Leasing Totalschaden - Sonderzahlung?
Hallo Leute,
ich habe mal die folgende Frage.. leider hatte ich vorgestern wetterbedingt einen Unfall auf der Autobahn, kurzgesagt höchstwahrscheinlich wirtschaftlicher Totalschaden mit dem Leasing Auto.
Jetzt ist es so, dass ich einerseits 12 Monate Kaufpreisentschädigung (ist erst 10 Monate her) und sowieso danach eine Gap Deckung hätte, also versicherungstechnisch wird Audi das Geld bekommen.
Meine Frage: Ich habe am Anfang eine Sonderzahlung in Höhe von knapp 6.000€ gezahlt, kriege ich das Geld dann zurück?
Audi kriegt ja im Endeffekt das komplette Auto bezahlt, ich würde also gerne wissen wie das dann mit dem übrigen Geld meinerseits ausschaut.
Vielen Dank und einen schönen Feiertag!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 3. Oktober 2019 um 12:38:42 Uhr:
Was ist denn ein wetterbedingter Unfall?
Blizzard
Sturmflut
oder einfach zu schnell bei Nässe 😁
44 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. November 2019 um 22:31:10 Uhr:
Die Sekretärin vom Autohaus ... 😁
Glückwunsch zum Zonk 😁
Moin!
Wenn das so wäre, dass der LN seine (freiwillige) Sonderzahlung im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls nicht wieder sehen würde (zumindestens anteilig); würde doch diese Sonderzahlung stets total dämlich aus wirtschaftlicher Risikoanalyse sein...
Durch diese Sonderzahlung mindere ich doch lediglich die monatliche Rate im selben Umfang quasi und trage dann aber das o.g. Risiko!?!
Ok das ist jetzt sehr klein......
Hier mal was von der Mercedes Leasing gefunden.
Siehe die eingeklammerten Zeilen.
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Verstehe das schon so das es Anteilig die Sonderzahlung zurück gibt. Und vom Überschuss sogar noch 75% on Top....
Deine Hinweise sind ja ganz nett, aber entscheidend sind doch die Vertragsbedingungen des TE, diese kennen wir jedoch nicht.
Man kann es ja mal rechnerisch auf "die Spitze" treiben, um es noch anschaulicher zu machen:
Monatliche Leasingrate ohne Sonderzahlung bei 48 Monaten LZ und 10tkm/Jahr: 300€ (BLP: 30t€).
Jetzt zahlt der der LN eine Sondezahlung i.H.v. 9600€, damit sinkt die Rate um 200€ auf 100€ im Monat.
Gleich im ersten Monat wird die Karre gestohlen!
Der LG bekommt den Neupreis des Autos von der Versicherung, logisch.
Und zusätzlich soll er (der LG) auch die 9600€ behalten dürfen?
Dann würde der LG quasi 30t€ fürs Auto bekommen (Neupreisentschädigung), 1 Monat Leasingrate i.H.v. 100€ plus diese 9600€ von der Sonderzahlung...(?). Ergo 39700€.
Bezahlt hat er mit Großkundenrabatt (Sixt bekommt ca. 40%) pi mal Daumen 18t€....
Der LN hingegen für die Nutzung (1 Monat immerhin) schlappe 9700€...; da stimmt doch gewaltig was nicht!!?!
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 15. November 2019 um 22:52:08 Uhr:
Man kann es ja mal rechnerisch auf "die Spitze" treiben, um es noch anschaulicher zu machen:
Monatliche Leasingrate ohne Sonderzahlung bei 48 Monaten LZ und 10tkm/Jahr: 300€ (BLP: 30t€).
Jetzt zahlt der der LN eine Sondezahlung i.H.v. 9600€, damit sinkt die Rate um 200€ auf 100€ im Monat.
Gleich im ersten Monat wird die Karre gestohlen!
Der LG bekommt den Neupreis des Autos von der Versicherung, logisch.
Und zusätzlich soll er (der LG) auch die 9600€ behalten dürfen?
Dann würde der LG quasi 30t€ fürs Auto bekommen (Neupreisentschädigung), 1 Monat Leasingrate i.H.v. 100€ plus diese 9600€ von der Sonderzahlung...(?). Ergo 39700€.
Bezahlt hat er mit Großkundenrabatt (Sixt bekommt ca. 40%) pi mal Daumen 18t€....
Der LN hingegen für die Nutzung (1 Monat immerhin) schlappe 9700€...; da stimmt doch gewaltig was nicht!!?!
Klingt nach einem neuen Geschäftsmodell 😁
@ DarkDarky. Aber wie soll man dies sonst verstehen?
