Leasing-Rückgabe: Tipps

Hallo zusammen,

bei mir steht nach 4 Jahren (das erste Mal für mich) die Rückgabe meines Leasing-Fahrzeuges an. Das Fahrzeug ist m.E. nach gepflegt und hat auch keine Schäden, dennoch hört man ja immer wieder, dass man hier und da auch gerne mal über den Tisch gezogen wird.

Vom Ablauf soll ich mein Auto (Audi A5) im Autohaus abgeben und dort zunächst mit einem Mitarbeiter kurz gemeinsam drüber schauen. In den nächsten Tagen kommt das Fahrzeug dann in die Werkstatt, wo evtl. mögliche Reparaturen noch über das mit gebuchte Wartungspaket erledigt werden, danach schaut sich ein Dekra-Prüfer das Fahrzeug an.

Macht es hier Sinn, selbst zuvor noch ein Kurzgutachten oder so erstellen zu lassen? Ich bekomme ja von dem, was nach der Abgabe passiert, nichts mehr mit und später nur noch die Abrechnung.

Was sind Eure Erfahrungen, was würdet Ihr empfehlen um sich abzusichern?

27 Antworten

Deswegen das Rückgabeprotokoll mit dem Verkäufer sorgfältig ausfüllen. Und ein paar Bilder schaden sicher nicht.

Nein, die Ausgabe kannst du sparen, würdest du eh nicht ersetzt bekommen und im Streitfall würde das auch wenig bringen, da es dann 2 Gutachten gäbe....es wäre dann auch Verhandlungssache.

Unsere Rückgabe ist nun auch Final erledigt. Hatten ein Rückgabe Gutachten von 2700€ und uns auf 650€ geeignet.

Wobei ein paar echte Problemchen vorhanden waren, defekte Kofferraumdichtung, beim beladen habe ich diese beschädigt. Rückfahrscheinwerfer war gebrochen, Stoßstange hatte 15cm Kratzer bis auf die Grundierung, ein von uns überlackierter Schaden an der Tür war unsichtbar vorhanden, wurde mit der Lackdickenmessung entdeckt.

Also, keine Angst......gut reinigen und abgeben.

Grüße

Ich habe mindestens schon bei einem Dutzend zurückgegebener Fahrzeuge die Felgen vom Audi-AH im Smartrepairverfahren abrechnen lassen. Eine ganze Felge war nie fällig.

Zitat:

@Hernefan schrieb am 21. Mai 2021 um 11:53:23 Uhr:


Teuer werden beim VAG-Leasing beschädigte Felgen, da diese nicht repariert werden und oft zu 100% in Rechnung gestellt. Die Inspektionen sind auch oft eine Position. Zu diesem Thema und zu den anderen Punkten gibt es bei VW-Leasing Informationsmaterial, was toleriert wird und welche Abzüge in Rechnung gestellt werden.

Es kommt auch drauf an wie sie beschädigt wurde. Wie gesagt, wie abgerechnet wird steht im Schadenskatalog.
Und wenn doch zu Gunsten des Kunden gehandelt wird dann ist das Kulanz vom Händler.

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Es sind die glanzgedrehten Audi-Felgen, die nicht repariert werden dürfen und deswegen zu 100% berechnet werden.

Ne wenn dann geht es um alle gkanzgedrehten Felgen und nicht nur die von Audi.
Aber da kommt es auch auf die Größe und die Tiefe an.

Auch glanzgedrehte Felgen können repariert werden, habe ich mit meinen bicolour 20ern auf meinem alten 5er auch machen lassen. Spezialisten suchen, kostet ca 250 pro Felge!

Es wird aber lt. Schadenskatalog nicht anerkannt und egal wie gut es gemacht ist hat der Händler das Recht die ne neue zu berechnen denn genau diesen Vertrag hast du unterschrieben.
Und ne Bicolour 20 Zoll für 250€ ist schon echt ein Schnäppchen.
Mein örtlicher hat mir damals empfohlen mir die Barracudas lieber neu (rund 330€) zu kaufen anstatt sie instandsetzen zu lassen. Und da ging es nur um minimalen Bordsteinkontakt und schwarz lackieren und Front glanzdrehen.

Die werden ja komplett neu glanzgedreht, sieht keiner, sind danach wie neu 🙂 natürlich nur wenn gut gemacht. Und ich meine mich zu erinnern das ne neue 20er M bicolour neu n Tausender kostet, deshalb ist man den ca 250 wirklich gut bedient. Grüße

Kann man den Schadenskatalog in dem 100% Kostenforderung bei Kratzern in den Felgen aufgelistet werden einmal posten?
Halte diese Aussage für gerichtlich in keinster Weise haltbar.
Es müssen übliche Gebrauchsspuren akzeptiert werden und bei Reparatur gibt's anteilige Kosten.

