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Leasingauto selber repariert. Wertminderung bei Rückgabe?

Themenstarteram 10. April 2021 um 0:15

Hallo zusammen,

Bei meinem geleasten VW Polo gab es eine kleine Beschädigung an der Tür und ich habe diese aus meiner eigenen Tasche bei einer Lackiererei instandsetzen lassen.

Diese Lackiererei ist ein guter Kumpel von mir und gleichzeitig auch Partner des VW Autohaus, wo ich das Auto her habe.

Alle Autos die hier bei VW / Audi abgegeben werden, bekommt er. Egal ob VW UP oder Audi R8.

Ist also keine Hinterhof Bude, sondern ein sehr professioneller Laden, der den Schaden Sach und Fachgerecht instandgesetzt hat.

Auch mit geübter Auge sieht man absolut nichts mehr von dem Schaden.

Hätte ich es bei VW abgegeben, würde es also auch wieder dort landen - nur wahrscheinlich zum dreifachen Preis.

Meine Frage:

Muss ich bei der Rückgabe mit einer Nachzahlung wegen eventueller Wertminderung o.ä. rechnen?

Wenn ich das über die Vollkasko geregelt hätte, würde die Leasingbank Geld wegen Wertminderung bekommen?

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61 Antworten
am 10. April 2021 um 9:47

Zitat:

@remix schrieb am 10. April 2021 um 11:33:25 Uhr:

behobene Bagatellschäden machen aus einem Fahrzeug kein Unfallfahrzeug und laut TS handelt es sich hier um einen solchen Bagatellschaden - von Unfall habe ich nichts gelesen....

Es ist völlig wurscht, wie der Schaden entstanden ist. Kpl.-Lackierung einer Tür ist auf jeden Fall mitteilungspflichtig. Ein durch einen im Sturm umgefallenen Baum zusammengedrücktes Fahrzeug ist nur ganz schwierig als "unfallfrei" zu verkaufen.

War es keine Kpl.-Lackierung, dann erst Recht u. a. wegen der später zu erwartenden Farbabweichungen.

Der TE hat den Schaden nicht beschrieben. "Klein" ist keine Beschreibung.

Der Leasinggeber wird seine Rechte kennen. Meine Glaskugel nicht so gut.

am 10. April 2021 um 9:51

Zitat:

@situ schrieb am 10. April 2021 um 11:47:21 Uhr:

Zitat:

@remix schrieb am 10. April 2021 um 11:33:25 Uhr:

behobene Bagatellschäden machen aus einem Fahrzeug kein Unfallfahrzeug und laut TS handelt es sich hier um einen solchen Bagatellschaden - von Unfall habe ich nichts gelesen....

Es ist völlig wurscht, wie der Schaden entstanden ist. Kpl.-Lackierung einer Tür ist auf jeden Fall mitteilungspflichtig. Ein durch einen im Sturm umgefallenen Baum zusammengedrücktes Fahrzeug ist nur ganz schwierig als "unfallfrei" zu verkaufen.

War es keine Kpl.-Lackierung, dann erst Recht u. a. wegen der später zu erwartenden Farbabweichungen.

Der TE hat den Schaden nicht beschrieben. "Klein" ist keine Beschreibung.

Der Leasinggeber wird seine Rechte kennen. Meine Glaskugel nicht so gut.

niemand hatte hier darüber geschrieben, dass das nicht mitgeteilt wird...;)

der TE hat den Schaden doch beschrieben. Da stand nichts von umgefallenen Bäumen und Komplettlackierungen;

selbst eine komplett neu lackierte Seite wegen Kratzern (Vandalismus) wäre kein Unfallfahrzeug....

deine "Glaskugel" unterstellt Unfall und Verschweigen der fachgerechten Instandsetzung - das alles ist hier aber gar nicht geschrieben worden....

Zitat:

@situ schrieb am 10. April 2021 um 11:47:21 Uhr:

 

Es ist völlig wurscht, wie der Schaden entstanden ist. Kpl.-Lackierung einer Tür ist auf jeden Fall mitteilungspflichtig.[...]

Wo steht das? Sehe ich ganz und garnicht so.

Bedeutet das im Umkehrschluß das eine komplett auf Garantie lackierte Tür auch mitteilungspflichtig ist?

am 10. April 2021 um 10:14

Ich habe nicht geschrieben, dass auf das Auto des TE ein Baum gefallen wäre.

Ich habe ebenfalls nicht geschrieben, dass nichts mitgeteilt wird.

