Leasingrückgabe mit sehr unangenehmer Überraschung
Ich habe neulich einen Leasingwagen zurück gegeben. Bei der Begutachtung konnte ich nicht dabei sein, weil der Gutachter sich das Auto erst 2 Tage nach der Rückgabe angesehen hat. Mittlerweile habe ich das Gutachten und bis fast aus allen Wolken gefallen: Er macht Schäden in einer Höhe von 4500 Euro geltend. Ich kann diese ganzen Schäden absolut nicht nachvollziehen. Weder sind mir diese Schäden bekannt, noch kann man sie auf den Fotos erkennen. Soweit minimale Schäden tatsächlich zu erkennen sind, liegen diese m.E. noch im Rahmen der Rückgabekriterien nach dem Katalog der Leasingbank.
Ich erspare mir jetzt die Aufzählung aller (angeblichen) Mängel. Mich interessiert jetzt vor allem die richtige Vorgehensweise für mich, wenn ich mit diesem Gutachten nicht einverstanden bin. Es wird ja nichts nützen, wenn ich jetzt Diskussionen mit dem Autohaus anfange.
Kann/soll ich selbst einen Gutachter beauftragen?
58 Antworten
Zitat:
@hoinzi schrieb am 15. Oktober 2021 um 09:40:22 Uhr:
Das wissen wir ja alles nicht, und auf die Aussagen von Mandanten, die meinen, es laufe nicht richtig, gebe ich nicht viel...
Da wiederum gebe ich Dir recht. Deswegen formuliere ich ja auch immer mit vielen Konjunktiven. Wichtig ist nur die Feststellung, dass man als Mandant eines Anwalts auch Rechte hat und sich nicht alles gefallen lassen muss.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 14. Oktober 2021 um 14:43:50 Uhr:
Ihr seid mir Experten: mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird Dee Anwalt das Mandat niederlegen wenn er das mitbekommt dass Du selbst mit der Gegenseite kommunizierst. Zahlen musst Du (bzw. Deine RSV) dann trotzdem.
OT zur Anwaltssache: Ich hab in anderer Sache derzeit auch ein Ding anhängig (sehe aber ausnahmsweise positiv in die Zukunft). Habe mich wegen Regressforderung gegen meine frühere Kanzlei belehren lassen:
Ein Anwalt hat bereits ab dem Moment Anspruch auf Bezahlung seiner Gebühren, wenn er die Akte anlegt. Krass. Augen auf bei der Berufswahl!
(alternativ muss man anschließend diesen Anwalt auf Schadenersatz in neuem Verfahren verklagen, zuvor aber muss man ihm die Kohle reichen! --> keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus ... man könnte ja irgendwann in ferner Zukunft die Plätze tauschen ...)
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 14. Oktober 2021 um 19:57:41 Uhr:
Hat der TE sich denn nun entschieden?
Wofür oder wogegen? Ich habe bis jetzt nur die zuvor beschriebenen Dinge gemacht und werde jetzt wieder darauf hinweisen, dass die geltend gemachten Mängel entweder nicht bestehen oder dass die dafür veranschlagte Wertminderung zu hoch ist.
Eine Frage habe ich noch: Muss die Wertminderung als Gesamtbetrag für das ganze Fahrzeug angegeben werden? Oder ist es auch korrekt, dass für jeden (angeblichen) Mangel eine Wertminderung angegeben wird und dann für all diese Posten die Summe errechnet wird?
Es ist korrekt, wenn jede einzelne Wertminderung gesondert betragsmäßig aufgeführt und daraus eine Summe errechnet wird.
Ähnliche Themen
Darf ich mal fragen was du für ein Leasing hattest ?
Kilometerleasing oder Restwertleasing ?
Zitat:
@utamos schrieb am 18. Oktober 2021 um 20:15:40 Uhr:
Darf ich mal fragen was du für ein Leasing hattest ?
Kilometerleasing oder Restwertleasing ?
Die Frage geht sicherlich an den TE. Trotzdem antworte ich, weil ich Dir versichern kann, dass man bei VW nur Kilometerleasingverträge abschließen kann.
Restwertleasing wird doch in Deutschland schon seit vielen Jahren von keinem großen Anbieter mehr für Verbraucher angeboten 😉
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 18. Oktober 2021 um 04:25:53 Uhr:
Es ist korrekt, wenn jede einzelne Wertminderung gesondert betragsmäßig aufgeführt und daraus eine Summe errechnet wird.
OK, das war mir nicht so klar. Also wenn Mangel A 500 Euro Wertminderung bedeutet und Mangel B ebenfalls 500 Euro, dann sind das 1000 Euro Wertminderung? Das verstehe ich nicht so ganz.
