Leasingfahrzeug: Schäden an Winterfelgen
Hallo Zusammen,
also ich habe folgendes Dillema, Ende September habe ich einen gebrauchten VW Arteon über einen VW/SEAT/SKODA Händler als Leasingfahrzeug erworben. Habe gute Konditionen erhalten und bin alles in allem auch zufrieden. Nun folgendes das Auto kam mit einem Satz Winterrädern, die ich am 29. November aufs Auto montieren lassen habe. Nachdem die Reifen montiert wurden fiel mir direkt ein Schaden an den Felgen auf, die nicht bei der Montage passieren können außer man macht das absichtlich. Zusätzlich vermehrte Lackschäden am Emblem der Felgen. Ich habe noch bevor ich ins Auto gestiegen bin, Fotos gemacht und dem Händler geschickt, dass diese Schäden bei Übergabe nicht vermerkt wurden. Als ich das Auto abgeholt habe, lagen 2 Reifen im Kofferraum und 2 auf der Rückbank in Tüten gepackt und im Nachhinein bereue ich es natürlich, die Felgen nicht aus den Tüten geholt zu haben. Heißt zwischen Ende September und Ende November lagen die Felgen durchgehen in meinem Keller, in den Tüten verpackt.
Der Händler ist der Meinung, dass die Schäden nicht vorher da gewesen sind, sondern womöglich bei der Montage aufgetreten sind (schaut euch die Bilder an und sagt mir eure Meinung). Ein Unfallgutachter sagt mir, dass es nicht so einfach möglich sei zu sagen, wann diese Schäden entstanden sind und der Händler weigert sich (Datenschutz) das Gutachten oder die Bilder von den Felgen, die bei der Abgabe des ersten Halters gemacht wurden mitzugeben und erwartet, dass ich ihm das einfach glaube.
Was kann ich in diesem Fall machen, soll ich es einfach schlucken und die Felgen selber reparieren lassen oder darauf beharren, dass die Schuld beim Händler lag?
43 Antworten
Jo und moin, mir ist das alles ein wenig undurchsichtig und nebulös.
Hoffentlich geht das noch zumindest "erträglich" aus.
Ich hab den Händler gestern nochmal um die Bilder gebeten, da er ja sagt, dass das Gutachten unter Datenschutz steht, aber er mir die Fotos ja schicken könnte. Das war dann seine Antwort:
"Hallo Fabrice,
danke für deine Nachricht.
Der Winterkomplettradsatz gehört zu deinem Fahrzeug dazu und haben auch zum Zeitpunkt des Übergabeprotokolls keine Beschädigungen gehabt.
Ich sage es dir daher nochmal das weder das Gutachten noch die separate Anlieferung des Winterkomplettradsatzes Beschädigungen an den Felgen aufwies.
Sobald du bei uns vom Hof fährst nennt man das Gefahrenübergang ab Bordsteinkante, ich kann deinen Unmut nachvollziehen und möchte auch an der Stelle nochmal betonen das wir dir hier nichts unterstellen möchten, sowie es auch nicht tun.
Ich kann dir an dieser Stelle nicht weiterhelfen und verweise dich auf das Übergabeprotokoll, mir sind die Hände gebunden."
Wenn ich das vom Händler lese, bekomme ich mehr als nur schlechte Laune. Wie der mauert ...
Wie alt war der Arteon, als Du ihn übernommen hast?
Zitat:
@Gourmand schrieb am 7. Dezember 2023 um 09:07:46 Uhr:
Wenn ich das vom Händler lese, bekomme ich mehr als nur schlechte Laune. Wie der mauert ...Wie alt war der Arteon, als Du ihn übernommen hast?
Vorallem weil ich ihn um die Bilder gebeten habe und nicht um das Gutachten. Jedoch geht er nicht auf die Bilder ein.
Der Arteon war gerade mal 2 Jahre alt. EZ April 2021
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An Deiner Stelle würde ich den Leasinggeber nun mit diesem Sachstand in Kenntnis setzen und die bitten, sich dazu zu äußern.
Wenn ich schon lese - Gefahrenübergang ab Bordsteinkante - da könnte ich mich aufregen.
Mein Bauchgefühl: da möchte sich der ausliefernde Händler "sanieren" - vielleicht haben die auch bei der Rücknahme vom Vorgänger gepatzt und diese Schäden nicht dokumentiert - und jetzt bekommst Du das aufgedrückt.
Oh oh oh ...
Vielleicht haben die dem früheren Leasingnehmer (?) auch die Schäden nur in Rechnung gestellt, aber nicht behoben. Und genau das ließe sich durch das Gutachten und die Fotos belegen.
Bitter aber verbuch es als Lehrgeld. Du hast die Felgen mitgenommen und somit auch den Zustand akzeptiert. Das du die Dinger nicht angeschaut hast ist letztlich dein Fehler. Wenn der Händler kein entgegenkommen zeigt wirst du Pech gehabt haben.
Und bei der Rückgabe des Leasingfahrzeuges werden diese Mängel dann dem TE in Rechnung gestellt? Hilfreich wäre es da schon, wenn per Fotos nachzuweisen wäre, dass die Schäden schon vorhanden waren.
Die Aussage des Händlers ist ja wohl mindestens so glaubwürdig, wie die des TE.
