Leasingrückgabe mit sehr unangenehmer Überraschung

Ich habe neulich einen Leasingwagen zurück gegeben. Bei der Begutachtung konnte ich nicht dabei sein, weil der Gutachter sich das Auto erst 2 Tage nach der Rückgabe angesehen hat. Mittlerweile habe ich das Gutachten und bis fast aus allen Wolken gefallen: Er macht Schäden in einer Höhe von 4500 Euro geltend. Ich kann diese ganzen Schäden absolut nicht nachvollziehen. Weder sind mir diese Schäden bekannt, noch kann man sie auf den Fotos erkennen. Soweit minimale Schäden tatsächlich zu erkennen sind, liegen diese m.E. noch im Rahmen der Rückgabekriterien nach dem Katalog der Leasingbank.

Ich erspare mir jetzt die Aufzählung aller (angeblichen) Mängel. Mich interessiert jetzt vor allem die richtige Vorgehensweise für mich, wenn ich mit diesem Gutachten nicht einverstanden bin. Es wird ja nichts nützen, wenn ich jetzt Diskussionen mit dem Autohaus anfange.

Kann/soll ich selbst einen Gutachter beauftragen?

58 Antworten

Trotzdem sind die vom Autohaus einfach nur Pfuscher! Eine Rückgabe ist doch ein Standard-Procedere.
Das sollte eingeschliffen sein…

Würde ich auch nochmal ggü. der Geschäftsleitung anbringen, wenn der Fall erledigt ist…

Auch wichtig. Es darf auch bei der Wertminderung keine Mehrwertsteuer berechnet werden.

Zitat:

@Sveni1964 schrieb am 6. Oktober 2021 um 08:24:23 Uhr:


Auch wichtig. Es darf auch bei der Wertminderung keine Mehrwertsteuer berechnet werden.

Richtiger Hinweis. Bei meinen bisherigen Rückgaben bei Mercedes stand tatsächlich auf der Abrechnung der Wertminderungen immer die Umsatzsteuer als zusätzlicher Posten mit drauf. Berechnet wurde aber richtiger Weise immer nur der Nettobetrag. Es handelt sich nämlich um Schadenersatz und der ist laut Umsatzsteuergesetz nicht umsatzsteuerbar.

Das Autohaus hat mir knapp und ziemlich unfreundlich geantwortet. Man weigert sich nun, einen Betrag der Wertminderung zu nennen. Stattdessen soll jetzt ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben werden. Ob dann im zweiten Gutachten die Wertminderung angegeben sein wird? Ich verstehe die ganze Vorgehensweise nicht.

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Die Lage ist eindeutig. Wenn Dir keine Mitteilung über die Wertminderung gemacht wird, musst Du auch nichts bezahlen.

Streng genommen ist das Autohaus nur der Vermittler. Ich würde mich an die Leasinggesellschaft wenden und dieser die Vorgehensweise des Autohauses mitteilen und um Hilfe bitten.

idR ist das Autohaus nicht „nur der Vermittler“, sondern ist die Verpflichtung zur Rücknahme und Verwertung eingegangen und trägt somit das Risiko.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:06:44 Uhr:


idR ist das Autohaus nicht „nur der Vermittler“, sondern ist die Verpflichtung zur Rücknahme und Verwertung eingegangen und trägt somit das Risiko.

Das betrifft aber nur das Verhältnis zwischen dem Autohaus und dem Leasinggeber. Ein Leasingvertrag begründet kein Rechtsverhältnis zwischen dem Autohaus und dem Leasingnehmer, solange das Autohaus nicht der Leasinggeber ist, was wohl sehr unwahrscheinlich ist.

Zitat:

@Rockville schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:52:28 Uhr:


Das Autohaus hat mir knapp und ziemlich unfreundlich geantwortet. Man weigert sich nun, einen Betrag der Wertminderung zu nennen. Stattdessen soll jetzt ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben werden. Ob dann im zweiten Gutachten die Wertminderung angegeben sein wird? Ich verstehe die ganze Vorgehensweise nicht.

Denen würde ich umgehend die Adresse meines Rechtsanwalt zukommen lassen, mit der freundlichen Bitte in Zukunft die Kommunikation über ihn laufen zu lassen!

Du wirst sehen, Wunder geschehen dann schnell
;-)

Viel Erfolg

Ich bin derzeit auch beim Anwalt bezüglich Leasingrückgabe.
Da wurden Dinge aufgeführt mit denen ich nicht einverstanden bin, der Ton der GF des Autohauses wurde scharf und da werde ich mich gar nicht drauf einlassen.

Ich habe gerade das zweite Gutachten erhalten. Das enthält jetzt korrekterweise keine Auflistung von Reparaturkosten mehr, sondern die Wertminderungen. Dadurch sank nun der im Gutachten genannte Betrag von 4500 Euro auf 2200 Euro.

Ich bin allerdings immer noch nicht mit den aufgezählten Mängeln einverstanden. Wie schon beim letzten mal, werde ich nicht zur Zahlung des Betrags aufgefordert, sondern ich werde gefragt, ob ich mit dem Gutachten einverstanden bin. Das bin ich natürlich nicht, aber die Frage ist ja dann wieder, wie es dann weitergeht.

