Leasingfaktor

Mercedes E-Klasse W212

Hallo!

Ich habe mir gerade den Nachfolger für meinen 320 CDI T rechnen lassen. 350 CDI Coupe. Der Leasingfaktor liegt bei 1,474. Das erscheint mir sehr hoch, oder wie seht Ihr das=

Gruss

Beste Antwort im Thema

@Mehrzehdes:

Also ich weiß nicht was die Polemik soll aber ich antworte trotzdem mal. Also bei mir sind Wartung, Winterreifen, Steuern, Versicherung mit drin, ich verzichte halt auf nen gewissen Gehaltsanteil für den Wagen und zahle ne Pauschale für den Kraftstoff (ca. 1400 vom brutto im Jahr) und bekomme ne Tankkarte. Die ganze Versteuerung ist mir sehr wohl bewusst und wurde natürlich vor der Entscheidung berücksichtigt aber danke für die Aufklärung. Da ich nur 6 km vom Arbeitgeber entfernt wurde hält sich das in Grenzen.

Wenn ich das Ganze inkl. der Steuern hochrechne zahle ich summa summarum in 3 Jahren ca. 20.000 netto für den Wagen, dafür hab ich ihn unbegrenzt gefahren, kein Benzin bzw. Diesel bezahlt und keinen Ärger mit dem Fahrzeug da er sogar zum Reinigen abgeholt wird. Der Wertverfall wird sich ja in ähnlichen Dimensionen bewegen, oder? Ach ja, das ist zwar ein Dienstwagen aber er wird 90 % privat genutzt. Ob sich so etwas lohnt ist aber natürlich auch immer abhängig davon wieviele km man im Jahr wirklich fährt und da kommen bei mir einige Langstrecken zusammen.

Jetzt verrat mir mal was daran ein schlechter Deal für mich ist...

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sozusagen, aber er muß ja die 1% auch zahlen, weil er dir einen wert schenkt. also ist das kein gewinn.

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes


sozusagen, aber er muß ja die 1% auch zahlen, weil er dir einen wert schenkt. also ist das kein gewinn.

...klingt nach halbwissen....

Zitat:

Original geschrieben von GTI_Draiver


Mal ein Tip für nen guten Deal: Bei 6 km zum Arbeitgeber würd ichs mal mit dem Fahrrad versuchen 😁. Mach ich auch mehrmals die Woche so: Spart Sprit, CO2 und Geld!

Nun ja... versteuern mußt du die 6 km Anfahrtsweg dennoch (6 x 0,30 Cet x 5 x 4 = 15,40 Euro) außer! du kannst von einem ÖNV oder DB einen Nachweis erbringen, dass du die Anfahrt zum Arbeitgeber NICHT mit dem Dienstwagen vollziehst.

Fahrrad und zu Fuß gehen gilt ned.

Somit Geld sparen, eher weniger. CO_2 ja (aber du atmest auch mehr, oder? *kleiner Scherz*), Sprit ja spart man.

Somit hast du keinen Dienstwagen, oder? 😉

Die 1% sowie die Anfahrt zum Arbeitgeber (einfach km x 0.30 Cet) werden versteuert und gehen an den Bundesfinanzminster^^, das Unternehmen hat aber durch einen Dienstwagen steuerliche Vorteile.

Zitat:

Nun ja... versteuern mußt du die 6 km Anfahrtsweg dennoch (6 x 0,30 Cet x 5 x 4 = 15,40 Euro) außer! du kannst von einem ÖNV oder DB einen Nachweis erbringen, dass du die Anfahrt zum Arbeitgeber NICHT mit dem Dienstwagen vollziehst.

Fahrrad und zu Fuß gehen gilt ned.

Das scheint einzelfallabhängig zu sein, vor Gericht hat da wohl mal jemand recht bekommen, eine Grundsatzentscheidung ist das aber imho nicht.

Muss ich eigentlich alle Dienstfahrten in der Steuererklärung angeben (wahrscheinlich nicht weil ja pauschal mit 1 % versteuert) und kann das Finanzamt eine reine Privatnutzung unterstellen wenn ich dies nicht tue und mich dann vielleicht noch höher besteuern?

Ich werde den Wagen zu 95 % privat nutzen, habe aber auch ein Bahn-Jobticket und könnte so die in meinem Fall die Versteuerung der 6 km sparen. Nur befürchte ich eben, dass das FA dann irgendwann mal fragt, warum ich überhaupt nen Dienstwagen habe...

