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Leasingrückgabe - Gutachter bemängelt reparierten Unfallschaden

Themenstarteram 24. April 2018 um 7:27

Hi zusammen,

ich habe im März meinen 5 Jahre geleasten (neuen) Seat Leon zurückgegeben. Geleast wurde direkt über Seat Leasing.

Bei Abgabe beim Händler wurde mir nur eine Abgabebestätigung ausgehändigt. Ein paar Tage später hat der Händler einen selbstbeauftragten freien Gutachter über das Auto schauen lassen und dieser hat einige Dinge festgestellt (auch Dinge, die mir vermutlich nicht als Minderwert in Rechnung gestellt werden würden), obwohl der Wagen im top Zustand war/ist. Dem Gutachten habe ich widersprochen, da es sich auf 2500€ Reparaturkosten belief.

Also wurde ein neues Gutachten bei einem von mir gewählten Gutachter, der Dekra, erstellt. Dieser hat nun einen Minderwert von 1200€ festgestellt. Insgesamt sei der Wagen in einem alters- und vertragsgemäßen Zustand, bis auf Teile, die von einem repariertem Unfallschaden, betroffen sind.

Mit dem Wagen hatten wir mal einen Unfall, bei dem uns ein LKW in die Seite gefahren ist. Der Schaden wurde aus meiner Sicht fachgerecht und in einer anerkannten Vertragswerkstatt behoben. Schaden waren damals 8000€ und Wertminderung 800€, die natürlich an die Seat Leasing ging.

Der Gutachter hat u.a. ein nicht stimmiges Spaltmaß zwischen Heckschürze und Kotflügel (ca 1mm Höhenunterschied, wenn man ganz penibel von hinten draufschaut), sowie Lack-/Sprühnebenel auf der Heckscheibe bzw. "Einschlüsse" (weiß nicht genau, was damit gemeint ist) festgestellt.

Bei dem 2. Gutachten wurden jedenfalls keine anderen Dinge bemängelt, außer der nach dem Unfall reparierten Schäden, die mir und anderen "Normalos" nicht aufgefallen sind.

Die Mängel durch die Reparatur ergeben für mich den o.g. Minderwert von 1200€. Jetzt gehen da wahrscheinlich bei der Abrechnung der Seat Leasing die Minderkilometer runter.

Meine Frage: Da der Wagen an sich ohne Mängel ist und nur der Reparierte Unfallschaden nicht akzeptiert wird, habe ich eine Chance an die Werkstatt heranzutreten, die die Reparatur durchgeführt hat, bzw. kann der Seat Leasing den Anspruch auf den Minderwert dort geltend machen? Reparatur wurde Dezember 2016 durchgeführt. Nachbesserung durch die Werkstatt wird schwierig, da der Händler inkl. Wagen über 400km auseinander liegen. Habe ich dort irgendeine Chance oder soll ich einfach zahlen?

Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Kann sein, dass ich per Rechtsweg Erfolg hätte, aber ich würde mich erstmal über ein paar Meinungen freuen. Evtl. hat das gleiche jemand ebenfalls schon erlebt.

Viele Grüße

keesedip

Beste Antwort im Thema

Wenn nun 1.200 € Minderwert vorliegen und der Leasinggeber schon 800 € von der Versicherung bekommen hat, sind noch 400 € offen.

Da würde ich mal mit dem Leasinggeber sprechen, warum du dich mit der Werkstatt rumärgern sollst, wenn es doch eine Vertragswerkstatt war und vertragsgemäß gearbeitet wurde, insbesondere weil auf dem Dach der Werkstatt und dem Leasinggeber das gleiche Logo montiert ist. Das sollten die intern klären und nicht zu deinem Nachteil auslegen.

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Du stimmst mir zu, sagst aber, ich würde Müll schreiben? Mit intern meine ich Seat, nicht den TE.

Zumindest sehe ich die Chancen schon mal als nicht ganz so schlecht an, wenn Leasinggeber und Werkstatt unter der gleichen Marke stehen.

Natürlich müssen sie das nicht "schon selbst regeln".

Aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit dass einer der beiden einlenkt ist gegeben.

Themenstarteram 25. April 2018 um 8:54

Wie schon gesagt wurde, ist der merkantile Minderwert, den die Seat Leasing schon erhalten hat, unabhängig von dem ~1200€ Minderwert. Ich werde heute mit beiden Gutachten und Rechnung der Reparatur gewappnet bei der Werkstatt aufschlagen. Ich berichte, was dabei heraus kommt.

Habe mir die Rechnung und das neue Gutachten nochmal angeschaut. Die Mängel sind mMn eindeutig auf die durchgeführten Arbeiten zurückzuführen, da aus der Rechnung auch die betroffenen Teile und Lackierungen hervorgehen.

