Leasing: 1%-Steuerlast senken durch hohe Anzahlung
Moin Gemeinde,
als Freiberufler habe ich mir ein Auto geleast mit folgenden Konditionen:
- 0€ Anzahlung
- 36 Monate Laufzeit
- Monatliche Leasingrate 415 Euro
Bin Freiberufler und mein Steuerberater macht jährlich eine Einnahme-Überschußrechnung...
Das Fahrzeug läuft als "Geschäftswagen".
Jetzt hat mir ein befreundeter Anwalt (u.A. auch für Steuerrecht) gesagt, ich solle die Anzahlung möglichst hoch ansetzen. Das vermindert zum Einen die monatliche Rate (verstehe ich); zum Anderen wird aber bei der 1%-Regelung ein Art "Deckelung" wirksam, so dass ich die monatliche (private) Versteuerung senke kann.
Stimmt das? Habe im I-Netz nichts finden können.
Leider ist der Kumpel gerade nicht erreichbar, sonst hätte ich ihn noch einmal gelöchert...
Danke für die Antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ichhasseanmeldungen schrieb am 15. September 2015 um 10:44:50 Uhr:
Ich mache es klassisch mit Excel.
Gemäß einer
BMF Durchführungsverordnungdürfen bei einem elektronischen Fahrtenbuch keine nachträglichen Änderungen der Einträge möglich sein. Demzufolge genügt eine Excel-Datei diesen Anforderungen nicht.
Wenn Dein FA eine Excel-Datei tatsächlich zulässt, dann ist dies sehr ungewöhnlich und stellt eine bemerkenswerte Ausnahme dar. Insofern würde ich mich nicht darauf verlassen; bereits ein Wechsel des Sachbearbeiters kann dazu führen, dass Du bei einer Betriebsprüfung für mehrere Jahre nachzahlen musst.
Gruß
Der Chaosmanager
45 Antworten
Zitat:
@Nico82x schrieb am 16. September 2015 um 09:54:43 Uhr:
Lohnt sich womöglich dennoch wenn du eben nur < 50% angibst.
Warum sollte sich dies dann lohnen??? Ich habe ja schon häufiger davon gehört, dass manch einer versucht, den Privatanteil kleinzurechnen ... dass aber jemand Interesse daran hat, den Privatanteil ohne Not höher anzusetzen, wäre mir neu.
Bei 90 % betrieblichem Anteil lohnt sich für den Inhaber oder Gesellschafter auf jeden Fall die Fahrtenbuchmethode (um die Versteuerung des GWV für die Privatnutzung niedrig zu halten), darüber hinaus sind für die Firma 100% als Betriebskosten absetzbar.
Gruß
Der Chaosmanager
Ich habe die Fahrtenbuch-Methode, allerdings wäre ich nicht traurig darüber wenn ich eine Pauschal-Methodik nutzen könnte. Bei mir sind die geschäftlichen Fahrten eh nur die zum Kunden und zurück, d.h. der darübergehende Teil sind vielleicht 200, 300km im Jahr. Ergo würde eine Auflistung an Arbeitstagen und Wegstrecke im Prinzip reichen... :|
Zitat:
Warum sollte sich dies dann lohnen??? Ich habe ja schon häufiger davon gehört, dass manch einer versucht, den Privatanteil kleinzurechnen ... dass aber jemand Interesse daran hat, den Privatanteil ohne Not höher anzusetzen, wäre mir neu.
Es kann sich deshalb lohnen, weil die 1% Methode so ist, wie sie ist. Diese ist ja keineswegs attraktiv sondern macht das Autofahren ziemlich teuer. Wir haben alle Varianten durchgerechnet und die 1% Methode ist immer die schlechteste. Am besten fährt man natürlich mit einem Fahrtenbuch aber hier besteht eben das Risiko, dass es nicht akzeptiert wird. Fallback ist dann zwangsläufig wieder 1% und nichts anderes. Also wäre eine denkbare Alternative die goldene Mitte zu wählen aber dafür - quasi - ohne Risiko.
Zitat:
Bei 90 % betrieblichem Anteil lohnt sich für den Inhaber oder Gesellschafter auf jeden Fall die Fahrtenbuchmethode (um die Versteuerung des GWV für die Privatnutzung niedrig zu halten), darüber hinaus sind für die Firma 100% als Betriebskosten absetzbar.