Und ja, es war natürlich ein Kilometerleasing (mit reichlich Minder-km, aber das interessiert dann bei der Wertminderung auch niemanden mehr).
Die Wertminderung in Sinne einer Leasingabrechnung versteht sich immer auf den einzelnen Schaden bezogen. Das heißt, es wird festgelegt, um welchen Betrag jeder einzelnen Schaden den Wert des Autos mindert.
Ich mache gerade genau das gleiche durch und würde gern wissen wie es ausgegangen ist. Nichts ist so passiert wie es im Leasingvertrag steht: Kein gemeinsames Protokoll bei Rückgabe, keine Minderwert-Bestimmung, sondern einfach nur eine Reparatur-Kalkulation.
Parallel dazu habe ich von einem Bekannten, der einen BMW geleast hatte, das Protokoll gesehen. Da war alles sauber zwischen Reparatur und Minderwert getrennt.
Zitat:
@rueckgabe schrieb am 21. Dezember 2022 um 17:06:26 Uhr:
Ich mache gerade genau das gleiche durch und würde gern wissen wie es ausgegangen ist. Nichts ist so passiert wie es im Leasingvertrag steht: Kein gemeinsames Protokoll bei Rückgabe, keine Minderwert-Bestimmung, sondern einfach nur eine Reparatur-Kalkulation.Parallel dazu habe ich von einem Bekannten, der einen BMW geleast hatte, das Protokoll gesehen. Da war alles sauber zwischen Reparatur und Minderwert getrennt.
Um das auch hier noch einmal zu betonen: Du hast bisher nur einen Zustandsbericht des Gutachters erhalten, noch keine Bewertung/Abrechnung des Autohauses/Leasinggebers. Warte also bitte noch etwas ab.
Ob es normal ist, dass man zunächst nur die Reparaturkosten genannt bekommt, weiß ich nicht. Ich bekam den Betrag der Wertminderung jedenfalls erst nach einer Aufforderung an das Autohaus mitgeteilt.
Danach blieb das Problem, dass ich mit dem Betrag der Wertminderung nicht einverstanden war. Es wurden winzige Mängel in Rechnung gestellt, in einem Fall sogar ein Mangel, der m.E. schlichtweg nicht vorhanden war und auch auf den Fotos nicht erkennbar war.
Ich habe daraufhin mitgeteilt, dass ich mit der Höhe der Wertminderung nicht einverstanden bin. VW hat daraufhin auf eine ganz spezielle Weise reagiert: Man hat den geforderten Betrag einfach von meinem Konto abgebucht.
Ich habe dann für mich eine Kosten-/Nutzen-Rechnung angestellt, u.a. was mich ein Anwalt kosten würde und welcher Zeitaufwand damit verbunden wäre. Das Ergebnis war, dass ich juristisch nichts dagegen unternommen habe, sondern sämtliche VW aus meinem Fuhrpark verbannt habe, seitdem auch keinen mehr gekauft habe und ich auch künftig keinen mehr kaufen werde.
Besonders geärgert hat mich auch, dass dieses Heftchen, in dem zulässige und unzulässige Schäden erklärt und mit Bildern veranschaulicht sind, offenbar nicht die geringste Rolle bei der tatsächlichen Bewertung spielt. "Klare Verhältnisse von Anfang an" oder so ähnlich heißt es da selbstbeweihräuchernd, aber das ist nur Makulatur.
Kauft man beim selben Händler nicht erneut ein Auto, dann ist ein überhöhter Betrag der Wertminderung offenbar schon fest im Budget des Händlers vorgesehen.
Diese Schilderungen widersprechen meinen Erfahrungen. Bei meinen zahlreichen Rückgaben habe ich nur ein einziges Mal solche Probleme gehabt, ansonsten war es immer problemlos auch wenn ich die Marke gewechselt habe. Es kommt natürlich auch immer darauf an, wie man mit den Leuten umgeht.
Vor circa 20 Jahren hatte ich nach einer 3 Wege Finanzierung von einem Smart Probleme. Ich habe nur kurz sehr deutlich gemacht, dass ich das nicht akzeptieren würde und schon musste ich statt 2.000 Euro nicht einen Cent nachzahlen.
Wenn man also doch an ein unseriöses Autohaus gerät, sollte man sich das nicht einfach gefallen lassen. Allerdings sollte man schon darauf achten, dass die Rückgabe und die Dokumentation so erfolgt, dass man seine Rechte wahren kann.
Wie kommt VW auf die Idee von deinem Konto abzubrechen?
Eine Einzugsermächtigung besteht bei unserem Leasing ausschließlich für die Leasingrate....alles andere würde ich unverzüglich zurückbuchen.
Nur meine Vorgehensweise.