Mir erscheint das Verhältnis zwischen den Reparaturkosten und den Wertminderungen noch immer als zu hoch. Bei meinen bisherigen Rückgaben betrug die Wertminderung immer nur ca. 1/4 der Reparaturkosten.

Aber selbstverständlich kann ich das nicht abschließend beurteilen, weil ich weder über alle Informationen verfüge noch Sachverständiger bin.

Zitat:

@Rockville schrieb am 14. Oktober 2021 um 10:02:35 Uhr:


Ich habe gerade das zweite Gutachten erhalten. Das enthält jetzt korrekterweise keine Auflistung von Reparaturkosten mehr, sondern die Wertminderungen. Dadurch sank nun der im Gutachten genannte Betrag von 4500 Euro auf 2200 Euro.

Ich bin allerdings immer noch nicht mit den aufgezählten Mängeln einverstanden. Wie schon beim letzten mal, werde ich nicht zur Zahlung des Betrags aufgefordert, sondern ich werde gefragt, ob ich mit dem Gutachten einverstanden bin. Das bin ich natürlich nicht, aber die Frage ist ja dann wieder, wie es dann weitergeht.

Ich habe glaube ich zu schnell einen Anwalt eingeschaltet.
Ich habe zuletzt gar nicht mehr reagiert weil der Tonfall des Geschäftsführers eines Arschloches glich und damit unterhalte ich mich nicht.
Kam jetzt auch zweites Gutachten, aber die Wertminderung erscheint mir gewürfelt.
Im 1. Gutachten stand gar keine, dann hat man wohl einfach pauschal 10% der gesamten Reparatursumme gefordert und und im 2. Gutachten wieder mal ein anderer Betrag dieses mal aber geschätzt.
Der Anwalt kommt aber auch nicht aus dem Quark, habe der Leasinggesellschaft drauf geantwortet dass man mit erst einmal die Werte offen zu legen hat bevor man etwas fordert und ich nicht mit scheinbar gewürfelten Zahlen arbeite.

Mal schauen was kommt

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 14. Oktober 2021 um 11:07:31 Uhr:


Ich habe glaube ich zu schnell einen Anwalt eingeschaltet.
Ich habe zuletzt gar nicht mehr reagiert weil der Tonfall des Geschäftsführers eines Arschloches glich und damit unterhalte ich mich nicht.
Kam jetzt auch zweites Gutachten, aber die Wertminderung erscheint mir gewürfelt.
Im 1. Gutachten stand gar keine, dann hat man wohl einfach pauschal 10% der gesamten Reparatursumme gefordert und und im 2. Gutachten wieder mal ein anderer Betrag dieses mal aber geschätzt.
Der Anwalt kommt aber auch nicht aus dem Quark, habe der Leasinggesellschaft drauf geantwortet dass man mit erst einmal die Werte offen zu legen hat bevor man etwas fordert und ich nicht mit scheinbar gewürfelten Zahlen arbeite.

Mal schauen was kommt

Tja, meine Rede. Ein Anwalt ist längst nicht immer das Allheilmittel.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 14. Oktober 2021 um 11:07:31 Uhr:



Zitat:

@Rockville schrieb am 14. Oktober 2021 um 10:02:35 Uhr:


Ich habe gerade das zweite Gutachten erhalten. Das enthält jetzt korrekterweise keine Auflistung von Reparaturkosten mehr, sondern die Wertminderungen. Dadurch sank nun der im Gutachten genannte Betrag von 4500 Euro auf 2200 Euro.

Ich bin allerdings immer noch nicht mit den aufgezählten Mängeln einverstanden. Wie schon beim letzten mal, werde ich nicht zur Zahlung des Betrags aufgefordert, sondern ich werde gefragt, ob ich mit dem Gutachten einverstanden bin. Das bin ich natürlich nicht, aber die Frage ist ja dann wieder, wie es dann weitergeht.

Ich habe glaube ich zu schnell einen Anwalt eingeschaltet.
Ich habe zuletzt gar nicht mehr reagiert weil der Tonfall des Geschäftsführers eines Arschloches glich und damit unterhalte ich mich nicht.
Kam jetzt auch zweites Gutachten, aber die Wertminderung erscheint mir gewürfelt.
Im 1. Gutachten stand gar keine, dann hat man wohl einfach pauschal 10% der gesamten Reparatursumme gefordert und und im 2. Gutachten wieder mal ein anderer Betrag dieses mal aber geschätzt.
Der Anwalt kommt aber auch nicht aus dem Quark, habe der Leasinggesellschaft drauf geantwortet dass man mit erst einmal die Werte offen zu legen hat bevor man etwas fordert und ich nicht mit scheinbar gewürfelten Zahlen arbeite.

Mal schauen was kommt

Du hast einen Anwalt eingeschaltet und kommunizierst trotzdem selbst mit der Gegenseite? Das wäre nicht sehr clever..

Zitat:

@Lattementa schrieb am 14. Oktober 2021 um 11:39:31 Uhr:


Du hast einen Anwalt eingeschaltet und kommunizierst trotzdem selbst mit der Gegenseite? Das wäre nicht sehr clever..

Das kommt auf den Anwalt an.

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