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Leasing nach kurzer Zeit kündigen

Themenstarteram 7. Januar 2018 um 9:17

Ich bräuchte euren Rat. Ich hab mir Anfang November bei unserem befreundeten Peugeot Händler ein Auto bestellt. Nun allerdings, 3 Wochen vor Auslieferung, hat sich die Situation für mich komplett geändert. Ich bekomme im Mal ein Firmenauto und benötige daher das neue Auto nur bis Mai.

Ich hab bisher nur den Kaufvertrag unterschrieben, wo das PSA Leasing klein erwähnt wurde. Allerdings hab ich weder einen Leasingvertrag aufgesetzt, noch unterschrieben.

Auch hat der Händler gesagt, dass ich das Auto immer zurückgeben kann, wollte es mir nicht gefallen.

 

Was ist eure Meinung, wie ich das am besten hinbekomme, um mit möglichst geringen Kosten davonzukommen? Wie sieht es allgemein mit vorzeitiger Kündigung im Leasing aus bei PSA?

 

Komme aus Österreich.

Beste Antwort im Thema

Dann schreib das doch einmal in den Thread: Neuwagen bestellt, aber kann jetzt keine Anzahlung leisten!

Dann hat Sie überhaupt kein Problem, denn Sie braucht ja nur widerrufen...

P.S.: Lasst uns doch alle gemein Autos bestellen und bei dem Tag der Abholung widerrufen wir einfach. :-)

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Auch wenn ich mich wiederhole: Schau mal, ob bei Dir auch was zur Finanzierung über Leasing steht. Ohne es genau zu wissen, so eindeutig wie unser Weißbierliebhaber finde ich es nämlich nicht. Daher ist der Hinweis auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes sicher richtig und sinnvoll.

Themenstarteram 7. Januar 2018 um 12:57

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 7. Januar 2018 um 13:55:16 Uhr:

Auch wenn ich mich wiederhole: Schau mal, ob bei Dir auch was zur Finanzierung über Leasing steht. Ohne es genau zu wissen, so eindeutig wie unser Weißbierliebhaber finde ich es nämlich nicht. Daher ist der Hinweis auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes sicher richtig und sinnvoll.

Im Kaufvertrag steht 4+4 Räder PSA Leasing. Aber wir haben weder noch Laufzeit oder sonst irgendwas konkretes über das Leasing ausgemacht.

Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um verbundene Verträge handelt und das Gesamtgeschäft also auch der Kaufvertrag frühestens 14 Tage nach Unterschrift unter dem Leasingvertrag endgültig unwiderruflich zustande kommt.

Zumindest frage ich mich wieso sollte dies die Vorgehensweise des Verkäufers sein?

Nicht ohne Grund wird doch die Neuwagenbestellung und dann der Finanzierungsauftrag / wahrscheinlich auch der Leasingauftrag zeitgleich gestartet, damit überhaupt bekannt ist, ob der Geldgeber überhaupt ein Vertrag mit dem „Käufer“ eingehen will. Ohne dieses Wissen wäre doch alles sinnlos und der Händler liefe Gefahr den Wagen behalten zu müssen, denn an seine Bestellung zum Werk ist er verpflichtet.

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 7. Januar 2018 um 13:13:41 Uhr:

Hallo,

nochmals zur allg. Kenntnis:

Nein, man kann keinesfalls die Rechtssysteme und Grundlagen der einzelenen EU- Staaten gleichsetzen. Dennoch gibt es im Zuge des EU- Rechts Harmonisierungen, wie z.B. im Verbraucher- Vertrags- Rücktrittsrecht- siehe hier: https://www.wko.at/.../Vertragsruecktritt_und_Vertragsstorno.html ( z.B. konkret: " § 13 VKrG ".

Auch hinsichtlich der oben erwähnten Möglichkeit des Bestehens eines "verbundenen Geschäfts" bestehen eindeutig nachweisbare Parallelen.

Nach dt. Recht: es besteht keinesfalls ein verbundener Vertrag gemäß § 358 und § 359 BGB . Folglich ist auch BGB §499 f. nicht anwendbar. Vielmehr handelt es sich um das Einheitsmodell.

Nach Österreichischem Recht ist es ähnlich. Nur weil der Kreditvertrag widerrufen wird, hat dies keine direkten Auswirkungen auf das Erbringen des Kaufpreisentgeltes.

Im Übrigen: Fast alle o.g. Themen sind sehr einfach über die Suche im Internet zu finden und zu analysieren. Was glaubt Ihr, was die Fachleute tun??? Heute, ( am Sonntag) in eine Bibliothek gehen und in dicken Büchern suchen????

Allerdings- das gebe ich zu- besteht immer die Gefahr, das passend Erscheinendes auch als zueinander passend erachtet wird. Davor schützt nur " Know- How".

Ohne dieses bleibt es ( auch und gerade für mich) bei Halbwahrheiten und diese sind wie halbe Dateien- einfach unbrauchbar. Auch in 1000 Zeilen hier im Forum kann nicht die Fülle aller Möglichkeiten, Widersprüche und Normen rest- und lückenlos geklärt werden, zumal die Grundlage- nämlich der Vertrag- unbekannt ist.

Also, abschließend, weil ich für mich keine einfache,- sprich kostenlose Möglichkeit sehe, aus dem Kaufvertrag einfach mal so rauszukommen, ohne leere Taschen: Ich empfehle dem TE einen Anwalt aufzusuchen und mit diesem dann konkret den Sachverhalt zu besehen. Sehr oft sind es kleine Passagen im Vertragstext, den AGB oder sonst was, was Spielräume eröffnen kann.

Ich möchte damit die Diskussion keinesfalls abschwächen, aber für mich beenden, da ich die Fallstricke für den TE sehe und ihn nicht in ein " offenes Messer " laufen lassen möchte.

Gruss vom Asphalthoppler

Ja klar wir gehen alle ins Internet und suchen bei Fragen nach was im Internet steht und treffen darauf unsere Beurteilungen. Nein im Ernst ein halbwegs guter Jurist kann das alles ohne nachschauen im Gesetzestext relativ schnell lösen.

 

Ja du kannst zurücktreten sollte der Verkäufer dir nicht alle Informationen zum Leasingvertrag gegeben haben wie zb. Dauer und Höhe der Rate! Du kannst deshalb vom Leasingvertrag zurücktreten die Frist beginnt gem. §12 VKrG Abs 1 3. Satz erst ab Erhalt der vollständigen Belehrung über alle Vertragsbestandteile. Der Rücktritt sollte schriftlich erfolgen.

Weißbierliebhaber. Göttlich.

Themenstarteram 8. Januar 2018 um 12:55

Und wie wäre die Möglichkeit ein Operating Leasing über 4 Monate abzuschließen? Quasi eine reine Fahrzeugmiete für die Laufzeit.

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