und die Voraussetzungen gegeben sind (kein Kleinstunternehmer etc.) kann er die als Vorsteuer geltend machen. Ob die Bank ne Übernahme zulassen möchte, privat nach gewerblich ist etwas ganz anderes. Dein Argument, es macht wegen der Vorsteuer keinen Sinn, ist aber nicht richtig.
Ok. Ich habe da gedanklich ein paar Sachen miteinander verknüpft, die nicht verknüpft werden können.
Es ist richtig, dass der gewerbliche Übernehmer den Vorsteuerabzug hätte, wenn durch die Übernahme zwischen dem Leasinggeber und ihm ein Vertrag zustande käme.
Um es ganz richtig aufzudrücken: natürlich müssten dann beim Übernehmer alle Voraussetzungen vorliegen, die ihn zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Jetzt sind wir uns einig. 😉 Mir ging es ja ausschließlich um den umsatzsteuerlichen Aspekt und die Geltendmachung der Vorsteuer.
Mir ging es eher um das eigentliche Thema, nämlich die Frage, was der TE mit seinem Leasingvertrag machen kann.
Letztendlich ist es für den Vorsteuerabzugsberechtigten ausschlaggebend, dass die Rechnungen auf den korrekten Firmennamen laufen. Daher sehe ich hier die Überschreibung nur als komplett neuen Vertrag. Was anderes macht in meinen Augen keinen Sinn.
An TE: einfach die Bank anrufen und sagen, dass der Vertrag durch eine Firma übernommen werden soll und welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Und sehen was passiert.
Ein vernünftig aufgesetztes benefit Programm sollte bei 4. eine finanzielle Kompensation bei FiWa Verzicht ermöglichen. Übernahme des bestehenden Leasingvertrages durch den AG kannst Du mit nahezu 100% Wahrscheinlichkeit vergessen. Würde ich nicht mal ansprechen. Sonderlocken macht kaum ein AG. Da müssteste schon in einer Schlüsselfunktion sein. Und selbst dann vermutlich nicht. Zweck eines Unternehmens ist nunmal Umsatz zu machen und nicht Kapazitäten in der Admin zu binden
Vielen Dank für euren Input, update meinerseits:
Skoda Leasing stimmt einer Leasingübernahme zu, jedoch lediglich auf Gewerbekunden.
Dass mein AG zustimmen wird, glaube ich eher weniger. Zudem stelle ich mir die Frage, ob dann noch die 0,25% Versteuerung geldwerter Vorteil greift, da ich bereits als Privatkunde damals den Umweltbonus erhalten habe.
Kosten für die Leasingübernahme liegen bei ca. 1.200 EUR netto für den Wertverlust wegen weiterem Fahrzeughalter. Wäre für mich ok, das hätte ich in wenigen Monaten mit einem Dienstwagen wieder reingeholt.
Der Händler muss aber auch mitspielen, weil er dann die offizielle Anfrage bei der Leasinggesellschaft anstoßen muss.
Ggf. würde ich das Fahrzeug auch auf einer Leasingbörse anbieten z.B. ALB.
Der Enyaq läuft noch 33 Monate, der T-Roc ist nagelneu und läuft noch 47 Monate ;-)
Ich werde wieder berichten.
Zitat:
@Jan0579 schrieb am 19. September 2024 um 16:09:47 Uhr:
Umweltbonus und 0,25% Versteuerung haben rein gar nix miteinander zu tun. 😉
Das schon, ich dachte nur an das mögliche doppelte Abgreifen staatlicher Subventionen.
Nur so ein Gedanke...