ForumKFZ Leasing
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Hilfe: Stress bei Leasingrückgabe

Hilfe: Stress bei Leasingrückgabe

Themenstarteram 9. September 2020 um 16:05

Hallo zusammen,

Letzte Woche habe ich meinen 3 Jahre alten geleasten Volvo V40 abgegeben. 48.000 Kilometer hatte er zu diesem Zeitpunkt auf dem Tacho.

Bei Abgabe war gleich der Hauseigene Dekra Gutachter vor Ort und hat sich das Auto angesehen und ein Rückgabegutachten erstellt. Zusammen mit mir sind wir dann die "Schäden" durchgegangen.

Hier und da Dellen, Schrammen, Steinschlag an der Windschutzscheibe und alles was dazugehört. Insgesamt wurde mir eine Rechnung von 2.800€ an Schäden aufgezeigt (1.400€ allein die Erneuerung der Windschutzscheibe - Ist ja aber kein Problem, das übernimmt die Versicherung - Lediglich die Selbstbeteiligung müsse ich selbst zahlen. Na klar, das hört sich natürlich für mich erstmal gut an - Und das Autohaus macht nochmal mehr Gewinn ;-) ).

Gute 80% der aufgezeigten Schäden halte ich für unzulässig und nicht an mich abtretbar, da es alles zu normalen Gebrauchsspuren zählt.

Mir war klar das noch Kosten bei Rückgabe auf mich zukommen - Aber eine so krasse Abzocke habe ich nicht erwartet. Das ist aber nur der "kleine" Teil, den ich schon mal gut weg-argumentieren könnte.

Dazu kommt nämlich noch:

Dem Gutachter ist ein Ölverlust aufgefallen. Der Wagen müsse nochmal auf die Bühne und ordentlich vom Werkstattleiter durchgecheckt werden. Heute kam dann die Rückmeldung vom Autohaus: Wagen hat an 3 Stellen Ölverlust: Stirndeckel, Zahnriemen und leider auch am Getriebe.

Instandsetzungskosten über 3.000€!

Ich bin aus allen Wolken gefallen. Mehr als 3.000€ soll ich nochmal zusätzlich blechen, für einen 3 Jahre alten V40 mit 48.000 Kilometern!

Ich habe alle regelmäßigen Service und Inspektionschecks beim Volvo Vertragshändler machen lassen - Bisher war alles TipTop - und jetzt das?! Das kann doch nicht denen ihr ernst sein.

Die Frage ist jetzt, wie ich da am besten vorgehe.

Wie gesagt, die oben genannten Mängel sind aus meiner Sicht kein Problem! Die kann ich wegargumentieren. Das Gutachten ist aus meiner Sicht aber sowas von Parteiisch ausgestellt, sodass ich diesem Autohaus gar alles zutraue.

Kann ich zum Thema Ölverlust an 3 unterschiedlichen Bauteilen von Volvo Kulanz erwarten? Was meint ihr?

Vorausgesetzt der Schaden ist tatsächlich so vorhanden - Mir ist so etwas dergleichen nie aufgefallen.

Ich habe vorher leider auch kein unabhängiges Gutachten machen lassen - also noch nichts in der Hand. Kann ich dort im Nachhinein einen unabhängigen Gutachter vorbeischicken?

Alternativ hat mir das Autohaus angeboten, das wir bei der Leasingrückgabe auf keine Einigung gehen und einen Sachverständigen von der Bank direkt kommen lassen können. "Das Gutachten, dass der Sachverständig erstellt ist dann nicht verhandelbar und wird direkt von der Bank abgerechnet." Ist denn das Sinnvoll?

Evtl kann mir ja jemand von euch Tipps geben.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

So stelle ich mir immer die Rückgabe bei den Sonderangeboten vor "nur 99,- € monatlich, ohne Anzahlung".

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten

Warum Kulanz erbetteln? In der Regel deckt den Leasingzeitraum immer eine Hersteller-/ Anschlussgarantie ab - bei Dir nicht?

Irgendwie scheint mir das ein wenig komisch.

Was ist mit Werksgarantie oder Anschlußgarantie? 2 Jahre hast Du ja sowieso Herstekkergewährleistung. Und dann noch 1 Jahr dranhängen?

Und eine Windschutzscheibe wird normalerweise bei Vollkasko ohne Selbtsbehalt ersetzt. Sonst wärs ja Witzlos. Hab das selber schon 2 mal gehabt. Bei Teilkasko und mußte nix dazu zahlen. Steinschlag, in einem gewissen Maße, ist ebenfalls normaler Verschleiß.

