Leasingfahrzeug anschließend übernehmen… Risiko?
Hallo zusammen,
Ich habe vor 6 Monaten bei Toyota einen RAV geleast. Durch eine hohen Leasing-Sonderzahlung bei Fahrzeugübernahme (20.000 Euro = habe mein altes Auto dort in Zahlung gegeben) sind die 36 Monatsraten mit 215 Euro gering. Der Vertrag läuft nicht auf Restwert… sondern auf Kilometer-Abrechnung.
Laufleistung 50.000 km pro Jahr, also gesamt 150.000 km nach Ablauf der 36 Monate.
Meine jährliche Laufleistung beträgt aber nur 15.000 km Pro Jahr. Also 45.000 km nach Ablauf der 36 Monate.
Jetzt möchte ich das Auto nach den 36 Monaten übernehmen bzw kaufen. Alles andere wäre ja auch Schwachsinn, da ich ja alleine 20.000 Euro angezahlt habe.
Zuerst wollte ich den Toyota bar bezahlen. Der Verkäufer sagte mir aber, dass er mir über Leasing noch ein besseres Angebot machen kann. Das ich das Auto auf jeden Fall kaufen würde, wurde vorher besprochen. Leider steht von einer Kaufoption nichts im Leasingvertrag. Da war ich unachtsam. Aber ich habe auch gehört und gelesen, dass so eine Kaufoption beim Leasing unüblich ist… da es sonst ja quasi eine Finanzierung wäre.
Zumindest bei Toyota soll es trotz des fehlenden schriftlichen Hinweises, dass man das Auto nach Ablauf der Leasingzeit übernehmen kann, kein Problem sein. Viele der geleasten Fahrzeuge werden im Anschluss vom Kunden übernommen.
Jetzt meine Frage ??
In meinem Kilometer-Leasingvertrag ist eine „interne kalkulierte Restsumme nach Ablauf der Leasingzeit“ in Höhe von 18.000 Euro angegeben.
Ist das der Betrag, für den ich das Auto dann von Toyota kaufen kann??? Die Berechnung dieser Restsumme bezieht sich ja auf 150.000 km Fahrleistung in den 36 Monaten. Tatsächlich bin ich aber nur 45.000 km gefahren !!!
Wenn ich den Wagen zurückgeben würde, müsste ich ja Mehrkilometer mit 10 Cent/km an Toyota bezahlen… Minderkilometer würden mir mit 5 Cent/km von Toyota erstattet. So weit ich das verstehe, gilt dass mit der Zahlung der Mehr- oder Minderkilometer doch nur bei Rückgabe an den Händler oder???
Herzlichen Dank für eure nette Hilfe
89 Antworten
Das ist ja auch alles eindeutig vertraglich so geregelt, im Gegensatz zum Vertrag des TE.
Natürlich wäre es besser, ich hätte es schriftlich, dass ich den Wagen nach dem Leasing für den“intern kalkulieren Betrag“ übernehmen kann. Aber wie andere auch erwähnt haben, ist das wohl nicht zulässig, da es sonst kein Leasing, sondern eine Art Finanzierung wäre.
Jetzt schreiben einige, dass die anschließende Übernahme mit Zahlung des am Anfang intern kalkulierten Betrages auch ohne schriftliche Zusicherung in den meisten Fällen problemlos abläuft.
Wer von euch hat es so erlebt… ohne schriftliche Abmachung am Beginn des Lessings, sondern nach mündlicher Absprache mit dem Verkäufer… das der Wagen problemlos übernommen wurde?
Das größte Risiko wird sein, dass der dich beratende Verkäufer nach der Laufzeit noch im Unternehmen ist und sich dann auch noch erinnern kann und über die entsprechenden Befugnisse verfügt. Damit ist dann auch das Ende der Geschichte sehr offen. Am Ende musst wirst du erkennen, einen schlechten Deal gemacht zu haben. Ich kenne natürlich nicht den Nachlass den du erhalten hast aufgrund des Leasings, denke aber, du hättest besser finanziert.
