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Leasing mit NEGATIV-Zinsen

Themenstarteram 14. April 2018 um 14:44

hallo Motor-Talker,

habt Ihr schon die Leasing-Angebote von Smart gesehen? Jetzt neu: lesing mit negativ-Zinsen! (In der Anzeige im "Stern", die ich gestern gesehen habe, waren MINUS 6,99 % ausgewiesen).

Meine Frage: ist das nicht Augenwischerei? Der Händler hat mir gesagt, Smart möchte das Leasing "pushen". Das finde ich sehr verdächtig. Wieso wollen die das Leasing pushen aber die Finanzierung nicht? Geht es nicht eigentlich nur um die Verkaufszahlen für Neuwagen? Und ebenfalls finde ich verdächtig: in dem Leasing-Rechner auf der Smart-website kann ich mit KM-Zahlen und Leasing-Laufzeit herumspielen, bis ich sogar MINUS 24% (!!!) "Leasingfaktor" (was immer das heissen soll) angegeben bekomme.

Da meint man ja, sofort zuschlagen zu müssen! Leider kann der Händler mir aber nicht sagen, zu welchen Konditonen ich den Smart am Ende der Laufzeit übernehmen kann. Ich will natürlich NICHT in die Kratzer-Falle tappen, wo jeder noch so kleine Steinschlag am Ende der Laufzeit teuer bezahlt werden muss.

Wie kriege ich die Bank dazu, mir VORHER zu sagen, zu welchen Konditionen ich den Smart nach 24/36/48 Monaten übernehmen kann?

Was ist ein "Leasingfaktor" . Ist minus 24% "Leasingfaktor" so toll, wie es sich anhört oder ist das wie ein chinesischer Ghettoblaster: 500 Watt, aber Null Sound!

Beste Antwort im Thema

Ganz einfach, die Bank ist nicht verpflichtet, dir das Fahrzeug nach dem Leasing zu verkaufen.

Oder ist dein Vermieter verpflichtet, die deine Wohnung nach Mietende zu verkaufen?

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Vielleicht um deine Frage noch zu beantworten, wie so etwas überhaupt zu Stande kommt:

Der Zinssatz ist beim Leasing eine vollkommen fiktive Größe, die für den Kunden keinerlei Relevanz hat.

Beim Leasing werden einfach folgende Größen angegeben: Fiktiver Kaufpreis, fiktiver Restwert und die Leasingrate. Daraus lässt sich nun der fiktive Zinssatz errechnen. Insbesondere bei einem hohen fiktiven Kaufpreis (=wenig Rabatt) geht der Zinssatz schnell ins Negative.

Beispiel:

Ein Auto kostet Liste 20.000€. Üblicher Rabatt am Markt 25% (kostet praktisch also 15.000€). Als fiktiver Preis wird aber 18.000€ angenommen und als Restwert 7.800€. Leasingrate beträgt 200€ (LF=1).

Die Leasingrate bildet also genau den realen Markt ab, aber durch den hohen fiktiven Kaufpreis bleibt eine Lücke von 3.000€. Diese drückt sich dann in einem negativen Zinssatz von irgendwas um die 10% aus.

am 19. Mai 2018 um 14:57

also bei meinem Händler konnte ich kostenfrei in einer Zusatzvereinbarung zum Leasingvertrag festlegen zu welchem Preis ich den Smart nach der Leasinglaufzeit kaufen kann.

So war es bei mir vor drei Tagen beim Leasingabschluss auch.

http://www.leasing-hilfe.de/abloese-nach-leasing-247/

Eine Kaufoption ist steuerschädlich. Wird eine Kaufoption vereinbart, kann der Leasingnehmer die Leasingraten nicht mehr als Betriebsausgaben absetzen. Kauft der Leasingnehmer das Leasingobjekt, kann er lediglich Abschreibungen vornehmen (AfA – Absetzung für Abnutzung). Anderenfalls können sich die Beteiligten wegen Steuerhinterziehung strafbar machen.

Zu unterscheiden ist die Kaufoption vom Andienungsrecht. Das Andienungsrecht gewährt nur dem Leasinggeber das Recht, den Leasingnehmer zu zwingen, den Gegenstand zum Ende der Leasinglaufzeit zum vordefinierten Preis (Restwert) zu kaufen. Es steht dem Leasinggeber frei, ob er von diesem Recht Gebrauch macht. Beim Andienungsrecht kann der Leasingnehmer nicht erzwingen, dass ihm das Fahrzeug zum kalkulierten oder tatsächlichen Restwert verkauft wird. Allerdings sind Andienungsrechte oft wegen Verstoßes gegen die für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden gesetzlichen Vorschriften unwirksam.

 

 

Oft verspricht der Verkäufer dem Leasingnehmer, dass er das Auto zum Vertragsende zum Restwert kaufen darf (Kaufoption), während im Vertragsformular steht, dass der Leasingnehmer für den Restwert verantwortlich ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Auto verkaufen darf (Andienungsrecht). In solchen Fällen geht die mündliche Vereinbarung regelmäßig dem schriftlichen Vertragsinhalt vor (Beispiel: ein von uns erstrittenes Urteil des LG Bochum vom 15.07.2013 – I-1 O 96/13).

Deine Ausführungen sind richtig, aber nur für Geschäftskunden von Bedeutung.

Unter Umständen kann die Afa steuerlich sogar mehr bringen als die Leasingrate.

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