Das mit der Glaskugel erkläre ich noch einmal.

Der TE darf und wird den Schaden und die Reparatur dem Leasinggeber nicht verschweigen.

Der Leasinggeber darf und wird den Schaden und die Reparatur einem Käufer gegenüber nicht verschweigen.

Der TE hat von einer "kleinen Beschädigung" geschrieben. Das mag für dich aussagekräftig sein - für mich nicht.

Der Käufer wird nicht bereit sein, das Auto ohne Abschlag dafür zu kaufen. Das weiß der Leasinggeber.

Der Leasinggeber wird wissen, in welchem Umfang er diese Wertminderung ansetzt. Ich weiß es nicht und halte deshalb - unterstellend dass es alle anderen auch nicht wissen - die Glaskugel für ein geeignetes Medium.

Zitat:

@situ schrieb am 10. April 2021 um 12:14:18 Uhr:

Der TE darf und wird den Schaden und die Reparatur dem Leasinggeber nicht verschweigen.

Der Leasinggeber darf und wird den Schaden und die Reparatur einem Käufer gegenüber nicht verschweigen.

Das ist völlig korrekt und wir wollen mal hoffen, dass sich beide dran halten.

Die Praxis ist oft genug eine andere.

Wenn hier einer schreibt:

"das ist völlig legitiim; einfach abwarten, was bei der Rückgabe passiert....."

heisst das nichts anderes, als den Schaden bei Rückgabe nicht anzugeben und abzuwarten, ob er wohl bemerkt wird. Null Spielraum für Interpretation.

Dabei ist schon die Reparatur des Schadens ohne Rücksprache mit dem Leasinggeber so nicht zulässig. Zu 100% stimmt dieser einer Reparatur in Schwarzarabeit und ohne Nachweis nicht zu: Der Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur kann so nicht erbracht werden. Wie groß und welcher Art der Schaden war ist aus Sicht des Leasinggebers = Eigentümers auch völlig unklar.

@TE: Welchem Zweck dient die Fragestellung, außer nach einem Weg zu suchen sich nicht an den Leasingvertrag halten zu müssen ?

Die Frage ist doch was zu diesem Thema eigentlich genau im Leasingvertrag steht.

Dass Leute vor der Rückgabe ihres Fahrzeugs einen Smartrepair aufsuchen ist doch Usus.

Die Streitereien bei der Rückgabe ob es übliche Gebrauchsspuren sind, sind einfach lästig.

Wer will schon für jeden größeren Kratzer den man für kleines Geld reparieren lassen kann eine Rechnung für eine "fachgerechte Reparatur" vom Leasinggeber bekommen die dann so auch nicht durchgeführt wird.

Die Leasingrückläufer werden alle nur für kleines Geld aufgehübscht.

Wegen einer Macke in der Tür wird ein Fahrzeug nicht zum Unfallwagen. Spielt es eine Rolle ob da teil- oder ganzlackiert wurde?

am 10. April 2021 um 11:37

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 10. April 2021 um 12:34:39 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 10. April 2021 um 12:14:18 Uhr:

Der TE darf und wird den Schaden und die Reparatur dem Leasinggeber nicht verschweigen.

Der Leasinggeber darf und wird den Schaden und die Reparatur einem Käufer gegenüber nicht verschweigen.

Das ist völlig korrekt und wir wollen mal hoffen, dass sich beide dran halten.

Die Praxis ist oft genug eine andere.

Wenn hier einer schreibt:

"das ist völlig legitiim; einfach abwarten, was bei der Rückgabe passiert....."

heisst das nichts anderes, als den Schaden bei Rückgabe nicht anzugeben und abzuwarten, ob er wohl bemerkt wird. Null Spielraum für Interpretation.

Dabei ist schon die Reparatur des Schadens ohne Rücksprache mit dem Leasinggeber so nicht zulässig. Zu 100% stimmt dieser einer Reparatur in Schwarzarabeit und ohne Nachweis nicht zu: Der Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur kann so nicht erbracht werden. Wie groß und welcher Art der Schaden war ist aus Sicht des Leasinggebers = Eigentümers auch völlig unklar.

@TE: Welchem Zweck dient die Fragestellung, außer nach einem Weg zu suchen sich nicht an den Leasingvertrag halten zu müssen ?