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 15. November 2019 um 22:52:08 Uhr:
Man kann es ja mal rechnerisch auf "die Spitze" treiben, um es noch anschaulicher zu machen:
Monatliche Leasingrate ohne Sonderzahlung bei 48 Monaten LZ und 10tkm/Jahr: 300€ (BLP: 30t€).
Jetzt zahlt der der LN eine Sondezahlung i.H.v. 9600€, damit sinkt die Rate um 200€ auf 100€ im Monat.
Gleich im ersten Monat wird die Karre gestohlen!
Der LG bekommt den Neupreis des Autos von der Versicherung, logisch.
Und zusätzlich soll er (der LG) auch die 9600€ behalten dürfen?
Dann würde der LG quasi 30t€ fürs Auto bekommen (Neupreisentschädigung), 1 Monat Leasingrate i.H.v. 100€ plus diese 9600€ von der Sonderzahlung...(?). Ergo 39700€.
Bezahlt hat er mit Großkundenrabatt (Sixt bekommt ca. 40%) pi mal Daumen 18t€....
Der LN hingegen für die Nutzung (1 Monat immerhin) schlappe 9700€...; da stimmt doch gewaltig was nicht!!?!
Deine Aufführung ist nicht ganz rund....
Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mercedes (siehe Bild) sollen ja ersparte Finanzierungskosten berücksichtigt werden und dem LN zugute kommen.
Also bekommt der LN bei deinem Beispiel die Sonderzahlung anteilig erstattet, sprich 47 Monate.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 15. November 2019 um 22:50:40 Uhr:
@RingelingDeine Hinweise sind ja ganz nett, aber entscheidend sind doch die Vertragsbedingungen des TE, diese kennen wir jedoch nicht.
Nix für ungut......
Habe mich hier einfach drangehängt da es zu meinem Thema passt. Mir wurde das Auto Ende September gestohlen.
Meine Ausführungen waren auf nichts bezogen...
Sie sollen lediglich aufzeigen, was es in letzter Konsequenz bedeuten würde, wenn es nicht so entschieden wird, wie Du es vermutest @ Ringeling...
Sondern es so entschieden/gehandhabt wird, wie eben die meisten anderen es vermuten...!
Letzteres würde dann eben eine Sonderzahlung seitens des LN ad absurdum führen!
Ok dachte du beziehst das auf den von mir gesendeten Wortlauten im Foto der AGB‘s.
Letzteres sehe ich genauso wie du, dass wäre ein Grund dafür nie wieder auch nur einen Cent Sonderzahlung zu leisten.
Fazit: Die ganzen Antworten haben nicht viel erbracht, sondern nur das, dass
der Leasingnehmer auch diese Situation vor dem Leasingvertrag klären sollte.
Was ich im Übrigen bei meinem letzten Leasingvertrag im letzten Jahrzehnt
auch nicht durchdacht habe.
Nur eins ist für mich klar, es kann keine Regelung rechtens sein, wo ein
Totalschaden oder Diebstahl eines Fahrzeugs im ersten Betriebsjahr durch
die Versicherungsregelung bzw. den Leasingvertrag zum finanziellen Glücksfall
werden kann für eine der beiden Parteien … LG oder LN !!!
Zitat:
@GerhHue schrieb am 16. November 2019 um 12:11:58 Uhr:
Fazit: Die ganzen Antworten haben nicht viel erbracht, sondern nur das, dass
der Leasingnehmer auch diese Situation vor dem Leasingvertrag klären sollte.
Was ich im Übrigen bei meinem letzten Leasingvertrag im letzten Jahrzehnt
auch nicht durchdacht habe.Nur eins ist für mich klar, es kann keine Regelung rechtens sein, wo ein
Totalschaden oder Diebstahl eines Fahrzeugs im ersten Betriebsjahr durch
die Versicherungsregelung bzw. den Leasingvertrag zum finanziellen Glücksfall
werden kann für eine der beiden Parteien … LG oder LN !!!
Da bin ich absolut deiner Meinung, man macht sich vorher nie die Mühe, bzw. nimmt sich nicht die Zeit um sich mit dem Kleingedruckten zu beschäftigen.
Ich habe mir vorgenommen das ich es vor den nächsten Vertragsabschlüssen tun werde. Wollte mir die nächsten Tage auch mal meine Hausrat, Rechtschutz etc. vornehmen & Checken. (Der Fahrzeuginhalt ist bei meinem Autoklau nämlich über die Hausrat abgedeckt)
Solange es Versicherer gibt die eine Neupreisentschädigung anbieten, wird es immer jemanden (LG oder LN) geben der davon profitieren darf.