Hätte hätte Fahrradkette, das Ergebnis kann keiner vorhersagen. Die Faktoren die mit hineinspielen sind sehr individuell und somit eine letzte Phrase: Alles kann, nichts muss.
Ich drück die Daumen, dass es für dich glimpflich abläuft. Die Hoffnung stirbt zuletzt 🙂
Zitat:
@ZebraRAV schrieb am 26. September 2024 um 11:14:59 Uhr:
Natürlich wäre es besser, ich hätte es schriftlich, dass ich den Wagen nach dem Leasing für den“intern kalkulieren Betrag“ übernehmen kann. Aber wie andere auch erwähnt haben, ist das wohl nicht zulässig, da es sonst kein Leasing, sondern eine Art Finanzierung wäre.
Was für den Privatmann total wurscht ist, hat mWn nur für Gewerbeleasing Auswirkungen. Aber der Sinn des Leasing an sich ist grundsätzlich eben ein total anderer als Du verfolgst - es ist eben idR nicht Sinn des Leasing, Eigentum an der Sache zu erwerben - mit dem Ziel gäbe es eben andere Finanzierungsarten.
Zitat:
@ZebraRAV schrieb am 26. September 2024 um 11:14:59 Uhr:
Jetzt schreiben einige, dass die anschließende Übernahme mit Zahlung des am Anfang intern kalkulierten Betrages auch ohne schriftliche Zusicherung in den meisten Fällen problemlos abläuft.
Das mag wohl so sein, dass das auch mal so läuft. Aber ich habe es auch schon anders erlebt: ja klar, kannste haben. Aber der Preis ist am Markt ja nun etwas anders (= höher) als der kalkulatorische Restwert. Und ich habe auch schon erlebt: den hat ein anderer Händler schon reserviert und von der Bank zugesagt bekommen, den hat der Preis gelockt für das Fahrzeug ... (je nach dem wie das eben zwischen Händler und Leasinggeber gestaltet ist. Ist der Leasinggeber verpflichtet, den an den Händler zu geben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich dazu vertraglich verpflichten, sondern sich vorbehalten den auch anders zu verwerten)
Zitat:
@spohl schrieb am 26. September 2024 um 11:21:05 Uhr:
Das größte Risiko wird sein, dass der dich beratende Verkäufer nach der Laufzeit noch im Unternehmen ist und sich dann auch noch erinnern kann und über die entsprechenden Befugnisse verfügt. Damit ist dann auch das Ende der Geschichte sehr offen.
Das Ende ist doch bereits offen mit der durch Toyota ausgesprochenen Kündigung aller Händler. Wird der wieder einen neuen Vertrag abschließen?
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Ja nach Marktlage wird dem Kunden tatsächlich von einigen Leasinggebern zum Ablauf der Laufzeit die Übernahme angeboten. Je besser die Lage auf dem Gebrauchtwagenmarkt für den Verkäufer ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Übernahme angeboten wird. Momentan entwickelt sich der Gebrauchtwagenmarkt wieder zugunsten des Käufers. Es gab Zeiten, da kosteten junge Gebrauchte kaum weniger als Neuwagen, weil Neuwagen kaum verfügbar waren.
Da bleibt nur eines übrig: Abwarten und hoffen.
Und für das nächste Mal daran denken, solche Sachen einfach zu Ende denken und lieber gleich einen Vertrag abschließen, der dem Vorhaben entspricht, also eben eine Finanzierung abschließen.
Zitat:
@spohl schrieb am 26. September 2024 um 11:21:05 Uhr:
Das größte Risiko wird sein, dass der dich beratende Verkäufer nach der Laufzeit noch im Unternehmen ist und sich dann auch noch erinnern kann und über die entsprechenden Befugnisse verfügt. Damit ist dann auch das Ende der Geschichte sehr offen. Am Ende musst wirst du erkennen, einen schlechten Deal gemacht zu haben. Ich kenne natürlich nicht den Nachlass den du erhalten hast aufgrund des Leasings, denke aber, du hättest besser finanziert.
