Leasing: Unfall, Fahrerflucht, Wertminderung
Hallo zusammen,
es ging nun gute 2,5 Jahre gut, aber im letzten halben Jahr meiner Leasing-Laufzeit ist es dann passiert: Mir ist jemand auf einem Supermarkt-Parkplatz ins Auto gefahren und hat meinen Stoßfänger hinten beschädigt (Lackabrieb), selbstredend mit Unfallfahrerflucht.
Anzeige gegen Unbekannt habe ich erstattet, und den Schaden bereits an meinen Leasinggeber (BMW Financial Service) gemeldet. Das Fahrzeug ist Inklusiv-vollkaskoversichert, und die Versicherung hat mir geraten, beim Ausmaß des Schadens (Reparaturkosten vermutlich unter 1000€, in der nächsten Woche werde ich bei BMW vorstellig für einen Kostenvoranschlag) das ganze lieber selbst zu regulieren (da relativ hohe SB in der Vollkasko).
Nun bekam ich heute einen Brief vom Leasinggeber für die Reparaturfreigabe, mit dem Beisatz "Die ggf. entstehende Wertminderung überweisen Sie bitte an (...)".
Hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht, welche Summen hier eingefordert werden (bei einem Schaden dieses ja doch eher kleinen Ausmaßes)? Ich habe mich informiert und verschiedene Berechnungsmodelle für die Wertminderung gefunden.
Ich freue mich von euren Erfahrungen zu hören.
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Die Sache ist übrigens vor ein paar Wochen durch die Rückgabe gegangen, der Schaden hat mich bei Leasing-Rückgabe etwa 200€ gekostet. Eine Reparatur habe ich vorher nicht vornehmen lassen.
29 Antworten
Danke,sehr interessant
Zitat:
@rrrrobot schrieb am 14. Oktober 2018 um 15:15:55 Uhr:
Die Sache ist übrigens vor ein paar Wochen durch die Rückgabe gegangen, der Schaden hat mich bei Leasing-Rückgabe etwa 200€ gekostet. Eine Reparatur habe ich vorher nicht vornehmen lassen.
Hatte eine Schaden von ca. EUR 3.500. Bei mir war die Wertminderung EUR 250. Also überschaubar.
Ich klinke mich mal hier mit ein. Im Sommer hatte ich einen Unfall, Bauschutt auf der Straße, der Verursacher war nicht zu ermitteln. Lenkgetriebe, Motoraufhängung, Abgasstrang und paar Kleinteile summierten sich auf 10k€. Blech war nicht betroffen. Abrechnung lief über die Vollkasko
Im Gutachten war keine Wertminderung angegeben.
Von der Leasinggesellschaft (BMW) habe ich schriftlich die Aussage, dass von deren Seite keine Wertminderung angesetzt wird, weil "die Entscheidung liegt hierzu bei dem rücknehmenden Händler"
Der rücknehmende Händler sagt mit, dass er keine Wertminderung ansetzten kann und wird, dies sei alleine die Entscheidung der Leasinggesellschaft - mit der obigen Aussage wäre das Thema für ihn erledigt.
Nun bin ich nicht traurig, dass hier keine weiteren Kosten auf mich zukommen. Kann mir bitte trotzdem jemand aus eigener Erfahrung sagen, wer eine Wertminderung geltend machen kann, so diese fällig wird?
Zitat:
@4r7ur schrieb am 16. Okt. 2018 um 07:20:59 Uhr:
wer eine Wermidnerung geltend machen kann
Allein der Eigentümer bzw. der, der von ihm beauftragt wird.
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Bei mir war es die BMW Bank.
Diese setzt in der Regel 10% vom Schaden an
Zitat:
@BerlinUser schrieb am 16. Okt. 2018 um 08:28:53 Uhr:
Bei mir war es die BMW Bank.
Diese setzt in der Regel 10% vom Schaden an
Und das tut sie -vermutlich-, weil in vielen Kaskoverträgen selbiges vereinbart ist.
Zitat:
@BerlinUser schrieb am 16. Oktober 2018 um 08:28:53 Uhr:
Bei mir war es die BMW Bank.
Diese setzt in der Regel 10% vom Schaden an
So hatte es mir auch der Händler gesagt. Überrascht hatte mich dann die schriftliche Auskunft der Bank, dass sie das nicht machen, weil die Entscheidung nicht bei Ihnen liegt.
Edit: Der Schaden ist jetzt beim Händler und bei der Bank dokumentiert. Wenn sich hier keiner mehr bei mir meldet, soll mit das nur recht sein 😎
Zitat:
@rrrrobot schrieb am 16. Mai 2018 um 20:01:34 Uhr:
Hallo zusammen,es ging nun gute 2,5 Jahre gut, aber im letzten halben Jahr meiner Leasing-Laufzeit ist es dann passiert: Mir ist jemand auf einem Supermarkt-Parkplatz ins Auto gefahren und hat meinen Stoßfänger hinten beschädigt (Lackabrieb), selbstredend mit Unfallfahrerflucht.