Themenstarteram 9. September 2020 um 16:49

Hallo,

Danke für eure Rückmeldungen.

Richtig die Herstellergarantie beläuft sich auf 2 Jahre. Eine Anschlussgarantie wurde vertraglich nicht vereinbart. Sonst wäre das mit dem Schaden wohl kein Problem.

Zu Steinschlägen und Kratzern gibt es üblicherweise von den Herstellern einen Schadenkatalog. Dort ist definiert, welche Gebrauchsspuren akzeptiert werden. Bei Schäden die darüber hinaus gehen, dürfen jedoch nicht die Instandhaltungskosten, sondern nur der daraus resultierende Wertverlust berechnet werden. Dieser Betrag ist dann natürlich deutlich geringer.

Möglicherweise hast Du keinen neuen Leasingvertrag bei diesem Händler abgeschlossen und der Händler versucht jetzt alle Wege um an Geld zu kommen.

So stelle ich mir immer die Rückgabe bei den Sonderangeboten vor "nur 99,- € monatlich, ohne Anzahlung".

Also bisher hatte ich bei allen Leasingkisten immer eine Herstellergarantie über dien Leasingzeitraum!

Entweder von Haus aus 3 Jahre oder in Eigenregie noch 1 Jahr drangehängt.

Reiner Selbstschutz.

Wenn man die nicht hat, muss man halt für Schäden aufkommen Sollte jedem klar sein... Ob das jetzt bei der Rückgabe festgestellt wird oder nach 2,5 Jahren, ist egal. Hättest Du Dich auch vor einem helben Jahr so angestellt??

Alles richtig, aber so ein Mangel nach drei Jahren und nicht mal 50.000 km? Da sollte der größte Teil über Kulanz laufen.

Vermutlich hat der Händler aber keinen Bock mehr, sich für den TE zu engagieren oder er streicht eine Kulanzleistung zusätzlich zur Zahlung des TE ein. ;)

Themenstarteram 10. September 2020 um 6:06

Danke für eure Rückmeldungen.

 

Ja, dass für das 3. Jahr die Garantie fehlt, ist mehr als ein grober Fehler von mir. Wie das Schicksal es so will kommt jetzt natürlich der Schaden.

 

Ich kenne mich technisch nicht so gut aus:

Wie wahrscheinlich ist es denn, das an drei Bauteilen (Stirndeckel, Zahnriemen und Getriebe) gleichzeitig ein Ölverlust entsteht?

Im Prinzip kann mir hier als Kunde alles erzählt werden, da das Auto nicht mehr bei mir ist und ich es nicht überprüfen kann.

Nach mehr als 2.000.000 km und mehr als 20 Fahrzeugen (max. 185.000 km/Fahrzeug) - so einen Fehler an drei Bauteilen gleichzeitig hatte ich noch nie.

Sag dem Autohaus, dass du mit Volvo direkt Kontakt aufnehmen wirst und zusätzlich solltest du einen Gutachter einschalten. Das Autohaus darf aktuell am Auto nichts machen.

"Das Autohaus darf aktuell am Auto nichts machen."

Und warum nicht?

Weil keine Reparaturfreigabe vorhanden ist und der guta drauf schauen muss. Unter der Prämisse, dass das Autohaus abkassieren will, wird man dann vielleicht ein sinnvolles Angebot machen.

Reparaturfreigabe? Seit wann muss der Leasingnehmer nach Rückgabe des Leasingfahrzeugs denn eine Reparaturfreigabe erteilen? Steht sowas im Leasingvertrag?

Der Leasinggeber (ist ja nicht das Autohaus) bezieht sich im Streitfall auf das Gutachten der Dekra und die Aussage des Werkstattmeisters. Wenn der TE da noch was ändern will, sollte er sich beeilen. Hin mit einem anderen Gutachter und sich die Mängel zeigen lassen.

Ölundichtigkeiten hatte ich beim Motorrad letzte Woche auch an drei Stellen - unten, in der Mitte und dann noch oben, da wo ich zuvor Öl eingefüllt hatte und wo ein paar Tropfen am Motor hinausliefen.

Wenn das Schlussprotokoll vom TE noch nicht unterschrieben wurde, wozu dringend zu raten war, wird das Auto auch nicht repariert. Der Sachverhalt ist ja quasi schwebend.

I.d.R. kommt es nun zum Schlichtungsverfahren. Dazu kann der Leasingnehmer aus 2-3 neutralen Gutachtern, die der LG vorschlägt, auswählen. Die Kosten teilen sich LG und LN.

Am besten ab jetzt über die Rechtschutz anwaltlich vertreten lassen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Hilfe: Stress bei Leasingrückgabe