Zitat:

Das scheint einzelfallabhängig zu sein, vor Gericht hat da wohl mal jemand recht bekommen, eine Grundsatzentscheidung ist das aber imho nicht.

Muss ich eigentlich alle Dienstfahrten in der Steuererklärung angeben (wahrscheinlich nicht weil ja pauschal mit 1 % versteuert) und kann das Finanzamt eine reine Privatnutzung unterstellen wenn ich dies nicht tue und mich dann vielleicht noch höher besteuern?

Ich werde den Wagen zu 95 % privat nutzen, habe aber auch ein Bahn-Jobticket und könnte so die in meinem Fall die Versteuerung der 6 km sparen. Nur befürchte ich eben, dass das FA dann irgendwann mal fragt, warum ich überhaupt nen Dienstwagen habe...

Nun ja es gibt diese Urteile aber man muß dann nachweisen können, dass man wirklich jeden Tag zufuß geht.

Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, ist es unerheblich, ob dieser auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle genutzt wird. Maßgeblich ist allein, ob der Arbeitnehmer dies könne. So entschied das Hessische Finanzgericht in Kassel (Az: 11 K 1844/05).

Es gibt auch andere Urteile aber generell erlauben das die großen Firmen nicht. Hier gilt meist eine Dienstwagenregelung die nur die Außnahme Job Ticket, DB, ÖNV vorsieht.

Die private Nutzung ist in der 1% Regelung inklusive.
Ob es ein "Begrenzung der privaten Nutzung" gibt weiß ich nicht.

Letztendlich entscheidet wohl das Finanzamt bzw. der Bundesfinanzhof, ob man den Weg Wohn- Arbeitsstätte zu versteuern hat.

Ich selbst nutze öffentliche Verkehrsmittel und kann dies auch durch eine personalisierte Jahres-Bahnfahrkarte nachweisen. Habe aufgrund der o.g. Gerichtsurteile eine "Vorabanfrage" beim örtlichen Finanzamt gemacht, in der ich den Sachverhalt geschildert habe.

Antwort war, dass es sich eben nicht um ein Grundsatzurteil handeln würde, und man auf die Besteuerung der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte nicht verzichten wird, da die blosse Möglichkeit, den Dienstwagen zu nutzen für den geldwerten Vorteil reichen würde. (halte ich für eine Frechheit!!!)

Bleibt mir wohl nur nach einem entsprechenden Bescheid Widerspruch einzulegen und zu sehen was passiert. Keine Ahnung ob ich im Ernstfall klagen würde. Im blödsten Fall verliere ich und hab die ganzen Kosten zu tragen....

Gruss

Andi

Sag ich doch:

Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, ist es unerheblich, ob dieser auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle genutzt wird. Maßgeblich ist allein, ob der Arbeitnehmer dies könne. So entschied das Hessische Finanzgericht in Kassel (Az: 11 K 1844/05).

Zitat:

Original geschrieben von Flodder



Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes


sozusagen, aber er muß ja die 1% auch zahlen, weil er dir einen wert schenkt. also ist das kein gewinn.
...klingt nach halbwissen....

Issses aber nicht. aber ich lerne draus. das kommt davon, wenn man schwierige dinge einfach erklärt. werd ich lassen. aber zurück zum thema, lies mal wikipedia zu dienstwagen. zitat: "Bei der Umsatzsteuer hat der Unternehmer die Überlassung des Firmenwagens an einen Arbeitnehmer als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. ..."

Hallo,

habe für einen E350 CDI T Avantgarde mit Flottenpaket klein für Firmenwagen-Kilometerleasing 36 Monate/ 20,000 km pa ohne Anzahlung einen Leasingfaktor von 1,648 auf den Listenpreis netto von 53.750 EUR von unserer Leasinggesellschaft angeboten bekommen.

Auch unter der Berücksichtigung, dass derzeit keine Aktionen beim Hersteller für die Diesel zu laufen scheinen, erscheint mir das doch sehr hoch. Habt Ihr Angebote andere Anbieter vorliegen, die ich unserer Fuhrparkabteilung vorschlagen könnte? Gerne auch per PM...

Danke,
atelier15

faktor 1,330 auf den nettolistenpreis, also ohne umsatzsteuer
48 monate, 80k km

denke, das ist ok

venir

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