Leasing-Konditionen

Volvo S60 1 (R)

Hallo Ihr wartenden !!!

Habe meinen XC 90 D 5 Premium(noch mit Telefon)
Schwarz, Leder Sahara, Holzdekor,
mit Rückfahrsensoren, Schiebedach, Automatic,
Subwoofer, RTI, Holzlenkrad, im Juni 03 bestellt .Liefertermin Ende März04.

Nun meine Frage ?

Habe unterschiedliche Meinungen hier gelesen zwecks Leasingkonditionen und würde gern wissen
ob ich mit meine Konditionen zufrieden sein kann.

leasinglaufzeit 60 Monate
KM leasing pro Jahr 20 Tausend.
Leasingrate p.Monat 503,00 Netto
Anzahlung Null
Direktleasing über Volvobank.(schon mein 3. Fahrzeug, davor 2x V 70.)

Bin gespannt was Ihr mir über Eure konditionen
berichten können.

10 Antworten

Wie hoch war der Listenpreis komplett?

Kistenpreis

Hallo und viele Dank für Deine Antwort,

der Listenpreis betrug 49,8750 Euro inkl. MwST

Listenpreis

Hallo,
entschuldige bitt die Schreibfehler.

Listenpreis ist 49 875 Euro inkl. MwSt.

Meine Leasing würde 469 Euro zzgl MwSt. machen.

Aber die Lieferzeit Dezember 2004 bzw April 2005 AUA!!!!!!

Wann soll dein großer Elch kommen?
Sorry wer lesen kann....Ich glaube die Rate ist für März absolut O.K Glückwunsch!

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Listenpreis

Neuwagen Preis ist 49,320 Euro.
Wie hoch ist der neuwagenpreis bei Dir.
Kansst Du mir das bitte mitteilen.

Re: Leasing-Konditionen

Es fehlt eine wesentliche Angabe: Handelt es sich um Restwert- oder um Kilometerleasing?
Angaben zum Restwertleasing sind nur vergleichbar, wenn der vereinbarte Restwert angegeben wird. Aber wer sich auf Restwertleasing einlässt, ist selber schuld.
Insoweit sollte übrigens jeder Kunde aufpassen. Als ich mich vor einem Jahr bei einem größeren, im Internet werbenden Volvo-Händler nach den Leasingkonditionen eines S60 erkundigte, wurde mir eine attraktive Leasingrate genannt. Allerdings lag der ein Restwertleasing mit einem kalkulierten Restwert von 50% nach drei Jahren und 105.000 km zu Grunde. Als ich meinte, dass das sehr optimistisch sei, sagte mir die nette Verkäuferin, dass der Preis ganz sicher zu erlösen sei.
Gut, meinte ich , dann könnten wir ja bei gleicher Leasingrate einen geringeren Restwert vereinbaren. Als das nicht möglich war, hat sich halt mein örtlicher Volvo-Händler gefreut, der mir fast die gleiche Leasingrate bieten konnte wie Podlech - allerdings auf der Basis eines Kilometerleasing.
Nun, Rechtsanwälte müssen auch leben, deshalb ist es vielleicht ganz gut, wenn viele Leute ein Restwertleasing vereinbaren, führt doch das Restwertleasing immer wieder zu Konflikten hinsichtlich des tatsächlichen Restwertes.

rotto

Re: Re: Leasing-Konditionen

Hallo,

habe doch angegeben das es ein Km Leasingvertrag ist, daher kann der restwert mit egal sein.

Km Laufleistung pro Jahr 20000km
leasing zeit 60 Monate
Listenpreis 49800 Euro
XC 90 D5 Premium
Zusatz Ausstattung.
Schiebedach, Geartronic, Rückfahrsensoren,
Holzlenkrad ,RTI

Würde mich über eine Antwort freuen.

Re: Re: Re: Leasing-Konditionen

Zitat:

Original geschrieben von M-XC90


Hallo,

habe doch angegeben das es ein Km Leasingvertrag ist, daher kann der restwert mit egal sein.

Sorry, da es auch Restwertleasingverträge gibt, in denen gleichzeitig eine KM-Leistung vereinbart ist, war mir nicht klar, dass Du mit Deiner etwas kryptischen Angabe zum Ausdruck bringen wolltest, dass es sich um einen Vertrag über Kilometerleasing handelte.