Da sind wir uns einig. Ich habe allerdings einige Betriebsprüfer im Bekanntenkreis (Freundin arbeitet beim Finanzamt) und mir wurde einstimmig bestätigt, dass das Fahrtenbuch in der überzähligen Zahl der Fälle nicht akzeptiert wird. Das mag selbstverschuldet sein aber das Risiko, zusammen mit dem doch recht hohen Aufwand, könnte die Variante mit dem Sonderbetriebsvermögen attraktiv genug machen für einige.
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Zitat:
@Nico82x schrieb am 16. September 2015 um 10:56:28 Uhr:
Es kann sich deshalb lohnen, weil die 1% Methode so ist, wie sie ist. Diese ist ja keineswegs attraktiv sondern macht das Autofahren ziemlich teuer. Wir haben alle Varianten durchgerechnet und die 1% Methode ist immer die schlechteste. Am besten fährt man natürlich mit einem Fahrtenbuch aber hier besteht eben das Risiko, dass es nicht akzeptiert wird. Fallback ist dann zwangsläufig wieder 1% und nichts anderes. Also wäre eine denkbare Alternative die goldene Mitte zu wählen aber dafür - quasi - ohne Risiko.Zitat:
Warum sollte sich dies dann lohnen??? Ich habe ja schon häufiger davon gehört, dass manch einer versucht, den Privatanteil kleinzurechnen ... dass aber jemand Interesse daran hat, den Privatanteil ohne Not höher anzusetzen, wäre mir neu.
Dass die Pauschalversteuerung mit 1% (bei geringem Privatanteil) die teuerste ist, steht außer Frage. Ich dachte, es wäre deutlich gewesen, dass ich den Vergleich zur Fahrtenbuchmethode gemeint hatte.
Gruß
Der Chaosmanager
Warum wird denn so oft das Fahrtenbuch nicht anerkannt? Wenn man es gewissenhaft ausfüllt, kann einem doch keiner einen Strick daraus drehen. Einfach zu behaupten, es sei unglaubwürdig und daher nicht anzuerkennen, geht ja nicht so einfach.
Zitat:
@Goify schrieb am 16. September 2015 um 12:30:57 Uhr:
Warum wird denn so oft das Fahrtenbuch nicht anerkannt? Wenn man es gewissenhaft ausfüllt, kann einem doch keiner einen Strick daraus drehen. Einfach zu behaupten, es sei unglaubwürdig und daher nicht anzuerkennen, geht ja nicht so einfach.
Es gibt in fast jedem Fahrtenbuch gewisse Ungereimtheiten, z.B. weil bestimmte Rechnungen nicht deckungsgleich mit den Eintragungen im Fahrtenbuch sind.
Wer sein Fahrtenbuch derart korrekt schreibt, dürfte eigentlich nichts zu befürchten haben. Probleme haben immer diejenigen, die gestalten....
Muss man eigentlich jährlich ein neues beginnen oder kann es fortlaufend sein? Dazu habe ich im Internet nichts gefunden.
Es kann auch fortlaufend sein. Es gibt keine Verpflichtung, jährlich ein neues zu beginnen.
Bei einem neuen Auto sollte man aber auch ein neues Buch beginnen.
Fahrtenbücher werden einfach nur genau geprüft.
Und zu viele meinen, das fällt keinem auf.
Nur darum und genau darum werden viele Fahrtenbücher nicht anerkannt ... zu recht.
Ich habe sogar zu jedem Eintrag ein Foto mit Datum, Uhrzeit und Kilometerstand vom Tacho. Schauen wir mal, wie das dann so läuft, wenn ich die Steuer 2014 mache. Habe ja nicht mehr viel Zeit und mir graut schon vor der enormen Einkommenssteuernachzahlung.
Zitat:
@Goify schrieb am 16. September 2015 um 20:44:56 Uhr:
Ich habe sogar zu jedem Eintrag ein Foto mit Datum, Uhrzeit und Kilometerstand vom Tacho. Schauen wir mal, wie das dann so läuft, wenn ich die Steuer 2014 mache. Habe ja nicht mehr viel Zeit und mir graut schon vor der enormen Einkommenssteuernachzahlung.
Glückwunsch dazu, denn das bedeutet, dass Du sehr gut verdient haben musst.