Leasing Totalschaden - Sonderzahlung?
Hallo Leute,
ich habe mal die folgende Frage.. leider hatte ich vorgestern wetterbedingt einen Unfall auf der Autobahn, kurzgesagt höchstwahrscheinlich wirtschaftlicher Totalschaden mit dem Leasing Auto.
Jetzt ist es so, dass ich einerseits 12 Monate Kaufpreisentschädigung (ist erst 10 Monate her) und sowieso danach eine Gap Deckung hätte, also versicherungstechnisch wird Audi das Geld bekommen.
Meine Frage: Ich habe am Anfang eine Sonderzahlung in Höhe von knapp 6.000€ gezahlt, kriege ich das Geld dann zurück?
Audi kriegt ja im Endeffekt das komplette Auto bezahlt, ich würde also gerne wissen wie das dann mit dem übrigen Geld meinerseits ausschaut.
Vielen Dank und einen schönen Feiertag!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 3. Oktober 2019 um 12:38:42 Uhr:
Was ist denn ein wetterbedingter Unfall?
Blizzard
Sturmflut
oder einfach zu schnell bei Nässe 😁
44 Antworten
das Leasingfahrzeug
befindet sich doch im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.
In diesem Fall eben der Leasinggeber!
Wie soll denn der Kaufpreis beim Leasing erstattet werden???
Man kauft ja eben kein Fahrzeug sondern erwirbt nur ein Nutzungsrecht.
Wo kein Käufer (weil Leasingnehmer), da auch keine Kaufpreisentschädigung.
Wenn in den AGB‘s dies :
Ähnliche Themen
steht, dann solltest du dir meiner Meinung nach keine großen Sorgen machen. Denn das Fahrzeug befand sich doch bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen (Leasinggeber) der es als Neuwagen vom Händler gekauft hat.
Der Leasingnehmer ist lediglich der Nutzer und das Fahrzeug befand sich bei ihm, ABER Eigentümer ist der Leasinggeber der es vom Händler auch gekauft hat.
Zumindest hier wären doch alle Voraussetzungen für eine Neupreisentschädigung erfüllt.
Wer jetzt die Neupreisentschädigung bekommt , ob der Leasingnehmer oder der Geber ist doch erstmal latte, weil ja beide versichert sind (siehe erstes Bild Textmarker).
Wenn der Leasingnehmer den Neupreis ausgezahlt bekommt, dann muss der Nehmer dem Geber natürlich den vereinbarten Restwert und die noch offenen Leasingraten der Restlaufzeit bezahlen.
Bei der Leasingsonderzahlung könnte ich mir vorstellen, dass du die nur anteilig wiederbekommst, denn du hast das Fahrzeug ja genutzt und das möchte der Leistungserbinger (Leasinggeber) auch bezahlt bekommen.
So in etwa könnte ich (als nichtjurist) mir das Procedere vorstellen.
Gib mal bitte Rückmeldung wie es weiter gelaufen ist in deinem Fall.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 15. November 2019 um 22:08:36 Uhr:
Welche AKB´s hast Du denn da fotografiert?
Die von meiner Versicherung.
Zitat:
@Ringeling schrieb am 15. November 2019 um 22:16:13 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 15. November 2019 um 22:08:36 Uhr:
Welche AKB´s hast Du denn da fotografiert?Die von meiner Versicherung.
aha.. und das sind dann auch die Versicherung des TE 🙂 Verstehe
Aus diesen AKB ergibt sich widerspruchsfrei, dass die Neupreisentschädigung dem Erstkäufer zusteht, so dieser Eigentümer im Zeitpunkt des Schadens ist. Das ist beim TE der Leasinggeber.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. November 2019 um 22:17:53 Uhr:
Aus diesen AKB ergibt sich widerspruchsfrei, dass die Neupreisentschädigung dem Erstkäufer zusteht, so dieser Eigentümer im Zeitpunkt des Schadens ist. Das ist beim TE der Leasinggeber.
Ja sie steht definitiv jemandem zu. Ich glaube aber das der TE die 6000€ Leasingsonderzahlung nicht sehen wird. Wenn überhaupt dann nur anteilig für den Zeitraum indem er sein Auto nicht mehr nutzen kann wegen also für die Restlaufzeit.
Wobei es meines Erachtens nach nicht so ganz klar hervorgeht wer die Neupreisentschädigung ausgezahlt bekommt. Ich finde hier nirgends das der Erstkäufer auch der Empfangsberechtigte ist, hier steht nur das er das Eigentum an dem Fahrzeug haben muss damit die Klausel der Neupreisentschädigung greift.
und nun die große Preisfrage: Wer hat beim Leasing das Eigentum am Fahrzeug?
Telefonjoker und Publikumsbefragungen sind ausgeschlossen.