1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. XC60 2, S60 3, V60 2
  6. Leasing Rückgabe und die weite Spanne des Gebrauchs

Leasing Rückgabe und die weite Spanne des Gebrauchs

Volvo

Moin Leute,

ich habe aktuell ein gutes Angebot über einen Leasinganbieter im Netz (nulleasing) für einen Volvo XC60. Dieser soll in der Core Variante +Winterpaket +Fahrerassistenzpaket 250€ (Netto)/Monat bei einer Laufleistung von 10k km und 24 Monaten kosten.

Ich bin kurz davor zuzuschlagen. Was mich jedoch abhält ist die Rückgabe und die ja (wie zuletzt von ADAC beschrieben) damit verbundene nicht Eindeutig definierte Formel der Gebrauchsspuren. Da gibt es Gutachter, für die ist ein kleiner Kratzer schon eine Nachberechnung wert und ein anderer sieht das als normale Gebrauchsspur an.

Ich würde gerne mal Eure erfahrungen in der Hinsicht hören. Auf was müsste ich achten? Im Endeffekt war ich immer der Meinung, dass es besser ist ein Auto auch zu besitzen, aber irgendwann fangen dann auch die Reparaturen an. Mein Audi A4 Avant aus 2009 hatte bisher keine größeren Reparaturen bis auf die Bremsen (hinten&vorne), aber soll ich warten bis zb. die Kupplung kommt, oder doch auf Leasing umsteigen.

Danke schonmal

Kristofer

Ähnliche Themen
31 Antworten

Zitat:

@cmdrtom schrieb am 21. April 2024 um 08:43:07 Uhr:


Wie läuft das eigentlich ab, wenn man den Elch nach dem Leasing rauskaufen möchte? Worauf muss man da achten?

Auf einen guten Preis 😉

Ich habe bisher noch nie erlebt, dass man mir für eine gewünschte Leasingverlängerung oder das Hersauskaufen einen guten Preis gemacht hatte.

@ glanzgedrehte Felgen
Ich versuche auch, die schon bei der Bestellung zu vermeiden. Geht nur nicht immer, für den V60 CC gibt es ja keine anderen Felgen.

Bei der Rückgabe eines Passat Alltrack sollte ich auch zwei Felgen neu kaufen, Stück knapp 1.000 €. Ich hatte zum Glück zwei sehr gut erhaltene gebrauchte gefunden, zusammen 600 €. Die Option hätte man ja auch noch. Bei Volvo wohl nur etwas schwerer, da die weniger oft anzutreffen sind.

Ansonsten ist das schon ein starkes Stück, Felgen zu bemängeln, die mit der Qualität ab Werk kamen. Ich hatte bisher immer ziemlich gerechte Gutachten. Manchmal wurde ich zwar überrascht, dass da doch mehr dran war, manchmal aber auch positiv, da ein kleiner Schaden viel günstiger bewertet wurde.

Rauskaufen (direkte Übernahme) ist nicht immer möglich.
So weit ich mich richtig erinnere, ist das in den Volvo-Leasingbedingungen (Santander) explizit ausgeschlossen.

Das Herauskaufen des Autos aus dem Leasingvertrag ist leider fast nie möglich - und wenn zu sehr schlechten Konditionen. Ich habe dies auch schon einmal überlegt und ich meine dass es hierzu auch schon ähnlich schlechte Erfahrungen hier im Forum gegeben hat...
Meistens gehen die Leasingfahrzeuge auch nicht an den Händler zurück sondern direkt an die Leasinggesellschaft.
Bei ALD-Leasing gibt es irgendwo in NRW eine riesige Rücknahmestation - dort werden die Fahrzeuge auch auf Schäden überprüft und dann direkt weiter vermarktet.
Die Station habe ich schon beim Weg in den Norden (ich glaube an der A7) gesehen.
Oft ist die Rückgabe direkt an die Leasing übrigens auch einfacher als über den Händler (insbesondere wenn man beim Händler kein Nachfolgefahrzeug bestellt hat.
Ich hatte eine Rückgabe direkt über ALD und habe einen sehr detaillierten Zustandsbericht mit Fotos etc. erhalten - und ich fand die moderate Nachzahlung insgesamt angemessen.
Ganz anders als bei einem Opel-Händler der mir bei der Rückgabe (nachdem ich die Marke gewechselt habe) eine Abschlusszahlung von über 4.000 Euro präsentierte.
Ich habe dann einen unabhängigen Gutachter bestellt und musste am Ende nur 380,- Euro nachzahlen da der Gutachter alle anderen "Schäden" als normale Gebrauchsspuren für ein Fahrzeug nach 3 Jahren Laufzeit 90.000 Km bewertet hat.
Es lohnt sich also durchaus diesen Weg über den Gutachter zu gehen wenn man den Eindruck hat dass man über den Tisch gezogen wird.

