Leasing Rückgabe vergessen?
Hallo,
ich habe vor 3 Jahren zum ersten Mal ein Fahrzeug von einem Autohaus geleast, daher kenne ich mich mit Rückgaben nicht aus. Es war einfach ein super Deal damals.
Nun ist Ende September das Leasing ausgelaufen. Es hat sich aber nie jemand bei mir gemeldet wegen Rückgabe.
Im August habe ich ein Kaufangebot für das Fahrzeug erhalten, auf das ich jedoch nicht reagiert habe (war viel zu teuer).
Derzeit fahre ich einfach weiter und warte was passiert. Es sind nun aber ja schon 6 Wochen drüber und ich finde es etwas komisch.
Andererseits sehe ich es so, dass das Autohaus mich zur Rückgabe auffordern muss. Wenn sie sich nicht melden ist es ja deren Problem.
Sehr ihr das auch so?
Hab ich irgendwelche Risiken oder passiert da etwas Schlimmes?
Grüße
72 Antworten
Zitat:
@Wer-bin-ich schrieb am 15. November 2022 um 21:57:49 Uhr:
Man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.Ich habe auch schon bei der Vereinbarung des Rückgabetermins (allerdings rechtzeitig) zum Händler gesagt, dass ich das Auto erst 4 Wochen später bringe, da ich noch in den Urlaub möchte. Ein telefonisches Ja war für beide Seiten ausreichend.
Da gibt es aber einen gewaltigen Unterschied: du hast informiert, der TE hat den Kopf in den Sand gesteckt.
Je nachdem, welche Leasinggeber das ist, kann das noch geduldet werden. Allerdings muss es nicht. Der Vertrag endete am Datum X. Ab dem Moment ist das Auto unrechtmäßig im Besitz des TE.
Also meint ihr quasi, dass der Leasinggeber sich untätig hinsetzen darf und einfach abwarten und Vorteile einkassieren? Das halte ich für ziemlich abwegig. Ein Vertragsverhältnis ist immer eine zweiseitige Sache und auch der Leasinggeber ist im Rahmen der beiderseitigen vertraglichen Fürsorgepflichten selbstverständlich dazu verpflichtet, Schäden abzuwenden, sollten welche auftreten. Also wenn da riesige Nachzahlungen entstehen wegen des reinen Zeitverlaufs, dann muss der Leasinggeber selbstverständlich auch aktiv daran mitwirken, dass diese Schäden nicht eintreten. Ergo: aktiv die Rückgabe einfordern, auf konkrete bevorstehende wirtschaftliche Schäden hinweisen, usw. . Untätigkeit erzeugt hier sicherlich keine Profite auf Seiten des Leasinggebers.
Der TE ist übrigens Jurist.
Es ging daher nie um eine rechtliche Einschätzung sondern um die Frage, wie sowas praktisch abläuft und welche Erfahrungswerte es zu so einem Vorfall gibt, der mir einfach ungewöhnlich erscheint.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Dann verstehe ich den Eingangspost nicht. Wieso fragst du hier das Forum ob wir das auch so sehen. Als Jurist kennst du doch dann deinen Vertrag und wie derartige Formulierungen interpretiert werden können. Welchen Vorteil soll das Erfahrungswissen des Forums insbesondere ohne die Detailkenntnisse DEINES Vertrages bringen?
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Ich muss zugeben, dass mich deine Haltung als Juristen mehr als erstaunt. Solch nachlässige Vertragspartner würde ich mir nie wünschen.
Viel Glück nun bei der Endabwicklung.
Zitat:
Der TE ist übrigens Jurist.
Neee, das Anschauen einer ganzen Staffel "Barabara Salesch" macht noch keinen Juristen aus dem TE.
Damit man sich im Internet Jurist nennen darf, muss man auch noch eine Staffel "Alexander Hold" anschauen.
Eigentlich ist es kein würdigendes Prädikat, wenn man sich als Jurist bezeichnet. Vor Gericht hat immer ein Jurist die Meinung A und ein anderer Jurist die Meinung B. Und ein dritter Jurist - der mit dem besten Abschluss - sagt dann, was wirklich Sache ist. Ergo liegen zwei Drittel aller Juristen praktisch immer falsch.
Und ich gebe hiermit offiziell zu Protokoll, dass ich dir das nicht abnehme, dass du Jurist bist. Ein Jurist schreibt nicht sowas wie das Eröffnungspost. Nööööö. 😁
Zitat:
Im August habe ich ein Kaufangebot für das Fahrzeug erhalten, auf das ich jedoch nicht reagiert habe (war viel zu teuer).
Ein Jurist wird immer auf so ein Schreiben reagieren. Zwei Zeilen, fertig. Ein Jurist kann sowas nicht einfach liegen lassen.
Och, ich habe beruflich einiges mit Juristen zu tun. Du glaubst gar nicht was da so alles passiert ...
Zitat:
@s_f schrieb am 16. November 2022 um 07:05:58 Uhr:
…. Ein Vertragsverhältnis ist immer eine zweiseitige Sache …Ich halte euch auf dem Laufenden.
Genau das ist doch der Punkt. Als Jurist solltest du wissen, dass zum aktuellen Zeitpunkt gar kein Vertragsverhältnis mehr besteht und du auf das Wohlwollen des Eigentümers des Gegenstandes angewiesen bist.
