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Was passiert mit Finanzierungsvertrag bei Tod des Darlehensnehmers?

Themenstarteram 7. Oktober 2010 um 4:25

Hallo,

mein Onkel ist kürzlich verstorben. :(

Mein Vater ist Alleinerbe. Zum Nachlass gehört auch ein VW Golf, der aktuell finanziert wird.

Wir wollen das Auto nicht und möchten es möglichst bald zurückgeben.

Hier ein paar Daten zum Fahrzeug und zur Finanzierung.

Golf Plus United, 1,4 TSI, 160 PS, 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe

Erstzulassung 01/2009

Kaufpreis 23.492,25

Darlehenssumme inkl. Zinsen 26.777,57

47 Raten a 348,07

letzte Rate am 10.01.2013 10.418,28

Laufzeit 02/2009 bis 01/2013

20.000 km pro Jahr

eine Restschuldversicherung wurde leider nicht abgeschlossen

Dazu gibt es ein verbrieftes Rückgaberecht: für 10.418,28 eben statt der letzten Rate

Bevor wir uns jetzt ans Autohaus bzw. die VW Bank wenden, würde ich gern hier ein paar Infos darüber einholen, was uns erwartet und welche Möglichkeiten wir grundsätzlich haben.

Was ist so alles möglich? Könnten wir das Fahrzeug jetzt einfach zurückgeben und die Sache ist erledigt? Oder wird mein Vater jetzt automatisch Darlehensnehmer und hat ein weiteres Auto am Hals?

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9 Antworten
am 7. Oktober 2010 um 6:12

Hallo Knarf,

erst einmal tut es mir für dich leid, dass dein Onkel verstorben ist. :(

Bei der Autofinanzierung deines Onkels liegt also keine KSB vor.

Diese ist hier recht umstritten im Forum, aber in deinem Fall hätte sie

geholfen. Denn im Todesfall sind alle offenen Raten + Schlussrate beglichen.

Über die KSB ist u. a. zu lesen:

Zitat:

Absicherung der Familie durch Übernahme der kompletten Restschuld im Todesfall

Du kannst aber selbstverständlich den Wagen an d. Händler zurückgeben und mitteilen, dass ihr die Finanzierung nicht fortsetzen wollt. Ob und welche Ansprüche am Ende nun euch noch treffen (z. B. Händler verkäuft Fahrzeug mit erheblichen Wertverlust, Raten + Schlussrate höher als Verkaufswert), müsst ihr unbedingt in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Ohne Verluste wird es aber nicht gehen, sonst hätte man die KSB abschließen müssen.

HIER kann man bissel mehr lesen. Ich zitiere daraus:

Zitat:

Wofür hat man mir eine Restschuldversicherung vorgeschlagen/Was ist das?

Eine Restschuldversicherung sogenannte RSV konnte ich abschließen, um mich und meine Verwandten abzusichern. Die VW-Bank zahlt meine Raten, wenn ich länger als 6 Wochen krank bin und somit niedrigeres Geld von der Krankenkasse bekomme. Wenn ich sterbe, übernimmt die VW-Bank die restlichen Raten, nicht nur bei einem natürlichen Tod, auch wenn ich z.B. bei einem Verkehrsunfall ums Leben komme. Das war mir wichtig. Da meine Mutter ohnehin sehr gegen diesen Kredit war (Mensch, Kind...) konnte ich sie ein wenig damit beruhigen, daß wenn ich bei meinen Fahrstil sterbe, daß sie dann wenigstens nicht den Kredit an der Backe hat. Zusätzlich hätte ich mit noch mit einer RSV plus absichern können. Diese wäre dann im Fall von Arbeitslosigkeit für meine Raten eingesprungen. Da war ich auch sehr interessiert dran, aber die Rate von etwa 25 Euro oder so im Monat war mir dann doch zu hoch und ich hab mich nur für die kleinere Variante der RSV für 13 Euro im Monat entschieden.

Anmerkung dazu:

Die kleinere Variante ist ohne Arbeitslosigkeit und Krankheit.

Nur bei Tod. Diese habe ich übrigens.