Also die letzte Aussage stimmt so nicht!
Es gibt entweder einen KM Vertrag mit einem Verwertungsrisiko beim Händler(Hersteller) oder einen Restwertvertrag wo das Verwertungsrisiko beim Leasingnehmer liegt.
Beim Restwertvertrag hat man leider keine Kaufoption,sonern der Leasinggeber ein Andienungsrecht:
Bei einem Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht vereinnahmt der Leasinggeber über die Leasing-Zahlungen nur einen Teil der gesamten Kosten zuzüglich Gewinnspanne für den Leasing-Gegenstand. Um den noch nicht amortisierten Teil abzudecken, wird mit einem Andienungsrecht vereinbart, dass der Leasinggeber zum Zeitpunkt des Ablaufs des Leasing-Vertrags das Recht hat, dem Leasingnehmer das Objekt zu dem noch nicht amortisierten Restwert anzudienen. Der Leasingnehmer ist zum Kauf verpflichtet, ohne dass er ein verbrieftes Recht hat, den Leasing-Gegenstand zu erwerben. Der Leasinggeber kann den Leasing-Gegenstand auch anderweitig verwerten.

Restwert:

Dies ist der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der bei Teilamortisationsverträgen während der Leasingdauer nicht durch Zahlung von Leasingraten durch den Leasingnehmer getilgt wird. Der Restwert wird vertraglich fest vereinbart. Auch sind sich die Vertragspartner bei Abschluss des Teilamortisationsvertrages darüber einig, dass nach Ablauf des Leasingvertrages entweder ein Verlängerungsvertrag zustande kommt, oder der Leasingnehmer auf Verlangen des Leasinggebers verpflichtet ist, das Investitionsgut zum Restwert zu erwerben. Der Restwert sollte in der Regel dem voraussichtlichen Marktwert und auch dem Restbuchwert zum Ende der Leasingdauer angepasst sein. Der Restwert bezeichnet die kalkulatorische Seite eines Vertrages und darf nicht mit dem Restbuchwert verwechselt werden, der sich aus der bilanziellen Abschreibung ergibt.

Du hasst also die Fa. Podlech zu unrecht genannt!
Vielmehr sind hier die berühmten Äpfel mit Birnen verglichen worden!
Das solltest Du dan auch klarstellen da die Podlech`snach meiner Meinung mit vernünftigen Hilfestellungen und Beiträgen, hier im Forum vertretten sind)

P.S. Ich kenne die Fa Podlech nur über`s Internet(Werbung bei Motor-Talk).

Gruß aus dem schönen Gladbeck

Zitat:

Original geschrieben von d5er


Du hasst also die Fa. [XXX] zu unrecht genannt!

Nein, ich hasse niemanden. Dass ich die Fa. XXX überhaupt genannt habe, war leider ein Produkt meiner Unaufmerksamkeit. Es geht hier nicht um einzelne Händler - die Fa. XXX hat bekanntlich immer wieder mal interessante Angebote - sondern um bestimmte vertragliche Gestaltungen.

Zitat:

Original geschrieben von d5er


Vielmehr sind hier die berühmten Äpfel mit Birnen verglichen worden!

Wieso? Mir war wichtig darzustellen, dass das Restwertleasing erhebliche Gefahren in sich birgt, wenn man bei der Vereinbarung des Restwertes nicht sehr vorsichtig ist. Hinzu kommt das Andienungsrecht, welches dafür sorgt, dass man immer dann, wenn man sich bei Ablauf der Leasingzeit hinsichtlich des Restwertes uneinig ist, ein Auto zuviel zu haben droht (weil man das alte vom Leasinggeber ankaufen muss, wenn der LG dieses will). Am Ende kann das durchaus teuer werden. Risikoloser ist also häufig das KM-Leasing. Und es mag ja sein, dass Restwert- und KM-Leasing sich zueinander verhalten, wie Äpfel und Birnen, aber wenn ich vor einer Schüssel Obst mit einem Apfel und einer Birne stehe, muss ich diese auch vergleichen

;-)

Herzliche Grüße aus Nordhessen!

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