Leasinggesellschaft will mein Geld nicht ?

Ich habe im März diesen Jahres ein PKW aus aus dem VAG Konzern für zwei Jahre geleast. Direkt bei VW financial. Im Mai habe ich das erste Mal telefonisch direkt bei VW financial nachgefragt wann denn die Leasingrate abgebucht wird und ob alle Daten passen, daraufhin wurde gesagt das alles in Ordnung ist und es noch ein wenig dauern könnte. Jetzt haben wir fast August und es wurde immernoch keine Rate abgebucht ich habe auch nochmal alles kontrolliert, die Daten auf der Einzugsermächtigung sind alle richtig.
Hatte einer mal ein ähnlichen Fall ? Zu was würdet ihr raten ?

34 Antworten

Beine in die Hand nehmen und laufen.

Spaß. Warten bis was kommt/abgebucht wird. Wenn du alles richtig gemacht hast, dann ist doch alles i.O.

Geld zurücklegen

Aber auf dem Konto zurücklegen, nicht in der Schublade.

Zurückgelegt ist es auf dem Konto, nächsten Monat wäre es dann die 6 Rate, mal schauen was daraus noch wird.

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Ich würde denen schriftlich die Einzugsermächtigung wiederrufen!

Dann läuft's...wetten

Abwarten, das Geld auf dem Konto lassen. Nichts tun.

Am Ende Auto zurückgeben und auch nichts sagen. Irgendwann sind die Ansprüche dann verjährt, müsste das laufende Jahr bei Rückgabe + 2 weitere Jahre sein.

Könnte sogar weniger sein (1 Jahr und der Rest vom laufenden)am Ende spart man eventuell echt ne Menge Geld.
Ich würde nix mehr sagen du hast du deine Schuldigkeit getan.

Ich hatte das auch und nach ca. drei Monaten gab es panische, drängende Aktivität auf Seiten des Leasinggebers, den Rückstand innerhalb weniger Tage wieder auszugleichen. Die Einzugsermächtigung brauchten sie neu, die war wohl verloren gegangen.
Nach fünf Monaten sollte ja eigentlich längst ein automatisches Mahnverfahren starten, wenn die auf Zahlungseingang warten.
Du schuldest selbstverständlich weiterhin den monatlichen Betrag und es wäre (auch wenn es nicht Deine Schuld ist) auch für Dich potenziell nervig, wenn da mehr als ein halbes Jahr Raten offen sind, die Forderungsabteilung getriggert wird usw. Verjährung ist mWn erst nach drei Jahren zum Jahresende, das dauert. 🙂
Ich würde zumindest noch einmal schriftlich (damit nachweisbar) auf den Verzug hinweisen.

Eine Einzugsermächtigung gilt als Zahlung. Der TE hat keine Bringschuld. Er hat das SEPA Mandat unterschrieben. Da kann man ihm noch nicht mal Mahngebühren belasten.

Ich würde nichts tun und hoffen, dass die es nie merken.

Selbstverständlich muss der TE nicht aktiv werden und schuldet auch keine Mahngebühren. Aber sowohl die Forderungen als auch die jeweiligen Fälligkeiten bleiben innerhalb der Verjährungsfrist bestehen, auch bei einer Art "Annahmeverzug" des Leasinggebers. Das heißt, dieser kann jederzeit die volle offene Summe verlangen, was bei 24 oder 36 Monaten Laufzeit ein unschönes Liquiditätsproblem werden kann. Die Chance, dass dies in den nächsten 3,5 Jahren inklusive der Schlussabrechnung niemandem auffällt, ist zwar da, aber dennoch eher nahezu bei null 🙂.

Genauso ist es. Eben wie im Gewinnspiel, den Einsatz (Leasingraten) muss er bereithalten. Nach der Verjährung kann er sie behalten.

Ich werde es jetzt einfach aussitzen und die Raten bei Seite legen.

Zitat:

@benprettig schrieb am 29. Juli 2021 um 07:26:05 Uhr:


Eine Einzugsermächtigung gilt als Zahlung. Der TE hat keine Bringschuld. Er hat das SEPA Mandat unterschrieben. Da kann man ihm noch nicht mal Mahngebühren belasten.

Naja, jain. Mit der Einzugsermächtigung und dem entsprechenden Vorhalt des Geldes auf dem Konto hat der TE alles getan, wozu er vereinbarungsgemäß verpflichtet war. Deswegen gerät er auch nicht in Verzug. Soweit richtig.

Die Formulierung Einzugsermächtigung gilt als Zahlung ist dann aber doch arg flapsig. Die schuldbefreiende Zahlung tritt natürlich erst mit der Abbuchung ein.

Sonst könnte der TE ja bis auf die laufende Monatsrate sein Konto lehr räumen und auf die Erfüllung durch Einzugsermächtigung verweisen.

Am Ende ist das Absicht, die Leasinggesellschaft spart Negativzinsen und alle freuen sich.

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