Leasingfahrzeug anschließend übernehmen… Risiko?

Hallo zusammen,

Ich habe vor 6 Monaten bei Toyota einen RAV geleast. Durch eine hohen Leasing-Sonderzahlung bei Fahrzeugübernahme (20.000 Euro = habe mein altes Auto dort in Zahlung gegeben) sind die 36 Monatsraten mit 215 Euro gering. Der Vertrag läuft nicht auf Restwert… sondern auf Kilometer-Abrechnung.

Laufleistung 50.000 km pro Jahr, also gesamt 150.000 km nach Ablauf der 36 Monate.

Meine jährliche Laufleistung beträgt aber nur 15.000 km Pro Jahr. Also 45.000 km nach Ablauf der 36 Monate.

Jetzt möchte ich das Auto nach den 36 Monaten übernehmen bzw kaufen. Alles andere wäre ja auch Schwachsinn, da ich ja alleine 20.000 Euro angezahlt habe.

Zuerst wollte ich den Toyota bar bezahlen. Der Verkäufer sagte mir aber, dass er mir über Leasing noch ein besseres Angebot machen kann. Das ich das Auto auf jeden Fall kaufen würde, wurde vorher besprochen. Leider steht von einer Kaufoption nichts im Leasingvertrag. Da war ich unachtsam. Aber ich habe auch gehört und gelesen, dass so eine Kaufoption beim Leasing unüblich ist… da es sonst ja quasi eine Finanzierung wäre.

Zumindest bei Toyota soll es trotz des fehlenden schriftlichen Hinweises, dass man das Auto nach Ablauf der Leasingzeit übernehmen kann, kein Problem sein. Viele der geleasten Fahrzeuge werden im Anschluss vom Kunden übernommen.

Jetzt meine Frage ??

In meinem Kilometer-Leasingvertrag ist eine „interne kalkulierte Restsumme nach Ablauf der Leasingzeit“ in Höhe von 18.000 Euro angegeben.

Ist das der Betrag, für den ich das Auto dann von Toyota kaufen kann??? Die Berechnung dieser Restsumme bezieht sich ja auf 150.000 km Fahrleistung in den 36 Monaten. Tatsächlich bin ich aber nur 45.000 km gefahren !!!

Wenn ich den Wagen zurückgeben würde, müsste ich ja Mehrkilometer mit 10 Cent/km an Toyota bezahlen… Minderkilometer würden mir mit 5 Cent/km von Toyota erstattet. So weit ich das verstehe, gilt dass mit der Zahlung der Mehr- oder Minderkilometer doch nur bei Rückgabe an den Händler oder???

Herzlichen Dank für eure nette Hilfe

89 Antworten

Diese 18.000 Euro stehe nicht im Leasingvertrag. Sondern in den beiliegenden Informationen. Sie sind dort als "interne Kalkulation" schriftlich aufgeführt. Und die Höhe der Zinsen zu berechnen.

Als Restkaufwert wird dieser Betrag natürlich nicht ausgewiesen. Nur als Kalkulation für interne Zwecke.

Das hast Du geschrieben:
"In meinem Kilometer-Leasingvertrag ist eine „interne kalkulierte Restsumme nach Ablauf der Leasingzeit“ in Höhe von 18.000 Euro angegeben.“

Du hast dich doch anscheinend vorher informiert und hast eine mündliche Vereinbarung mit dem Verkäufer.
Was ist den eigentlich die Frage?
Einfach bei der Leasing anfragen und dann wirst du es ja sehen.
Tip für weitere Leasing Abschlüsse keine hohe Anzahlung leiten und realistische km Angaben vereinbaren

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 25. September 2024 um 19:07:10 Uhr:


Du hast dich doch anscheinend vorher informiert und hast eine mündliche Vereinbarung mit dem Verkäufer.
Was ist den eigentlich die Frage?
Einfach bei der Leasing anfragen und dann wirst du es ja sehen.
Tip für weitere Leasing Abschlüsse keine hohe Anzahlung leiten und realistische km Angaben vereinbaren

Wobei eine hohe Anzahlung in der Regel die monatliche Rate drückt, da die Summe, die verzinst wird eben geringer ist.

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Ja sorry verschrieben... nicht im Leasingvertrag, sondern in den beiliegenden Informationen zum Vertrag.

Die Restsumme wird dort als "interner kalkulierter Wert des Leasinggegenstandes nach Ablauf der Leasingzeit" bezeichnet.

Zitat:

@A346 schrieb am 25. September 2024 um 18:53:42 Uhr:


Das hast Du geschrieben:
"In meinem Kilometer-Leasingvertrag ist eine „interne kalkulierte Restsumme nach Ablauf der Leasingzeit“ in Höhe von 18.000 Euro angegeben.“

Genau deswegen die hohe Anzahlung ;-)

Zitat:

@AS60 schrieb am 25. September 2024 um 19:12:29 Uhr:



Zitat:

@BerlinUser schrieb am 25. September 2024 um 19:07:10 Uhr:


Du hast dich doch anscheinend vorher informiert und hast eine mündliche Vereinbarung mit dem Verkäufer.
Was ist den eigentlich die Frage?
Einfach bei der Leasing anfragen und dann wirst du es ja sehen.
Tip für weitere Leasing Abschlüsse keine hohe Anzahlung leiten und realistische km Angaben vereinbaren

Wobei eine hohe Anzahlung in der Regel die monatliche Rate drückt, da die Summe, die verzinst wird eben geringer ist.