Zitat:

@Goify schrieb am 24. April 2018 um 11:58:59 Uhr:

Du stimmst mir zu, sagst aber, ich würde Müll schreiben? Mit intern meine ich Seat, nicht den TE.

Was du meinst, ist und bleibt trotzdem falsch. Leasinggeber ist die SEAT Bank (GmbH, KG oder sonstwas), Repariert hat entweder das Autohaus XY oder die SEAT irgendwas (aber ohne "Bank"). Die Bank, ob da SEAT, Raiffeisen oder Deutsche davorsteht, hat mit der Reparatur nichts zu tun. So ist die Rechtslage.

Dass es - hoffentlich - einfacher sein wird, eine zufriedenstellende Lösung zu finden, wenn die beteiligten Parteien "verbandelt" sind, steht außer Frage. Aber zurücklehnen und "die mal machen lassen" ist definitiv nicht....

Themenstarteram 25. April 2018 um 9:26

Zitat:

@lemonshark schrieb am 25. April 2018 um 11:05:46 Uhr:

Dass es - hoffentlich - einfacher sein wird, eine zufriedenstellende Lösung zu finden, wenn die beteiligten Parteien "verbandelt" sind, steht außer Frage. Aber zurücklehnen und "die mal machen lassen" ist definitiv nicht....

Da geb' ich dir Recht! Sehe ich _leider_ genauso.

Nicht zurücklehnen, sondern die drei Parteien damit beauftragen, das Problem "intern" zu regeln. Man kann den Schadenskatalog auch bearbeiten, indem man die Position über 1.200 € streicht und den Hinweis einbringt, dass dies Sache des Seat-Autohauses XY ist.

Themenstarteram 25. April 2018 um 14:48

Beim Gespräch mit der Werkstatt, die die Reparaturen damals durchgeführt hat, wurde mir vom Service-Mitarbeiter, sowie vom Chef, gesagt, dass sie ja das Recht auf Nachbesserung hätten und dies auch tun würden, wenn das Gutachten der Realität entspricht. Nur leider steht ja der Wagen nun >400km entfernt.

Die Schäden im Gutachten habe ich mal angehängt.

Dort ist u.a. der Punkt "Heckscheibe weist deutliche Einschlüsse auf, erneuern" zu finden. Zu diesem Schaden gibt es kein Foto, nur diverse Bilder von (schräg) hinten, auf dem das Auto inkl. Heckscheibe zu sehen ist. Ähnlich ist es bei dem Punkt "Übergang Stoßfänger Seitenwand hinten links nicht stimmig - Stoßfänger einpassen, instandsetzen". Es ist zwar ein Foto vom Übergang im Gutachten zu finden und auch das Vergleichsbild zur rechten Seite, aber es ist kein Messwert angegeben oder sonstiges. Es gibt hier also keine Grundlage, z.B. dass 0,8mm ok sind und 1mm ginge gar nicht.

Ist sowas korrekt, wenn das so im Gutachten steht? Habe mal die entsprechenden Bilder mit angehängt.

Wie gesagt habe ich keine Rechtsschutzversicherung inkl. Fahrzeug-Vertragsrecht. Meint ihr ich habe eine Chance, wenn sich das Gutachten mal ein Anwalt anschaut?

Danke euch bisher für die Meinungen.

Schäden
Heckansicht
Linke Seite
+2

Riskier lieber ein paar Euro für ein unverbindliches Anwaltsgespräch, bevor Du einen nicht mehr revidierbaren Fehler machst.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 25. April 2018 um 19:06:46 Uhr:

Riskier lieber ein paar Euro für ein unverbindliches Anwaltsgespräch, bevor Du einen nicht mehr revidierbaren Fehler machst.

peso

Ein "unverbindliches" Anwaltsgespräch hilft nicht weiter, es sollte schon "verbindlich" sein. Gemeint ist wwahrscheinlich das Erstberatungsgespräch beim Anwalt.

das meinte ich. aber ein verbindliches anwaltsgespraech gibt es auch nicht.

peso

Verbindlich sind nur Aussagen eines Richters, wenn er eine Perücke trägt bis die nächsthöhere Instanz alles revidiert.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 27. April 2018 um 00:42:22 Uhr:

... aber ein verbindliches anwaltsgespraech gibt es auch nicht.

peso

Aber selbstverständlich gibt es das, denn grundsätzlich kann ein Anwalt haftbar gemacht werden, wenn er eindeutig falsch berät. Über das "eindeutig" kann man natürlich häufig streiten.

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