Wenn der Vater die Erbschaft annimmt, übernimmt er alle Rechte und Pflichten aus dem Kauf- und Finanzierungsvertrag.

Um aus diesem Vertrag herauszukommen bleibt nur die gütliche Eingung mit dem Händler, es sei denn in den Verträgen gibt es eine Klausel für den Todesfall.

 

O.

Hallo,

erstmal mein Beileid. So eine Situation ist niemandem zu wünschen.

Soweit mir bekannt gibt es zwei Möglichkeiten:

- Erbe nicht antreten, dann geht das Auto in Besitz der Bank über.

Oder:

- Erbe antreten, dann gehört einem das Auto und die Bank wird vom Erben die Rückzahlung des Darlehens fordern.

Im zweiten Fall könntet ihr das Auto zum Beispiel verkaufen (auch direkt über Autoscout oder Mobile) und mit dem Erlös die Restschuld tilgen.

Dabei kann es natürlich vorkommen, dass die Restschuld höher liegt. Man hat also quasi Schulden geerbt hat.

Daher solltet ihr nachrechnen, ob das Erbe "überschulded" ist oder nicht.

(es kann ja auch weitere Schulden oder weiteres Vermögen in der Erbmasse geben)

Die Finanzierende Bank wird euch mitteilen können, wie hoch die Restschuld aktuell ist.

Laut http://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php

dürfte die Restschuld aktuell ca 18.000 Euro betragen.

Schulden erben sollte vielleicht auch mal mit einem Steuerberater abgeklärt werden (Thema Erbschaftssteuer, möglicherweise reduziert diese sich durch die Restschuld auf das Fahrzeug. Auskunft dazu kann aber nur ein Steuerberater geben)

zumindest im falle des autos, wird ein verkauf verluste mit sich bringen.

eine anzahlung wurde ja nicht geleistet, der erlittene wertverlust dürfte höher sein, als der zu erzielende erlös abzüglich restschuld. :(

am 7. Oktober 2010 um 8:53

Ohje, das ist bitter - mein Beileid.

Ich würde Versuchen, mit der Bank eine Einigung zu finden. Eventuell kann jemand Drittes den Vetrag übernehmen. Zumindest ist das bei Leasingverträgen Gang und Gebe. Die Umschreibung von (Leasing-) Verträgen kostet jetzt auch nicht die Welt (~500€). Mit etwas Glück funktioniert das auch mit einem normalen Finanzierungsvertrag. Der Bank dürfte hier mit etwas Willen mitspielen, denn die wollen nur Geld sehen. Von wem das letztendlich kommt, ist ihnen in erster Linie egal, solande derjenige solvent ist...

Wer sollte in so eine Finanzierung denn ohne finanzielle Anreize einsteigen? Um die genannte Finanzierungsrate bekommt ja jeder auch einen gleichwertigen, neuen Golf.

Wäre eine geleistete Anzahlung vorhanden, dann kann man da noch Glück haben, wenn man eben auf jene oder auf einen Teil davon verzichtet. So steigt man in eine Finanzierung ein, bei der das zu finanzierende Fahrzeug weniger wert ist als die Finanzierungssumme. Beispiel: Wer finanziert einen Golf, der jetzt noch 15.000€ wert ist und nimmt dafür nen Kredit um 18.000€ auf?

Wenn anderweitig genügend Erbmasse vorhanden ist, dann sollte das Auto bzw. ein geringer Verlust ja kein Problem sein (wenn ich z.B. ne Immobilie um 50.000€ erbe, dann tuts auch weniger weh, wenn ich beim Auto dann 3000€ Verlust mache.

Ist das Erbe aber generell überschuldet, dann hilft ohnedies nur "Erbe ausschlagen" - und das geht nur ganz oder gar nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Pirke

Hallo,

erstmal mein Beileid. So eine Situation ist niemandem zu wünschen.

 

Soweit mir bekannt gibt es zwei Möglichkeiten:

- Erbe nicht antreten, dann geht das Auto in Besitz der Bank über.

 

Oder:

- Erbe antreten, dann gehört einem das Auto und die Bank wird vom Erben die Rückzahlung des Darlehens fordern.