Du interpretierst selber aber eine ganze Menge:

der TS hat nichts von ohne Rechnung i.S. von Schwarzarbeit geschrieben - er kann das doch auch günstiger und trotzdem mit Rechnung gemacht bekommen haben;

mein Karrosseriebauer und Lackierer ist auch zertifizierter Auftragnehmer für ein regionales Audizentrum mit mehreren Filialen; wenn ich direkt dorthin gehe, bezahle ich für dieselbe Arbeit deutlich weniger, als wenn ich über das Audizentrum reparieren/Lackieren lasse - immer alles mit korrekt Rechnung;

und die Aussage "einfach abwarten, was bei der Rückgabe passiert....." beeinhaltet nicht, dass bei der Rückgabe eine Nachlackierung nicht angegeben wird - das interpretierst Du dann falsch;

man gibt das korrekt an, belegt das mit der Rechnung und dann wird der Zustand beurteilt - so kenne ich das; und auch eine Aufarbeitung oder Spotrepair muss nicht verschwiegen werden - dafür kommt das Fahrzeug in Topzustand zurück, was der Leasinggeber durch Verzicht auf Abschläge honoriert;

scheinbar gehen hier einige davon aus, dass jeder (böse) Leasingnehmer Schäden verschweigen will und jeder (böse) Leasinggeber unlauter den Restwert drücken will - beides ist nicht die Regel

bezüglich der Tatsache, dass die Reparatur des Schadens ohne Rücksprache mit dem Leasinggeber keine gute Idee war, hast Du natürlich recht, wenn es denn ein meldepflichtiger Schaden war

Zitat:

@HG320i schrieb am 10. April 2021 um 07:31:39 Uhr:

Vollkasko zahlt keine Wertminderung, und ja die könnte auf Dich zukommen.

Das stimmt nicht.

Es gibt durchaus Tarife am Markt, die Wertminderung bei Vollkaskoschäden bezahlen.

z.B. die Allianz im Tarif "Vollkasko Plus", um nur ein konkretes Beispiel zu nennen.

Diese Fälle landen doch sehr häufig vor Gericht.

Ich habe und ich muss mich sehr oft mit solchen Fällen beschäftigen.

Da gibt es viel Licht und auch viel Schatten.

Teilweise sind die "Leasing- Gutachten" in einigen Postitionen nicht nachvollziebar und wirklich überzogen.

Und dann gibt es auch Fälle, da kann man nur mit dem Kopf schütteln, wie der eine oder der andere Leasingnehmer mit überlassenem Eigentum umgeht und meint, dass wäre völlig normal das Auto am Leasing- Ende mit echten Schäden abzugeben und dann rumjammert, wenn Forderungen gestellt werden.

Meine Erfahrungen sind hier, dass sich das in der Waage hält und beide Parteien obsiegen und verlieren.

Aber das rein gar nichts damit zu tun, was mit dem Auto hinterher passiert.

Ob die Schäden repariert werden oder nicht ist völlig egal. Maßgeblich ist der entstandene Schaden und der muss in Zahlen gefasst werden.

Ob das einigen Usern hier nun gefällt oder nicht ist daher auch nicht von wesentlicher Bedeutung, es ist auch dem Gericht völlig Wumpe.....

Im übrigen steht es jeden Leasingnehmer frei, sein Fahrzeug vor der Rückgabe aufzubereiten und ordentlich abzugeben.

Das Fahrzeug muss nicht aussehen, als ob da ein Schäferhund drinnen gewohnt hat.

Und dem Sachverständigen, der das Leasing- Gutachten erstellt ist das auch egal, wer die Schäden repariert hat, es muss hat nur ordentlich sein und darf keinen Anlass zur Kritik geben.

So einfach ist das eigentlich..........

Themenstarteram 10. April 2021 um 11:56

Ich werde das bei der Rückgabe selbstverständlich melden.

Da ich dort 2 neue Autos geholt habe und wieder 2 neue Autos nehmen werde, gehe ich nicht davon aus, dass mir der Verkäufer großartig Stress machen wird. Die Wartungen lasse ich auch dort durchführen...

Ich wollte nur wissen, ob bei einer fachgerechten, professionellen Reparatur eine Wertminderung gerechtfertigt ist.

Die Beschädigung war in dem Fall wie gesagt nur minimal an einer hinteren Tür, die anschliessend komplett neu lackiert wurde.

Falls die Wertminderung mit deutlich mehr als 200€ berechnet werden sollte, frage ich halt den Verkäufer, ob er eine Auge zudrücken kann, wenn ich die nächsten 2 Autos wieder dort hole.

Zitat:

@munition76 schrieb am 10. April 2021 um 13:56:23 Uhr:

Ich werde das bei der Rückgabe selbstverständlich melden.