Hätte hätte Fahrradkette, das Ergebnis kann keiner vorhersagen. Die Faktoren die mit hineinspielen sind sehr individuell und somit eine letzte Phrase: Alles kann, nichts muss.Ich drück die Daumen, dass es für dich glimpflich abläuft. Die Hoffnung stirbt zuletzt 🙂
Danke für Deinen lieben Wunsch…
Da es sich beim Händler um ein renommiertes Autohaus mit 3 Filialen handelt, gehe ich fest davon aus, dass die auch weiter von Toyota eine Lizenz bekommen.
Um das Risiko mit den 3 Jahren, dem kalkulieren Wert nach 3 Jahren, der nur mündlichen Absprache mit dem Verkäufer über die anschließende Übernahme des Autos zu minimieren, werde versuchen, dass Leasing vorzeitig zu beenden, und dann das Auto zu übernehmen.
Ja ich weiß, dass ist eigentlich beim Leasing nicht vorgesehen oder gewünscht. Es gibt aber trotzdem diese Möglichkeit bei Herstellern. Bei Volkswagen z.B. kann man nach 6 Monaten den Leasingvertrag kündigen und das Auto übernehmen.
Diese Möglichkeit hat mir der Toyota Händler auch aufgezeigt, leider auch nur mündlich… aber es soll möglich sein. Natürlich dann mit einer hohen Bearbeitungsgebühr im Bereich 200-600 Euro je nach Hersteller.
Lass dir doch von denen die mündlichen Zusagen schriftlich geben.
Diese Bestätigung wird es eher nicht geben und wenn es sie gibt, ist sie nichts wert, weil der Verkäufer des Autohauses nicht darüber bestimmen kann, was der Leasinggeber zu tun und zu lassen hat.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 26. September 2024 um 13:08:56 Uhr:
Diese Bestätigung wird es eher nicht geben und wenn es sie gibt, ist sie nichts wert, weil der Verkäufer des Autohauses nicht darüber bestimmen kann, was der Leasinggeber zu tun und zu lassen hat.
Das stimmt…
Leider hat man nur die mündliche Zusage des Händlers. Ob man diesem vertraut, liegt dann an jedem einzelnen persönlich.
Daher ziehe ich es vor, dass Leasing vorher abzubrechen. Die restlichen Raten (215 Euro) + den von Toyota kalkulierter Restwert in 3 Jahren (18.000 Euro) + die Gebühr der Toyota Bank für den Leasingabbruch (200-600 Euro) auf einen Schlag zu bezahlen }> dann aber auf der sicheren Seite zu sein.
Kann man ohne Zustimmung des LG den Leasingvertrag abbrechen?
Wenn ja, zahlt man doch die restlichen Raten und das Fahrzeug bleibt beim LG, oder? Einfach mal den Händler „doof“ fragen, ob die Möglichkeit des vorzeitigen Beendens geht. Hoffentlich liest der Händler den Chat nicht mit!
Das Leasing frühzeitig beenden, um eine gesicherte Kaufoption zu erhalten? Weißt du ganz sicher, dass das geht? Nicht dass du noch mehr Geld verbrennst. Vor allem, weil es bestimmt nicht unmöglich ist, dass du das Auto regulär nach Beendigung des Vertrages übernehmen kannst. Hast du Händler und Bank dazu kontaktiert?
Die meisten Leasingverträge lassen sich nicht unterhalb der Laufzeit abbrechen. Da würde ich mich erst mal schlau machen.
Und dann wird deine Ersparnis von ein paar Hundert € von den Gebühren aufgefressen und du hattest summa summarum nur einen Barkauf auf unnötig kompliziertem Umweg getätigt …
Ich denke, der TE hat inzwischen begriffen, dass er es hätte besser machen können. Das muss man ihm nicht immer wieder auf das Brot schmieren.
Hinterher ist man immer schlauer…
Mit den Gebühren für die vorzeitige Ablösung des Leasings entfällt natürlich die Ersparnis, die ich zum Barkauf hatte. Da habe ich jetzt Lehrgeld bezahlt.