Händler und Kunde haben einen Vertrag und auf diesem sind offensichtlich keine beschädigten Felgen vermerkt.
Wie wäre der Verlauf hier wohl, wenn eine Privatperson ein Auto verkauft hätte und der Käufer nach Monaten beschädigte Felgen reklamieren würde.
Der Händler macht es sich da zu einfach! Im eigenen Interesse hätte er den Wagen auf eine Hebebühne stellen (Schäden am Unterboden etc.) und die Winterfelgen offen zeigen müssen, bevor diese im Wagen landen.
Wenn Du im Rechtsschutz bist, würde ich es mir nicht gefallen lassen!
Zitat:
@zugspitzbahn schrieb am 7. Dezember 2023 um 10:56:47 Uhr:
Die Aussage des Händlers ist ja wohl mindestens so glaubwürdig, wie die des TE.Händler und Kunde haben einen Vertrag und auf diesem sind offensichtlich keine beschädigten Felgen vermerkt.
Wie wäre der Verlauf hier wohl, wenn eine Privatperson ein Auto verkauft hätte und der Käufer nach Monaten beschädigte Felgen reklamieren würde.
Ich verstehe natürlich deinen Punkt, aber der Händler kann ja alle Zweifel aus dem Weg räumen, wenn er mir als Beweis die Fotos der Felgen zukommen lässt.
@zugspitzbahn Es gibt aber klare Unterschiede zwischen einem gewerblichen Verkauf (bzw. Leasing) und einem privaten Verkauf. Beispielsweise musst du als gewerblicher Verkäufer immer Gewährleistung geben. Was für Auswirkungen das in diesem Fall hat, weiß ich aber nicht, tippe aber eher keine.
Ich würde den Händler schriftlich dazu auffordern, glaubhaft darzulegen, dass die Felgen in einem unbeschädigten Zustand ausgeliefert wurden. Der TE hat den Schaden ja bemängelt bevor er auch nur einen Meter damit gefahren ist und beim Montieren wird so ein Schaden nicht entstehen. Einen Anspruch sehe ich hier für den TE aber nicht, wenn der Händler also weiterhin mauert und auf den Gefahrenübergang bei Übergabe verweist, dann wird da nicht viel zu machen sein.
Auf die Schnelle habe ich dazu das hier gefunden:
https://www.haufe.de/.../...minderwertes_idesk_PI17574_HI14746697.html
Dort steht:
Zitat:
Die Formulierung "frei von Schäden" ist nicht dahin auszulegen, dass der Leasingnehmer nur für solche Schäden haftet, die durch einen vertragswidrigen Gebrauch entstanden sind. Aufgrund der Übernahme der Sachgefahr hat der Leasingnehmer völlig unabhängig von der Art des Gebrauchs für alle Schäden des Fahrzeugs aufzukommen, auch soweit sie auf Zufall und höherer Gewalt beruhen. Gleiches gilt, wenn der Mangel schon bei Gefahrübergang auf den Leasingnehmer vorhanden war.
D.h. nach dieser Aussage muss der TE für den Schaden aufkommen, auch wenn er diesen selbst nicht verursacht hat, eben weil es ihm bei Übernahme nicht aufgefallen ist. Es spielt also keine Rolle, ob er selbst beweisen kann, dass er ihn nicht verursacht haben kann.
Schlussendlich würde ich hier aber auch den eigenen Aufwand sowieso im Rahmen halten, denn die Embleme sind für kleines Geld getauscht und der Schaden kann repariert werden. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass das nicht der einzige Schaden auf den Felgen bleiben wird 😉
Zitat:
@Fabrice92 schrieb am 7. Dezember 2023 um 11:09:25 Uhr:
Zitat:
@zugspitzbahn schrieb am 7. Dezember 2023 um 10:56:47 Uhr:
Die Aussage des Händlers ist ja wohl mindestens so glaubwürdig, wie die des TE.Händler und Kunde haben einen Vertrag und auf diesem sind offensichtlich keine beschädigten Felgen vermerkt.
Wie wäre der Verlauf hier wohl, wenn eine Privatperson ein Auto verkauft hätte und der Käufer nach Monaten beschädigte Felgen reklamieren würde.
Ich verstehe natürlich deinen Punkt, aber der Händler kann ja alle Zweifel aus dem Weg räumen, wenn er mir als Beweis die Fotos der Felgen zukommen lässt.
Zudem die Fotos und das Gutachten zum Auto von keinem Gesetz zum Datenschutz betroffen sind. Lediglich die Passagen, die eine Verbindung zum vorherigen Besitzer/Halter herstellen. Und das kann man schwärzen. Ein Auto ist nicht schützenswürdig/-fähig im Sinne des Datenschutzes.
Also ich hab nun ein positives Update, da es mir mit dem Händler langsam zu doof wurde, habe ich bei VW Leasing angerufen. Die Sachbearbeiterin war darüber verwundert, dass der Händler sich weigert mir die Fotos und das Gutachten zuzusenden, da dies eigentlich kein Problem darstellen sollte und außerdem sind die Reifen bei dem Gebrauchtwagenleasing kein Bestandteil des Vertrages und bei Rückgabe würde es die nicht kümmern, wie die Reifen am Ende aussehen, ich könne sie sogar behalten. Deshalb muss ich nicht für den Schaden aufkommen, was mir auch nochmal schriftlich bestätigt wird.