Bin wirklich gespannt wie die Sache weiter geht. Darf man Fragen welcher Hersteller/Bank dein Leasinggeber war?
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 16. November 2022 um 09:30:18 Uhr:
Och, ich habe beruflich einiges mit Juristen zu tun. Du glaubst gar nicht was da so alles passiert ...
Und genau das ist der Wunde Punkt in der Gesellschaft! Es ist immer so der Arbeitnehmer, der Mieter, der Vertragsnehmer, und eben der Leasingnehmer,
Die haben immer Recht! Und bekommen leider Gottes auch viel zu oft leichtfertig Recht zu gesprochen,
Aber wehe du bist Arbeitgeber Vermieter Oder eben Leasinggeber. Da denken alle noch so kleinen Kerzen auf der Torte das nur nach deren Willen geht. Und das wird unsere Gesellschaft nicht ewig aufhalten.
Mir käme es nicht im Ansatz in den Sinn nach so einem Post zu schreiben das man selbst Jurist ist. Die ganze fragerei naja sagen wir dummstellerei ist eines Juristen nicht wert!
Deswegen warne ich immer wieder davor, in jeder Sache immer gleich einen Juristen zu beauftragen. Man könnte an einen wie den TE geraten....
Im Jurastudium lernt man schnell, dass ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert. Will man ein Vertragsverhältnis beurteilen, empfiehlt sich das Studium des zugrund liegenden Vertrages. Ich kenne keinen Leasingvertrag, in dem die Rückgabe nicht klipp und klar geregelt ist. Alle Leasingverträge, die ich kenne, sehen vor, dass der Leasingnehmer die Verpflichtung hat, das Leasingfahrzeug eine bestimmte Zeit vor dem Ende der Leasingzeit beim Händler vorzuführen und Vereinbarungen zur Rückgabe zu treffen. Insofern ist der Leasingnehmer in der Bring- und der Händler nicht in der Holschuld.
Zitat:
@s_f schrieb am 16. November 2022 um 07:05:58 Uhr:
Ergo: aktiv die Rückgabe einfordern, auf konkrete bevorstehende wirtschaftliche Schäden hinweisen, usw. . Untätigkeit erzeugt hier sicherlich keine Profite auf Seiten des Leasinggebers.
Wenn du dir beim Nachbarn eine Bohrmaschine ausleihst, gibst du sie dann auch erst zurück wenn er die „Rückgabe aktiv einfordert“?
Hier mal ein Auszug aus einem Vertrag der Audi Leasing.
Tatsächlich ist hier nicht geregelt, dass man das Auto vor der Beendigung dem Händler vorführen muss. Aber es ist geregelt, dass man das Auto zum Ende abgeben muss und dass der LN eventuell Kosten zu tragen hat, die durch die verspätete Rückgabe entstehen. Der Leasinggeber kann ganz entspannt abwarten.
Aber der TE ist ja Jurist und kann sich dann gut gegen die Forderungen des Leasinggebers wehren...
Ich habe das gefragt weil ich eure Meinung und Erfahrungen hören wollte. Ich wollte mich zu dem Thema austauschen. Die Aggression einiger hier ist mir aber ein Rätsel. Wenn euch dumme Fragen wie meine nerven, dann treibt euch nicht in Internet-Foren herum oder lest doch einfach andere Threads, bitte.
Mittlerweile ist der Ablauf auch geklärt, hatte heute ein Telefonat mit dem Autohaus. Es gibt hier kein Problem, es kommen auch keine Kosten auf mich zu. Ich muss einfach die Rate weiterzahlen. Das Autohaus hat nicht mal zeitnahe Rückgabetermine. Man hat mir jetzt eine frühestmögliche Rückgabe für Mitte Dezember angeboten.
Warum sich niemand gemeldet hat, ist unklar. Aber gut, ist halt so.
Die Verlängerungsmöglichkeiten werden parallel geprüft, jedoch seien die Konditionen aktuell in etwa beim 3-fachen meiner Kondition, daher ist es vermutlich unsinnig. Mal sehen.
Es hat sich keiner gemeldet, weil Du Dich hättest melden müssen.
Mich würde interessieren, welcher Art Jurist Du bist, bzw. welche Tätigkeit Du ausübst.
Manche haben einfach Glück. Dass das aber so nicht rechtens ist, sollte einem Juristen klar und deutlich bewusst sein. IN allen meinen Leasingverträgen stand bzw. steht, dass der LN verpflichtet ist, das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit unverzüglich an den ausliefernden Händler inklusive aller Schlüssel während der Geschäftszeit zurückzugeben.
Ich denke, dass dieser Satz in der oder ähnlicher Form in allen Leasingverträgen stehen muss, da beim Leasing der Leasinggeber der Eigentümer des Fzgs ist und ein berechtigtes Interesse daran hat, sein Eigentum auch wieder zu bekommen.
Einem Juristen müsste das alles mehr als klar gewesen sein. Die meisten Kommentare bringen hier auch nichts anderes zum Ausdruck, als die grenzenlose Verwunderung der Foristen über eine derartige Naivität. Diese Verwunderung wurde noch durch deinen Beruf gesteigert.