Da ich dort 2 neue Autos geholt habe und wieder 2 neue Autos nehmen werde, gehe ich nicht davon aus, dass mir der Verkäufer großartig Stress machen wird. Die Wartungen lasse ich auch dort durchführen...

Ich wollte nur wissen, ob bei einer fachgerechten, professionellen Reparatur eine Wertminderung gerechtfertigt ist.

Die Beschädigung war in dem Fall wie gesagt nur minimal an einer hinteren Tür, die anschliessend komplett neu lackiert wurde.

Falls die Wertminderung mit deutlich mehr als 200€ berechnet werden sollte, frage ich halt den Verkäufer, ob er eine Auge zudrücken kann, wenn ich die nächsten 2 Autos wieder dort hole.

Du machst alles richtig. Ist vollkommen OK so.

Und jetzt noch mal ein paar Infos, für die Experten hier, die noch nie ein Leasing Rückgabe- Gutachten in den Händen gehalten haben, aber meinen, weil Sie mit jemanden gesprochen haben, der ein guter Freund eines Bekannten ist, der wiederum jemanden kennt der in einem Autohaus irgendwelche Arbeiten verrichtet:

Jeder Hersteller/Importeur und auch jder Leasinggestellschaft (z.b. Sixt) publizieren so genannte Schadenkataloge, welche dem Leasingnehmer bei der Fahrzeugübergabe in einer Prinform ausgehändigt werden.

In diesen Schadenkatalogen wird ausführlich beschrieben (und mit Beispielfotos dokumentiert) was Gebrauchsspuren sind und was als Mangel (man spricht hier aber von Minderwerten) anzusehen ist.

Die Schadenkataloge sind nahezu alle in Ihrem Aufbau Identisch und stellen eine faire Bezugsgrundlge für eine Beurteilung dar.

An die Schadenkataloge halten sich auch die beauftragen Sachverständigen -zumindest sollte es so sein- so dass eine willkürliche Beurteilung ausgeschlossen sein sollte.

Die festgestellten Mängel werden im Weiteren kalkuliert und von den ermittelten Instandsetzungskosten wird dann ein prozentualer Betrag in Ansatz gebracht und dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt.

Hierbei wird im übrigen auch die Instandsetzungart "Smart Repair" berücksicht, es wir also nicht immer "das volle Brett" aufgeschrieben.

Natürlich kann sich das bei einem ungepflegten Fahrzeug schon einmal auf einen stattlichen Betrag summieren.

Wenn ich an meinem Fahrzeug -beispielsweise- Glanzgedrehte Leichmetallräder habe, welche massive Beschädigungen aufweisen, dann müssen die halt erneuert werden, wenn der Hersteller eine Instandsetzung nicht freigibt.

Ein merkantiler Minderwert hingegen findet nur dann Anrechnung, wenn es sich um offenbarungspflichtigen Schaden handelt, der beim Weiterverkauf anzugeben ist.

Sollten hierzu noch Fragen offen sein, gern in die Kommentare......:D

 

am 10. April 2021 um 13:09

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 10. April 2021 um 14:58:52 Uhr:

...

Jeder Hersteller/Importeur und auch jder Leasinggestellschaft (z.b. Sixt) publizieren so genannte Schadenkataloge, welche dem Leasingnehmer bei der Fahrzeugübergabe in einer Prinform ausgehändigt werden.

...

...spätestens an der Stelle hätte ich schon die Nase voll vom Leasing.

Is ne Einstellungssache... mein bar bezahltes Auto gehört wirklich mir und wenn ich heute, morgen oder irgendwann Lust habe da mitm Vorschlaghammer drauf zu dengeln oder irgendwo ein Loch rein zubohren z.B. um irgendwelche Kabel zu verlegen oder -was weiß ich jetzt- fest zu schrauben dann mache ich das... und muß nicht, wie das arme kleine Leasing-Würstchen bei jedem Handgriff an der Kiste überlegen, was wohl der Leasinggeber dazu in Form z.B. irgendwelcher Mängelkataloge sagt.

Themenstarteram 10. April 2021 um 13:13

Ja, eine Frage habe ich noch :)

Wie hoch wird deiner Einschätzung nach die Werminderung in meinem Fall sein?

Zitat:

@munition76 schrieb am 10. April 2021 um 15:13:42 Uhr:

Ja, eine Frage habe ich noch :)

Wie hoch wird deiner Einschätzung nach die Werminderung in meinem Fall sein?

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