ForumKFZ Leasing
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Leasingrückgabe

Leasingrückgabe

Hyundai
Themenstarteram 6. Februar 2020 um 10:22

Hallo zusammen,

bisher dachte ich, ich kann von einer gewissen Erfahrung beim Thema Leasing ausgehen. Wir haben bereits das 8te Fahrzeug über ein Privatleasing (km) im Besitz und sind bisher auf Grund von hoch angesetzten Restwerten, subventionierten Leasingaktionen und hervorragenden Nachlässen auf den Kaufpreis, damit sehr gut „gefahren“.

Auch bei den häufig gefürchteten Rückgaben verlief alles Reibungslos. Termin mit dem Händler vereinbart und nachdem ein Gutachter (Dekra o.ä.) den Zustand festgestellt hat, wurde an Ort und Stelle ein Überprotokoll erstellt und die Sache war erledigt. Wir hatten bei 7 Fahrzeugen bisher nicht einmal eine Nachzahlung zu leisten.

Nun steht zum ersten Mal die Rückgabe eines Hyundai an (bisher immer BMW-Leasing) und wir sind von den Rückgabemodalitäten ziemlich irritiert. Nachdem wir mit unserem Verkäufer Kontakt aufgenommen haben, teilte der uns mit, dass es kein Problem wäre das Fahrzeug bei ihm am Tag x abzugeben. Allerdings wird die Begutachtung nicht direkt vorgenommen, sondern 1-2 Wochen später kommt ein vom Leasinggeber Beauftragter, um das Fahrzeug abzuholen und dann wird dieses bewertet. Wir erhalten dann eine Abschlussrechnung mit ggf. festgestellten Mängeln. Auf meinen Einwand, dass ich doch über den Zustand am Abgabetag ein verbindliches Übergabeprotokoll haben wolle, um etwaige Beschädigungen die nach Abgabe entstehen auszuschließen, sagte der Verkäufer, „klar ich gehe mit ihnen ums Auto und notiere die Dinge die mir auffallen und den Zustand“. Der Verkäufer sieht das alles sehr locker und meint sobald sie das Auto abgegeben haben, sollen wir uns mal keine Gedanken machen. Als weiteres „Schmankerl“ dann noch folgendes: Wir benötigen die Kennzeichen für die Anmeldung unseres neuen Fahrzeugs, da wir dieses weiter nutzen wollen. Für den Verkäufer auch kein Problem, wir können nach Abgabe die Kennzeichen mitnehmen und ihm die Abmeldung und Fahrzeugschein anschließend einreichen. Allerdings würde uns der Leasinggeber dann wohl noch die Kosten für rote Nummernschilder berechnen, weil dieser nur angemeldete Fahrzeuge mitnimmt.?!?!

Problem 1: Die Fahrzeugrückgabe

Auch wenn der Verkäufer das alles sehr zuversichtlich sieht, ist es aus meiner Sicht sehr irritierend. Ich soll das Fahrzeug aus der Hand geben und ein Verkäufer hält den Zustand fest?! Dann steht das Fahrzeug ggf. noch 2 Wochen auf dem Hof des Händlers, bevor es abgeholt und bewertet wird. Ich bin mir sicher, dass durch einen Gutachter festgestellte Mängel, durch mich kaum noch zu entkräften sind. Zu beweisen, dass diese erst nach Fahrzeugübergabe aufgetreten sind, wird auch kaum möglich sein. Zumal das Fahrzeug für mich auch nicht mehr „greifbar“ ist, so dass ich oder ein unabhängiger den besagten Schaden nicht mal begutachten kann.

Hat jemand Erfahrungen mit der Fahrzeugabgabe bei Hyundai (ALD)? Ist der beschriebene Weg tatsächlich so korrekt und muss ich das so akzeptieren? Selbst wenn ich im Vorfeld ein eigenes Gutachten erstellen lasse, wird es mir doch nichts nutzen, da Schäden theoretisch nach dem Gutachten entstanden sein können.

Problem 2: Kennzeichen

Laut Verkäufer werden nur angemeldete Fahrzeuge mitgenommen. D.h. wenn rote Nummern benötigt werden, werden diese dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt. Das heißt im Klartext, ich soll weiterhin bis Abholung den Versicherungsschutz übernehmen und darauf warten bis das Fahrzeug durch ALD abgemeldet wird? Es widerstrebt mir zu glauben, dass dies so korrekt sein kann?! Schon allein aus versicherungsrechtlichen Gründen.

Auch hierzu wäre ich an eurer Einschätzung interessiert. Ich überlege mit meiner Kfz-Versicherung und ggf. auch mal bei meiner Rechtsschutzversicherung anzufragen, wollte aber vorerst noch ein paar Erfahrungswerte einholen. Das Leasing wird bei Hyundai über ALD abgewickelt, wenn ich hierzu das Netz befragte, schwant mir böses.