Nachtrag, genau.... defekte Teile müssen ersetzt werden.....ich schreibe über Gebrauchsspuren.

Wobei diese 100% sicher eine Verhandlungssache sind...... zumindest meine Erfahrung aus über 10 Leasingverträgen.

Übrigens unterschreibt keiner den von dir geposteten Katalog, dieser wurde uns innerhalb der Leasingzeit von 6VAG Fahrzeugen nie vorgelegt.
Im Leasingvertrag unterschreibt man dass Gebrauchsspuren toleriert werden und Defekte anteilig ersetzt werden.
Heisst, wenn ich eine Felge die zu 100% ersetzt werden müsste, durch eine gebrauchte aus dem Bucht oder dem freien Handel ersetze ist es auch okay.
Keiner würde mir einen Neupreis abknöpfen können.

Beispiele Reifen....unter 2,5 mm will der Händler bei Rückgabe neue in Rechnung stellen..... bekommen kann er gebrauchte mit 3mm Profil vom Altreifenhandel.

Bitte nicht ganz so ernst nehmen, hatte diese Woche die erste Nachforderung bei einer Rückgabe bezahlen dürfen.....20% dessen was im Gutachten gefordert wurde.

Alles nur Verhandlungssache..... :-)

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 23. Mai 2021 um 14:45:06 Uhr:


Kann man den Schadenskatalog in dem 100% Kostenforderung bei Kratzern in den Felgen aufgelistet werden einmal posten?
Halte diese Aussage für gerichtlich in keinster Weise haltbar.
Es müssen übliche Gebrauchsspuren akzeptiert werden und bei Reparatur gibt's anteilige Kosten.

Hier bitte schön.

Gerichtlich nicht haltbar?? Du hast doch den Vertrag unterschrieben also auch akzeptiert.
Ich weiß schon wie du meinst, jedoch, wenn die Felge nicht mehr instandgesetzt werden kann ohne das man einen Unterschied sieht, hat der Hersteller selbstverständlich das Recht auf eine neue.
Finde es immer wieder interessant was Kunden gegenüber Händlern fordern oder für selbstverständlich halten, jedoch wenn der Händler was vom Kunden fordert ist es direkt unverschämt und der Händler wird schlecht geredet.
Ist jetzt nicht direkt auf Dich bezogen!!

Klar muss er übliche Gebrauchsspuren akzeptieren, aber ist eine defekte Felge eine Gebrauchsspur?! Ich denke nicht. Es ist dem Händler nicht zuzumuten eine beschädigte Felge auf eigene Kosten prüfen zu lassen wenn da starker Bordsteinkontakt zu sehen ist. Denn der nächste Kunde will auch wieder ne neue Felge!!

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Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 23. Mai 2021 um 14:45:06 Uhr:


Kann man den Schadenskatalog in dem 100% Kostenforderung bei Kratzern in den Felgen aufgelistet werden einmal posten?
Halte diese Aussage für gerichtlich in keinster Weise haltbar.
Es müssen übliche Gebrauchsspuren akzeptiert werden und bei Reparatur gibt's anteilige Kosten.

Die Kette ist hier wohl: mehr als 1mm Materialabtrag -> Felge erfüllt nicht mehr die originalen Festigkeitswerte -> Hersteller sagt, kann nicht repariert werden (dazu müsste wieder Material aufgebracht werden) -> die einzige Reparaturmethode ist Neuananschaffung.
Zudem bezieht sich der Leasingvertrag meist direkt auf den Schadenkatalog und damit ist dieser auch Teil des Vertrags.

Ich musste auch nur Wertminderung statt einer komplette Felge zahlen, aber darauf kann man sich nicht 100% verlassen.

Es gibt dazu diverse Gutachten und Stellungnahmen, die ich jetzt nicht mehr finde, aber das Ganze scheint im Zweifel schon sehr solide.
Es gibt angeblich eine anerkannte Reparaturmethode für die Felgen, dabei wird die Felge allerdings als „repariert“ markiert und kann ebenso abgelehnt werden.

Im VW Konzern wurde bei uns in der Firma jedes Fahrzeug immer durch einen „unabhängigen“ Gutachter einer bekannten Prüforganisation vorgenommen. Bei einem großen Audi Zentrum in Norddeutschland wurde dann jede Kleinigkeit dokumentiert und in Rechnung gestellt.
Wir sind nun zu einem kleineren Händler gewechselt. Dort prüft auch ein Gutachter, aber die Bewertung erfolgt kundenfreundlich und korrekt.

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