Schlägt Dein Vater das Erbe aus, wird er nicht Eigentümer des Fahrzeuges, erhält aber auch nicht die evtl vorhanden Millionen.

 

In diesem Fall geht das Auto aber nicht in den Besitz der Bank über, sondern an die weiteren gesetzlichen Erben, die ebenfalls wieder ausschlagen können usw. , bis letztendlich ggfs. der Staat erbt.

 

O.

 

 

Themenstarteram 25. Oktober 2010 um 18:31

Erstmal danke für alle Infos.

Wir sind jetzt einen (kleinen) Schritt weiter. Restschuld der Finanzierung sind noch etwa 19.400 Euro. Wenn wir jetzt alles auf einmal zahlen, sind ca. 18.200 fällig. Wir waren bei mehreren Händlern - der "beste" zahlt 15.600. Da müssen wir also noch 2.600 Euro zuzahlen. Das wollen wir machen. Erbmasse ist genug vorhanden. Ich hatte das Auto auch ins Internet gestellt, aber außer von Cpt. Kirk und seinen Freunden gabs keine Anfragen. :(

Doch nun kommt das nächste Problem. Der VW-Händler möchte einen Erbschein sehen. Der wird nächste Woche beantragt. Das dauert dann aber Wochen, wenn nicht sogar Monate bis wir den bekommen. :mad:

Ist es üblich dass der Händler in so einem Fall einen Erbschein verlangt? Sterbeurkunde hätten wir ja. Aber das reicht nicht.

Ich habe mir jetzt einen anderen Weg überlegt, um die Sache zu beschleunigen. Die VW-Bank weiß nicht dass der Halter verstorben ist. Wir überweisen den kompletten Finanzierungsrestbetrag an die Bank. Die dann den Fahrzeugbrief an die Adresse des Verstorbenen - damit hätten wir den Brief. Mit diesem Brief könnten wir dann das Auto auf meinen Vater anmelden. Und dieser könnte das Auto dann ganz "normal" verkaufen. Würde das so klappen? Oder hat die Sache einen Haken? Würde an einer Stelle dann doch wieder der Erbschein verlangt werden? Oder dauert dieser Prozess auch einige Zeit (z.B. Brief von der Bank), so dass es nichts bringt?

Zitat:

Original geschrieben von Knarf2010

 

Doch nun kommt das nächste Problem. Der VW-Händler möchte einen Erbschein sehen. Der wird nächste Woche beantragt. Das dauert dann aber Wochen, wenn nicht sogar Monate bis wir den bekommen. :mad:

Ist es üblich dass der Händler in so einem Fall einen Erbschein verlangt? Sterbeurkunde hätten wir ja. Aber das reicht nicht.

 

Ich habe mir jetzt einen anderen Weg überlegt, um die Sache zu beschleunigen. Die VW-Bank weiß nicht dass der Halter verstorben ist. Wir überweisen den kompletten Finanzierungsrestbetrag an die Bank. Die dann den Fahrzeugbrief an die Adresse des Verstorbenen - damit hätten wir den Brief. Mit diesem Brief könnten wir dann das Auto auf meinen Vater anmelden. Und dieser könnte das Auto dann ganz "normal" verkaufen. Würde das so klappen? Oder hat die Sache einen Haken? Würde an einer Stelle dann doch wieder der Erbschein verlangt werden? Oder dauert dieser Prozess auch einige Zeit (z.B. Brief von der Bank), so dass es nichts bringt?

Wenn die Adressen aller Erben bekannt sind, dauert die Ausstellung des Scheines maximal  eine Woche.

Ist dagegen der Aufenthaltsort nur eines Erben nicht bekannt oder ist sogar nicht bekannt, ob der Erbe überhaupt noch lebt, kann es Monate dauern.

 

Ein Nachteil des von Dir angedachten Verfahrens ist, dass dann ein Besitzer mehr im Fahrzeugschein eingetragen ist und der Händler dann vermutlich weniger zahlt.

 

OT - Hinweis:

Ausstellung eines Erbscheines durch Amtsgericht mehrwertsteuerfrei.

Notar nimmt MWSt.

 

O.

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