Leasing kein Liefertermin
Hallo,
vielleicht kennt sich jemand mit dem Leasingrecht aus.
Ich habe eine eigene kleine Firma und hatte mein erstes Fahrzeug problemlos über Vehiculum geleast.
Das Fahrzeug wird zu 90% privat genutzt.
Mein aktueller Leasingvertrag läuft Ende Juni ab und leider fand ich kein passendes Angebot bei Vehiculum, jedoch auf Sixt Leasing. Das Angebot von Sixt Leasing war deutlich günstiger als von drei Händlern.
Anfang November unterschrieb ich somit den Vertrag und erhielt kurz danach einen Anruf, dass aufgrund der Halbleiter die Top-View Kamera nicht lieferbar sei bzw. sich die Lieferzeit von ca. 8 Monaten auf bis zu 12 Monaten erhöhen könnte.
Somit nahm ich die Kamera aus dem Vertrag und schickte es Sixt Leasing, wie ich später festgestellt habe, blauäugig zu.
Denn im Vertrag war kein unverbindlicher Liefertermin angegeben. 1,5 Monate hatte ich gewartet, ehe ich nachfragte und mir gesagt wurde, dass aktuell kein unverbindlicher Liefertermin genannt werden kann. Eine Woche später setzte ich Sixt eine Frist von 2 Wochen. Nach 2 Wochen erneut die gleiche Antwort, keine Lieferzeit möglich.
Ich fragte bei den Händlern nach und sie konnten mir erneut ein Angebot mit einer unverbindlichen Lieferzeit von 8 Monaten geben.
Klar unverbindlicher Termin ist nun mal unverbindlich, aber wenigstens kann ich trotzdem etwas planen und hab zumindest eine kleine Info.
Deshalb setzte ich Sixt nun letzte Woche nochmals eine Frist von 2 Wochen, anschließend würde ich vom Vertrag zurücktreten und die Anzahlung zurückfordern.
Der Händler teilte mir mit, dass das Auto so wie ich ihn konfiguriert hätte, sogar Ende März verfügbar wäre, ich aber in der nächsten Zeit zusagen müsste.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich überhaupt als Gewerbe aus dem Vertrag mit Sixt rauskomme? Schließlich steht mir kein Widerrufsrecht und ähnliche Rechte zu, aber es kann ja nicht sein, dass ich seit 2,5 Monaten keinen Liefertermin bekomme! Während andere Händler mir einen nennen können.
Mittlerweile glaube ich, dass Sixt sich mit der Anzahlung zufrieden gibt und wissen, dass ich eh nicht rauskomme und sich alle Zeit der Welt nehmen.
Hoffe es kennt sich jemand mit Gewerbeleasing aus!
40 Antworten
Zitat:
@mSkill schrieb am 20. Januar 2022 um 16:34:32 Uhr:
1. Naja gut die "Vertragsstrafe" wird ja noch geprüft. Diese darf nur dann eingefordert werden, wenn Sixt dadurch tatsächlich einen Schaden hat, aber da das Auto noch nicht in der Produktion eingeplant ist, wird es eher nicht der Fall sein.Ich darf ja auch nur Schadensersatz fordern, wenn mir wirklich ein Schaden entstanden ist.
2. Mag zwar sein, dass hier viele Verständnis für die langen Lieferzeiten haben, aber mal ehrlich, das haben sich die Autobauer selbst zuzuschreiben
3. mit ihren Just-In-Time Lieferungen, alles aus China, nichts einlagern, aber klar, die Großen berufen sich einfach auf Lieferengpässen, höhere Gewalt usw. und sind dann aus dem Schneider.
4. Der Kleine darf wie immer bluten
5. und jetzt mal ehrlich, nach fast drei Tagen sollte man einen unverbindlichen Liefertermin nennen können.
1. ich sehe das nicht als Schadenersatz. Sondern als eine Gebühr dafür, dass man so freundlich ist den Vertrag aufzulösen. Gang und Gäbe wenn ein gültiger Vertrag aufgelöst werden soll.
2. auch hier -es geht gar nicht um Verständnis gegenüber dem Autobauer, da bin ich geneigt Dir ein Stück weit Recht zu geben. Aber Sixt baut das Fahrzeug nunmal nicht.
3. von denen der Kunde doch auch profitiert hat. I Form der kurzen Produktionszeiten an die alle sich gewöhnt haben. Und jetzt wird es schwierig sich wieder umzugewöhnen an lange Lieferzeiten.
4. naja, ich warte ja nun auch auf meinen Neuen. Wenn Du unter "bluten" verstehst, dass ich jetzt einen Zeitraum x länger mit einem kleineren Auto unterwegs bin als gedacht ... fürwahr sehr schlimm.