Das Herauskaufen ist aus steuerlichen Gründen immer in den Verträgen enthalten. Trotzdem habe ich es schon mehrfach machen können.

Auch bei Leasingverträgen die über Santander liefen?
So weit ich mich erinnere, hat vertraglich Santander den Daumen da drauf.

Also hier in AT steht explizit beim Volvo Leasing (über Santander) drin, dass man am Ende des Leasing die Wahl hat: Zurückgeben oder zum Restwert kaufen.
Wir wollen den Elch definitiv rauskaufen.

Es kommt wohl auch darauf an, ob privat oder gewerblich geleast.

Bei mir steht im 'Leasingvertrag, dass ein Kauf nach Leasingende nicht möglich ist. Privatleasing über Santander als Leasinggeber.

Ja das steht da so drin. Ich habe meinen auch nach Ablauf des privatleasing zum kalkulierten Restwert kaufen können. Ich denke aber, dass liegt in der Willkür des Händlers. Letztlich war es ein Kaufvertrag zwischen Händler und mir, der Kaufpreis entsprach aber dem Ablösewert der Santander

Bei km-Verträgen ist kein Restwert angegeben.

Nach dem Posting von @mithri ist in Sachen Santander klar, dass kein Unterschied zwischen privat und gewerblich besteht (in meinem gewerblichen Leasing ist der Kauf auch ausgeschlossen).

Es ist zu unterscheiden, ob in Absprache mit der Bank der Händler nach LE das Fahrzeug übernehmen (muss) oder nicht. Das ist Sache zwischen Händler und Bank.
Bei meinem aktuellen Leasing über Santander gilt z.B ersteres, ich könnte das Fahrzeug also vom Händler kaufen. Einen Preis würde er mir aber erst zum Leasingende machen.

Ich habe jetzt nochmal nachgelesen bzgl. Rauskaufen des LO (Leasingobjektes) am Ende der Leasingdauer:
Bei Operate Leasing ist es nicht möglich. Diese Leasingvariante ist jedoch nur Gewerbetreibenden vorbehalten, da hier die Raten steuerlich absetzbar sind.
Bei Restwert Leasing kann der LN (Leasingnehmer) frei entscheiden, ob er das LO am Ende zum festgelegten Restwert (der bereits bei Vertragsabschluss definiert wird) kaufen möchte oder das LO an den Händler zurückgibt. Steuerlich ist hier nix absetzbar und diese Variante richtet sich primär an Privatpersonen.

Zitat:

@123lmn schrieb am 24. April 2024 um 06:40:57 Uhr:


Es ist zu unterscheiden, ob in Absprache mit der Bank der Händler nach LE das Fahrzeug übernehmen (muss) oder nicht. Das ist Sache zwischen Händler und Bank.
Bei meinem aktuellen Leasing über Santander gilt z.B ersteres, ich könnte das Fahrzeug also vom Händler kaufen. Einen Preis würde er mir aber erst zum Leasingende machen.

Ist bei mir genauso. Nur habe ich mir bei Vertragsabschluss die Option der Übernahme nach LE schriftlich zusichern lassen. Ich habe daher ein Wahlrecht. Entweder Rückgabe oder Kauf (zum festgelegten Preis)! Diesen habe ich vorab hartnäckig verhandelt 😉

Hast du mal durchgerechnet ob sich das auch rechnet bzw. was dich
das Ganz, im Gegensatz zum Sofortkauf, alternativ zu einer Dinanzierung
(wie auch immer) kostet?

Im Falle eines BEV legt man besser keinen Wert fest.
Die Restwerte haben sich negativ entwickelt und durch die stetigen Verbesserungen von Reichweite und Ladeleistung wird es nicht besser.

Mit Einführung der Feststoffakkus wird es sicherlich einen weiteren Abrutsch geben. Die Leasinggeber stehen nicht erst seit gestern unter Druck.

Deine Antwort
Ähnliche Themen