Leasingratenversicherung und Tod des Leasingnehmers
Ein Leasingnehmer hatte einen Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen. Darin enthalten ist eine Leasingratenversicherung, die bei Krankheit und Tod zahlt.
Nach einer Laufzeit von 15 Monaten stirbt der Leasingnehmer. Heißt das nun, dass die Leasingratenversicherung die Raten für die restlichen 21 Monate übernimmt? Und wer hat dann Anspruch darauf, das Auto bis zum Ende der regulären Leasingdauer zu fahren? Einer der Erben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 12. Januar 2017 um 14:49:44 Uhr:
Niemand muß den Mietvertrag von Opa Paul oder dessen Telekom-Vertrag nach dessen ableben weiter bedienen.
Wenn sich aus den Verträgen noch Forderungen ergeben, dann haben die Erben genau zwei Varianten, entweder sie zahlen es oder sie schlagen das Erbe aus.
Ganz simpel gesagt, hat sich Opa einen Tag vor seinem Tod noch von der geilen Uschi unter 0900 sex, mal die sex eine halbe Stunde ins Ohr säuseln lassen, so ist diese Forderung natürlich zu bedienen.
Analog verhält es sich hier mit dem Leasingfahrzeug.
12 Antworten
Das kann dir nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen beantworten...
Die habe ich jetzt aber nicht hier. Es müsste aber auch ohne die vertraglichen Details erklärbar sein, was der Sinn einer solchen Versicherung ist. Für den Leasinggeber entsteht ja beim Tod des Leasingnehmers kein großes finanzielles Risiko, weil das Fahrzeug immer noch da ist und immer noch im Besitz der Leasinggeber-Bank ist. Warum also bietet der Leasinggeber überhaupt eine Versicherung an, die im Todesfall zahlt? Wer soll sich damit absichern und wogegen?
Die Absicherung ist für die "Erben" des Leasingnehmers. Das Auto existiert sicher noch, aber der Wertverlust ist nicht wie die Leasingrate in jedem Monat identisch, sondern fällt mit der Zeit. Erst mit der letzten Rate ist das wieder identisch.
Ich denke die Versicherung wird die Erben aus dem Vertrag rauskaufen. Die zahlen nicht einfach bis zum Ende weiter und man kann einfach fahren.
Danke, das mit dem geringer werdenden Wertverlust leuchtet ein. Je früher der Leasingvertrag durch den Tod des Leasingnehmers beendet werden müsste, umso höher wäre der prozentuale Wertverlust, was aber wegen der gleichbleibenden Leasingraten nicht abgedeckt wäre.
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Ich denke auch, das die Versicherung die Differenz zwischen Buchwert der Leasinggesellschaft und dem tatsächlichen Restwert des Fahrzeugs bezahlt. Der Vertrag ist damit beendet und das Auto geht zum Händler zurück. Sonst müssten die Erben diese Differenz zahlen oder den Vertrag bis zum Ende fortführen und bezahlen.
Ich hab das mal ein wenig gegoogelt. Scheint von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich zu sein.
Man liest unter anderem auch, dass die ausstehenden Leasingraten im Todesfall in einer Summe bezahlt werden und das Auto bis zum Leasingende bleibt.
Daher sollte der TE sich den Vertrag in Ruhe ansehen, wie das bei seiner Gesellschaft gehandhabt wird.
XF-Coupe
Zitat:
@benprettig schrieb am 12. Januar 2017 um 07:29:39 Uhr:
Der Vertrag ist damit beendet und das Auto geht zum Händler zurück. Sonst müssten die Erben diese Differenz zahlen oder den Vertrag bis zum Ende fortführen und bezahlen.
Das ist mit Verlaub Blödsinn.
imho müssen die Erben mitnichten den Vertrag fortführen. Verträge enden mit dem Tod bzw. werden ungültig.
Niemand muß den Mietvertrag von Opa Paul oder dessen Telekom-Vertrag nach dessen ableben weiter bedienen.
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 12. Januar 2017 um 14:49:44 Uhr:
Niemand muß den Mietvertrag von Opa Paul oder dessen Telekom-Vertrag nach dessen ableben weiter bedienen.
Wenn sich aus den Verträgen noch Forderungen ergeben, dann haben die Erben genau zwei Varianten, entweder sie zahlen es oder sie schlagen das Erbe aus.
Ganz simpel gesagt, hat sich Opa einen Tag vor seinem Tod noch von der geilen Uschi unter 0900 sex, mal die sex eine halbe Stunde ins Ohr säuseln lassen, so ist diese Forderung natürlich zu bedienen.
Analog verhält es sich hier mit dem Leasingfahrzeug.
Nein, so einfach nicht. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht, aber der dem Leasinggeber oder Leasingnehmer entstehende Schaden muss beglichen werden.
Das genaue Gegenteil von dem was Bert 1956 schreibt ist richtig:
Die Erben treten in die Rechtsstellung des Erblassers ein und erben deshalb nicht nur dessen Vermögen sondern auch dessen Verbindlichkeiten aus den laufenden Verträgen. Das kann man nur verhindern indem man das Erbe ausschlägt. Rosinen picken geht da nicht ;-)
Keinesfalls enden Verträge mit dem Tod des Erblassers automatisch. Ob der Erbe ein Sonderkündigungsrecht hat oder nicht kommt auf den Vertrag an. Beim Leasingvertrag kann der Erbe den Leasinggeber bitten den Vertrag abzurechnen, was aber auf eine saftige Nachzahlung rausläuft. Wenn man eine solche Ratenschutzversicherung hat mag diese das übernehmen. Das ist aber auch nicht immer der Fall. Es gibt in der Regel eine ganze Reihe von Ausschlusstatbeständen in den AVB, z. B. Eine bei Abschluss der Versicherung bereits bekannte schwere Krankheit...
Ja, da lag ich tatsächlich falsch. Asche auf mein Haupt.
Es wohl so, daß der Erbe den Vertrag weiter erfüllen kann, aber auch den Vertrag mit einer Frist von mindestens 30 Tagen kündigen darf. Bei dieser vorzeitigen Kündigung muß allerdings damit gerechnet werden, daß die vereinbarten Leasingraten rückwirkend erhöht werden. Den Betrag einer solchen Erhöhung könnte man sogar aus einer entsprechenden Tabelle im Vertrag entnehmen.
Danke. So meinte ich das, habe es nur nicht so genau aufgeführt. Die Erben erben Vermögen UND Verbindlichkeiten. Man kann sich nicht das Vermögen rauspicken, wenn muss man die gesamte Erbschaft ausschlagen. Deshalb ist es auch sehr sinnvoll, wenn Erblasser ein Testament haben, bzw. vorher die Erben aufklären, was los ist.
Und der TE muss die Versicherungsbedingungen lesen oder die Versicherung fragen, was genau jetzt von den bezahlt wird. Jedenfalls ist es gut, dass es diese Versicherung gibt. Wenn das Auto tatsächlich noch bis zum Ende kostenfrei genutzt werden kann, toll, aber die Unterhaltskosten kämen so oder so. Oder es kann keiner nutzen, oder es gibt Streit, wer es nutzen darf...