5. und jetzt mal ganz ehrlich - ich würde an Stelle von Sixt auch keinen nennen, und mich auch als Markenhändler so bedeckt halten wie möglich. Weil ich als Zwischenhändler ganz sicher auch nicht in die Situation kommen will, mich irgendwie Schadensersatzpflichtig machen zu können für eine Lieferverzögerung die ich gar nicht in irgendeiner Form Beeinflussen kann. So viel kommt bei der Karre nicht rum dass dieses Risiko lohnt. Und unverbindlich ist zumindest in meiner Welt immer noch relativ wertlos, soviel wie vielleicht mit Glück ...
Hatte das Thema ganz vergessen sorry. Mittlerweile ist mein Cupra Formentor da, allerdings nicht von Sixt, denn die können mir nach fünf Monaten immer noch keinen Termin nennen.
Mein Anwalt hat sich um die Angelegenheit gekümmert und mir schriftlich bestätigt, dass ich aus dem Vertrag ohne Stornogebühren raus bin und er sich um die Rückzahlung kümmern wird. Da sich Sixt zu keiner Frist gemeldet hat.
Er vermutet, dass Sixt zur aktuellen Zeit bewusst die Kunden mit Lockangeboten lockt und eine Anzahlung fordert, da sie selbst aktuell an keine neuen Autos rankommen zum vermieten und leasen. Mit der Anzahlung kann man wenigstens etwas Geld in die Kassen spülen.
Der SEAT Händler wollte z. B. keine Anzahlung von mir, obwohl ich hier eine höhere Leasingrate habe.
Ich rate jedem, sich nicht einschüchtern zu lassen von großen Firmen und auf sein Recht zu pochen. Auch in der aktuellen Zeit ist es ein absolutes Unding, nach fünf Monaten nicht mal einen Liefertermin nennen zu können. Was denkt ihr euch? Dass es völlig OK ist rechtlich mir Ende 2022 einen Liefertermin zu nennen für Ende 2023 dann?
Moin,
mich wundert hier das breite Verständnis dafür, dass der Vertragspartner SIXT keinen (unverbindlichen) Termin zur Vertragserfüllung nennt.
Ein unverbindlicher Termin ist nicht wertlos da man i.d.R. 8 Wochen nach Ablaufen dieses Termins vom Vertrag zurücktreten kann. Selbst bei höherer Gewalt kann man nach längerer Frist vom Vertrag zurücktreten.
Und das ist ein essentielles Verbraucherrecht bei dem ich erstaunt bin, dass es rechtlich einwandfrei sein soll, dass dieses durch den Vertragspartner einseitig unterbunden wird.
Wenn der Anbieter das Risiko klein halten will soll er eben einen ULT in 24 Monaten nennen und bei Verfügbarkeit früher liefern. So weiß der Kunde zumindest von Anfang an worauf er sich im schlimmsten Falle vorbereiten muss.
Aber das Risiko, dass die Kunden dann nicht unterschreiben geht man dann wohl nicht so gerne ein, lieber umgeht man dann die Rechte des Vertragspartners.
Ich frage mich, ob diese Praxis vor Gericht wirklich Bestand haben würde... Keinen Liefertermin nennen und der Kunde muss unbegrenzt warten ohne die Chance zu bekommen vom Vertrag zurücktreten.
Wo setzt ihr persönlich denn die Grenze, wie lange der Kunde warten soll, wenn der Anbieter keinen Termin nennt? Darf der Kunde sich dann nach 3 Jahren beschweren? Nach 5? Oder gar nicht?
Hi Svendrae,
konnte ich auch nicht nachvollziehen, aber ähnliche Kommentare hatte ich in anderen Foren auch gelesen, da ich gehofft hatte, Tipps zu bekommen, um ohne Anwalt da durchzukommen. Aber viele Leute hatten vollstes Verständnis aufgrund der widrigen Situation. Großkonzerne erhalten hier und da finanzielle Unterstützung vom Staat, aber der kleine Mann, der sein Betrieb am Laufen halten möchte und ein Fahrzeug braucht, der soll dann bluten.
Der Anwalt vom Rechtsschutz war sogar so nett und sagte, ich hätte einen Anwalt auch nicht gebraucht. Nach meiner Stornierung hätte ich noch eine Frist setzen müssen, dass ich die Gebühren nicht akzeptiere usw. und ich wäre rechtlich gesehen ohne Stornogebühren auch ohne Anwalt rausgekommen.
Zumal die Situation mit den Lieferschwierigkeiten auch im November bekannt war, hätte man mir am Telefon keine 7-9 Monate nennen dürfen (klar, hat mich dann gelockt) und in der Annahmebestätigung auch nicht schreiben dürfen, dass ich innerhalb der nächsten drei Wochen einen Termin genannt bekommen werde.
Also "kleine" Leute, lasst euch nicht von Großkonzernen einschüchtern.