Viele Grüße

Carsten

Ähnliche Themen
7 Antworten

Hallo Carsten!

 

Zunächst: Ich habe selbst kaum Erfahrungen mit Leasing, dafür aber eine -zugegeben- allgemein geltende Regel im Bereich Jura: Sieh Dir mal genau die ursprünglich vereinbarten AGB zwischen Dir und dem Leasinggeber an. Meist ist es so, dass sich die Fragen, welche sich im Zuge des Vertragsverhältnisses zwischen den beteiligten Parteien ergeben, bereits in den Vertragsregelungen widerspiegeln.

 

Ggf. bist Du ja auch Mitglied in einem Automobilclub? Frag in diesem Fall den doch mal.

 

Viele Grüße

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 18:46

Zitat:

Hallo Carsten!

Zunächst: Ich habe selbst kaum Erfahrungen mit Leasing, dafür aber eine -zugegeben- allgemein geltende Regel im Bereich Jura: Sieh Dir mal genau die ursprünglich vereinbarten AGB zwischen Dir und dem Leasinggeber an. Meist ist es so, dass sich die Fragen, welche sich im Zuge des Vertragsverhältnisses zwischen den beteiligten Parteien ergeben, bereits in den Vertragsregelungen widerspiegeln.

Ggf. bist Du ja auch Mitglied in einem Automobilclub? Frag in diesem Fall den doch mal.

Viele Grüße

Vorab vielen Dank für deine Antwort. In den Leasingbedingungen die dem Vertrag zu Grunde liegen, wird im Abschnitt XIII. Rückgabe des Fahrzeugs u.a. folgendes geschrieben:

1. Der LN hat das Fahrzeug einschließlich Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I, sämtlicher Fahrzeugunterlagen inklusive EWG-Übereinstimmungsbescheinigung und aller Schlüssel am letzten Tag der vereinbarten Leasingdauer auf seine Kosten an den LG oder, auf Weisung des LG während der üblichen Geschäftszeiten an den liefernden Händler oder einen Dritten zurückzugeben.

Wir haben vor einigen Tagen einen Brief des LG erhalten in dem die folgenden Möglichkeiten uns angeboten wurden:

- Fahrzeug vertragsgemäß in Ihrem Autohaus zurückgeben

- Fahrzeug über Ihr Autohaus erwerben

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Verkaufsberater im Autohaus.

Für mich ist der Brief dann die in den Geschäftsbedingungen erwähnte Weisung des LG.

Weiter ist in den Leasingbedingungen noch folgender Absatz interessant:

XIII 8.

Bei Rückgabe wird durch den LN und den LG ein gemeinsames Rückgabeprotokoll über den Zustand des Fahrzeuges, insbesondere über Mängel und Beschädigungen erstellt und von beiden Vertragsparteien oder ihren Bevollmächtigten unterzeichnet. Die Nichterstellung eines Rückgabeprotokolls geht zu Lasten des LN.

Das Problem ist aus meiner Sicht, dass in dem vom Autohaus beschriebenen Szenario - ein gemeinsam (LN-LG) gar nicht zu Stande kommt.

Nach meiner Interpretation wäre der mit dem Autohaus vereinbarte Rückgabetermin entscheidend. Ich erhalte das besagte Rückgabeprotokoll und das Fahrzeug wird abgemeldet. Aber wie schon oben beschrieben ist der Ablauf ein anderer. Wir haben uns dies bereits mehrfach vom Verkäufer bestätigen lassen, dass dies die vorgegebene Abwicklung wäre. Ein "kleines" Protokoll würde er uns ja erstellen?!

An den Kosten die der LG für die roten Nummernschilder veranschlagt kann er leider nichts ändern, da er keinen Einfluss darauf hat. Der beauftragte Transportdienstleister nehme wohl nur angemeldete Autos mit?!? Auch das kann ich aus den Leasingbedingungen nicht entnehmen.

Viele Grüße

Endet der Leasingvertrag am Tag deiner Rückgabe? Wenn ja ist’s nicht dein Problem wie das Auto abtransportiert wird und niemand kann dich zwingen dieses Fahrzeug länger zu versichern. Und wenn das mit den Kosten für Überführungskennzeichen nicht in den Vertragsbedingungen steht, würde ich den Punkt auch nicht bezahlen.

Der soll angemeldet bleiben damit irgendein 18-jähriger mit deinem Versicherungsschutz den Kahn quer durch D zum Leasinghändler fährt, dabei bleibt er am besten noch im McDrive hängen und wird 2x geblitzt und du bist es gewesen

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 20:05

Zitat:

Endet der Leasingvertrag am Tag deiner Rückgabe? Wenn ja ist’s nicht dein Problem wie das Auto abtransportiert wird und niemand kann dich zwingen dieses Fahrzeug länger zu versichern.