Ich würde mich einfach über eure Erfahrungen bei Übernahme eines Autos nach Leasing freuen :-)

Das ich nur eine mündliche Zusage habe vom Verkäufer, verunsichert mich etwas. Aber nach Recherchen im Internet sind diese mündlichen Zusage nicht selten. Und meist werden die Fahrzeuge anschließend auch problemlos an den Leasingnehmer verkauft.

Zitat:

@ZebraRAV schrieb am 25. September 2024 um 18:33:55 Uhr:



Zitat:

@A346 schrieb am 25. September 2024 um 18:21:22 Uhr:


Und das alles hast Du nicht schriftlich, oder?

Nein das habe ich nicht schriftlich.

Schlechte Sache. Es zählt, was vertraglich vereinbart ist.

Zitat:

@ZebraRAV schrieb am 25. September 2024 um 18:33:55 Uhr:


.

Warum sollte sich Toyota oder die Toyota Bank als Leasinggeber (LG) quer stellen?

Ich lehne mich mal aus dem Fenster: weder Toyota noch die Leasingbank wird Dir das Fahrzeug verkaufen und Gewährleistung geben. Jetzt ist die Frage, wie Toyota das regelt bzw. wer gegenüber der Leasingbank für den Restwert haftet. Ist das der Händler = dann muss der das nach Ablauf zum (zwischen ihm und der Leasingbank!) vereinbarten Restwert kaufen. Und dann kann er entscheiden, was er damit macht - also auch wem er es verkauft. Wenn Deine 18000 aus der Kalkulation dieser Wert wäre, der Wagen am Markt aber 30000 wert ist … würde ich mal nicht erwarten, dass der Händler die Differenz großherzig an Dich verschenkt (und zusätzlich noch Gewährleistung gibt). Aber es gibt auch Hersteller, da gehen die Fahrzeuge in einen Pool auf den alle Händler Zugriff haben. Wenn dann irgendein anderer Händler vor Leasingende den Kauf erklärt, dann kann der Wagen ganz woanders landen.

Ich würde sagen, Du kannst Dich weder drauf verlassen den Wagen überhaupt zu bekommen, und auch den Preis weißt Du nicht. mEn war es keine kluge Vertragskonstellation.

Zitat:

@ZebraRAV schrieb am 25. September 2024 um 18:33:55 Uhr:



Der Verkäufer ist der Chef des Toyota Autohauses. Ein Freund hat mir das Autohaus empfohlen, da er und seine gesamte Familie dort seit 20 Jahren Autos kaufen und leasen. Und immer zufrieden waren. Mein Freund bekam sogar einen 100 Euro Tankgutschein für die Vermittlung an mich. Ich glaube nicht, dass dieser Verkäufer mich übers Ohr hauen will ;-)

Zwei Dinge sind klar:
1, das ist kein gutmütiger Samariter der zu Deinem Wohl unterwegs ist. Der muss Geld verdienen. So schnell wie möglich so viel wie möglich.
2. mag der Eindruck per Heute stimmen - aber was ist in drei Jahren? Gibts den Herrn dann noch, erinnert er sich, existiert das AH noch oder ist es überhaupt noch Toyota Händler, lockt in drei Jahren die Differenz zwischen Marktpreis und Rückkaufwert nicht andere Interessen hervor, …

Zitat:

@ZebraRAV schrieb am 25. September 2024 um 18:33:55 Uhr:



Er weiß ja, dass ich das Fahrzeug auf jeden Fall in mein Eigentum übernehmen möchte !! Da ich auch erst Barkauf in Erwägung zog. Er mir dann aber das Leasing mit anschließender Übernahme anbot. Wodurch ich ein paar hundert Euro unterm Strich günstiger wegkam als beim Barkauf.

Nur zählt wenig was Du möchtest, wenn Du es nicht vertraglich fixierst, Und dieser ganze Zirkus für ein paar hundert Euro … von denen nicht sicher ist dass Du sie realisieren kannst, weil es der Vertrag nicht her gibt?

Zitat:

@ZebraRAV schrieb am 25. September 2024 um 18:33:55 Uhr:


Wäre eine Leasingübernahme nicht möglich, weil Toyota sich quer stellt, und er hätte mir das bewusst verschwiegen, wäre das ja Betrug. Ich denke das kann sich ein renommiertes Autohaus, dazu noch der Chef persönlich, nicht leisten. Klar wäre eine schriftliche Bestätigung über die Fahrzeugübernahme viel besser als eine mündliche Aussage, ohne Frage.