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Auch 2023 noch das selbe, leidige Thema mit SixtLeasing / Allane SE. Jeder Händler nannte mir vorher 6 Monate für den gewünschten VW. Sixt-Leasing ist nicht mal bereit 3 Monate nach Bestellung irgendeine Hausnummer zu nennen. Die Schuld wird auf VW geschoben, die keine Termine nennen können. Wahrscheinlicher ist, dass Allane sich vor rechtlichen Konsequenzen seitens der Leasingnehmer schützen möchte.
Leider habe ich vorher nicht gewusst, dass Planung mit SixtLeasing nicht möglich ist. Nun werde ich es aussitzen müssen und beim nächsten Mal lieber zum Händler des Vertrauens gehen, um nicht mit 0815 Mails abgespeist zu werden.
Übrigens wurde mir ein Mietwagen für über 3000 Euro pro Monat zur Überbrückung empfohlen, was natürlich vollkommen sinnfrei ist... Dann lieber ein kurzfristiges Auto-Abo. Nur wie lange und ab wann, das muss ich nun wohl raten...
Unglaublich…
Zitat:
Unglaublich…
Habe im July 2022 einen Opel Vivaro bei Sixt bestellt der leider bis heute nicht geliefert geschweige ein Liefertermin genannt wurde.
Bin es jetzt leid. Hat einer eine gute Musterkündigung schreiben für die Sache. Will mir das Fahrzeug jetzt gebraucht kaufen anstelle noch viel Länger zu warten.
Danke vorab für eure Hilfe.
Ich kenne deinen Vertrag nicht aber ich würde vermuten, dass du deinen Händler/Vertragspartner erstmal ordnungsgemäß, schriftlich in Verzug setzen musst. Frist zur Setzung eines LT und dann nochmals zur Nichteinhaltung. Ich glaube kaum, dass es den 08/15 Musterbrief gibt mit dem man so einen Vertrag problemlos storniert.
Hallo Dennis
Danke mal für den Ratschlag. Problem ist wie in den Verzug setzen wenn kein Liefertermin genannt ist. Bestimmt gibt es ein RA bei uns im Forum, der vielleicht helfen kann.Und denke bin nicht der einzige der das Problem mit Sixt hat. Die können zwar nichts dafür das Opel das Fahrzeug nicht gebaut bekommt, aber ich kann nicht noch viel länger warten.
Zitat:
@Duckyula schrieb am 14. Januar 2024 um 15:53:59 Uhr:
Hallo Dennis
Danke mal für den Ratschlag. Problem ist wie in den Verzug setzen wenn kein Liefertermin genannt ist. Bestimmt gibt es ein RA bei uns im Forum, der vielleicht helfen kann.Und denke bin nicht der einzige der das Problem mit Sixt hat. Die können zwar nichts dafür das Opel das Fahrzeug nicht gebaut bekommt, aber ich kann nicht noch viel länger warten.
Das ist egal, dann gerät der Händler nur nicht automatisch in Lieferverzug, sondern muss zunächst mit einer Mahnung und einer Frist aufgefordert werden zu liefern. Kann er diesen nicht erfüllen, dann gerät er in Lieferverzug und muss erneut zur Lieferung aufgefordert werden, bevor man zurück treten kann. Einfach so kündigen ohne Mahnung und Fristsetzung kann aber ggf. eine Schadenersatzpflicht auslösen. Und da es dann ggf. auch um viel Geld gehen kann, vielleicht besser zu einem RA. Der kostet zwar auch Geld, verhindert aber, Fehler zu machen.
Zitat:
@Duckyula schrieb am 14. Januar 2024 um 15:53:59 Uhr:
Hallo Dennis
Danke mal für den Ratschlag. Problem ist wie in den Verzug setzen wenn kein Liefertermin genannt ist. Bestimmt gibt es ein RA bei uns im Forum, der vielleicht helfen kann.Und denke bin nicht der einzige der das Problem mit Sixt hat. Die können zwar nichts dafür das Opel das Fahrzeug nicht gebaut bekommt, aber ich kann nicht noch viel länger warten.
Der Einzige bist du definitiv nicht. Ich habe im Februar '23 einen Tiguan Allspace bestellt und bis heute lediglich einen unverbindlichen Termin für Juni '24. Als Gewerbe versuchen wir die Zeit ohne Auto mit Auto-Abos zu füllen, aber leider ist es schwierig mit unverbindlichen Terminen zu planen. Ich möchte es vor allem vermeiden, zwei Autos im Hof stehen zu haben und doppelt zu zahlen. Das schlimme bei Sixt ist, dass man Möglichkeiten wie Ersatzmobilität gar nicht hat... Ärgerlich ist auch, dass man eine Anzahlung leistet, die Zinsausfälle nach sich zieht, was den Vertrag teurer macht, als geplant. Ich für meinen Teil habe meine Lektion gelernt und werde das nächste Mal beim Händler vor Ort leasen. Dann hab ich wenigstens einen persönlichen Ansprechpartner und ggf. die Chance auf eine Übergangslösung solange die Hersteller keine Autos mehr vom Band bekommen...