Anzeige gegen Unbekannt habe ich erstattet, und den Schaden bereits an meinen Leasinggeber (BMW Financial Service) gemeldet. Das Fahrzeug ist Inklusiv-vollkaskoversichert, und die Versicherung hat mir geraten, beim Ausmaß des Schadens (Reparaturkosten vermutlich unter 1000€, in der nächsten Woche werde ich bei BMW vorstellig für einen Kostenvoranschlag) das ganze lieber selbst zu regulieren (da relativ hohe SB in der Vollkasko).
Nun bekam ich heute einen Brief vom Leasinggeber für die Reparaturfreigabe, mit dem Beisatz "Die ggf. entstehende Wertminderung überweisen Sie bitte an (...)".
Hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht, welche Summen hier eingefordert werden (bei einem Schaden dieses ja doch eher kleinen Ausmaßes)? Ich habe mich informiert und verschiedene Berechnungsmodelle für die Wertminderung gefunden.
Ich freue mich von euren Erfahrungen zu hören.
Hast du vielleicht ein Foto von dem Schaden?
Nur aus Interesse da ich einen ähnlichen Fall habe. ..
Viele Grüße!
Zitat:
@Mikelmike schrieb am 1. Juni 2018 um 20:44:11 Uhr:
Zitat:
@BerlinUser schrieb am 18. Mai 2018 um 07:27:34 Uhr:
Bei meinem BMW lag die Wertminderung bei genau 10% der schadenshöhe.
Habe ich hier auch schon mehrfach gelesenSicher? Du meinst mit schadenshöhe den Kostenvoranschlag für die Reperatur? Der minderwert war da nur 10% bei der leasingrückgabe?
Ja ist generell so üblich.
Mittlerweile bei Bmw und Mercedes die gleichen Erfahrungen gemacht.
Zitat:
@BerlinUser schrieb am 2. Juni 2019 um 10:34:42 Uhr:
Zitat:
@Mikelmike schrieb am 1. Juni 2018 um 20:44:11 Uhr:
Sicher? Du meinst mit schadenshöhe den Kostenvoranschlag für die Reperatur? Der minderwert war da nur 10% bei der leasingrückgabe?
Ja ist generell so üblich.
Mittlerweile bei Bmw und Mercedes die gleichen Erfahrungen gemacht.
Oh. Bei Audi z.b. Habe ich zum Teil gelesen, dass es auch mal 50 Prozent sein können.
Anbei ein Bild von meinem Leasingfahrzeug. Ich überlege den Schaden lackieren zu lassen. Aber wenn die kosten nur bei 10% des Schadens liegen würden dann wäre es ja totaler Quatsch oder?
Neulackierung sagen wir 500 Euro und 10% davon wären dann der minderwert der in Rechnung gestellt werden? Dann zahle ich doch lieber 50 statt 500...oder wo liegt der Denkfehler?
Wertminderung beträgt 10% der Schadenssumme, Fahrzeug muss dafür trotzdem fachgerecht repariert werden...
Zitat:
@domingo1001 schrieb am 3. Juni 2019 um 08:40:37 Uhr:
Wertminderung beträgt 10% der Schadenssumme, Fahrzeug muss dafür trotzdem fachgerecht repariert werden...
Rrrrobot hat aber andere Erfahrungen wie man ein paar Beiträge vorher lesen kann
Es gibt keine Pauschalen, wenn nicht repariert wird.
Beispiel Kratzer in der Tür: Repkosten 1000€, Wagen erzielt einen Mindererlös von 100€. Dieser Minderwert ist vom Leasingnehmer zu zahlen.
Beispiel 2 Wagen ist ein Schrotthaufen, Restwert quasi null, dann ist dieser eben vom Leasingnehmer zu zahlen. Das ist einzig und allein abhängig vom Restwert des Wagens im Gesamtkontext.
Pauschale Wertminderungen mag es ggf. im Reparaturfall geben, nicht jedoch uneingeschränkt wenn unrepariert zurückgegeben wird. Evtl. bei Kleinstschäden, das liegt dann an der Vertragsgestaltung und am Kulanzverhalten/Handling des Leasinggebers.
Pauschal irgendwelche 10% anzunehmen wäre finanzielles Harakiri.
Zitat:
@domingo1001 schrieb am 3. Juni 2019 um 08:40:37 Uhr:
Wertminderung beträgt 10% der Schadenssumme, Fahrzeug muss dafür trotzdem fachgerecht repariert werden...
Ich rolle das thema nochmal auf mit folgender Frage :
Wer bestimmt die schadenssumme und damit die 10 Prozent?
Unterschiedliche Betriebe nehmen ja auch unterschiedliche Preise für die Instandsetzung des Fahrzeugs
Zitat:
@Mikelmike schrieb am 21. Juni 2020 um 09:20:12 Uhr:
Zitat:
@domingo1001 schrieb am 3. Juni 2019 um 08:40:37 Uhr:
Wertminderung beträgt 10% der Schadenssumme, Fahrzeug muss dafür trotzdem fachgerecht repariert werden...Ich rolle das thema nochmal auf mit folgender Frage :
Wer bestimmt die schadenssumme und damit die 10 Prozent?
Unterschiedliche Betriebe nehmen ja auch unterschiedliche Preise für die Instandsetzung des Fahrzeugs
Gutachter.
Gruß