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Leasing Faktor Berechnung Unterschied Gewerbe / Mitarbeiter

Themenstarteram 28. Juli 2018 um 7:43

Hallo,

ich habe eine Berechnung für den neu konfigurierten Dienstwagen aus dem VAG Konzern über unser Großkundenportal erhalten.

Hier gibt es eine Berechnung zur Ermittlung der günstigsten Rate zwischen den Laufzeiten 24-30-36 Monaten, der beste Leasingfaktor ist dort bei 0,74%.

Auf dieser günstigsten Berechnung aufgesetzt gibt es noch eine Einzelberechnung für den Mitarbeiter und dessen Gesamt-Leasingrate. Hier ist der zuvor angegebene Leasingfaktor von 0,74% plötzlich mit 1,05% für das identische Fahrzeug angegeben, und mit diesem nun deutlich höheren Faktor wird die Einzelberechnung für den Mitarbeiter ausgeführt um dessen Gesamt-Leasingrate zu ermitteln.

Auf Nachfrage bei der Firma warum dies so sei hieß es, der Großkundenleasingfaktor von 0,74% wird nicht für die Leasingratenberechnung an den Mitarbeiter weitergegeben.

Ist dies gängige Praxis, gibt es dazu einen gesetzlichen Rahmen wie dies zur Regeln ist?

Für mich erscheint dies unlogisch, die Firma bekommt für das Fahrzeug aus dem Großkundenvertrag den Faktor 0,74% und so rechnet VAG mit dem AG ab, warum sollte dann an den Mitarbeiter ein höherer Leasing-Faktor zur Berechnung dessen Gesamt-Leasingrate weitergegeben werden? Das Fahrzeug wird klassisch über die 1%-Prozent Regelung versteuert und ist auf den AG zugelassen.

Besten Dank für Eure Tipps!

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12 Antworten

Zuerst mal: gesetzlich giebt es da nix. was sollte denn da greifen? In Deutschland haben wir grundsätzlich erstmal Vertragsfreiheit.

Ob VW (oder irgendein anderer Leasinggeber) irgendwelche Rabatte gibt oder günstige Verträge unter welchen Bedingungen macht ist dem Gesetzgeber egal (solange es legal ist)

Bei VW wird es wohl generelle Praxis sein, wenns ums Geld geht, kennen die kein Pardon (Gier frißt oft Hirn, siehe Abgasskandal). Aber das nur Am Rande.

Nun, deine Firma wird ein Fuhrparkmanagement unterhalten oder sich dafür einen Dienstleister eingekauft haben.

Das kostet nun mal was, ergo wird mit der Differenz zwischen Großkundenleasingfaktor und Leasingratenberechnung dieser Kostenfaktor für die Firma mindestens neutral gestellt.

Hast Du einen "richtigen" Firmenwagen Anspruch oder 100% Entgeldumwandlung?

Bei mir sind die Raten für Umwandler auch wesentlich schlechter als für Mitarbeiter mit Anspruch auf einen Firmenwagen.

Themenstarteram 31. Juli 2018 um 10:46

Ich habe einen "richtigen" Firmenwagenanspruch.

Also ich arbeite in keiner grossen Firma, daher muss ich kurz nachfragen, inwieweit die leasingrate Relevanz für dich hat?

Du wirst ja nach 1% Regelung versteuert aber dein Auto darf den Betrieb nur eine bestimmte Leasingrate kosten? Ist das so?

 

Falls ja, würde ich deswegen aufjedenfall nochmal nachhaken. Grosse Firmen sollten so was doch schriftlich geregelt haben.

Themenstarteram 5. August 2018 um 19:11

Korrekt, Abrechnung erfolgt nach 1%-Regelung ohne Eigenanteil.

Und ja, es gibt eine maximale Leasingrate, bis zu dieser kann ich eben mein Fzg. nach Wunsch konfigurieren.

Wie im Eingangspost dargestellt ist eben genau hier das Problem, da zur Berechnung aus welchem Grund auch immer verschiedene Ansätze hergenommen werden.

Eine mögliche Erklärung hatte ich weiter oben bereits geschrieben.

Deinem AG entstehen durch die Bereitstellung der Firmenwagen vermutlich Kosten.

Warum interessiert dich denn der Leasingfaktor? Schließlich musst du den ja nicht bezahlen. Wenn du eine feste monatliche Rate vorgegeben hast, ist doch ein möglichst geringer Leasingfaktor für deinen AG in deinem Interesse, denn dadurch wird ja dein Spielraum größer, sprich du darfst dir ein teureres Fahrzeug konfigurieren. Oder ist das so zu verstehen, dass dein AG für die Berechnung des BLP über die max. Rate die 1% heranzieht, obwohl sie am Ende nur 0,75% bezahlen?

Dann wäre das halt einfach ein Fall für "Pech" gehabt, der AG könnte dir auch nur aus Lust und Laune 2% "in Rechnung stellen". Eine "gesetzliche" Regelung dafür würde sich, wenn überhaupt, aus deinem Arbeitsvertrag bzw. zugehörigen Mitarbeitervereinbarungen ergeben. Dort kann freilich vieles geregelt sein, welches dir zB indirekt oder direkt einen Wagen einer bestimmten Klasse zugesteht.

Themenstarteram 7. August 2018 um 17:16

Zitat:

@guruhu schrieb am 7. August 2018 um 09:49:08 Uhr:

Oder ist das so zu verstehen, dass dein AG für die Berechnung des BLP über die max. Rate die 1% heranzieht, obwohl sie am Ende nur 0,75% bezahlen?

Genau so ist es, und da liegt eben genau das Problem.

Der AG kann meiner Ansicht nach doch keinen Betrag zur Abrechnung hernehmen obwohl dieser real für ihn geringer ist, das dürfte doch auch dem Finanzamt nicht gefallen.

Zitat:

@Motorenwerke schrieb am 07. Aug. 2018 um 19:16:16 Uhr:

Der AG kann meiner Ansicht nach doch keinen Betrag zur Abrechnung hernehmen obwohl dieser real für ihn geringer ist, das dürfte doch auch dem Finanzamt nicht gefallen.

Wenn dein AG nicht Amazon, Netflix, oder sonstwas heißt, dürfte diese Differenz ganz regulär steuerlich geltend gemacht werden. Warum sollte sich das Finanzamt über zusätzliche "Einnahmen" nicht freuen.

Du kannst doch von deinem AG nicht verlangen, dass er seine Konditionen für das Leasing 1 zu 1 auf dich überträgt.

Du willst offenbar nicht verstehen, dass deinem AG auch Kosten für das Fuhrparkmanagement entstehen.

Jeder Tankbeleg, jede Werkstattrechnung, Versicherung, Steuern etc. läuft über ihn.

Dazu werden Ressourcen und damit Geld benötigt.

Dein AG wird das beim FA abrechnen, was ihm an deinem Firmwagen an Kosten entstanden ist.

Das tangiert dich in keiner Weise.

Themenstarteram 7. August 2018 um 19:38

Zitat:

@A346 schrieb am 7. August 2018 um 20:50:10 Uhr:

Du willst offenbar nicht verstehen, dass deinem AG auch Kosten für das Fuhrparkmanagement entstehen.

Jeder Tankbeleg, jede Werkstattrechnung, Versicherung, Steuern etc. läuft über ihn.

Doch, habe ich. Vielen Dank für die Aufklärung.

 

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