Na dann weise mal einen Betrug nach. Und in drei Jahren kann viel passieren, zB: Tod des Chefs. Chef übergibt an Nachfolger. Verkauf Autohaus. Insolvenz Autohaus. Verlust des Händlervertrages. Konditionsänderung Händler/Hersteller. Am Ende war es ein Missverständnis. Und keines dieser Szenarios ist unmöglich oder gänzlich unwahrscheinlich, habe ich in den letzten Jahrzehnten Fuhrpark Betreuung alles bereits gehabt. Die schriftliche Bestätigung ist nicht besser - sie ist das Einzige was Deine Wünsche sichert im Fall der Fälle.

Dein Handeln stimmt mit Deinem Ziel (= garantierte Fahrzeugübernahme zum garantierten Preis) nicht überein.

Grundsätzlich ist das alles ganz easy und auch kein Thema. In der Tat ist sowas sehr oft der Fall.
Wenigstens einen Zweizeiler hätte er dir machen können, auf dem er dir die Übernahme garantiert.
Er hat gegenüber der Leasing ja auch eine Rückkaufgarantie unterschrieben.
Blöd wird es halt dann, wenn es den Händler zum Leasingende nicht mehr gibt. Dann hat die Leasing das Sagen, was mit dem Wagen passiert.

Zitat:

@Kickdown-HH schrieb am 25. September 2024 um 19:35:20 Uhr:



Wenigstens einen Zweizeiler hätte er dir machen können, auf dem er dir die Übernahme garantiert.

Das kann der seriös gar nicht. Toyota hat alle Händler gekündigt zum März 2025. Der weiß doch uU heute gar nicht, wie der neue Vertrag gestaltet ist und ob er Zugriff auf den Wagen hat. Und ob er dann noch Händler ist - vielleicht bekommt er keinen neuen Vertrag mehr, immerhin sollen ja wohl die Händler reduziert werden. Vielleicht will er den auch nicht wenn die Konditionen nicht passen.

Zitat:

@Kickdown-HH schrieb am 25. September 2024 um 19:35:20 Uhr:



Er hat gegenüber der Leasing ja auch eine Rückkaufgarantie unterschrieben.

Wenn er das hat, garantiert das erstmal der Leasing die Verwertung. Garantiert es dem Händler, dass er den Wagen bekommt? Das muss ja nicht zwingend zusammen gestaltet sein

Sag mal, eine Finanzierung hat dir dieser Verkäufer nicht angeboten? Du bist doch eigentlich mit dem Leasing völlig falsch beraten worden imho. Absicht?

Nun wissen wir nicht, wie der Gesprächsverlauf war und wie die Wahrnehmung auf der anderen Seite. Immerhin hat der TE ja den Vertrag unterschrieben der keinerlei Kaufoption beinhaltet. Das deckt sich eben null mit der Absicht, den Vertrag Wagen sicher zu übernehmen.

Aber vielleicht läuft ja alles glatt.

Im gewerblichen Bereich ist sowas wohl nicht unüblich. Es darf beim Leasing keine wirksame Kaufoption geben, weil das sonst steuerlich ungünstig wäre. Deshalb schließen Leasinggeber und Leasingnehmer ein „Gentlemen’s Agreement“ dahingehend. Das klappt dann am Ende meist aber eben nicht immer. Ich erinnere mich hier an einen Thread zu einem unseriösen Leasinganbieter, der das auf die Spitze getrieben hatte. Die Autos waren durch die Raten bereits vollständig bezahlt und sollten dann am Ende für Lau den Eigentümer wechseln. Der Laden wurde dann aber von der BaFin dicht gemacht und die Leasingnehmer schauten in die Röhre…

Zitat:

@ZebraRAV schrieb am 25. September 2024 um 19:21:46 Uhr:


Ich würde mich einfach über eure Erfahrungen bei Übernahme eines Autos nach Leasing freuen :-)
...

Hallo ZebraRAV

Wir haben bei VW 2 eGolf mit einem Vario-Leasing geleast.
Das heißt, eine kleine Anzahlung in Höhe von ca. 3.000 Euro, 48 Monate á 205 bzw. 198 Euro Leasingrate und nach 48 Monaten geben wir den Wagen ab oder kaufen ihn zum vorher festgelegten und im Vertrag stehenden Betrag aus dem Vertrag raus.

Den 1. eGolf (4 Jahre alt, 32.000 KM gelaufen) haben wir für schlappe 12.000 Euro rausgekauft; den 2. eGolf werden wir im Dezember (dann 4 Jahre alt, 36.000 KM gelaufen) für schlappe 11.900 Euro rauskaufen...

Viele Grüße
der Michael Mark

Jetzt ist das aber kein Garant dafür, dass es dem TE genauso ergehen wird:
- er hat keinen festgelegten Betrag, er hat keine Zusage dass es dafür an ihn verkauft wird
- er will keine potentielle Standuhr, die kein Händler will und wo er und der Hersteller froh ist ihn los zu sein - sondern ein wohl eher gefragtes Fahrzeug was gut am Markt zu verkaufen sein sollte in 3 Jahren (zumindest die Rückschau in die Vergangenheit verleitet mich zu dieser Spekulation)

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