Leasingrückgabe Mercedes - Bevorstehender Service?

Hallo zusammen,

kurz vorweg: Ich habe bereits in den MB Leasing Rückgabe Katalog geschaut und auch die Forumssuche genutzt.

Dieses Jahr muss ich meinen Mercedes GLC nach 4 Jahren Leasing zurückgeben. Es ist mein 4.Leasing, Rückgaben bei VW, Ford und Audi in der Vergangenheit waren ohne Beanstandungen.

Gibt es bei Mercedes Leasing Vorgaben wie lang ein Service noch nicht fällig sein darf bei Rückgabe?

Ich kann laut Händler das Fahrzeug bis zu 30 Tage vor Leasingende zurückgeben. Wenn ich dadurch den nach 4 Jahren fälligen Service B nicht mehr zahlen muss, wäre das auf jeden Fall günstiger auch wenn mein Nachfolge Leasing (nicht bei MB) schon 1 Monat früher beginnen müsste.

Gruß Patrick

11 Antworten

Hallo, frag am besten deinen Händler, zumal du ja auch das Nachfolgegeschäft bei ihm hast, so wie ich das verstanden habe?
Egal was man dir hier sagt, es könnte anders kommen und dann ärgerst du dich über die falsche Entscheidung.

Zitat:

@automatik schrieb am 8. März 2025 um 09:43:03 Uhr:


Hallo, frag am besten deinen Händler, zumal du ja auch das Nachfolgegeschäft bei ihm hast, so wie ich das verstanden habe?
Egal was man dir hier sagt, es könnte anders kommen und dann ärgerst du dich über die falsche Entscheidung.

Ne, Nachfolge Leasing auf jeden Fall nicht bei MB. Das Modelll was in Frage kommen würde erscheint erst 2026.

Im Zweifel frage ich den Händler

ah sorry habe es wohl falsch gelesen, trotzdem würde ich den Händler fragen...

Auch wenn du ihn früher zurück gibst wirst du den Service zahlen müssen. So blöd sind die bei Mercedes auch nicht 😉

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Ich meine mich zu erinnern, dass der nächste Service mindestens 6 Monate und mindestens 7500km weg sein muss.
Auch wenn meine Zahlen nicht ganz genau stimmen würden, so bin ich mir ziemlich sicher, dass Du so oder so zahlen musst.

Ich hatte beim letzten MB den fälligen jährlichen Service immer gerade noch so in der Toleranz durchführen lassen.

Eigentlich gar nicht mit Absicht. Lag mehr daran das man weit im Voraus einen Termin vereinbaren musste.
Das war mal ganz anders...

Bei der Abgabe wurde dann natürlich noch kein fälliger Service angezeigt und es wurde nicht beanstandet.
Der fällige Tüv wurde auch nicht berechnet

6 Monate oder 7500km sind das ganz bestimmt nicht...

Das waren vielleicht 4-5 Wochen in 2023 bei mir bis zur Fälligkeit
Kann auch am Händler liegen

6 Monate / 7500km ist die Wartungsfreiheit bei jungen Sternen. Hat nix mit Leasingende zu tun.

Hallo,

kann meine Frage jetzt doch selbst beantworten. Im Digitalen Schadenkatalog für die Leasingrückgabe findet sich doch ein Hinweis auf Inspektionen und Hauptuntersuchung:

https://www.mercedes-benz.de/passengercars/services/digital-damage-catalogue.html

Akzeptabel
- Wartungen, die nicht überfällig sind
- Hauptuntersuchungen, die nicht überfällig sind

Nicht Akzeptabel
- überfällige Wartungen wie beispielsweise die Anzeige von überfälligen Wartungsterminen im Display Folgeschäden aufgrund nicht durchgeführter Wartungen können hieraus resultieren
- überfällige Hauptuntersuchung
- fehlende oder nicht nach Herstellervorgaben durchgeführte Wartungen

Das heißt eindeutig:
Steht am Tag der Rückgabe nicht im Display, dass ein Service seit X Tagen fällig ist, dann muss der Leasingnehmer den Service auch nicht mehr durchführen und nicht bezahlen.

LeasingR MB Service

Ich weiss nicht, wie es bei MB angezeigt wird, aber das grenzt es ja auch nur auf den Monat ein, oder.

„Fällig im August 25 oder bei 35.000 km“. So stehts zB im Mini.

Wenn du ihn dann Anfang/Mitte/Ende August zurückgibtst, was heisst das dann jeweils?!

Bei meinem GLC Bj. 2021 steht irgendwann 3-4 Wochen vor Fälligkeit in der Anzeige:

"Service XX fällig in YY Tagen"

XX bezeichnet den fälligen Service bei Mercedes, spätestens jährlich abwechselnd A und B. Dann steht dort A1/B1/A2/B2 usw. Bei den Tagen fängt er glaube ich bei 21 oder 28 Tagen an und zählt dann runter.

Am Tag der Fälligkeit steht dann dort z.B. "Service B1 fällig"

Eine Woche später stünde dort "Service B1 fällig seit 7 Tagen"

So wie MB es formuliert hat mit "Wartungen die nicht überfällig sind" sind akzeptabel, müsste theoretisch sogar eine Rückgabe am Tag der Fälligkeit des Service noch ok sein. Fällig ist ja schließlich nicht überfällig. Darauf würde ich es natürlich nicht ankommen lassen.

Meinen Wagen habe ich am 15.11.2021 übernommen, den letzten Service A2 habe ich am 04.12.2024 machen lassen. Bei meiner Fahrleistung wird der nächste Service B2 dann nicht vor dem 04.12.2025 sein. Und ich plane dann die Abgabe noch ein wenig früher als 15.11. Vermutlich Übernahme neues Leasingfahrzeug zum 15.10.2025 planen, Rückgabe Mercedes ca 2 Wochen danach. Ich habe lieber etwas Puffer wenn sich bei der Zulassung und Auslieferung es Nachfolgers was verzögern sollte.

Dann ist es einfacher :-)

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