Der vereinbarte Rückgabetermin liegt ein paar Tage vor dem offiziellen Leasingende. Was aber auch keinen Unterschied macht, da der Händler wohl erst nach erfolgter Abgabe den LG informiert und dieser dann i.d.R. innerhalb von 1-2 Wochen jemanden mit der Abholung beauftragt. (Aussage Autohaus). Das wir selbstverständlich bis zum letzten Tag die Leasingrate zu tragen haben, versteht sich von selbst. Die Abgabe erfolgt einfach aus terminlichen Gründen ein paar Tage früher. Laut Verkäufer aber alles OK so.

Zitat:

Der soll angemeldet bleiben damit irgendein 18-jähriger mit deinem Versicherungsschutz den Kahn quer durch D zum Leasinghändler fährt, dabei bleibt er am besten noch im McDrive hängen und wird 2x geblitzt und du bist es gewesen

Ja ungefähr so male ich mir das auch gerade aus. Wobei in meinem Szenario dann noch 2-3 kleinere Beschädigungen dazukommen, welche natürlich schon vorher bestanden. Ich Frage mich auch wie das meine Versicherung sieht?! Unser Versicherungsvertrag besagt das nur meine Frau und ich das Fahrzeug bewegen dürfen. Somit würde dies gar gegen die Vertragsbedingungen der Versicherung sprechen. Alles sehr seltsam.

Das schlimme ist, man könnte meinen das Autohaus verhält sich wohl falsch, aber wir können von unserem Verkäufer bisher nur in den höchsten Tönen sprechen und er ist immer sehr kompetent und erfahren aufgetreten. Seine Beteuerungen, dass das schon zig Mal so gelaufen ist und alles gut geklappt hat, beruhigen mich nur diesmal nicht wirklich. Zumal ich das mit dem "Fahrzeug muss angemeldet sein" nur schwer akzeptieren kann.

Bestehe zumindest auf ein Übergabeprotokoll an den Händler, welches er auch unterzeichnet, worin Schäden vermerkt werden. Uhrzeit der Übergabe auch drauf schreiben (gegen Blitzer-Ärger) und Fotos des Wagens machen.

Hallo Carsten!

Ich kann Dich gut verstehen!

Vor dem Hintergrund, was Du schreibst, komme ich zu folgendem grundsätzlichen Gedanken:

Du brauchst ggf. einen Perspektivwechsel!

Es ist immer gut, die Primärquelle und nicht die Sekundärquelle bei juristischen Prüfungen heranzuziehen, sprich hier würde ich vorschlagen, sich von dem ursprünglichen (durchaus richtigen) Gedanken, den Händler als Ansprechpartner zu wählen, zumindest vorübergehend zu verabschieden.

Also:

Dein Vertragspartner ist doch der Leasinggeber, ergo: Sprich diesen an und schildere Deine Erwartungen an ihn auf Grundlage bzw. Nennung der zwischen Euren Parteien vetraglich vereinbarten Klauseln und fordere ihn (möglichst mit Fristsetzung) auf, einen konkreten Termin mit Begutachtung und Angabe des konkreten Ortes zu nennen! Erkläre gleichzeitig, dass Du einen bloßen Verweis an den Dich betreuenden Händler nicht akzeptieren wirst, da dieser nicht dein Vertragspartner ist! Sollte der LG sich streuben, schildere ihm das Verhalten des Autohauses und dass Du dieses Verhalten für inakzeptabel und nicht vetragsgemäß ansiehst! Winke mit einem geplanten neuen Anschlussvertrag ... ;-)

Die Idee, die dahinter steckt:

Du befürchtest, dass dein Anspruchsgegener (Leasinggeber) Probleme macht. Was also hält Dich davon ab, diesen direkt zu kontaktieren? Er wird nämlich von Dir ggf. Geld fordern und nicht der Bevollächtigte, in Form des Autohauses oder gar dessen Angestellter.

Wie immer im Leben:

Man sollte sich generell vor Leuten hüten, deren Ausssagen sich beschränken in der Art "Das haben wir immer schon so gemacht."!

Hier der obigatorische Hinweis:

Es handelt sich hier um eine private Meinungsäußerung und nicht um eine Rechtsberatung!

Viele Grüße

Das mit der Prüfung vor Ort bei der Rückgabe ist in der Tat merkwürdig.

Zu den Kennzeichen: Die Entscheidung darüber liegt beim Eigentümer und nicht beim Mieter.

Was nach der offiziellen Rückgabe passiert ist für dich als Mieter uninteressant. Deine Nutzungszeit ist damit beendet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen